Nebelscheinwefer erlaubt?
Ist es nun erlaubt mit Nebelscheinwerfer zu fahren oder nicht?
Hab mal gehört das es ne neue Regelung gibt, dass man jetzt auch bei normalem Wetter mit Neblern fahren darf...
Stimmt das?
Beste Antwort im Thema
Woher kommt eigentlich der Ruf, den BMWs so haben?
😁
24 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von tc23
Warum will man Tags mit Nebelscheinwerfern fahren?????
Hab ich was von tagsüber gesagt 😕
Zitat:
Original geschrieben von pitbullsk
Hab ich was von tagsüber gesagt 😕Zitat:
Original geschrieben von tc23
Warum will man Tags mit Nebelscheinwerfern fahren?????
Man macht die Nebelscheinwerfer an wenn man sie braucht. Dann ist es egal ob es erlaubt ist.
Zitat:
Original geschrieben von pitbullsk
Wieso blendet das denn? So ein Schwachsinn..ich wurde nie von Nebelscheinwerfer geblendet 😕
...
Mit welcher Wortwahl du meinen freundlich gemeinten Rat belegst, bleibt dir überlassen. Den Eindruck den du damit hinterläßt ist schließlich deiner.
Zur Sache: daß dadurch normalerweise keiner geblendet wird, ist mir auch klar. Mein Hinweis ist so zu verstehen, daß im Fall eines Unfalls irgend ein Winkeladvokat aus der Tatsache, daß du mit einer nicht erlaubten Beleuchtungsanlage rumfährst, versuchen könnte, dir daraus einen Strick zu drehen.
Über Sinn oder Unsinn müssen wir uns nicht streiten.
Bin somit raus aus diesem thread.
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Ich mach die Nebler normalerweiße immer an wenn ich Tagsüber durch einen Tunnel fahre, um halt die Xenon dinger zu schonen.
Oder wenns mal bewölkt ist, oder Schüttet, des juckt niemanden...
Vorsätzliches Blenden???
Zitat:
Original geschrieben von thoelz
Mein Hinweis ist so zu verstehen, daß im Fall eines Unfalls irgend ein Winkeladvokat aus der Tatsache, daß du mit einer nicht erlaubten Beleuchtungsanlage rumfährst, versuchen könnte, dir daraus einen Strick zu drehen.
Ich glaube du bist so ein Winkeladvokat thoelz😉
also wenn ich endlich mal dazu komme, die paar euros zu investieren und dann auch noch lust habe, die nebler einzubauen, dann werde ich sie GARANTIERT jedesmal anmachen, wenn ich der meinung bin, dass ich etwas zusätzliches licht gebrauchen könnte. auch wenns nachts keinerlei niederschlag hat und ich trotzdem mehr sehen will. punkt. und wenn dann ein herr wachtmeister meint, er müsse mir deswegen ans bein pissen, dann soll er. das würde mich wenig interessieren. allerdings glaube ich auch kaum, dass ein halbwegs normal denkender mensch einem nen strafzettle verpasst, wenn man nachts erwischt wird und dem herrn freundlich zu verstehen gibt, aus welchen gründen man denn nun die nebler an hatte...
von demher: mach einfach an die dinger!
gruß
Jungs....ihr habt da einen kleinen, aber entscheidenden denkfehler.
laut STVO ist das fahren mit "Standlicht" normal nicht zulässig.
Jedoch gibts am auto kein standlicht, sondern "Begrenzungsleuchten", mit diesen zu fahren ist nirgends verboten.
hier hat man - zum glück für uns autofahrer - vergessen, das entsprechende verbotsgesetz dahingehend im wortlaut anzupassen.