Neuer Golf gibt nach 1000km schon Geräusche von sich :( (die nicht sein sollen)
Hallo,
habe meinen Golf jetzt seit ca. 1 1/2 Wochen - soweit noch alles bestens 😉 - neues Radio ist drin (ein Alpine 9833) Hört isch auch alles super an usw... km. Stand ~1200km
Nun zu meinem Problem und zwar ist mir aufgefallen das:
1. ich z.b. im 3+4 Gang zwischen 1500/1600 und kurz vor 2000 u/min es im ganzen Auto sozusagen ein Resonanz schwingungt gibt, also die Tür fängt an mitzuvibrieren, die mittelkonsole, wo der Flaschenöffner drin ist fängt auch an so komisch mitzuvibrieren. Dadurch entstehen rel. laute Geräusche
Ist es normal, das es diese Vibrationen/Geräusche gibt ? sonst klappert nix im Auto, alles ist schön ruhig
2. Ausserdem ist mir jetzt aufgefallen, wo es morgens bissl kälter ist, vibriert mein motor leicht, als ob etwas unruhig läuft... übertreiben gesagt, komme ich mir vor wie in einem Trecker 😉 Also der ganze Wagen "wackelt" sozusagen - ist bissl schwer zu beschreiben - Ist das Normal ?
ist es normal das das auto in diesen Drehzahlen so laut ist oder sind diese armuturen nicht richtig befestigt ??
Vielen Dank für eure Antworten
50 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von TJay
Achso, dann nehm ich das zurück. Wobei mich da auch mal interessieren würde: Wenn die Autohersteller soviele Testkilometer runterrattern, wieso fällt denen das nicht auf?
Wenn es bei allen Golfs so wäre, würde ich dir Recht geben. So ärgerlich es für den einzelnen ist, den ein Mangel trifft, ist es aber nur ein Mangel eines einzelnen Fahrzeugs.
Da hilft nur hartnäckig bleiben und den Hänler nerven. Wenn der nicht will oder kann: den Händler wechseln.
Zitat:
Original geschrieben von OPAmitTDI
Wenn es bei allen Golfs so wäre, würde ich dir Recht geben. So ärgerlich es für den einzelnen ist, den ein Mangel trifft, ist es aber nur ein Mangel eines einzelnen Fahrzeugs.
Da hilft nur hartnäckig bleiben und den Hänler nerven. Wenn der nicht will oder kann: den Händler wechseln.
bloss der händler ist vertragspartner, wenn es hart auf hart kommt und der wagen gewandelt werden soll, dann muss der händler die reperaturversuche unternehmen.... !
@sashxp
Zitat:
"bloss der händler ist vertragspartner, wenn es hart auf hart kommt und der wagen gewandelt werden soll, dann muss der händler die reperaturversuche unternehmen.... !"
Nur was ist, wenn z.B. der Wagen im Norden gekauft wurde, und man beruflich in den Süden umzieht? Soll man dann immer z.B. 500km in die Werkstatt des Vertragspartners fahren um diesem die Möglichkeit zu geben den Mangel nach- bzw. auszubessern?
Soweit ich weiß, kann das eine selbe Markenwerkstatt Europaweit (z.B. VW) auch tun. Man kann sich ja sämtliche Garantierechnungen, Belege usw. geben lassen. Außerdem sind im Zentralcomputer von VW die durchgeführten Arbeiten an dem Fahrzeug hinterlegt und für jeden VW-Händler/VW-Werkstatt ersichtlich.
Nur wandeln kann man nur beim Vertragspartner.
Hat jemand noch weitere Meinungen?
Torsten78
Zitat:
Original geschrieben von Torsten78
@sashxp
Zitat:
"bloss der händler ist vertragspartner, wenn es hart auf hart kommt und der wagen gewandelt werden soll, dann muss der händler die reperaturversuche unternehmen.... !"Nur was ist, wenn z.B. der Wagen im Norden gekauft wurde, und man beruflich in den Süden umzieht? Soll man dann immer z.B. 500km in die Werkstatt des Vertragspartners fahren um diesem die Möglichkeit zu geben den Mangel nach- bzw. auszubessern?
Soweit ich weiß, kann das eine selbe Markenwerkstatt Europaweit (z.B. VW) auch tun. Man kann sich ja sämtliche Garantierechnungen, Belege usw. geben lassen. Außerdem sind im Zentralcomputer von VW die durchgeführten Arbeiten an dem Fahrzeug hinterlegt und für jeden VW-Händler/VW-Werkstatt ersichtlich.Nur wandeln kann man nur beim Vertragspartner.
Hat jemand noch weitere Meinungen?
Torsten78
*g*
genau das problem hatte ich ja auch... -> rausgekommen ist:
Verkäufer ist vertragspartner und der verkäufer muss mind. 2x erfolglos reparieren, bis der vertrag gekündigt werden kann (wandlung) ... auch ein grund, weswegen man keinen eu wagen kaufen sollte... 🙂
vllt. geben die rechtsexperten nochmal eine genaue antwort, ich als laie kann es nur so wiedergeben.
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... ich glaube, du meinst "Laie" ;-) egal..
Heisst Wandlung, dass ich den Wagen zurückgeben kann und einen neuen bekomme, selbst wenn der Wagen schon über 20T km runter hat (knapp 1 Jahr alt) ?
Zitat:
Original geschrieben von argie99
... ich glaube, du meinst "Laie" ;-) egal..
Heisst Wandlung, dass ich den Wagen zurückgeben kann und einen neuen bekomme, selbst wenn der Wagen schon über 20T km runter hat (knapp 1 Jahr alt) ?
jaaa 😉 meine laie *rotwerd*
wandeln kannst du solange, wie die gewährleistung geht. also min. 2 jahre.
die 20.000km werden mit einem faktor berechnet d.h.
0,5% vom kaufpreis pro 1000km für diesel und 0,67% beim Benziner...
kaufpreis minus 20 x 0,5%/0,67% vom Kaufpreis....
siehe hier:
http://www.motor-talk.de/t521081/f217/s/thread.html