Navi/TV fernsehen beim Fahren möglich?

BMW 3er E46

Jetzt mal kurz was muss ich machen um TV während der Fahrt sehen zu können bzw meine Nebensitzer ich muss ja auf die Strasse glotzen. 🙂

37 Antworten

da gibts so freischaltmodule... kannst ja mal bei ebay gucken

Hallo,

TV während der Fahrt ist in D verboten. Wenn man damit erwischt wird oder gar einen Unfall baut, kanns richtig teuer werden.. Ich würde es daher nicht empfehlen.

Grüße
Markus

Ist nicht für mich sondern für die anderen Insassen im Auto.
Wenn die Fahrt zu lang wird ists vom Vorteil mal die Fussballergebnisse im Videotext zu sehen.

Zitat:

Original geschrieben von snowdoc


Ist nicht für mich sondern für die anderen Insassen im Auto.

Das glaube ich dir ja, aber das macht eben rechtlich keinen Unterschied weil du nicht nachweisen kannst ob du draufgeschaut hast oder nur dein Beifahrer 😉

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Zitat:

Original geschrieben von snowdoc


Ist nicht für mich sondern für die anderen Insassen im Auto.

Dann musst du aber nen separaten Monitor für die Rückbank oder so einbauen. Auf dem originalen Navi isses nicht erlaubt, auch wenn du niemals hinguckst...

Die Fußballergebnisse kommen doch auch im Radio! Und im Notfall kannst du ja auch mal ne verbotenen SMS schreiben... 😉

Gruß
Jan

Also von TV während der fahrt halte ich auch nicht viel, wenn man einen spannenden Film einlegt neigt auch der Fahrer zum hinglotzen.... 😉

Und wie es Bigurbi schon geschrieben hat verliert man bei einem crash den Versicherungsschutz und es wird schwer nachzuweisen das man zu der Zeit den TV-Empfang nicht genutzt hat....

Gruß Tino

tv schauen während der fahrt ist eben nicht verboten!

der punkt ist, wenn man einen unfall verursacht oder bei einem beteiligt ist und es wird einem nachgewiesen, daß der fernseher genutzt wurde wird dies als grobe fahrlässigkeit gewertet.
hier hat dann die versicherung ein leistungsverweigerungsrecht- d.h. zahlt nicht.

strafen oder ordnungsgelder gibt es nicht, da nicht geregelt!

hierzu hat aber die versicherung die beweislast- d.h. die müssen nachweisen, das der fernseher lief, was im einzelfall sicher schwierig wird.

des weiteren ist mittlerweile bei vielen versicherungsverträgen die option möglich auch bei grober fahrlässigkeit leistungen zu erhalten (ausnahme immer: alkoholdelikte)

also- nicht auf die panikmache hören die oft bei diesem thema gemacht wird- es besteht sicher ein risiko- aber ein sehr kleines- da sind viele tuningmassnahmen die in diesem forum besprochen werden deutlich risikoreicher 🙂

Gruß,
Kai

Zitat:

Original geschrieben von bigurbi


Hallo,

TV während der Fahrt ist in D verboten.

Bitte zeig mir, wo das steht. Ich bin der felsenfesten Überzeugung, dass es nicht so ist. Die Hersteller machen das aus reiner Vorsicht, weil sie nämlich genau befürchten, dass die Kunden während der Fahrt TV gucken und dann einen Unfall bauen.

Verboten wäre das betrachten des TV-Bildes während der Fahrt. Dafür gibt es genug Regelungen. Es spricht jedoch nichts dagegen, dass der Beifahrer während der Fahrt TV guckt.

EDIT: Ganz vergessen zu schreiben: Dies dürfte allerdiings auch schwierig bzw. gar nicht nachzuweisen sein.

Und es wird ganz sicher mehr als schwierig für die Versicherung nachzuweisen sein, dass der Unfall dadurch passiert ist, dass der Fahrer TV geguckt hat (einzige Möglichkeit: der Fahrer ist so blöd, und gibt es zu)

Aber mal abgesehen davon halte ich TV während der Fahrt auch für den Beifahrer nicht für sehr sinnvoll. Lenkt den Fahrer noch dazu viel zu sehr ab, weil man irgendwie doch ab und zu mal draufgucken würde.

Gruß, Carlo.

der polizist muss es ja wissen oder ;-)
kai du bist doch polizist oder!? oder hab ich mich getäuscht?

Zitat:

kai du bist doch polizist oder!?

nä- anderer teil der exekutive 🙂

auch grün - aber hat mit strassenverkehr wenig zu tun 🙂

ich hab mich aber im zuge meiner tv-freischaltung in dem einbau eines dvd-wechslers intensiv mit dem thema beschäftigt

Gruß,
Kai

Zitat:

Original geschrieben von TheRealRaffnix


Bitte zeig mir, wo das steht.

Sorry, habe mich falsch ausgedrückt, kann gut sein dass es nicht verboten ist. Ich habe die Sache mit dem Verlust des Versicherungsschutzes mit einem Verbot gleichgesetzt. Kommt nicht wieder vor 😁

Zitat:

Original geschrieben von bigurbi


Ich habe die Sache mit dem Verlust des Versicherungsschutzes mit einem Verbot gleichgesetzt. Kommt nicht wieder vor 😁

So ist das ja auch wieder nicht richtig. Du verlierst durch den Einbau eines solchen Moduls eben nicht den Versicherungsschutz. Die Versicherung muss dir nachweisen, dass du TV geguckt hast und dadurch der Unfall passiert ist. Nur die Anwesenheit eines solchen Moduls dürfte aber nicht als ein solcher Beweis gewertet werden.

auch dann wenn nachgeweisen wird, dasss geschaut wurde (vorhandensein der entsprechenden einrichtung reicht nicht aus) mit beweislast beim versicherer(und das muss erst noch passieren) verliert man nicht den versicherungsschutz-
sondern die versicherung hat ein leistungsverweigerungsrecht-
das kann sie in anpruch nehmen (und wird sie im regelfall auch tun)- muss sie aber nicht - und die versichrung kann je nach versicherungsvertrag schon von vornherein auf dieses verweigerungsrecht verzichten...ist rechtlich ein großer unterschied zum verlust des schutzes

auch ist dieses verweigerungsrecht nicht unbegrenzt sondern je nach fall bemessen (d.h. man muss nur bis zu einer bestimmten schadenshöhe selber bezahlen- z.b. 3000€ oder 5000€- quasi wie eine seeehr hohe selbstbeteiligung)

also- bitte vorsicht mit solchen harten aussagen wie oben getätigt wenn die begriffe und sachverhalte nicht ganz geklärt sind 🙂

Gruß,
Kai

...die Sache mit der möglichen Einschränkung des Versicherungsschutzes...

Jetzt einverstanden? *g* wenn ich gewusst hätte, dass ihr jedes einzelne meiner Wörter auf die Goldwaage legt, hätte ich mir mehr Zeit für meinen Beitrag genommen 😉

PS: ich wusste ehrlich gesagt nicht, dass es diese Module mit E-Zulassung gibt. Ich dachte das wäre wie z.B. bei den Verdeckmodulen, dass durch den Einbau die BE erlischt

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