neue Rücklichter!!! LED???

Mercedes C-Klasse W203

Hallo Sportcoupeler (oder auch andere :-))

Ich fahre ein VORMOPF CL und suche neue Rücklichter für die Sommersaison ;-)
Das Auto ist schwarz und im Moment habe ich schwarz lasierte RL montiert. Das sieht aber so "unfreundlich" aus…

Jetzt meine Frage:

Mopf RL holen oder gibt es hübsche Alternativen??? LED oder ähnliches???

PS: Falls jemand VORMOPF oder schwarze RL braucht, wir können gerne tauschen :-)

Gruß
Basti

33 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von he2lmuth


Aber die Blinker sind weiterhin nur Glühlampen, oder?

Grüße
Hellmuth

Servus Hellmuth,

hier gibt es jeweils Bilder von diesen LED-Rückleuchten in Betrieb:
http://www.mercedes-forum.com/.../thread.php?postid=284844#post284844
http://forums.mbworld.org/forums/showthread.php?p=1230806#post1230806

Gruß 🙂
Gerry

Na es ist ja nicht so, dass ich mir diese Leuchten kaufen will... Ich interessiere mich aber von der Technik her für die LED`s.

Danke und Grüße
hellmuth

Moin, Moin,

sorry, aber ich kann den Tenor mit dem aufgedruckten, eingestanzten oder draufgemalten E - Prüfzeichen nicht mehr hören.

Jahrelang habe ich für diverse Firmen beim TÜV Rheinland, im Prüflabor Otto Hamburg, Daimler Aerospace Hamburg und TÜV Wien diverse Produkte abnehmen lassen. Um die einschlägigen Test zu bestehen, gibt es umfangreiche & teuere (ca. 20000 € je Produkt) Abnahmen....Produkte aus Japan haben da noch mit am Besten abgeschnitten....fast alle deutschen Produkte waren uneingeschränkt tauglich und hatten entsprechende Zertifikate....

Hat man einmal ein "Billigprodukt" aus dem freien Handel genommen, so war zwar das TÜV, VDE oder GS aufgedruckt, aber ein Prüflabor haben diese Produkte nie gesehen....d.h. der Inverkehrbringer (nicht der Hersteller) haftet für diese Produkte allein.

Nochmal : aufgedrucktes E - Zeichen ist kein Freibrief, falls nicht entsprechende Zertifikarte / Zulassungen vorliegen. Gute, ehrliche Hersteller legen entsprechende Urkunden als Kopien dem Produkt bei.

Bei Rückleuchten sind maßgeblich z.B. Crashverhalten (Materialprüfung - Zusammensetzung), Abstrahlcharakteristik, Blendwirkung, Dauertest, Vibrationstest, Korrosionsverhalten - z.B. Fassung - Spiegel, Wärme - Kältetest, Paßgenauigkeit am Fahrzeug (vorstehende Teile - Verletzungsgefahr), allgemeine elektrische Ausführung - Beschaffenheit (z.B. Drahtstärke und Materialausführung) u.s.w. - u.s.w. - u.s.w.

Die Firma inPro z.B. st bei mir gerade um die Ecke, dort werden auch nur Produkte (auch Rückleuchten) verkauft, die eine Zulassung haben. Der Chef meinte zu mir nur einmal vor Jahren : so gute Anwälte gibt es nicht.....um keine Zulassung zu haben....

Gruß Sven....

PS : was haltet Ihr von ALU Felgen mit gefälschter oder nicht vorhandener ABE....
PPS : mit einen übermalten/selbstgebastelten TÜV oder AU Stempel sollte ich ja auch nicht durch die Gegend fahren....
PPPS : alle Zulassungen sind zum Schutz der Anwender und weiterer Beteildigten und keine sinnlose Willkür.....

GÄHN @ blackmagicbird

http://de.wikipedia.org/wiki/E-Pr%C3%BCfzeichen

Achja, wenn das illegal wäre, dann würden die Händler es gar nicht verkaufen - denn dann hätten die die Probleme!

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GÄHN @ nphtung

schöne Vorlage zum Kopieren.....

Es hat NICHTS mit Illegal zutun - Teile sind für Showzwecke und ohne Zulassung nicht für den öffentlichen Straßenverkehr gedacht.....

