ForumPolo 6
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Polo
  6. Polo 6
  7. Neuer Polo bestellt

Neuer Polo bestellt

VW Polo 6 (AW)
Themenstarteram 4. Dezember 2017 um 6:55

Hallo Community,

Es ist mein erstes Thema hier und ich weiß es gibt ähnliche aber ich freue mich wenn dieser Threat hier mit leben gefüllt wird.

Ich habe in KW47 meinen neuen Polo bestellt.

Geplante Auslieferung ist in KW6/18 in der Autostadt Wolfsburg.

Hier meine Ausstattung:

Polo Highline 1,0 Benziner 95PS 5-Gang

- Energetic Orange Metallic

- 17" Pamplona Felgen

- Active Info Display

- Radio Composition Media + Navi-Funktion

- Climatronic

- Panorama Glasdach

- Rückfahrkamera

- Diebstahlwarnanlage

- hintere Seitenscheiben/Heckscheibe abgedunkelt

- Lendenwirbelstützen vorn

- Außenspiegel elektr. Einst./Ankl./Beheizbar

Jetzt habe ich schon viel Zeit hier im Forum verbracht und gesehen dass viele bestellt haben aber es teilweise Lieferverzögerungen gibt. Vielleicht können andere Mitglieder hier Ihre Ausstattung und geplante Lieferzeit mitteilen um sich auszutauschen ob und wann am Ende ausgeliefert wird.

Im Anhang noch Bilder aus dem Konfigurator.

Ich freue mich sehr auf meinen Polo :-)

Weiß zufällig jemand wie die Polos nach Wolfsburg kommen? Im Autohaus sagte man mir die kommen Nachts per Zug aus Pamplona hier wird aber oft geschrieben das läuft per Fähre ;-)

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 22. März 2018 um 20:26

Super tag in der autostadt gehabt. Auto musste nochmal in die aufbereitung weil ein paar kratzer in der haube waren jetzt alles TOP :)

825 weitere Antworten
Ähnliche Themen
825 Antworten

Zitat:

@Emma_P schrieb am 21. Mai 2018 um 11:22:15 Uhr:

Mag hier jemand mal die „Zusatzvereinbarung WLPT“ abfotografieren, sofern er sie bei der verbindlichen Bestellung unterschreiben musste?

Sofern es da einen Unterschied gibt: mich interessiert die für Benziner.

Lieben Dank

Also ich musste da nichts unterschreiben :rolleyes:

Was soll denn da drinstehen? :confused:

Zitat:

@10emmi68 schrieb am 21. Mai 2018 um 11:48:05 Uhr:

Zitat:

@Emma_P schrieb am 21. Mai 2018 um 11:22:15 Uhr:

Mag hier jemand mal die „Zusatzvereinbarung WLPT“ abfotografieren, sofern er sie bei der verbindlichen Bestellung unterschreiben musste?

Sofern es da einen Unterschied gibt: mich interessiert die für Benziner.

Lieben Dank

Also ich musste da nichts unterschreiben :rolleyes:

Was soll denn da drinstehen? :confused:

Na was genau das drinsteht, will ich ja auch gern wissen. Sinngemäß geht es wohl darum, dass einem bekannt ist, dass für das Fahrzeug noch keine WLPT-Werte existieren und man aufgeklärt wurde, dass Verbrauch und CO2-Ausstoß abweichen können.

Zitat:

@Emma_P schrieb am 21. Mai 2018 um 11:52:07 Uhr:

Zitat:

@10emmi68 schrieb am 21. Mai 2018 um 11:48:05 Uhr:

 

Also ich musste da nichts unterschreiben :rolleyes:

Was soll denn da drinstehen? :confused:

Na was genau das drinsteht, will ich ja auch gern wissen. Sinngemäß geht es wohl darum, dass einem bekannt ist, dass für das Fahrzeug noch keine WLPT-Werte existieren und man aufgeklärt wurde, dass Verbrauch und CO2-Ausstoß abweichen können.

..... und man dann bei Erstzulassung nach 01.09. mehr Steuern zahlen darf :D

 

Hab ich auch nichts vorgelegt bekommen ....

Zitat:

@10emmi68 schrieb am 21. Mai 2018 um 11:55:34 Uhr:

 

..... und man dann bei Erstzulassung nach 01.09. mehr Steuern zahlen darf :D

So sieht's aus.

