Neuwagen vor Auslieferung beschädigt

Mercedes V-Klasse 447

Hallo

Hatte jemand bereits die Erfahrung, dass das gekaufte Fahrzeug vor Auslieferung durch Transport beschädigt war? Mein Händler teilte mir mit das die Dachreling zerkratzt und verbogen ist, weiterhin ist das Dach leicht eingedrückt.

Wie geht es jetzt weiter mit dem Fahrzeug? Hat jemand schon solche erfahrungen gemacht?
Welche Rechte habe ich als Käufer?

Danke im Voraus

V-klasse
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Bitte nicht die Worte im Mund umdrehen.

Auch duzt man sich in Foren. Das ist normaler Usus.

Das hier ist ein Forum für die V-Klasse/Vito 447! Fragen zu anderen Fahrzeugen haben theoretisch hier nichts zu suchen und führen wie hier Geschehen zu Missverständnissen.

Dann bitte dazuschreiben, das es gar nicht um ein solches Fahrzeug geht. Dann sieht die Welt schon etwas anders aus.

Von einem Unfallschaden zu reden ist jedoch einfach falsch. Es ist ein Schaden, der wo und wie auch immer entstanden ist. Ob es ein Unfall oder was anderes war, müssen Fachkräfte herausfinden. Das kannst du nicht entscheiden. Und Wandlung ist eben nicht gleichbedeutend mit Rücktritt vom Kaufvertrag.

In jedem Fall das beste wäre es den Fall mit deinem verkaufenden Händler zu klären. Da kann dir hier niemand ohne Kenntnis der Sachlage helfen.

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Mir macht die eingedrückte Kante etwas sorgen, ob man dies zu 100% ohne rückstände wieder hinbekommt. Ich weiß die Karosseriebauer können Zaubern 😉 und bekommen vieles hin. Das Dach selbst scheint ja verschont geblieben zu sein.

Ich/Wir warten jetzt auf das Gutachten und dann heißt es, Entscheidung treffen..

Muss noch was zum Service sagen, da hier auch mal geschimpft wird.

Der Service ist 1A, mehr als zuvorkommend. Das ganze läuft schnell und ich entscheide was passiert. Selbst eine Wandlung wurde mir schon angeboten. Transparenz wird groß geschrieben, dass ich auch über alle Abläufe informiert werde.

So, Gutachten ist da .....

Jetzt hätte ich eure Meinung dazu.....

Instandsetzung:
4 Arbeitstage
4100 €

Wertminderung
1300 €

Bin mir unschlüssig was ich machen soll......

Da ist wie immer guter Rat teuer und die Meinungen werden weit auseinandergehen. Für mich wäre in erster Linie wichtig, dass es nach einer Reparatur keine Einbußen in der Optik oder Langlebigkeit gibt. Argumente, dass bei der Vau niemand aufs Dach schaut, finde ich verfehlt. Dann braucht man es auch nicht lackieren, Rostschutz drauf und gut. Also die Prognose, wie wird das Fahrzeug nachher, wäre mir wichtig. Da ich nicht vom Fach bin und den Schaden auch nicht im Original sehen kann, schwer zu sagen, wie es aussehen wird. Für eine Reparatur würde für mich auch die lange Wartezeit sprechen. Beim hier schon zitierten Fernseher bekomme ich bei einer Wandlung morgen einen neuen. Bei der Vau sieht es leider anders aus. Wieder Wartezeit von gut 6 Monaten und die Preiserhöhung wird dann auch zuschlagen.

Schwere Entscheidung, aber ich denke, ich würde es machen lassen. Sowas lässt sich schon gut reparieren und es ist weder ein tragendes Teil noch irgendwas am Fahrwerk.

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Zitat:

@holle9 schrieb am 8. Februar 2022 um 11:35:34 Uhr:


Schwere Entscheidung, aber ich denke, ich würde es machen lassen. Sowas lässt sich schon gut reparieren und es ist weder ein tragendes Teil noch irgendwas am Fahrwerk.

Sehe ich ähnlich. Die Stelle ist im normalen Leben kaum einsehbar und man kann von einer rückstandsfreien Instandsetzung ausgehen. Wäre die Stelle irgendwo im Sichtbereich, würde ich es mir überlegen. Hier aber Geld einstreichen, das Gutachten für später aufbewahren und gut ist.