Das mit den Händlern / Großhändlern siehst Du genau richtig.....

hallo bmb

hä? wie soll ich das verstehen? einerseits habe ich recht mit den händlern, andernseits sagst du die teile sind nur für showzwecke?

im angegebenen link samt verlinkung auf stvo steht doch schwarz auf weiss, sobald die teile e-prüfzeichen haben, dann darf man sie ohne tüv und erlöschung der abe an seinen wagen anbringen.

zum thema tüv - solange man niemandem gefährdet und sich selbst, dann sagt kein tüv was. was soll zudem bei den rückleuchten schon sein? haben die gleiche funktionalität, gleiche farben, sehen nur bisschen anders aus. du übertreibst mit deinen test-argumente a la

Zitat:

Bei Rückleuchten sind maßgeblich z.B. Crashverhalten (Materialprüfung - Zusammensetzung), Abstrahlcharakteristik, Blendwirkung, Dauertest, Vibrationstest, Korrosionsverhalten - z.B. Fassung - Spiegel, Wärme - Kältetest, Paßgenauigkeit am Fahrzeug (vorstehende Teile - Verletzungsgefahr), allgemeine elektrische Ausführung - Beschaffenheit (z.B. Drahtstärke und Materialausführung) u.s.w. - u.s.w. - u.s.w.

du kannst mal bei mercedes fragen, seid wann die ihre scheinwerfer und rückleuchten selber herstellen.

zum thema festigkeit - da könnt ich dir noch ein monolog halten und du glaubst mir doch eh nicht, aber im internet steht ja alles. 😉

Hey nphtung,

alle Teile, die an Original-Fahrzeugen verbaut werden unterleigen strengen Richtlinien und müssen zur Zulassung des Fahrzeugs je eine einzelne Bescheinigung haben...d.h. das Fahrzeug besteht aus vielen Einzelteilen mit Zertifikat. Alle Schrauben und Verschraubungen im Fahrwerks- oder Antriebsbereich haben entsprechende hochwertige Materialanforderungen......logisch oder ?

Lampen bei Mercedes, haben natürlich vom jeweiligen Hersteller Bosch, Hella, u.s.w. eine Zulassung.....und wurden in ellenlangen Tests abgestimmt.....

Nochmal : wenn man an seinem Fahrzeug ein Teil (Spoiler, Leuchten, Glühlampen, Felgen, Radbolzen, Bremsen, Auspuff, Front- Rückleuchten incl. Verdunkelunsspray - Farbsprays u.s.w) verbaut, obwohl dieses keine ABE bzw. E Zulassung mit Zertifikat hat, darf man das Fahrzeug nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegen.....egal wieviele EEEEEsss oder TÜVsssss da DRAUFGEDRUCKT sind.....

Keine Zulassung und kein Versicherungsschutz.

Gruß Sven....

bmb,

was du da schreibst ist schön und gut und ist ja richtig, aber um auf das thema zu kommen was hier diskutiert wird:

die LED rückleuchten die zz im handel erhältlich sind haben E zeichen und sind damit ohne tüv zulässig, sonst würden einige händler sie nicht verkaufen, denn sonst bekommen die ärger wenn es zum unfall kommt.
zudem stehen die rückleuchten im einen bekannten zubehörkatalog und ist jederzeit darüber belieferbar - und damit ist so gut wie sicher, dass die e-zeichen nicht einfach mal so draufgemacht sind.

aber zurück zum thema tüv -> das original fahrzeug wird nur komplett allgemein abgenommen. werden die rücklechten von einen 3. hersteller vorher getestet müssen sie nicht mehr am montierten fahrzeug nochmal abgenommen werden. sonst müsste man am auto für jede schraube einen belastungstest durchführen wie beim flugzeugen, dann wäre ein auto gar nicht mehr leistbar.
zudem werden die teile von vornherein so konzipiert, dass sie später weit unter der maximalbelastungsgrenze arbeiten.

Zitat:

Original geschrieben von blackmagicbird


Nochmal : wenn man an seinem Fahrzeug ein Teil (Spoiler, Leuchten, Glühlampen, Felgen, Radbolzen, Bremsen, Auspuff, Front- Rückleuchten incl. Verdunkelunsspray - Farbsprays u.s.w) verbaut, obwohl dieses keine ABE bzw. E Zulassung mit Zertifikat hat, darf man das Fahrzeug nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegen.....egal wieviele EEEEEsss oder TÜVsssss da DRAUFGEDRUCKT sind.....

Keine Zulassung und kein Versicherungsschutz.

 

Zulassung:

Kann eine Zulassung einfach so entfallen ohne einen behördlichen Akt?

Die Zulassung muss doch zumindest so lange bestehen bleiben, bis man erwischt und vor die Wahl "Abstemplung" oder Korrektur (Umbau auf erlaubte RL) gestellt wird.