Sollte VW das für den Polo GTI bis dahin nicht ausweisen können und Sondergenehmigungen beantragen, dann müsste ja die Steuer auch bei Neuzulassungen nach dem 1.9. nach NEFZ-Verbräuchen berechnet werden, oder? Andere Werte gibt es dann ja gar nicht in den Fahrzeugpapieren.

Wobei Euro 6c und der OPF wohl das größere Problem für VW darstellen. Deshalb wüsste ich auch gern, ob davon irgendwas drinsteht. Irgendwas wie "Sie erklären sich selbst dann mit der Abnahme des Fahrzeugs einverstanden, wenn das Fahrzeug mit alter Technik erst nach dem 1.9. ausgeliefert und nicht mehr zulassungsfähig ist" oder so. :D

Generell interessieren mich die Grenzfälle schon. Normalerweise erfolgt die Zulassung ja ein paar Tage vor der Abholung in WOB, richtig? Aber man kann ja Abholung und Zulassung nicht endlos weit auseinanderziehen, nur weil Wolfsburg keine Slots zur Abholung bereitstellen kann und man vier Wochen und länger auf einen Termin warten muss.

Wahrscheinlich werden einem dann ab Mitte August Abholungen beim Händler ohne Aufpreis angeboten. ;)

1.) Der Kunde, der etwas unterschreibt, mit dem er sich einverstanden erklärt ein nicht zulassungsfähiges Fahrzeug abzunehmen, gehört aus meiner Sicht geschlagen - oder sieht das jemand anders? :rolleyes:

 

2.) ich kann mir nicht vorstellen, dass es gerade hinsichtlich des Drucks, den die EU gerade aufbaut - Klage wegen Überschreitung von Grenzwerten - hier eine Sonderfreigabe im Raum steht. Da bleibt wohl nur die berühmte Tageszulassung für Lagerfahrzeuge :confused:

 

3.) ich habe meine Fahrzeuge bisher immer exakt am letzten Arbeitstag bevor ich nach WOB gefahren bin angemeldet. Da kann sich VW auf den Kopf stellen und mit dem Arsch Fliegen fangen - wenn ich einen Abholtermin am 04.09. habe, wird das Fahrzeug am 03.09. zugelassen. Wenn die Abholung am 03.09. stattfindet, dann natürlich am 31.08. - Glück gehabt :)

Es macht gerade im Wiederverkauf schon einen kleinen Unterschied, ob EZ 08/18 oder 09/18 ist.

Zitat:

@10emmi68 schrieb am 21. Mai 2018 um 12:36:15 Uhr:

1.) Der Kunde, der etwas unterschreibt, mit dem er sich einverstanden erklärt ein nicht zulassungsfähiges Fahrzeug abzunehmen, gehört aus meiner Sicht geschlagen - oder sieht das jemand anders? :rolleyes:

War ja auch nur ein Scherz. Das wäre ja lächerlich. :D

Zitat:

2.) ich kann mir nicht vorstellen, dass es gerade hinsichtlich des Drucks, den die EU gerade aufbaut - Klage wegen Überschreitung von Grenzwerten - hier eine Sonderfreigabe im Raum steht. Da bleibt wohl nur die berühmte Tageszulassung für Lagerfahrzeuge :confused:

Hier stand beispielsweise etwas "Ausnahmegenehmigungen", allerdings für Bestandsfahrzeuge.

http://www.handelsblatt.com/.../21547622.html

Zitat:

3.) ich habe meine Fahrzeuge bisher immer exakt am letzten Arbeitstag bevor ich nach WOB gefahren bin angemeldet. Da kann sich VW auf den Kopf stellen und mit dem Arsch Fliegen fangen - wenn ich einen Abholtermin am 04.09. habe, wird das Fahrzeug am 03.09. zugelassen. Wenn die Abholung am 03.09. stattfindet, dann natürlich am 31.08. - Glück gehabt :)

Es macht gerade im Wiederverkauf schon einen kleinen Unterschied, ob EZ 08/18 oder 09/18 ist.

Ja, sehe ich auch so.

