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Neuer Rumpfmotor bei einem 1.6 TDI 27000km, Alter Zahnriemen wurde verbaut.

VW Caddy 3 (2K/2C)
Themenstarteram 16. Januar 2013 um 21:08

Hallo,

ich habe bei meinem 08/11 Caddy Maxi 1.6 TDI einen neuen Rumpfmotor bei 27000km auf Garantie verbaut bekommen. Nunmehr erzählte mein Händler, dass der alte Zahnriemen verbaut wurde. Ist das normalerweise üblich oder gehört ein neuer Zahnriemen nicht sowieso zu einem neuen Rumpfmotor inklusive Zylinderkopf?

Langsam fühle ich mich ver....!

Fehlersuche und Instandsetzung bisher 35 Tage!

Danke für eure Antworten!

Grüße Splendes

Beste Antwort im Thema

Hallo guten morgen

Ein Zahnriemen darf nur einmal eingebaut und gespannt werden sobald er ein paar Kilometer gelaufen ist hat er sich gelängt und das wird von den Zahnriemen Hersteller einkalkuliert, bei erneuten Einbau kann er sich nicht mehr Längen und bleibt zu stramm. Eventuell kann dadurch ein Zahnriemen Totalschaden entstehen. Ich würde immer einen neuen nehmen bei so einer Reparatur

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Nabend,

Ich sag mal JA!-leider die übliche Vorgehensweise...

und ein AT-Rumpfmotor ist ohne Zylinderkopf und Aggregaten ! sonst wäre es ein AT-Motor!

Wenn die Werkstatt dir einen neuen Rumpf verbaut,dann werden alle Anbauteile rübergebaut.

Natürlich alles,inkl dem Zahnriemen. Nun hätte eigentlich die Werkstatt dich entscheiden lassen sollen,ob ein neuer (leider hättest du das ET-Teil bezahlen müssen:rolleyes:)verbaut wird,oder nicht!

Zu deinen anderen Umständen kann man natürlich so als Aussenstehender schlecht eine Beurteilung abgeben,aber hört sich auf jeden schonmal Negativ an:rolleyes:.

Ich hoffe du hattest für die Zeit einen Ersatzwagen..:confused::confused:

Gruß Totte

Im Grunde würde ich da jetzt nx verwerfliches dran finden, denn mit 27 tkm und 2 Jahren dürfte er Grunde wie die übrigen Teile auch noch OK sein, allerdings wissen wir ja nun auch nicht wie es zu dem Motorschaden kam und ob dabei vllt. auch der ZR z. B. wegen Blockade und Längung oder Überspringens Schaden genommen hat. Wenn man das ausschließen kann, wäre es wohl OK ihn wieder zu verwenden.

Aber frägen hätte man ruhig können.

Hallo

Denke ich auch, das es so ist wie Totte es beschreibt. Allerdings hätte der Händler die fragen können, ob ein neuer Riemen verbaut werden soll. Das wären ja nur ein par Euro Materialkosten gewesen.

Mal die Frage, was war denn kaputt, das ein neuer Moter verbaut werden mußte? Ich bekomme ja richtig Angst, da ich auch einen 1,6 TDI Bj 010/11 fahre.

Themenstarteram 16. Januar 2013 um 22:37

Hallo,

die ganze Geschichte werde ich nach Stellungnahme meiner Werkstatt hier einstellen! So 24.1!

Nur soviel vorweg u.A. wurde mir falsche Betankung vorgeworfen, weil man den Fehler 10Tage nicht gefunden hat! Abweichende Kompression an einem Zylinder, neue Einspritzdüse, neuer RPF, Fehler beim Motor zusammenbau!

Fehler war sehr schlechtes Kaltstartverhalten mit wahrnehmbarem Kraftstoffgeruch! Man vermutet Ölabstreifringe! Vermutet! :@

Habe auch einen neuen Zylinderkopf bekommen!

Themenstarteram 16. Januar 2013 um 22:40

Ersatzwagen nur einmal über Weihnachten im Rahmen der Mobilitätsgarantie und 3 für den Fehler der Werkstatt beim Zusammenbau!