Versicherungsschutz:
Warum sollte der Versicherungsschutz per se entfallen, wenn ich andere Rückleuchten verbaut habe?
Die Versicherung muss dann zwar für einen Schaden, der durch die fehlerhaften Rückleuchten (mit-)verursacht wurde, nicht mehr (komplett) aufkommen (Kaskoschutz kann ganz entfallen, Haftpflicht aber nur bis zu max. € 5.000 Regress), aber doch z.B. nicht, wenn ich (mit nicht zugelassenen RL) einem anderen Fahrzeug ins Heck fahre.

Zitat:

Original geschrieben von nphtung


GÄHN @ blackmagicbird

http://de.wikipedia.org/wiki/E-Pr%C3%BCfzeichen

Achja, wenn das illegal wäre, dann würden die Händler es gar nicht verkaufen - denn dann hätten die die Probleme!

Du kannst fast überall nichtzugelassene Dinge kaufen 😁

Das gilt nicht nur für Ebay 🙁

Zitat:

Original geschrieben von Gerry71


Zulassung:
Kann eine Zulassung einfach so entfallen ohne einen behördlichen Akt?
Die Zulassung muss doch zumindest so lange bestehen bleiben, bis man erwischt und vor die Wahl "Abstemplung" oder Korrektur (Umbau auf erlaubte RL) gestellt wird.

Die ABE bezieht sich auf ein Fz, das aus geprüften und zugelassenen Teilen zusammengeschraubt wurde.

Bei Reps sind ebensolche zu verwenden.

An diesen Zustand ist m.W. die ABE gebunden.

Fragt einfach beim TÜV oder bei eurer Versicherung nach 😉

Grüße
Hellmuth

Zitat:

Original geschrieben von Gerry71


Zulassung:
Kann eine Zulassung einfach so entfallen ohne einen behördlichen Akt?
Die Zulassung muss doch zumindest so lange bestehen bleiben, bis man erwischt und vor die Wahl "Abstemplung" oder Korrektur (Umbau auf erlaubte RL) gestellt wird.

Sollten Teile an einem Fahrzeug verbaut werden, die keine ABE haben und durch den An- bzw. Einbau eine Gefährdung im Straßenverkehr darstellen, führt dies AUTOMATISCH zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeuges. Da die Betriebserlaubnis aber ein "Eckpfeiler" der Zulassung ist, würde das Fahrzeug theoretisch sogar SOFORT nach dem Ein- bzw. Umbau seine Zulassung verlieren. In der Praxis ist es dann so, dass die "Rennleitung" eine Anzeige fertigt und einen Mängelschein ausstellt. Sollten die Mängel innerhalb eines vorgegebenen Zeitraumes nicht abgestellt worden sein, erfolgt eine Mitteilung an die Zulassungsstelle. Diese wird dann mit geeigneten Maßnahmen versuchen, die Zulassungsplaketten an dem Fahrzeug zu entfernen, das heißt, das Fahrzeug wegen erloschener Betriebserlaubnis stillzulegen. Als wichtig erachte ich hierbei den Fakt, dass das Fahrzeug mit dem Umbau SOFORT seine Betriebserlaubnis verliert, nicht erst, wenn die "Rennleitung" einen erwischt! Das ist wichtig in Bezug auf eventuell auftretende versicherungsrechtliche Fragen.

Bei den genannten Rückleuchten würde ich bei fehlendem bzw. unechtem "E-Zeichen" auch auf eine Gefährdung im Straßenverkehr plädieren, da Leuchten, wie schon gesagt, definitiv bestimmte Werte bringen müssen (gewisse Leuchtkraft, aber keine Blendung, etc. ...).

Grüße
Enrico

Danke für eure geistigen Ergüße...

Das heisst dann also die einzige vernünftige Lösung sind die MOPF Rücklichter. Ist auf jeden Fall schöner (persönliche Meinung, bevor hier wieder heisse Diskussionen ausgelöst werden) als VORMOPF und sie sind auf jeden Fall erlaubt ;-) (Im Vergleich zu schwarz lasierten oder LED)

Danke...

DANKE ENRICO 🙂

ich verstehe nicht wieso manche immer wieder darstellen was erlaubt ist und was nicht.

anscheinend wird die diskussion ständig auseinander gepflückt!

alles was enrico da schreibt wissen wir ja, es geht darum, ob die LED leuchten erlaubt sind - und das sind sie. die lasierten schwarzen natürlich nicht!

damit keine missverständnisse aufkommen.

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