Nachrüsten Nebelscheinwerfer

BMW Motorrad R 1200

Hat das schon mal jemand gehört? Meine Anfrage bei BMW Nebelscheinwerfer nachrüsten und hier die Antwort.

auf Grund von fehlender Homologation einiger Länder, wurde die Freigabe für Fahrzeuge bis PU 2018 zurückgenommen. Daher ist eine Nachrüstung über SZ leider nicht mehr möglich.
Die Entscheidung wurde im Entwicklungsfachbereich getroffen.
Der Satz 5A2A474 ist für die angegebene VIN nicht freigegeben, erst ab Baudatum 01.09.2018

Und meine Maschine ist von 7.2018

88 Antworten

Zitat:

@sq-scotty schrieb am 17. September 2022 um 08:23:14 Uhr:


Was BMW scheibt, ist die fehlende Homologation, nicht die zu schwache Lichtmaschine. Selbst Halogenlampen gehen da, keinne Leute, die fahren so seit über 60.000km problemlos.

LEDs gehen da erst recht. Ob der Anbau ständig leuchtender "Nebellampen" rechtens ist, ist mir nicht bekannt, weiß nur von früher, dass ein Nebel- und ein Fernlicht zusätzlich erlaubt waren. Komische Regelung.

Ich würde die Dinger einfach anbauen, zusätzlichen Schalter dazwischen, dann kann man die bei Beschwerden einfach ausschalten.

Die Regelung mit nur 1 Nebler am Bike ist zwischenzeitlich überholt. Hierzu gibt's irgendwo im GS- Forum Infos

Zitat:

@Opelschraubi schrieb am 17. September 2022 um 15:02:09 Uhr:


Schon bei alten Motorrädern (StVZO) war ein zusätzliches Fernlicht (also 2 gesamt) und nur ein NSW erlaubt, auch bei Gespannen. Beide zusätzlichen Leuchten dann symmetrisch zur Längsachse unterhalb des Abblendlichtes, Abstände gab es keine. Eine zusätzliche Einzelleuchte musste nur fest genug angebracht sein, Längsachse war nicht vorgeschrieben.
Erst mit EU-Recht Homologation dürfen danach zugelassene Kräder 2 NSW haben. Also darf Birgit610 einen NSW anbauen!

Gerade den letzten Satz kann ich bestätigen - meine R1200C Montauk hat unter dem Hauptscheinwerfer einen Scheinwerfer für Fernlicht und auf jeder Seite davon, unter den Blinkern, einen NSW. Und das hat BMW so designt und zugelassen bekommen.

Die montauk war doch die mit der Verkleidung oder?
Google spuckt da irgendwas unlogisches aus. Oder meine Erinnerung trügt mich.

An meiner alten GT habe ich die Dinger aus dem Zubehör nachgerüstet. Mit einem einfachen Schalter mit Kontrollleuchte neben der Tachoeinheit, Strom von der Steckdose angezapft. Hat einwandfrei funktioniert. Aus dunkler Erinnerung am Sturzbügel montiert. Die Dinger brannten bei jeder Fahrt und es gab weder technische, noch "rechtliche" Probleme.

An der neuen GT von 05/2018 sind sie werksseitig verbaut und "brennen" problemlos.

Bisher hat sich noch kein Polizist (m/w/d) darüber beschwert. Ob legal oder illegal? Mach ich mir keine Gedanken, im Notfall kostet es ein paar Euro und erspart mir im Idealfall einen Unfall, weil mich jemand übersehen oder falsch eingeschätzt hat.

@KapitaenLueck : Google mal nach den Dingern, bin mir sicher, dass ich keine 200,- € für zwei LED-Zusatzscheinwerfer bezahlt habe.

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Zitat:

@PeterBH schrieb am 17. September 2022 um 22:49:53 Uhr:


Die Dinger brannten bei jeder Fahrt und es gab weder technische, noch "rechtliche" Probleme.
Bisher hat sich noch kein Polizist (m/w/d) darüber beschwert. Ob legal oder illegal? Mach ich mir keine Gedanken, im Notfall kostet es ein paar Euro und erspart mir im Idealfall einen Unfall, weil mich jemand übersehen oder falsch eingeschätzt hat.

Das kann ich zu hundert Prozent bestätigen...

Zitat:

@restek schrieb am 17. September 2022 um 22:29:42 Uhr:


Die montauk war doch die mit der Verkleidung oder?
Google spuckt da irgendwas unlogisches aus. Oder meine Erinnerung trügt mich.

Ein Verkleidung hatte die CL, Montauk hat nur eine Scheibe.

Asset.HEIC.jpg

Die Independent hatte die Nebler ebenfalls:

IMG-20200530-WA0005.jpeg

Ah so,
Danke für die Klarstellung.

Ich glaube, die NSW konnte man bei der C grundsätzlich als Option ordern.

Hier wird glaube wieder alles Mögliche und Unmögliche zusammen geworfen: Nebelscheinwerfer, Positionslichter und Tagfahrlicht, etc.
Der TE ging es glaube ich um NSW, wenn Sie das wirklich so meint? Aber wer fährt wirklich schon im Nebel und lichttechnisch bringen die NSW auch nicht gerade viel. Prinzip Nebelwand unterwandern. Als Tagfahrlicht sind sie mit ihrer Strahlrichtung auch nicht gerade geeignet. Positionslicht?
Für alles gibt es dazu noch unterschiedliche Schaltvorschriften, ganz davon abgesehen dass eine ggf. über 20 Jahre alte R1200CL noch ganz anderen Vorgaben unterliegt, als die R1200xx/LC von 2018 der TE

Also ich denke das mich die Nano Nebler an meiner R1200R auch tagsüber besser sichtbar gemacht haben...

20210224

Wenn es rein um die Sichtbarkeit geht, sind Tagfahrleuchten unschlagbar.
Da ist eben der Abstrahlwinkel viel so groß, dass die Strahlen vom Auge mehr wahrgenommen wird. (siehe Beispiel)

Aber um diese Frage ging es der TE nicht.
Was sagt Sie eigentlich dazu?

Kellermann Daycan

Na ja, das ist halt die Frage?
Wenn es um die reine Sichtbarkeit /Sicherheit geht, sind LED Tagfahrlichter auf Grund ihres Abstrahlwinkels eher geeignet als Nebler.
Die dürfen soviel ich weiß nicht in voller Lichtstärke parallel zum Abblendlicht leuchten, sondern müssen dann zu Positinslichtern mutieren.
Nebler hingegen dürfen dies wohl.
Neben der Anordnung, Ausrichtung, Anzahl gibt es jeweils auch unterschiedliche Vorgaben über die Leuchtstärken.

Zitat:

@JoergFB schrieb am 18. September 2022 um 22:55:26 Uhr:


Na ja, das ist halt die Frage?
Wenn es um die reine Sichtbarkeit /Sicherheit geht, sind LED Tagfahrlichter auf Grund ihres Abstrahlwinkels eher geeignet als Nebler.

Klar,aber lieber Nebler als garkeine ZSW...
Ausserdem leuchten die Nebler in Dunkelheit die Ränder und die Kurven schön aus...

Bringt aber auch nur im Dunkeln etwas und Tf - Lichter mit Zulassung gibt es ggfs auch aus dem Zubehör.

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