Neulackierung aufgrund nicht sachgerechter Arbeit
Ich grüße euch.
Ich bin neu hier im Forum, aber ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Folgender Sachverhalt:
Ich habe einen Golf VII im Oktober 2019 bei VW direkt gekauft (Finanzierung).
Ich hatte jetzt leider im Februar einen Schaden am Fahrzeug, weswegen der Kotflügel und die Tür ausgetauscht werden musste. Der Schaden wurde ja reguliert, technisch gesehen alles super.
Jetzt, nach 4 Monaten ist mir bei intensiver Sonneneinstrahlung aufgefallen, dass das Fahrzeug an den ausgetauschten Teilen deutlich heller ist, als zum Rest des Autos.
Ich bin zu VW, habe den Wagen nämlich dort machen lassen, wo ich ihn gekauft habe. Der Service Sachbearbeiter hat selbst gesehen, dass es zwei Farben sind. Und dann sagte er aber, dass man da seitens VW nichts machen könne, weil der richtige Farbcode verwendet wurde. Wenn dann eine andere Lackfarbe rauskommt die vom Rest des Autos abweicht, hätte ich Pech.
Ich habe dann die Versicherung angerufen und mir bestätigen lassen, dass eine Beilackierung nicht gezahlt wird - ich soll das also mit VW klären.
Nur sind die Knüppelhart. Was soll ich jetzt machen? Ich muss noch ein paar Jahre damit rumfahren und hab halt die Befürchtung, wenn ich das jetzt so lasse stellen die mir das bei evtl. Abgabe des Fahrzeugs in Rechnung. Dann würden die sich aber selbst bestätigen, dass es nicht richtig gemacht wurde. Das beisst sich doch.
Ich meine, VW selbst hat es doch verbockt. Da müssen die das doch wieder neu machen - zumal der Sachbearbeiter das SELBST gesehen hat.
Meint ihr eine Offzielle Beschwerde könnte helfen? Ich habe leider keine Rechtsschutzversicherung, sonst hätte ich bestimmt noch andere Optionen.
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Bilder sind im Anhang.
Liebe Grüße
Beste Antwort im Thema
Hey Leute!
Es gibt ein Update.
Der Brief hat bei der VW Filiale wohl Wirkung gezeigt.
Die haben nochmal geschaut, es wurde tatsächlich der selbe Farbcode benutzt, das hat mir der Filialleiter gezeigt.
Jedoch ist er selbst nicht zufrieden mit der Arbeit, sodass der Kotflügel und die Tür nochmals bearbeitet wird und die Hintertür wird beilackiert. Das alles geschieht aus Kulanz des Autohauses.
Für die 3 Tage bekomme ich dann auch kostenlos nen Leihwagen.
Wenn das Auto fertig ist mache ich wieder Bilder und zeige euch den Vergleich 🙂 ich halte euch also auf dem Laufenden!
Nochmals vielen lieben Dank für die ganzen Nachrichten - ist eine tolle Community hier!
Liebe Grüße 🙂
45 Antworten
Zitat:
@Veteranenfreund23 schrieb am 22. Juli 2020 um 10:29:18 Uhr:
Grundsätzlich ist es so, dass bei Metallic dieser Effekt von der "Menge" beim Auftrag abhängt.
Nur für‘s Protokoll:
Bei Metalliclacken ist die Sprüh- bzw. Lackierrichtung wesentlich entscheidend, da sich in diesen Lacken winzigkleine Metallpartikel befinden, die sich je nach Lackierrichtung unterschiedlich aufstellen.
Im Werk wird die Karre 24/7/365 von Robotern mit einer Schichtstärke zwischen 80 und 120 mü lackiert!.
...und nochmal:
Bei Austausch von großflächigen Bauteilen, wie Türen, Kotflügel ist bei Metalliclacken ein Einlackieren von benachbarten Teilen notwendig, damit der Lacker Platz zum Einblenden hat.
Andernfalls wird man immer einen Farbunterschied sehen.