Hier kann man aber nicht mehr über Geringfügigkeit sprechen. 4100€ Reparaturkosten plus 1300€ Wertminderung! Beim Neuwagenkauf (!) gilt der Begriff "Fabrikneuheit", da muss ich maximal geringfügige (!) Lackkratzer und deren Beseitigung akzeptieren. Aber sobald es ans Blech geht, ist es nicht mehr geringfügig. Dann ist das Fahrzeug nicht mehr fabrikneu. Da ist die Rechtslage eindeutig. Dazu gibt es mehrere BGH-Urteile.
Man kann also die Annahme verweigern und auf Ersatzlieferung pochen, ob das Sinn macht muss jeder im Einzelfall für sich selbst entscheiden. Hier hat man dann eine gute Verhandlungsposition gegenüber dem Verkäufer.
Meine Devise: Der erste Kratzer, die erste Beule kommt garantiert, aber die mache ich gefälligst selber ... ;-)

Klar kann er die Annahme verweigern, dagegen wird sich der Händler nicht wehren können. Nur hat er dann halt auch kein Auto. Ersatzlieferung sagst du so einfach, muss er mal ganz genau in die AGB schauen. Kann durchaus sein, dass seine damals gültigen Konditionen futsch sind.

Das OLG Hamm hat 2016 die Schwelle für einen geringfügigen Mangel bei einem Kostenaufwand von bis zu 5 % des Kaufpreises festgelegt. Alles darüber ist kein geringfügiger Mangel mehr. Kommt also auf den Kaufpreis an. Über 82.000 Euro ist der Schaden geringfügig, ist das Auto preiswerter, ist der Schaden nicht mehr geringfügig.

Zitat:

@DrLoboto schrieb am 8. Februar 2022 um 12:02:53 Uhr:


Klar kann er die Annahme verweigern, dagegen wird sich der Händler nicht wehren können. Nur hat er dann halt auch kein Auto. Ersatzlieferung sagst du so einfach, muss er mal ganz genau in die AGB schauen. Kann durchaus sein, dass seine damals gültigen Konditionen futsch sind.

Ich sagte ja auch "man kann" und dass das jeder für sich selbst im Einzelfall entscheiden muss.

Ich habe tatsächlich die Möglichkeit einer Wandlung.

Wie ihr bereits geschrieben habt, das wichtigste für mich wäre, dass es Rückstandslos beseitigt wird. Sieht man nichts mehr, ist schon ein guter plus Punkt.

Bin gerade in Klärung, was passiert wenn es in 5 Jahren anfangen sollte zu Rosten, Lackplatzer. Preisanpassung des Fahrzeugs usw....

Wenn das positiv bzw. gut ausfällt, dann wäre die Überlegung drauf einzugehen.. .

Bei einem Neuwagen wäre ja auch die Lieferzeit jetzt entscheidend. Unabhängig von der Preisentwicklung, müsste doch ein Neufahrzeug auf 0 rauskommen, oder nicht?

@EwingOil
Es wurde ja die Möglichkeit einer Wandlung angeboten. Er muss da also nicht verhandeln.
Die Frage ist im Moment: was wäre die Alternative? Das Thema Lieferzeiten und Bauteilproblematik sollte doch bekannt sein. Und wann eine neu gebaute V-Klasse kommt und wie vollständig diese ist, kann heute niemand sagen, auch nicht Mercedes.

Ich habe viel mit Chips zu tun. Im Moment ist das ganz einfach: absolut keiner, auch nicht Mercedes, kann sich auf irgendwelche Lieferzeiten zu 100% verlassen. Da hilft weder ein Schein noch ein Anwalt.

der genaue Umfang der Arbeiten des Kostenvoranschlages wären interessant

Wie gesagt, das kann in diesem Fall kann nur Modeo1983 für sich entscheiden.
Wäre es ein Leasingfahrzeug würde ich für mich das Geld mitnehmen, die Sache reparieren lassen und nach Ablauf der Leasingzeit das Ding wieder zurückgeben. Was danach kommt liegt in den Händen des Händlers, der kennt ja den Schaden.
Im meinem Fall, wartend auf den neuen MP, den ich mindestens 10 Jahre fahren will, käme es auf den Schaden an. Wäre das beschädigte Teil einfach austauschbar, dann ok, aber wenn an der Karosserie gespachtelt, gefeilt und gehobelt werden müsste, würde ich wahrscheinlich wandeln.
Ja, mit dem Risiko einer Neubestellung und nach Murphys Law auch dem Risiko dass das gleiche wieder passieren könnte ... Müsste mein jetziges Fahrzeug halt länger fahren. Da hätte ich keinen Druck.

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