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Navi Diebstahl, jetzt hat es mich auch erwischt

Mercedes C-Klasse W204

Mich hat es nun auch erwischt.
Wir wohnen seit ca. 3 Monaten dort und schon wird unser Navi geklaut.

Gestern wollte ich zur Arbeit fahren, laufe am Auto vorbei und sehe das malheur.

Wie viele andere hier, habe ich nun die Befürchtung das dies in regelmäßigen Abständen vorkommen wird. Leider habe ich kein Chance ein Garage anzumieten.

Das einzige ist, eine Alarmanlage nachzurüsten und zu hoffen, dass diese etwas bewirkt.
Der Wagen steht ca. 5m von unserem Schlafzimmerfenster entfernt, somit sollte ich die Alarmanlage hören.
Frage ist nur, ob es was bringt wenn ich rauskomme, bzw. ob ich auch schnell genug bin?

Habt Ihr noch ein Idee was ich machen könnte?

Audi 20 einbauenlassen ist leider nicht möglich.

Schöne Grüße

Tim

86 Antworten

Mensch,
tut mir ja wirklich leid für dich. Mir haben sie neulich mein VorMopfComand geklaut, und den Airbag gleich mit. War ein trauriges Bild und viel viel Ärger. Immerhin waren bei mir die Stecker noch dran. Nun dachte ich, das MopfComand wäre sicherer - leider weit gefehlt... Wollte ich mir eigentlich beim nächsten wieder holen. Bin aber Laternenparker, und muss wohl nun umdenken...
Gruß, droehnwood

Der Wagen ist nun nach knapp 2 Wochen Werkstattaufenthalt zurück.

Wir haben gleich eine Alarmanlage nachrüsten lassen.
Laut dem Aufsteller bei MB gibt es 3 Varianten zum nachrüsten, diese liegen preislich zwischen 600€ bis 790€.

Der Werkstattmeister meinte zu mir, das die kleine Alarmanlage für 600€ ausreichen würde. Jedoch wurde OHNE weitere Rücksprache die "große" für 790€ eingebaut. 😠

Zweitens habe ich am Samstag das Schreiben von der Versicherung erhalten, zwecks Kostenübernahme der Reparatur (welche der MB Meister bereits per Mail erhalten hatte) hier spricht die Versichrung von einer Schadenshöhe von Rund 4300€. Jedoch die MB Rechnung, welche ich erhalten habe, besagt das die Reparatur rund 8000€ gekostet hat. Wie kann das Sein? 😠

Weiterhin haben ich den Werkstattmeister darauf hingewiesen, das die Radschrauben des Felgenschlosses ausgetauscht werden müssen, da der Schlüssel für meine Felgenschlösser auch geklaut worden ist. Dies ist auch nicht gemacht worden. 😠

Man man ich könnte ausflippen, jetzt muss man sich auch noch um sowas kümmern.
😠😠😠😠😠😠😠😠😠😠😠😠
Gruß

Tim

Zitat:

Original geschrieben von Tim_P.


Der Wagen ist nun nach knapp 2 Wochen Werkstattaufenthalt zurück.

Wir haben gleich eine Alarmanlage nachrüsten lassen.
Laut dem Aufsteller bei MB gibt es 3 Varianten zum nachrüsten, diese liegen preislich zwischen 600€ bis 790€.

Der Werkstattmeister meinte zu mir, das die kleine Alarmanlage für 600€ ausreichen würde. Jedoch wurde OHNE weitere Rücksprache die "große" für 790€ eingebaut. 😠

Zweitens habe ich am Samstag das Schreiben von der Versicherung erhalten, zwecks Kostenübernahme der Reparatur (welche der MB Meister bereits per Mail erhalten hatte) hier spricht die Versichrung von einer Schadenshöhe von Rund 4300€. Jedoch die MB Rechnung, welche ich erhalten habe, besagt das die Reparatur rund 8000€ gekostet hat. Wie kann das Sein? 😠

Weiterhin haben ich den Werkstattmeister darauf hingewiesen, das die Radschrauben des Felgenschlosses ausgetauscht werden müssen, da der Schlüssel für meine Felgenschlösser auch geklaut worden ist. Dies ist auch nicht gemacht worden. 😠

Man man ich könnte ausflippen, jetzt muss man sich auch noch um sowas kümmern.
😠😠😠😠😠😠😠😠😠😠😠😠
Gruß

Tim

Das ist das was viele vergessen oder nicht erwähnen, die Versicherung zahlt nie den Neupreis für das Comand System! Nur einen Zeitwert und der kann schnell bei € 500,- liegen...

Zitat:

Original geschrieben von Stobbel


Das ist das was viele vergessen oder nicht erwähnen, die Versicherung zahlt nie den Neupreis für das Comand System! Nur einen Zeitwert und der kann schnell bei € 500,- liegen...

Sie versuchen es zumindest. Aufgrund Nichtwissen wird das auch gerne vom Versicherungsnehmer akzeptiert, obwohl rechtswidrig.

