neue Rücklichter!!! LED???

Mercedes C-Klasse W203

Hallo Sportcoupeler (oder auch andere :-))

Ich fahre ein VORMOPF CL und suche neue Rücklichter für die Sommersaison ;-)
Das Auto ist schwarz und im Moment habe ich schwarz lasierte RL montiert. Das sieht aber so "unfreundlich" aus…

Jetzt meine Frage:

Mopf RL holen oder gibt es hübsche Alternativen??? LED oder ähnliches???

PS: Falls jemand VORMOPF oder schwarze RL braucht, wir können gerne tauschen :-)

Gruß
Basti

33 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Fingerkrümmer


Sollten Teile an einem Fahrzeug verbaut werden, die keine ABE haben und durch den An- bzw. Einbau eine Gefährdung im Straßenverkehr darstellen, führt dies AUTOMATISCH zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeuges. Da die Betriebserlaubnis aber ein "Eckpfeiler" der Zulassung ist, würde das Fahrzeug theoretisch sogar SOFORT nach dem Ein- bzw. Umbau seine Zulassung verlieren. In der Praxis ist es dann so, dass die "Rennleitung" eine Anzeige fertigt und einen Mängelschein ausstellt. Sollten die Mängel innerhalb eines vorgegebenen Zeitraumes nicht abgestellt worden sein, erfolgt eine Mitteilung an die Zulassungsstelle. Diese wird dann mit geeigneten Maßnahmen versuchen, die Zulassungsplaketten an dem Fahrzeug zu entfernen, das heißt, das Fahrzeug wegen erloschener Betriebserlaubnis stillzulegen. Als wichtig erachte ich hierbei den Fakt, dass das Fahrzeug mit dem Umbau SOFORT seine Betriebserlaubnis verliert, nicht erst, wenn die "Rennleitung" einen erwischt! Das ist wichtig in Bezug auf eventuell auftretende versicherungsrechtliche Fragen.
Bei den genannten Rückleuchten würde ich bei fehlendem bzw. unechtem "E-Zeichen" auch auf eine Gefährdung im Straßenverkehr plädieren, da Leuchten, wie schon gesagt, definitiv bestimmte Werte bringen müssen (gewisse Leuchtkraft, aber keine Blendung, etc. ...).

Grüße
Enrico

Hallo Enrico, Danke für deine Ausführungen.

Bestätigen aber meine obige Aussage, dass eine "Zulassung" nicht schon durch den Einbau entfällt. Zwischen dem "Erlöschen der BE" und der "Zulassung" muss man nämlich abgrenzen. Allein schon wegen dem Versicherungsschutz.

Und zu diesem habe ich mich ja bereits oben geäußert:

Zitat:

Original geschrieben von Gerry71


Versicherungsschutz:
Warum sollte der Versicherungsschutz per se entfallen, wenn ich andere Rückleuchten verbaut habe?
Die Versicherung muss dann zwar für einen Schaden, der durch die fehlerhaften Rückleuchten (mit-)verursacht wurde, nicht mehr (komplett) aufkommen (Kaskoschutz kann ganz entfallen, Haftpflicht aber nur bis zu max. € 5.000 Regress), aber doch z.B. nicht, wenn ich (mit nicht zugelassenen RL) einem anderen Fahrzeug ins Heck fahre.

Aber noch mal: Die hier angesprochenen LED-Rückleuchten für die Limousine sind erlaubt.

Gut, aber da ich ja ein Coupe fahre nützen mir die LED für die Limo nix :-)

Ich hab hier schon mal was von diesem "Mercedes-Benz Gebrauchtteile Center" gelesen... Kann man da was kaufen als Privatperson???

Hier steht nämlich:

Verkauf nur an Unternehmer (siehe rechtl. Hinweise)

Also HIER steht das:

http://cgi.ebay.de/...mZ8051304156QQcategoryZ44265QQrdZ1QQcmdZViewItem

Kann man da zuschlagen???
Weiss jemand was die Dinger beim Freundlichen kosten???

Danke
Basti69

Re: Re: neue Rücklichter!!! LED???

Hallo habe da mal eine frage gibt es auch Rückleuchten mit LED für den Kombi ?

Gruss Und Dank

Zitat:

Original geschrieben von nphtung


ich verstehe nicht wieso manche immer wieder darstellen was erlaubt ist und was nicht.

anscheinend wird die diskussion ständig auseinander gepflückt!

alles was enrico da schreibt wissen wir ja, es geht darum, ob die LED leuchten erlaubt sind - und das sind sie. die lasierten schwarzen natürlich nicht!

damit keine missverständnisse aufkommen.

Moin, Moin, hey nphtung,

wenn ich selbst eine Frage im Forum stelle und bekomme Antworten mit entsprechenden Hinweisen, dann freue ich mich darüber. Man selbst kann nicht ALLES wissen....

Wenn mir einer schreibt : mach dich mal schlau, daß geht so nicht, weil XY nicht zugelassen ist und man ev. keinen Versicherungsschutz hat....dann würde ich auf keine Fall das auf die leichte Schulter nehmen und damit "rumgurken"..., denn Leben ist wertvoll und jeder hat eine Verantwortung dem Anderen gegenüber....wenn Dir einer "hintendraufkracht", weil z.B. im Gegenlicht die Leuchtkraft der Bremslichter, der nicht zugelassenen Rückleuchten zu gering war und dabei Andere Verkehrsteilnehmer verletzt oder sogar getö....wurden, dann möchte ich nicht in der Haut des Unfallverursachers stecken.....

so long....Sven....

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