Wobei ich mich gerade frage, ob das der Grund für die teilweise nun stark nach hinten verschobenen Liefertermine ist. Also wenn absehbar ist, dass es für eine bestimmte Fahrzeugkonfiguration sehr eng wird, weil meinetwegen das Schiebedach erst Anfang August lieferbar ist, der Wagen direkt für den neuen Motor mit OPF eingeplant wird und somit ganz nach hinten rutscht.

Na ja, ist letztlich alles Kaffeesatzleserei. Da ich aber auch bei meinem Golf ne Deadline habe, nervt mich diese Terminunsicherheit ungemein.

Wobei ich mich gerade frage, ob das der Grund für die teilweise nun stark nach hinten verschobenen Liefertermine ist. Also wenn absehbar ist, dass es für eine bestimmte Fahrzeugkonfiguration sehr eng wird, weil meinetwegen das Schiebedach erst Anfang August lieferbar ist, der Wagen direkt für den neuen Motor mit OPF eingeplant wird und somit ganz nach hinten rutscht.

Na ja, ist letztlich alles Kaffeesatzleserei. Da ich aber auch bei meinem Golf ne Deadline habe, nervt mich diese Terminunsicherheit ungemein.

Ich finde es auch nervig :mad: - wobei mein GTI jetzt seit immerhin 2 Wochen :p stabil auf CW28 und Produktion gestartet steht :)

Bisher konnte man hier kein Schema erkennen, inwieweit irgendein Austattungsmerkmal die Lieferzeit beeinflusst. Könnte also wirklich an der Umsetzung des neuen Messzyklus liegen - aber wie Du schon gesagt hast - Kaffesatz :D

Zitat:

@Emma_P schrieb am 21. Mai 2018 um 11:22:15 Uhr:

Mag hier jemand mal die „Zusatzvereinbarung WLPT“ abfotografieren, sofern er sie bei der verbindlichen Bestellung unterschreiben musste?

Die ist für den Diesel, allerdings kann ich mir gut vorstellen, dass dasselbe Formular auch für die Benziner ausgegeben wird.

Wltp
am 21. Mai 2018 um 11:03

Ich habe meinen Polo GTI zwei Wochen oder so später bestellt als du und warte bis Oktober/November. Das ist ja mal fies...

Zitat:

@heyy schrieb am 21. Mai 2018 um 13:02:28 Uhr:

Zitat:

@Emma_P schrieb am 21. Mai 2018 um 11:22:15 Uhr:

Mag hier jemand mal die „Zusatzvereinbarung WLPT“ abfotografieren, sofern er sie bei der verbindlichen Bestellung unterschreiben musste?

Die ist für den Diesel, allerdings kann ich mir gut vorstellen, dass dasselbe Formular auch für die Benziner ausgegeben wird.

Liest sich doch nicht schlecht. Das einzige ist wirklich, dass die Steuer steigen wird - aber das ist ja eigentlich bekannt.

Ich konnte jetzt im Text keine Einschränkung auf Diesel finden. Somit scheint das der Standardvordruck zu sein, den man bekommt, wenn man nach einem Zeitpunkt x bestellt hat.

Zitat:

@10emmi68 schrieb am 21. Mai 2018 um 13:07:47 Uhr:

Liest sich doch nicht schlecht. Das einzige ist wirklich, dass die Steuer steigen wird - aber das ist ja eigentlich bekannt.

Ich konnte jetzt im Text keine Einschränkung auf Diesel finden. Somit scheint das der Standardvordruck zu sein, den man bekommt, wenn man nach einem Zeitpunkt x bestellt hat.

Was ich allerdings sehr unglücklich formuliert finde ist, dass oben im Text steht:

"[...]dass das von Ihnen bestellte Fahrzeug [...] nicht mehr verfügbar ist. Ihre vorliegende Bestellung wird daher [...] aktualisiert."

und unten steht dann:

"Ich habe den vorstehenden Hinweise zur Kenntnis genommen und bin mit der möglichen Änderung meiner Bestellung einverstanden."

Ja was denn nun? Wird die Bestellung aktualisiert oder wird sie nur möglicherweise geändert? Wer formuliert denn solche Schreiben? Liest das niemand Korrektur? :rolleyes:

Habe im März bestellt und der Polo soll im November geliefert werden.

Habe so eine Zusatzvereinbarung nicht bekommen!