Das ist auch ständig ein Streitpunkt zwischen Versicherer und Anspruchsteller/Geschädigten, hauptsächlich bei fiktiver Abrechnung!
Wie ich erklärt habe hat das mit anrühren nichts zu tun. Das liegt an der Auftragsstärke.
Entschuldigung, glaub´ es oder nicht.
War das ein selbst verschuldeter Unfall oder wurde nach Gutachten abgerechnet ?
Kann mir kaum vorstellen, dass ein Gutachter keine "Übergangslackierung" angibt.
mit/ohne Gutachten:
greift in diesem Fall nicht die ges. Gewährleistung von 24 Monaten ? Der Mangel ist in den ersten 6 Monaten nach Auftrag aufgefallen, somit noch keine Beweislastumkehr ...
Zitat:
@Facelift19 schrieb am 22. Juli 2020 um 12:43:52 Uhr:
Kann mir kaum vorstellen, dass ein Gutachter keine "Übergangslackierung" angibt.
wenn es Kasko war und der SV von der DEKRA kam, sicher nicht!
Ähnliche Themen
Zitat:
@Veteranenfreund23 schrieb am 22. Juli 2020 um 12:43:10 Uhr:
Wie ich erklärt habe hat das mit anrühren nichts zu tun. Das liegt an der Auftragsstärke.Entschuldigung, glaub´ es oder nicht.
Die Lackierrichtung (sowie der Lacker die Pistole führt) ist entscheidender als die Materialstärke
Auch wenn du es noch 100x schreibst, das macht's nicht besser!
Zitat:
@Franklyn67 schrieb am 22. Juli 2020 um 12:47:52 Uhr:
Zitat:
@Facelift19 schrieb am 22. Juli 2020 um 12:43:52 Uhr:
Kann mir kaum vorstellen, dass ein Gutachter keine "Übergangslackierung" angibt.wenn es Kasko war und der SV von der DEKRA kam, sicher nicht!
Das war ein selbstverschuldeter Kaskoschaden.
Die Versicherung hat mir gesagt, dass in einem Kaskofall die Beilackierung nicht gezahlt wird. Deshalb hat da VW auch nichts getan.
Ich werde aber auch auf jeden Fall erwähnen, dass eine Gewährleistungspflicht besteht.
Zitat:
@Obi_Juan schrieb am 22. Juli 2020 um 12:52:43 Uhr:
Zitat:
@Franklyn67 schrieb am 22. Juli 2020 um 12:47:52 Uhr:
wenn es Kasko war und der SV von der DEKRA kam, sicher nicht!
Das war ein selbstverschuldeter Kaskoschaden.
Die Versicherung hat mir gesagt, dass in einem Kaskofall die Beilackierung nicht gezahlt wird. Deshalb hat da VW auch nichts getan.
kann sein, dass das in den AKBs deiner Versicherung steht, dennoch hat die ausführende Werkstatt mängelfreie Arbeit abzuliefern und da sind wir hier Galaxien von entfernt!
Zitat:
@Veteranenfreund23 schrieb am 22. Juli 2020 um 10:49:30 Uhr:
Das der keine Ahnung hat.Edit: Schlichtungsstelle ist ´ne sehr gute Idee.
Geil, das er keine Ahnung hat ist falsch? Das sieht ein blinder das der Lacker keine Ahnung hat! Da ist komplett die Farbe nicht getroffen, das AH sollte sich schämen so etwas zu verkaufen.
MfG
Zitat:
@Obi_Juan schrieb am 22. Juli 2020 um 12:52:43 Uhr:
Zitat:
@Franklyn67 schrieb am 22. Juli 2020 um 12:47:52 Uhr:
wenn es Kasko war und der SV von der DEKRA kam, sicher nicht!
Das war ein selbstverschuldeter Kaskoschaden.
Die Versicherung hat mir gesagt, dass in einem Kaskofall die Beilackierung nicht gezahlt wird. Deshalb hat da VW auch nichts getan.Ich werde aber auch auf jeden Fall erwähnen, dass eine Gewährleistungspflicht besteht.
