Nebelscheinwerfer einschalten
Wollt gestern Abend während der Fahrt mal die Nebelscheinwerfer einschalten (1. Stufe ziehen)
Dies ging aber nicht, also mal im Handbuch geschaut:
Lässt sich nur im Modus "Abblendlicht Dauer-Ein" einschalten und nicht im "Automatikmodus/Lichtsensorbetrieb".
Wenn das wirklich so ist, muss man ja bei Nebel vom Lichtsensormodus zum DauerEin-Modus drehen, also über die Stellung "Standlicht" -----> ALLES DUNKEL WÄHREND DER FAHRT !!!
Klar,man kann ja schnell umschalten, aber trotzdem sehe ich dort ein Sicherheitsrisiko
Stellungen: AUS-Automatik-Standlicht-EIN
Wär nicht besser: AUS-Standlicht-EIN-Automatik ?
Oder hab ich da was falsch verstanden ?
43 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von klaus968
Das ist absoluter Quatsch!
So, wenn du das Quatsch nennst, dann muss mir wohl mein Verkehrsrechtslehrer in meiner Polizeiausbildung Quatsch erzählt haben.
Wollte es eigentlich nicht detailliert erklären, aber jetzt muss es wohl doch sein:
Absatz 1 besagt: "Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein."
Daraus folgt: Sind nicht die Voraussetzungen für die Benutzungspflicht einer Beleuchtungseinrichtung gegeben, muss auch kein Licht eingeschaltet sein. Es darf jedoch trotzdem Licht eingeschaltet werden (auch Standlicht).
Absatz 2 besagt: "Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden..." Und dieser Satz führt dich wahrscheinlich in die Irre. Sieht man den Absatz 2 alleine, kann man zu dem Entschluss kommen, dass das Fahren mit Standlicht verboten ist. Dies ist jedoch auf Absatz 1 bezogen. Das bedeutet, dass man nicht mit Standlicht fahren darf, wenn Abblendlicht erforderlich ist.
Also definitiv: Wenn kein Abblendlicht erforderlich ist, darf mit Standlicht gefahren werden!!!
Wenn du es mir jetzt immer noch nicht glaubst, besorg dir bitte nen Bußgeldkatalog. In diesem steht nämlich als Ordnungswidrigkeit schwarz auf weiß geschrieben:
"Sie fuhren nur mit Begrenzungsleuchten (Standlicht), obwohl Sie die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen (Abblendlicht) benutzen mussten. "
Also glaub doch mal nem Polizisten was! 😉
Gruß, Tobi
PS: Ja, ich weiß, dass das in der StVO ziemlich umständlich geschrieben ist. Nicht umsonst kamen bei uns in der Ausbildung einige ins Grübeln! 😉
Und um meine Aussage zu unterstreichen:
Bitte nach Klick auf dem unten genannten Link zu Punkt 20 auf der geöffneten Seite scrollen. Da wird genau das selbe in kurzer Form gesagt.
http://www.jurawiki.de/VRI/Strassenverkehr#head-f617c37ceeb904b8259fc414c304987bf087fcb7
Gruß, Tobi
Zitat:
Original geschrieben von D4YW4LKER
Also glaub doch mal nem Polizisten was! 😉
Wenn's um Glauben geht, geh ich in die Kirche.😉
Deiner Argumentation kann ich folgen, aber wer definiert: wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern ?
Junger Mann, in dem Waldstück eben, haben die Sichtverhältnisse ein Fahren mit Licht erfordert, Sie sind aber nur mit Standlicht gefahren! Zur Kasse bitte...
Und jetzt?
Ich lasse mich gern auf Haarspaltereien ein, aber nur wenn der Gegenüber kein Polizist ist, denn da hat man meistens schlechte Karten.
Grüsse
Klaus
Zitat:
Original geschrieben von klaus968
Deiner Argumentation kann ich folgen, aber wer definiert: wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern ?
Junger Mann, in dem Waldstück eben, haben die Sichtverhältnisse ein Fahren mit Licht erfordert, Sie sind aber nur mit Standlicht gefahren! Zur Kasse bitte...
Und jetzt?
Ich lasse mich gern auf Haarspaltereien ein, aber nur wenn der Gegenüber kein Polizist ist, denn da hat man meistens schlechte Karten.
Grüsse
Klaus
Unter "wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern" fällt so einiges (Tunnelfahrten, Fahrten durch dichten Wald, Regen, Nebel, Schneefall, ...). Wie ich vorhin schon gesagt habe, gibt es einen Richtwert (bin mir nicht sicher, ob das sogar ein BGH-Urteil ist), wann Abblendlicht verwendet werden soll. Sind die Konturen eines Fahrzeuges, welches 300 m entfernt ist, nicht klar zu erkennen, ist Abblendlicht zu verwenden.
Gruß, Tobi
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@D4YW4LKER:
Zum einen schreibst du:
Zitat:
Original geschrieben von D4YW4LKER
Des Weiteren ist das Fahren mit Standlicht und Nebelscheinwerfern auch erlaubt, so wie es Ibergg gesagt hat. Allerdings dürfen die Nebelscheinwerfer nur angeschaltet werden, wenn auch die Voraussetzungen dafür erfüllt sind....
Dann schreibst du:
Zitat:
Wie ich vorhin schon gesagt habe, gibt es einen Richtwert (bin mir nicht sicher, ob das sogar ein BGH-Urteil ist), wann Abblendlicht verwendet werden soll. Sind die Konturen eines Fahrzeuges, welches 300 m entfernt ist, nicht klar zu erkennen, ist Abblendlicht zu verwenden.
Also demnach:
1) Darf man die NSW nur bei entsprechender Witterung (Schnee, Regen, Nebel, etc.) einschalten.
2) Wenn die Sichtverhältnisse es erfordern, muss mit Abblendlicht gefahren werden. Wenn nicht DARF mit Standlicht gefahren werden.
Also schließe ich daraus,
dass man nie mit Standlicht und NSW fahren darf, da...
1) ...die NSWs nur bei entsprechender Witterung benutzt werden dürfen.
2) ...es die Sichtverhältnisse bei entsprechender Witterung (Nebel, Schnee, Regen, etc.) schon LÄNGST erfordern das Abblendlicht einzuschalten.
Oder beschreibe mir doch bitte eine Situation in der man das darf! 🙂
Gruß
Neo_Hero
In Absatz 3 ist ja die Ausnahme geregelt, dass du im Falle zweier Nebelscheinwerfer dann Standlicht verwenden darfst. Angenommen du hast starken Nebel, so dass du deine NSW verwenden darfst, könntest du dann bei Verwendung der NSW dafür das Abblendlicht abschalten und mit Standlicht fahren. Wenn du mich fragst, ist das aber ziemlich unsinnig.
Aber mal ehrlich: Welcher Polizist ahndet solch einen Grenzfall? Wenn, dann wird doch jemand angehalten, weil er ohne vorhandene Sichtbehinderung mit NSW fährt. 😉
Gruß, Tobi (der von seinem Job sogar im Urlaub verfolgt wird *g*)
Ok das habe ich nun verstanden. Aber trotzdem wurde meine Frage nicht richtig geklärt.
Und zwar wollte ich wissen:
Kann ich meine Nebler ausbauen und in die Löcher dann "Tagfahrlicht" einbauen? Ja oder?
Wenn "Ja", muß ich dann trotzdem noch Nebler haben oder sind Nebler nicht Pflicht?
gruß,
ric
*hust* 😉
Wenn Nebler Pflicht wären, dann müssten die Ausstattungslinien Attraction und Ambiente (und alle anderen Fahrzeugte) diese doch auch serienmäßig haben.
Und die Kombi aus Attraciton/Ambiente (ohne Nebelscheinwerfer) mit Xenon plus (inklusive Tagfahrlicht) müsste's doch auch geben?!
Da hättest Du dann den Fall - keine Nebler und trotzdem Tagfahrlicht.
Ob Tagfahrlicht in die NSW reinpasst / eingepasst werden kann - sorry, keine Ahnung.
Gruß, Hermi
Zitat:
Original geschrieben von DG17
Also da ja in Österreich ab Oktober glaub ich, das Tagfahrlicht Pflicht ist...akzeptieren sie auch Standlicht + Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht 😉
mfg DG ;o)
Bin zwar nicht aus Österreich aber trotzdem interessierts mich, weil ich im Weinter fast jedes Wochenende beim Snowboarden bin:
In der neuen ADACmotorwelt Oktober 2005 steht auf Seite 10, dass man eben nicht Anstelle des Abblendlichs die Nebler nehmen darf.
Was is jetzt??? Weiß jemand darüber wirklich bescheid, vielleicht jemand wie D4YW4LKER, halt nur aus Österreich.
Zitat:
Original geschrieben von pontiacfirebird
Bin zwar nicht aus Österreich aber trotzdem interessierts mich, weil ich im Weinter fast jedes Wochenende beim Snowboarden bin:
In der neuen ADACmotorwelt Oktober 2005 steht auf Seite 10, dass man eben nicht Anstelle des Abblendlichs die Nebler nehmen darf.
Was is jetzt??? Weiß jemand darüber wirklich bescheid, vielleicht jemand wie D4YW4LKER, halt nur aus Österreich.
bin zwar nicht aus österreich, das stand aber letztens in ner autozeitung: in der übergangszeit waren nebler erlaubt bzw. geduldet, aber jetzt wo es pflicht ist, ist es verboten. entweder abblendlicht oder spezielle tagfahrleuchten
Zitat:
Original geschrieben von ricS0282
Kann ich meine Nebler ausbauen und in die Löcher dann "Tagfahrlicht" einbauen? Ja oder?
Hi Ric,
wenn in diese Richtung was geht dann lasse es mich bitte wissen.
Danke und viele Grüße
g-j🙂
Hallo,
Zitat:
1) Darf man die NSW nur bei entsprechender Witterung (Schnee, Regen, Nebel, etc.) einschalten.
Ich mag mich jetzt irren, aber ist die Regelung für NSW und NSL nicht auch an einen Sichtweiten gekoppelt und die Teile dürfen nur bei Sicht unter 50 m benutzt werden und das auch nur ausseralb geschlossener Ortschaften ?
Nur leider interessiert das 95 % der Autofarer nicht und wenn ich München Nebel gemeldet wird, schalten dir hier bei uns NSL/NSW ein, deren Lieblingsspielzeug.
NSW dürfen auch bei Regen eingeschaltet werden oder schlechter Sicht. Nur für die NSL gibts die 50m Regelung.