Neus Gesetz "ABSTAND HALTEN" was haltet Ihr davon
Hallo Audianer,
was haltet Ihr von dem Gesetz???
-Ich selber finde es gut, sogar sehr gut!!
Wenn man sich teilweise die Geschwindikkeitsbegrenzungen anschauet die total blöde sind!!!
38 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von zipfeklatscher
Dieser hingegen ist verpflichtet, RECHTS zu fahren, wenn er keinen überholt. Im Übrigen wie jeder andere auch.
NUR der Überholer darf links fahren.
Genau dieser Punkt bietet sehr viel Interpretationsspielraum.
Fahrzeuge, die permanent links fahren OHNE zu überholen, bilden eigentlich eher die Ausnahme. Ein Überholer ist nicht dazu verpflichtet, beim Überholen einer größeren Anzahl von Fahrzeugen auf der rechten bzw. mittleren Spur in jede 50-m-Lücke einzuscheren, nur weil hinter ihm jemand fährt, der eigentlich 20 km/h schneller unterwegs sein will...
So isses, und wenn ich mit 130 km/h überhole, dann ist es in der Tat im Rahmen der allgemeinen Rücksichtnahme Aufgabe des mit 200 km/h von hinten aufkommenden Fahrers sich auf das Ereignis vor sich einzustellen. Er kann nicht erwarten, daß ich nun auch auf 200 km/h beschleunige, um ihm Platz zumachen.
Im übrgigen:§ 4 StvO fordert vom Hintermann den Abstand zum Vordermann einzuhalten und nicht vom Vordermann, einen ausreichenden Sicherheitsabstand zum Nachfolgenden herzustellen.
Auch hier noch einmal: Es geht nicht um notorischen Linksfahrer, die vergessen haben, daß sie auch über einen Rückspiegel verfügen, sondern um die Zeitgenossen, die meinen, anderen - notfals nötigend - vorschreiben zu können, mit welcher Geschweindigkeit sie wann zu überholen haben.
Zurück zu Thema dieses Threats: Es wird Zeit, daß die Bußen für dichtes Auffahren deutlich, wenn nicht drastisch angehoben werden, und auch Verstöße gegen das Rechtsfahrgebot nicht mehr ungeahndet bleiben. Allerdings nützt die schönste Forderung nichts, wenn die Überwachungsdichte nicht ausreichend ist.
Man kann vom ausscherenden aber sehr wohl erwarten, sogar verlangen, dass er sich nach hinten zu orientieren hat.
Es geht ja auch nicht darum, einem von hinten nahenden durch ausweichen in den Graben zu entkommen.
Aber schon gar nicht, diese mit "wenn ich 130 fahre, dann fährst du mit deinem dicken Audi/BMW/MB etc. das auch" Mentalität. Und es gibt VIELE die genauso denken.
Ich beschneide nicht das Recht des langsamen, wenn ich verlange, dass dieser sich VOR dem Überholen nach hinten orientiert.
Aber er beschneidet mein Recht auf freie Fahrt, wenn er einfach so rausschert.
Das Schnellfahren ist im Übrigen keineswegs veboten. selbst wenn meine Kiste 300 läuft ist das MEINE Sache.
Das Linksfahren ohne Grund (und nur darum geht es mir) ist sehr wohl verboten. Ebenso das Überholen auf Autobahnen, ohne auf den Nachfolgenden Verkehr zu achten.
Zitat Bußgeldkatalog:
"Sie wechselten auf einer Autobahn/Kraftfahrstraße den Fahrstreifen, ohne auf den Nachfolgenden Verkehr zu achten.
Sie behinderten dadurch andere (schlimmer: es kam zum Unfall)"
Des Weiteren ist es erlaubt, einen Überholvorgang ausserhalb geschlossener Ortschaften durch Schall- und Lichtzeichen anzukündigen.
Sicherlich nicht mit 5m Abstand. Darüber brauchen wir nicht sprechen. Aber es ist nunmal erlaubt. Viele Kleingeister fühlen sich aber genau dadurch belästigt. Dann wird erst recht nicht zügig überholt.
§ 5 StVO Überholen:
....Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.
......Der Führer eines langsameren Fahrzeugs muß seine Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. (Warten gilt natürlich nicht auf Autobahnen)
Nun der wichtigste Teil:
4) Wer zum Überholen ausscheren will, muß sich so verhalten, daß eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. .....Der Überholende muß sich sobald wie möglich wieder nach rechts einordnen.
Gerne nachlesen.
Eins noch:
Das Überholen beginnt spätestens mit dem Ausscheren nach links. Ist der Überholende bereits vorher links gefahren, beginnt es mit der deutlichen Verkürzung des Sicherheitsabstandes mit Überholgeschwindigkeit in Überholabsicht.