Das hat hier auch nichts mit Beilakieren mehr zu tun, wenn ich den Farbunterschied sehe ist das definitiv falsch angemischt. Fahre mal in eine andere freie Lackbude und zeig das da, die werden erstmal Lachen aber auch sicher sagen das der Farbton nicht stimmt.
MfG
Junge, das ist ja fürchterlich.
Welche Bastelbude hat das denn gemacht? (Rhetorische Frage)
Lass dir kein E für ein U vormachen.
Gib Dich damit nicht zufrieden, bestehe auf Deinem Recht.!
Mannnomann - wieso dreschen hier alle nur auf den Lackierer ein?
Ich wette, dem hat man Kotflügel und Tür mal eben "rübergestellt", Farbcode dazu und das wars. Das Auto im Ganzen wird der nie zu Gesicht bekommen haben, da er ja eh nicht einblenden sollte/durfte (hätte bei dieser Abweichung wohl auch nur wenig gebracht...). Die Lackierung an sich wird technisch top sein - unabhängig von der Schichtstärke und Lackierrichtung! Da hakt es wohl eher am verwendeten Material...
Dass es bei den verwendeten marktüblichen Misch- und Lacksystemen (Standox, Glasurit u.ä. etc...) trotz gleicher Rezeptur leichte Abweichungen im Ergebnis geben kann, müsste jedem klar sein (Grautöne und silber sind ja als heikel bekannt) - schlimm finde ich, dass die Jungs, die die Teile ans Auto geschraubt haben, anscheinend blind sind und so etwas kommentarlos montieren, abnehmen lassen und dem Kunden übergeben. Man tut ja nur, was einem angeschafft wird...
Genauso schlimm ist es, dass der Kunde 4 Monate braucht, um es zu merken...der Unterschied ist am Ende doch schon seeehr groß.
"Auf seinem Recht bestehen" ist ja recht und schön, aber: Wie sieht dieses "Recht" eigentlich aus? Neulackierung von Teilen ohne jede Abweichung wird es sicher nicht sein. Liegt das Ergebnis im Rahmen der "üblichen" zulässigen Abweichungsbandbreite? Wer soll nun den Nachweis führen, ob und was da vielleicht schief gegangen ist? Dass es beim Anmischen von einer Zutat 2g zu viel oder zu wenig waren? Dass man beim Auswählen des Farbcodes in der Zeile verrutscht ist oder gar die Rezeptur einen Fehler hat? Das der Lacker statt waagrecht evtl. senkrecht gespritzt hat? Wohl kaum...Das wird nix werden...
Ehrlich, ich würde mich auch täglich beißen - wir schreiben 2020 und selbst Spraydosenlacke liegen heute verdammt nah am Original (die guten auf jeden Fall) - zumindest näher, als das hier (ich hatte selbst erst atlantic-blue und pepper-grey in Arbeit)...
Ich wünsche viele Glück, fürchte nur, der Kunde (TE) wird mit einem Schulterzucken und einem "leider Pech gehabt" vom Hof geschickt...hat am Ende aber etwas gelernt: Sich den Lacker des Vertrauens in Zukunft lieber selbst zu suchen, als auf Vertragswerkstätten zu vertrauen...
Toi toi toi - halt uns auf dem Laufenden!
J.
Wie erkennt man gute Werkstätten die ordentliche Lackierarbeiten leisten?
Das ist doch eindeutig Murks. 06/2013 hat meine Frau im Flughafen Frankfurt beim Abholung unserer Tochter beim neuen Wagen Honda CR V (05/13) die Beifahrerseite komplett von vorne nach hinten an einem Pfosten rasiert.
Der wurde so lackiert dass man bis heute absolut nichts sieht (weder Laien noch Profis). Das ist Lackierkunst und kein Pfusch. Und 6 Jahre Garantie gabs obendrauf. Als Lackierer würde ich mich schämen sowas abzuliefern.
Ich würde mich an eine Schiedsstelle wenden.