Nur einige von vielen Urteilen dazu:

Der Kaskoversicherer hat grundsätzlich den Wiederbeschaffungswert (Neuwert) des Navigationsgerätes zu erstatten. Der Verbraucher muß sich nicht auf den Gebrauchtteilemarkt verweisen lassen, so dass OLG Fraunkfurt.
Erfreuliche Nachrichten für all jene, die auch schon einmal die leidliche Erfahrung machen mussten, dass über Nacht das Navigationsgerät aus dem Pkw entwendet wurde. Das OLG Frankfurt stellte nun in seinem Beschluss vom 10.11.2009 - 7 U 91/09 - fest, dass der Versicherer grundsätzlich den Neuwert eines Navigationsgerätes erstatten muss.

In dem Beschluss heißt es u.a.: "Anders als im Falle eines Austauschmotors werden gebrauchte Navigationsgeräte offensichtlich nicht von Fachwerkstätten zum Einbau angeboten. Ob tatsächlich ein seriöser Gebrauchtmarkt für Navigationsgeräte besteht, ist umstritten?"

Nach Auffassung des OLG Frankfurt muss sich der Versicherungsnehmer demnach in Bezug auf Navigationsgeräte grundsätzlich nicht darauf verweisen lassen, lediglich ein gebrauchtes Gerät einbauen zu lassen und nur diese Kosten erstattet zu bekommen. Insbesondere ist der Versicherer verpflichtet, dem Versicherungsnehmer den Hinweis zu erteilen, dass nach seinem Dafürhalten nur die Kosten für ein gebrauchtes Gerät erstattungsfähig sind und dem Versicherungsnehmer damit die Möglichkeit geben, zu klären, ob die Fachwerkstatt zum Einbau eines solchen Gerätes bereit ist. Eine weitere Voraussetzung ist, dass überhaupt ein Gebrauchtmarkt für diese Geräte besteht.

Gleichermaßen entschied auch das AG Düsseldorf in seinem Urteil vom 25.06.2009 - 42 C 9779/08 - und kam zu folgender Feststellung: "Die Klägerin braucht sich vorliegend nicht auf die Erstattung der Kosten, welche auf dem Gebrauchtteilemarkt für entsprechende Geräte üblicherweise gezahlt werden, verweisen zu lassen?""?Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme steht nämlich fest, dass es für das hier in Rede stehende Gerät im Jahr 2006 keinen seriösen Gebrauchtteilemarkt gegeben hat."

Ähnlich auch das AG Hohenschönhausen in seinem Urteil vom 05.09.2006 - 2 C 381/05, in dem es u.a feststellte: "Insbesondere muss sich der Versicherungsnehmer nicht auf Käufe im Internet oder entsprechenden Postenmärkten verweisen lassen. Es genügt, dass sich der Versicherungsnehmer an eine dem Fabrikat seines Fahrzeugs entsprechende Vertragswerkstatt wendet."
Auch einen häufig von den Versicherern geltend gemachten Abzug "neu für alt" erachtete das OLG Frankfurt in seinem Beschluss bei einem Navigationsgerät als solchem für nicht ersichtlich.

Achtung: Üblicherweise wird der Diebstahl mobiler Navigationsgeräte nicht vom Schutz der Teilkaskoversicherung umfasst.


Der Autor RA Gregor Samimi ist Fachanwalt für Verkehrsrecht , Versicherungsrecht und Strafrecht in Berlin. Telefon: 030.8860303,
weitere Infos erhalten Sie über www.ra-samimi.de


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Geklautes Navi muss zum Neupreis ersetzt werden

Abzug neu für alt ist nicht statthaft

Laut einem aktuellen Gerichtsurteil muss die Teilkaskoversicherung ein entwendetes Navigationsgerät zum Neupreis ersetzen. Der Kauf eines gebrauchten Ersatzgeräts ist dem Geschädigten „nicht zumutbar“. Auch ein Kostenabzug neu für alt ist nicht statthaft.

Die Teilkaskoversicherung muss ein gestohlenes Navigationsgerät zum für die Wiederbeschaffung erforderlichen Neupreis ersetzen. Ein Kostenabzug neu für alt ist nicht statthaft. So hat das Amtsgericht (AG) Hannover in einem jetzt veröffentichten Urteil (Urteil vom 8.2.2010, AZ: 547 C 4343/09) entschieden.

Dem Rechtstreit lag folgender Sachverhalt zugrunde. Dem Kläger, der über ein Teilkaskoversicherung für seinen Mercedes E 220 CDI verfügte, wurde bei einem Einbruchdiebstahl das fest eingebaute Navigationsgerät entwendet. Die beklagte Versicherung ließ ein Gutachten erstellen, das für die Anschaffung eines neuen Navigationsgerätes einen Betrag von 3.192,73 Euro (inklusive Navigations-CD) ansetzte. Die beklagte Versicherung erstattete jedoch nur 800 Euro mit dem Hinweis darauf, dass ein vergleichbares Gebraucht-Gerät zu diesem Preis via Internet zu beschaffen sei.

Das Amtsgericht Hannover folgte dieser Argumentation nicht und sprach dem Kläger vollen Schadensersatz zu.

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Ich würde das meiner Rechtsschutzversicherung übergeben und die sollte unter Berufung auf o.g. Urteile klagebereitschaft signalisieren.

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Hallo,
das stimmt nicht.

Diebstahl ist Teilkasko.
Da werden keine gebrauchten Teile berechnet.
Es gibt auch keine Ersatzscheiben vom Schrottplatz.

Gruss Ralf

wenn das COMAND nun neu reinkommt, bekommt man dann eigentlich die "alte" Version (bis MJ12), oder die neue mit E-Call?

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