Eine Verhinderung des Überholtwerdens kann den Tatbestand der Nötigung erfüllen.
siehe Erläuterungen zu § 5StVO
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Jap genau, wenn jemand mit 130 oder 140km/h überholen will, muss er erstmal den rückwertigen Verkehr beobachten.
Das machen viele nicht! Scheren einfach aus auf die linke Spur, man selbst muss eine Vollbremsung einleiten. Und der Überholende gibt nicht mals Gas, fährt weiterhin ganz gemütlich mit 5-10km/h mehr als der auf der rechten Spur.
Das ist genauso als wenn jemand dir direkt die Vorfahrt nimmt und das auch noch ohne richtig Gas zu geben, dann freut man sich doch auch nicht sondern macht eventuell Lichthupe und fährt etwas dichter auf!
MFG Markus
Zitat:
Original geschrieben von zipfeklatscher
Man kann vom ausscherenden aber sehr wohl erwarten, sogar verlangen, dass er sich nach hinten zu orientieren hat.
...er beschneidet mein Recht auf freie Fahrt, wenn er einfach so rausschert.
Natürlich. In diesem Punkt sind wir uns, so glaube ich, wohl alle einig.
Zitat:
Original geschrieben von zipfeklatscher
Ich sehe hier den "schnellfahrer" ganz klar im Recht.
NIEMAND, ausser dem Gesetzgeber hat MIR vorzuschreiben, wie schnell ich fahre. Schon garnicht ein "Oberlehrer" auf der linken Spur.Dieser hingegen ist verpflichtet, RECHTS zu fahren, wenn er keinen überholt. Im Übrigen wie jeder andere auch.
NUR der Überholer darf links fahren.Darum heißen diese Spuren ja auch "Überholfahrstreifen" (links) und "Hauptfahrstreifen" (rechts). Das ist nicht nur meine Meinung, sondern ganz klar Gesetzeslage.
Und das hat auch nix mit mehr Tempo = mehr Rechte zu tun.
Die AUtobahn ist nun mal kein Verkehrsübungsplatz.
Der Überholer hat nun mal das Recht zu überholen. Und der Überholte/zu überholende hat NICHT das Recht ihn daran zu hindern. Und ich spreche hiernicht von kleinst-Lücken, in die der zu überholende fahren soll. Sondern eben von notorischen LinksfahrernIch finde es eine unglaubliche Anmaßung zu sagen, der von hinten mit - soweit erlaubt - herannahenden 200 km/h, müsse sich unterordnen. Ganz im Gegenteil.
Der langsame, nach links ausscherende, HAT SICH DAVON ZU ÜBERZEUGEN, dass er niemanden behindert, der von hinten kommt.Viel zu oft ist es so, dass völlig ohne in den Rückspiegel zu sehen einfach nach links ausgeschert wird. Und schon kracht es. Schuld ist hier NUR der langsame.
Grüße
Also bei ca. 50000Km/Jahr erlebe Ich das was Du hier geschrieben hast sehr oft, also voll Deiner meinung.
Gruß Gordon
Also ich fahre täglich Dienstlich teilweise bis zu 500 Km.
Und ich kann meine Meinung auch nur bestätigen.
Hä?
Grüße
Grundsätzlich ist das Gesetz in Ordnung, wenn es Drängler betrifft.
Aber stellt euch folgendes vor:
Ich fahre Sonntags mit eingeschaltetem Tempomat 140km/h
auf der rechten Spur der Abstand zu meinem Vordermann beträgt die gesetzlich Vorgeschriebenen 50 Meter.
Ich werde von einem anderen Fahrzeug überholt das sich dann vor mich setzt, also stimmt der Abstand zu meinem Vordermann nicht mehr(bin ich jetzt ein Drängler ? ) da ich aber verpflichtet bin den Abstand wiederherzustellen werde ich langsamer, mein Hintermann merkt jetzt: "Oh der Abstand wird kleiner den überhol ich jetzt". Also mein Hintermann überholt mich und setzt sich vor mich und siehe da mein Abstand zum Vordermann stimmt wieder nicht, also was tu ich? Siehe oben!!!!
Das ganze kann immer so weiter gehen.
Also ich denke das es Auslegungssache ist wer ein Drängler ist und wer nicht. Und wenn ich eine Anzeige wegen nicht einhaltung des gesetzlichen Sicherheitsabstand bekomme dann bin aus Sicht des Beamten ein Drängler weil ich meinen Abstand zum Vordermann nicht eingehalten habe.
Man stelle sich vor wie es aus Sicht eines LKW-Fahrers aussieht der bemüht ist den gesetzlichen Bestimmungen genüge zu tun.
Gruß Thomas