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Ist das erlaubt oder nicht?

BMW 3er E36

Hallo,

thema steht ja schon oben..

http://cgi.ebay.de/...mZ8018537430QQcategoryZ36677QQrdZ1QQcmdZViewItem

MfG Bastian

22 Antworten

Ich denke schon, aber sowas sollte definitiv verboten werden! Tu das doch deinem Auto nicht an, ist doch mehr als peinlich😁

Was für eine Scheisse!
Wenn du sowas haben willst, obwohl es Verboten ist, nimm dir n stück Folie, und bearbeite das mit nem Cutter....

Ist garantiert verboten. Leuchten müssen so montiert sein, daß sie in die Richtung, in die sie wirken (also in dem Falle nach hinten) frei sichtbar sind. Dies ist durch den Aufkleber nicht mehr gegeben.

Zitat:

Original geschrieben von daniel.krueger


Ist garantiert verboten. Leuchten müssen so montiert sein, daß sie in die Richtung, in die sie wirken (also in dem Falle nach hinten) frei sichtbar sind. Dies ist durch den Aufkleber nicht mehr gegeben.

Dann müssten Scheinwerferblenden ja auch verboten sein...

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Zitat:

Original geschrieben von daniel.krueger


Ist garantiert verboten. Leuchten müssen so montiert sein, daß sie in die Richtung, in die sie wirken (also in dem Falle nach hinten) frei sichtbar sind. Dies ist durch den Aufkleber nicht mehr gegeben.

dritte bremsleuchte is ja nich vorgeschrieben, deshalb darf man sie bestimmt auch zupappen oder net?

Ob eine Leuchte vorgeschrieben ist oder nicht, ist nicht von Belang, da jede vorhandene Leuchte den Vorschriften entsprechen muß.
Scheinwerferblenden decken nur einen vernachlässigbar geringen Teil der Scheinwerfer ab, außerdem glaube ich kaum, daß es für den Aufkleber eine Unbedenklichkeitsbescheinigung gibt, wie für die Scheinwerferblenden. Es ist z.B. auch nicht gestattet, einen Heckspoiler zu montieren, der die dritte BL auch nur zum Teil nach hinten verdeckt. Des weiteren gibt es irgendwo eine Bestimmung, daß Beleuchtungseinrichtungen keine Form haben dürfen, die mit Buschstaben, Zahlen o.ä. verwechselt werden können. (Es gibt hier einige Ausnahmen z.B. o-Form)

Oh, Sorry. Habe nicht gesehen das es ein Aufkleber ist.

IST NICHT ERLAUBT

ist zwar nicht erlaubt, dennoch denke ich dass es keine schlimme Strafe wie Erlöschen ABE oder ä. gibt..... wird denke ich mal jeder Polizist sagen dass man es ändern soll und max. ne Mängelkarte mitgeben

letztens is n neuer mustang vor mir gefahrn und als der gebremst hat stand dort " Catch me if u can"

das fand ich cool 😉

Sorry Leut....ich kenn ne Cougar-Fahrerin,die bei den Cops arbeitet und so nen Kleber auf der 3.Bremsleuchte hat......und wenns ned erlaubt wär,hätte sie den nicht.....

Wenn ned grad "Döner-Ali" oder "Kongredd-krasse 3ern Beäämmwäää" drinsteht,find ich das weder peinlich noch bekloppt....individuell trifft es besser.😉

Greetz

Cap

Da steht aber auch Nur für den Export 😉 Das wird schon sein Grund haben.

Zitat:

Original geschrieben von scarface21


Da steht aber auch Nur für den Export...

...weil sie für die Benutzung im Geltungsbereich der StVZO nicht zulässig sind...

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


...weil sie für die Benutzung im Geltungsbereich der StVZO nicht zulässig sind...

Genau 🙂

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