Hallo guten morgen

Ein Zahnriemen darf nur einmal eingebaut und gespannt werden sobald er ein paar Kilometer gelaufen ist hat er sich gelängt und das wird von den Zahnriemen Hersteller einkalkuliert, bei erneuten Einbau kann er sich nicht mehr Längen und bleibt zu stramm. Eventuell kann dadurch ein Zahnriemen Totalschaden entstehen. Ich würde immer einen neuen nehmen bei so einer Reparatur

Moin!

na das hört sich auch jeden Fall sehr Kryptisch an! Gegen den Händler und seine evtl. Fehler/Falschrep./Vorgehensweise wirst du sehr schwer ankommen:rolleyes:

Ich hoffe das des eine akzeptable Lösung gibt.

Die ganze Stellungnahme würde ich hier aber nicht 1:1 Einstellen....mein Tip.

 

und ist dein Caddy jetzt wenigstens Okay?

Gruß Totte

Zitat:

Original geschrieben von PIPD black

Im Grunde würde ich da jetzt nx verwerfliches dran finden, denn mit 27 tkm und 2 Jahren dürfte er Grunde wie die übrigen Teile auch noch OK sein

Aber frägen hätte man ruhig können.

Allerdings muß er jetzt 27000Km früher zum nächsten Zahnriemenwechsel.

:confused::confused::confused::confused::confused::confused:

Der km-Stand auf dem Zähler ist doch gleich geblieben.

Zitat:

Original geschrieben von PIPD black

:confused::confused::confused::confused::confused::confused:

Der km-Stand auf dem Zähler ist doch gleich geblieben.

Es geht doch nicht nach Km-Stand auf dem Zähler. Er hat einen neuen Motor (mit altem Riemen) verbaut.

Was ist denn bitteschön, wenn mir bei 110.000 ein komplett neuer Motor verbaut wird? (Mit altem Riemen)

Darf ich dann in 10.000Km wieder zum Zahnriemenwechsel kommen?

Jepp.

Aber wer verbaut denn so kurz vorm Wechseltermin noch alte Teile ein.;)

Wie bereits weiter vor geschrieben, sehe ich persönlich das nicht als so problematisch an, WENN die restlichen Parameter PASSEN. Sicherer wäre es gewesen ihn zu wechseln. Aber die Kosten hätte sicher auch der TE tragen müssen.

Und was das Thema Längung des Riemens angeht.....weiß nicht so recht. Nach der Laufzeit dürfte der materialmäßig nioch nicht am Ende sein. Aber ich kenne dazu keine Einzelheiten und Vorgaben. So recht vorstellen kann ich mir diese "Austauschpflicht" nicht vorstellen.

So einen Ein- und Umbau von Neu- und Gebrauchtteilen, wird man wohl schon öfter gemacht haben.

Das mit den KM war doch nur ein Beispiel.

Verstehen kann man das alles nicht, da der Riemen ja nur 15-20 Euro kostet.

Tja verstehe einer das Abrechnungssystem.....aber es nunmal so, dass wertverbessernde Maßnahmen im Rahmen einer Kulanz/Garantiereparatur nicht vorgenommen werden.

Beispiel: Am Caddy hast du Lackfehler, Rostplacken o. ä. an der Schiebetür. Im Normalfall würde dann der Hersteller die Tür neu lackieren (lassen) und gut. Hast du aber an der Tür schon Kratzer, Dellen etc. gibts NIX, da wertverbessernd. Und so ein Zahnriemenwechsel, auch wenn er während der Rep. nebenbei erledigt werden könnte, stellt für den Kunden im Grunde ja auch einen Wert bzw. Einsparung von 500-1000 € je nach Werkstatt dar.

Zitat:

Original geschrieben von tobe1000

Ein Zahnriemen darf nur einmal eingebaut und gespannt werden sobald er ein paar Kilometer gelaufen ist hat er sich gelängt ...

Im Internetz hab ich nur diese Empfehlung von Bosch gefunden: "Niemals bereits verbaute Zahnriemen erneut gegen ihre ursprüngliche Laufrichtung auflegen."

Quelle: http://www.kfz-betrieb.vogel.de/service/praxis/articles/176778/

Wenn man nur die entgegengesetzte Laufrichtung ausschließt, ist laut Bosch die grundsätzliche Wiederverwendbarkeit möglich.

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