Zitat:
@new-rio-ub schrieb am 22. Juli 2020 um 19:44:21 Uhr:
Als Lackierer würde ich mich schämen sowas abzuliefern.
Ich würde mit solchen Aussagen vorsichtig sein!
Die beschädigten Bauteile waren Schraubteile (Tür und Koflügel).
Ich vermute stark, die wurden von der VW-Bude bestellt, vom Azubi zum Lacker gekarrt.
Dort nach Farbcode lackiert, dann zurück und eingebaut.
Das Ergebnis ist bekannt 😉
Zitat:
@mj66 schrieb am 22. Juli 2020 um 15:57:24 Uhr:
Mannnomann - wieso dreschen hier alle nur auf den Lackierer ein?Ich wette, dem hat man Kotflügel und Tür mal eben "rübergestellt", Farbcode dazu und das wars. Das Auto im Ganzen wird der nie zu Gesicht bekommen haben, da er ja eh nicht einblenden sollte/durfte (hätte bei dieser Abweichung wohl auch nur wenig gebracht...). Die Lackierung an sich wird technisch top sein - unabhängig von der Schichtstärke und Lackierrichtung! Da hakt es wohl eher am verwendeten Material...
Dass es bei den verwendeten marktüblichen Misch- und Lacksystemen (Standox, Glasurit u.ä. etc...) trotz gleicher Rezeptur leichte Abweichungen im Ergebnis geben kann, müsste jedem klar sein (Grautöne und silber sind ja als heikel bekannt) - schlimm finde ich, dass die Jungs, die die Teile ans Auto geschraubt haben, anscheinend blind sind und so etwas kommentarlos montieren, abnehmen lassen und dem Kunden übergeben. Man tut ja nur, was einem angeschafft wird...
Genauso schlimm ist es, dass der Kunde 4 Monate braucht, um es zu merken...der Unterschied ist am Ende doch schon seeehr groß.
"Auf seinem Recht bestehen" ist ja recht und schön, aber: Wie sieht dieses "Recht" eigentlich aus? Neulackierung von Teilen ohne jede Abweichung wird es sicher nicht sein. Liegt das Ergebnis im Rahmen der "üblichen" zulässigen Abweichungsbandbreite? Wer soll nun den Nachweis führen, ob und was da vielleicht schief gegangen ist? Dass es beim Anmischen von einer Zutat 2g zu viel oder zu wenig waren? Dass man beim Auswählen des Farbcodes in der Zeile verrutscht ist oder gar die Rezeptur einen Fehler hat? Das der Lacker statt waagrecht evtl. senkrecht gespritzt hat? Wohl kaum...Das wird nix werden...
Ehrlich, ich würde mich auch täglich beißen - wir schreiben 2020 und selbst Spraydosenlacke liegen heute verdammt nah am Original (die guten auf jeden Fall) - zumindest näher, als das hier (ich hatte selbst erst atlantic-blue und pepper-grey in Arbeit)...
Ich wünsche viele Glück, fürchte nur, der Kunde (TE) wird mit einem Schulterzucken und einem "leider Pech gehabt" vom Hof geschickt...hat am Ende aber etwas gelernt: Sich den Lacker des Vertrauens in Zukunft lieber selbst zu suchen, als auf Vertragswerkstätten zu vertrauen...
Toi toi toi - halt uns auf dem Laufenden!
J.
Ja, ich ärgere mich auf über mich selbst, dass ich es nicht gesehen habe. Wirklich!
Aber ich sehe da immer noch Volkswagen in der Pflicht. Die haben das verbockt, und wie du schon sagst die Monteure blind.
Ich habe mich schlau gemacht: Bei dieser Werkstattreparatur handelt es sich um einen Werkvertrag gemäß BGB. Somit ist VW gem. § 635 BGB dazu verpflichtet, den Mangel oder in diesem Fall die unsachgemäße Lackierung zu beheben.
Ich habe jetzt einen Brief verfasst und Hochglanz Abzüge erstellen lassen. Werfe ich morgen früh bei VW ein.
Ich halte euch auf dem Laufenden!