Da sich ja ab dem 01.09 die kfz steuern ändern,

Frag ich mich ob ich das Auto noch abnehmen muss?

Zitat:

@Silentman10 schrieb am 21. Mai 2018 um 13:30:24 Uhr:

Habe im März bestellt und der Polo soll im November geliefert werden.

Habe so eine Zusatzvereinbarung nicht bekommen!

Da sich ja ab dem 01.09 die kfz steuern ändern,

Frag ich mich ob ich das Auto noch abnehmen muss?

Hm, die Frage ist, welchen Aufwand es dir wert ist, das dann durchzuboxen. Das Fahrzeug an sich ändert sich ja nicht und auch nicht die Ermittlung der KFZ-Steuer, nur das Messverfahren wird geändert. Und das ist ja nun schon seit vielen Monaten bekannt.

Ich würde fast behaupten, dass es einfacher wäre, die Abnahme wegen des OPF zu verweigern, weil du den nicht bestellt hast. Allerdings: Wenn ich VW wäre, würde ich dir den OPF-Motor ausbauen und dir den Wagen wie bestellt hinstellen. Dann darfst du ihn abnehmen, aber nicht mehr zulassen. :p

Scherz beiseite:

Bei der Bestellung gibt man ja seine Ausstattung an und solange die alles dabei ist, wird es wohl schwer werden. Was sagen denn die AGB in der Bestellung?

Falls du wirklich darüber nachdenkst, den Polo nicht abzunehmen, könntest du ja versuchen, über die Lieferverzögerung zu gehen. VW kann dich ja nicht zwingen, endlos zu warten und hat sich auch an vereinbarte Termine zu halten. Nur müsstest du da sicher vorab die ein oder andere Frist setzen und nicht bis November still halten, um dann mit der Begründung abzulehnen, es sei jetzt zu spät.

Andere wissen da sicher mehr.

Ich halte solche Stichtagsregelungen einfach für ein Lebensrisiko. So wie manche kein Elterngeld bekommen haben, weil ihre Kinder ein paar Minuten zu früh zur Welt kamen. ;)

Was die KFZ-Steuer betrifft: Ich bestelle noch vor dem 3.6., also vor der Preiserhöhung. Wenn ich dann mehr KFZ-Steuer zahlen muss, ist es eben Pech. Dafür war der Kaufpreis des Fahrzeug geringer. Und die Differenz wird ja hoffentlich nicht mehr als 100 Euro im Jahr ausmachen... in vier Jahren sehen wir dann weiter.

Wer sicher gehen will, dass er KFZ-Steuer spart, muss eben ein Lagerfahrzeug oder einen Gebrauchtwagen kaufen und darauf verzichten, den Polo nach Wunsch konfigurieren zu können. Ehrlich? Das sind mir die 50 Euro Steuerersparnis im Jahr nicht wert.

Zitat:

@Emma_P schrieb am 21. Mai 2018 um 13:17:04 Uhr:

Zitat:

@10emmi68 schrieb am 21. Mai 2018 um 13:07:47 Uhr:

Liest sich doch nicht schlecht. Das einzige ist wirklich, dass die Steuer steigen wird - aber das ist ja eigentlich bekannt.

Ich konnte jetzt im Text keine Einschränkung auf Diesel finden. Somit scheint das der Standardvordruck zu sein, den man bekommt, wenn man nach einem Zeitpunkt x bestellt hat.

Was ich allerdings sehr unglücklich formuliert finde ist, dass oben im Text steht:

"[...]dass das von Ihnen bestellte Fahrzeug [...] nicht mehr verfügbar ist. Ihre vorliegende Bestellung wird daher [...] aktualisiert."

und unten steht dann:

"Ich habe den vorstehenden Hinweise zur Kenntnis genommen und bin mit der möglichen Änderung meiner Bestellung einverstanden."

Ja was denn nun? Wird die Bestellung aktualisiert oder wird sie nur möglicherweise geändert? Wer formuliert denn solche Schreiben? Liest das niemand Korrektur? :rolleyes:

Solange dann nur etwas on Top kommt - beispielsweise OPF - sehe ich da kein Problem. Wenn allerdings etwas gestrichen wird, sieht das anders aus. Da hat man mMn trotz dieses Zettels schon Chance das im Nachhinein abzulehnen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen