Nebelscheinwerfer einschalten
Wollt gestern Abend während der Fahrt mal die Nebelscheinwerfer einschalten (1. Stufe ziehen)
Dies ging aber nicht, also mal im Handbuch geschaut:
Lässt sich nur im Modus "Abblendlicht Dauer-Ein" einschalten und nicht im "Automatikmodus/Lichtsensorbetrieb".
Wenn das wirklich so ist, muss man ja bei Nebel vom Lichtsensormodus zum DauerEin-Modus drehen, also über die Stellung "Standlicht" -----> ALLES DUNKEL WÄHREND DER FAHRT !!!
Klar,man kann ja schnell umschalten, aber trotzdem sehe ich dort ein Sicherheitsrisiko
Stellungen: AUS-Automatik-Standlicht-EIN
Wär nicht besser: AUS-Standlicht-EIN-Automatik ?
Oder hab ich da was falsch verstanden ?
43 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Neo_hero
Die Anordnung ist:
-0
-Auto
-Standlicht
-Abblendlicht
soweit alles bestens. Fahre eigentlich immer im Auto-Modus. Irritierend find ich immer das dann bei automatisch mittels Lichtsensor eingeschaltetem Abblendlicht am Drehschalter das Standlichtsymbol beleuchtet ist!!
P.S. Ich bin super zufrieden mit meinem Wagen aber das AUDI das Abblendlichtsymbol im Drehzahlmesser weggespart hat empfinde ich immer noch mehr als übel
Gruß
Kandinsky
Re: Re: Nebelscheinwerfer einschalten
Zitat:
Original geschrieben von wacken
Was heißt MAL Einschalten?Wars nebelig oder nicht,wenn nicht ist es nämlich verboten.
Deshalb ging wahrscheinlich auch das Einschalten nicht 😁
Nee, später hab ich ja bei mir im Hof weitergetestet. Nur der Nachbar hat sich geärgert, weil er durch die Helligkeit nicht einschlafen konnte 😉
*gg* 😁
Aber jetzt mal was anderes. Es ist doch so dass man sich in den Neblern das Tagfahrlicht einbauen kann oder? Muß man dann die richtigen Nebler in die Scheinwerfer einbauen lassen, bzw. muß man überhaupt Nebler haben?
gruß,
ric
Du darfst den Nebler NICHT einfach als Tagfahrlicht nutzen weil dieser NUR als Nebler geprüft und freigegeben wurde.
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Zitat:
Original geschrieben von Oldi_1
Du darfst den Nebler NICHT einfach als Tagfahrlicht nutzen weil dieser NUR als Nebler geprüft und freigegeben wurde.
So meint er das auch nicht. 🙂
Er möchte wissen, ob man das Tagfahrlicht durch einen einfachen Wechsel der Nebelscheinwerfer nachrüsten kann. Und ob man dafür generell NSW benötigt oder ob es auch ganz ohne NSWs nachrüstbar ist.
@ricS0282:
Ich denke schon dass man die Tagfahrscheinwerfer selbst ohne NSWs nachrüsten KANN. Natürlich ist es mehr Aufwand als wie die Scheinwerfer einfach zu tauschen. Könnte auch sein dass noch etwas an der Ansteuerung verändert werden muss...
Das weiß ich aber nicht 100%ig.
Gruß
Neo_Hero
Also da ja in Österreich ab Oktober glaub ich, das Tagfahrlicht Pflicht ist...akzeptieren sie auch Standlicht + Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht 😉
mfg DG ;o)
Zitat:
Original geschrieben von DG17
Also da ja in Österreich ab Oktober glaub ich, das Tagfahrlicht Pflicht ist...akzeptieren sie auch Standlicht + Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht 😉
mfg DG ;o)
😰
Echt?!
Oder ist der 😉 ernst gemeint?
"Standlicht + Nebelscheinwerfer"
Ob das in Österreich zutrifft weiss ich nicht.
in DEUTSCHLAND ist es generell verboten mit Standlicht zu fahren.
Also auch in Kombination Standlicht + Nebelscheinwerfer, auch wenn das viele immer machen!!!
Standlicht heißt nicht umsonst Standlicht!
"Sie fuhren nur mit Begrenzungsleuchten (Standlicht), obwohl Sie die vorgeschriebenen
Beleuchtungseinrichtungen (Abblendlicht) benutzen mussten.
§ 17 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 74 BKat
(B – 1) 10,00 €"
Zitat:
Original geschrieben von Neo_hero
😰
Echt?!
Oder ist der 😉 ernst gemeint?
Nein, die Aussage ist Ernst gemeint...es ist tatsächlich so...
mfg DG ;o)
--------------------------
EDIT:
Hier noch die Auskunft von VW:
Quelle: www.Audi4Ever.at
Zitat:
Sehr geehrter Herr xxxxxxx,
ja das ist so korrekt. Ab 1. Oktober 2005 ist das Fahren am Tag mit Nebelscheinwerfern nicht mehr strafbar.
Auch das Fahren bei Nebel mit Nebelscheinwerfern im Ortsgebiet ist ab 1.10.
erlaubt.Freundliche Grüße
Zitat:
Original geschrieben von theempire
"Standlicht + Nebelscheinwerfer"
Ob das in Österreich zutrifft weiss ich nicht.
in DEUTSCHLAND ist es generell verboten mit Standlicht zu fahren.
Also auch in Kombination Standlicht + Nebelscheinwerfer, auch wenn das viele immer machen!!!Standlicht heißt nicht umsonst Standlicht!
"Sie fuhren nur mit Begrenzungsleuchten (Standlicht), obwohl Sie die vorgeschriebenen
Beleuchtungseinrichtungen (Abblendlicht) benutzen mussten.
§ 17 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 74 BKat
(B – 1) 10,00 €"
Falsch! Fahren mit Standlicht und Nebelscheinwerfern ist bei entsprechender Witterung in Deutschland erlaubt. Musst auch mal den nächsten Absatz der StVO lesen, wenn du sie schon darauf Bezug nimmst!
"Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten"
§ 17 Abs. 3 StVO
Gruß
...
Wäre ja auch mal super ätzend im richtig dichten Nebel die Abblendlichter zusätzl. zu den Neblern einschalten zu müssen, dann machen die tiefen Nebler garkeinen Sinn.
Man wird ja durch die hohen Scheinwerfer geblendet. (Schon mal mit Fernlicht im Nebel gefahren?)
Zitat:
Original geschrieben von theempire
"Standlicht + Nebelscheinwerfer"
Ob das in Österreich zutrifft weiss ich nicht.
in DEUTSCHLAND ist es generell verboten mit Standlicht zu fahren.
Also auch in Kombination Standlicht + Nebelscheinwerfer, auch wenn das viele immer machen!!!Standlicht heißt nicht umsonst Standlicht!
"Sie fuhren nur mit Begrenzungsleuchten (Standlicht), obwohl Sie die vorgeschriebenen
Beleuchtungseinrichtungen (Abblendlicht) benutzen mussten.
§ 17 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 74 BKat
(B – 1) 10,00 €"
Falsch!
Das Fahren mit Standlicht (ohne Nebelscheinwerfer) ist auch erlaubt, solange kein Abblendlicht nötig ist. Abblendlicht ist nötig, wenn die Konturen eines entgegenkommenden Fahrzeuges nicht aus 300 m klar erkennbar sind. Solange die Konturen aus dieser Entfernung noch zu erkennen sind, darf auch nur mit Standlicht gefahren werden.
Des Weiteren ist das Fahren mit Standlicht und Nebelscheinwerfern auch erlaubt, so wie es Ibergg gesagt hat. Allerdings dürfen die Nebelscheinwerfer nur angeschaltet werden, wenn auch die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
Gruß, Tobi
Zitat:
Original geschrieben von lbergg
Falsch! Fahren mit Standlicht und Nebelscheinwerfern ist bei entsprechender Witterung in Deutschland erlaubt...
Und welche Witterung wäre "bei entsprechender Witterung"?
Am Ende bekommt man eh wieder ein Verwarnungsgeld von den Grünen. Das ist wieder so schwammig geschrieben, dass jeder anderer Meinung sein kann. Und wenn die Grünen sagen, dass es keine "entsprechende Witterung" dafür ist dann hat man die Arschkarte. Gibt doch wieder nur Ärger...
Gruß
Neo_Hero
Das ist absoluter Quatsch!Zitat:
Original geschrieben von D4YW4LKER
Falsch!
Das Fahren mit Standlicht (ohne Nebelscheinwerfer) ist auch erlaubt, solange kein Abblendlicht nötig ist.
Zum Nachlen, §17 StVO:
§ 17 Beleuchtung
(1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.
(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.
(2a) Krafträder müssen auch am Tage mit Abblendlicht fahren.
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
(4) Haltende Fahrzeuge sind außerhalb geschlossener Ortschaften mit eigener Lichtquelle zu beleuchten. Innerhalb geschlossener Ortschaften genügt es, nur die der Fahrbahn zugewandte Fahrzeugseite durch Parkleuchten oder auf andere zugelassene Weise kenntlich zu machen; eigene Beleuchtung ist entbehrlich, wenn die Straßenbeleuchtung das Fahrzeug auf ausreichende Entfernung deutlich sichtbar macht. Auf der Fahrbahn haltende Fahrzeuge, ausgenommen Personenkraftwagen, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t und Anhänger sind innerhalb geschlossener Ortschaften stets mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen. Fahrzeuge, die ohne Schwierigkeiten von der Fahrbahn entfernt werden können, wie Krafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder, Krankenfahrstühle, einachsige Zugmaschinen, einachsige Anhänger, Handfahrzeuge oder unbespannte Fuhrwerke dürfen bei Dunkelheit dort nicht unbeleuchtet stehen gelassen werden.
(4a) Soweit bei Militärfahrzeugen von den allgemeinen Beleuchtungsvorschriften abgewichen wird, sind gelb-rote retroreflektierende Warntafeln oder gleichwertige Absicherungsmittel zu verwenden. Im übrigen können sie an diesen Fahrzeugen zusätzlich verwendet werden.
(5) Führen Fußgänger einachsige Zug- oder Arbeitsmaschinen an Holmen oder Handfahrzeuge mit, so ist mindestens eine nach vorn und hinten gut sichtbare, nicht blendende Leuchte mit weißem Licht auf der linken Seite anzubringen oder zu tragen.
(6) Suchscheinwerfer dürfen nur kurz und nicht zum Beleuchten der Fahrbahn benutzt werden.
Anmerkungen:
Die Beleuchtungspflicht gilt für alle Verkehrsteilnehmer des fließenden und des ruhenden Verkehrs, für die Beleuchtungseinrichtungen vorgeschrieben sind.
Das Fahren mit Standlicht ist unzulässig, nicht dagegen das Warten, z.B vor einer roten Ampel.
Zitat:
Original geschrieben von Neo_hero
Und welche Witterung wäre "bei entsprechender Witterung"?
Am Ende bekommt man eh wieder ein Verwarnungsgeld von den Grünen. Das ist wieder so schwammig geschrieben, dass jeder anderer Meinung sein kann. Und wenn die Grünen sagen, dass es keine "entsprechende Witterung" dafür ist dann hat man die Arschkarte. Gibt doch wieder nur Ärger...
Gruß
Neo_Hero
"Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein."
Bei dieser Witterung eben! ;-)
Gruß
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