nach vorübergehender Stilllegung wieder altes Kennzeichen?
Da ich mein Auto nächste Woche wieder anmelden wollte, hätte ich gerne gewusst ob ich dann automatisch mein altes Kennzeichen wieder bekomm?
Das Kennzeichen war ursprünglich ein Wunschkennzeichen, das ich auch gerne wieder haben wollte.
Ich habe den Wagen gegen Ende 11/2006 abgemeldet. Gibt es eine Regelung, wielange die mir mein Kennzeichen aufheben bzw freihalten müssen?
Habe gerade in der online Reservierung geschaut, dass Kennzeichen ist vergeben - wäre ja richtig!?
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33 Antworten
Hallo!
Das hier sollte aktuell zur Sachlage sein. Ist von unserem Zulassungsdienst in Pirna, sollte aber soweit ich informiert bin für alle gelten:
"Die Stilllegung wird es ab 01.03.07 auch nicht mehr geben. Satt dessen werden Fzg. *außer Betrieb* gesetzt. Bisher ist nur bekannt, dass alle Fzg., die vor dem 01.03.07 still gelegt werden, ihr Kennzeichen nach alter Regel, für 3 (? - statt bisher 18), Monate behalten. Die Frist ist noch nicht geklärt.
Derzeit ist sicher, dass ab dem 01.03.07 bei Außerbetriebsetzung das Kennzeichen für den gleichen Halter und das selbe Auto reserviert werden darf - für derzeit 2,60 €.
Wenn wir diese Reservierung nicht bei Stilllegung beantragen, verliert das Knz. seine Fahrzeugbindung.
Bei Wiederzulassung wird dann ein neues
Kennzeichen zugeteilt."
Viele Grüße
Hab auf der Seite meiner Zulassungsstelle noch was gefunden:
"Wiederzulassung/Umschreibung
Wer ein stillgelegtes, endgültig gelöschtes oder außer Betrieb gesetztes Fahrzeug wieder zulassen möchte, muss künftig folgende Punkte beachten:
- Ein außer Betrieb gesetztes Fahrzeug erhält immer ein neues Kennzeichen, wenn das Kennzeichen nicht für das gleiche Fahrzeug reserviert wurde.
- Für Fahrzeuge, die bis 28.02.2007 vorübergehend stillgelegt wurden, bleiben die Kennzeichen noch 18 Monate ab dem Tag der Stilllegung für dieses Fahrzeug erhalten."
http://www.lra-aic-fdb.de/.../fahrzeugzulassungsverordnung.htm
Theoretisch müsste ich wieder mein "altes" Kennzeichen bekommen
Jup,solltest Du wiederbekommen😉
gruß
Das ist doch mal ein Lichtblick für diejenigen, die ihr Wunschkennzeichen auf ein neues Auto übertragen wollen!
1. Altes Auto abmelden, Wunschkennzeichen nicht reservieren -> Kennzeichen wird frei
2. Kennzeichen sofort separat reservieren
3. Neues Auto mit reserviertem (alten) Wunschkennzeichen anmelden
Oder seh ich da was falsch 😁?
Zitat:
Original geschrieben von Marsupilami72
Das ist doch mal ein Lichtblick für diejenigen, die ihr Wunschkennzeichen auf ein neues Auto übertragen wollen!
1. Altes Auto abmelden, Wunschkennzeichen nicht reservieren -> Kennzeichen wird frei
2. Kennzeichen sofort separat reservieren
3. Neues Auto mit reserviertem (alten) Wunschkennzeichen anmeldenOder seh ich da was falsch 😁?
Hehe,ist ja Praktisch😁
Brauch ich mir jetzt nie wieder nen andere KZ kaufen😉
gruß
@FlorianA
als ich meinen anfangs immer spontan an und abgemeldet hab, hab ich auch wieder mein "altes" kennzechen bekommen. (bevor ich ein saisonkennzeichen hatte)
mach dir mal keine sorgen. kommst ja aus dem gleichen landkreis wie ich. da kriegst dein wunschkennzeichen schon wieder🙂
gruß peter
@Marsupilami72
das kennzeichen wird nur SOFORT frei wenn das auto verschrottet wird und somit nicht mehr in betrieb genommen werden kann.
wenn das auto nur abgemeldet bzw stillgelegt wird, dann bleibt das kennzeichen 18 monaten beim auto. danach wird das kz wieder frei und kann wieder vergeben werden.
also so weiß ich das von der netten dame in der zulassungsstelle.
Lies Dir bitte den von FlorianA. verlinkten Text mal durch...das ist vor gerade mal 2 Wochen in Kraft getreten!
"Das Kennzeichen ist nach einer Außerbetriebsetzung nicht mehr an das Fahrzeug gebunden."
Nix mehr mit 18 Monaten!
oh, sorry
aber voher wars zumindest so😁
Nochmal für alle zum mitlesen:
DIE KENNZEICHEN WERDEN DEFINITIV SOFORT FREI WENN ES ZU EINER ABMELDUNG ODER UMMELDUNG (in einen anderen Kreis) KOMMT!
Heisst also, wie Marsupilami bereits erkannt hat, ich kann ab sofort IMMER mein Wunschkennzeichen von einem aufs nächste auto mitnehmen.
Ich finds klasse!
Greetz martin
Du kriegst dein Wunschkennzeichen nur wieder wenn du das gleiche Fahrzeug anmeldest also ist es kein ding für dich oder du musst 1 Jahr warten bis es wieder frei ist.Wenn du anderes Fahrzeug anmelden willst.
NEIN! NEIN! NEIN! und nochmal NEIN!
Dein kennzeichen wird seit diesem jahr SOFORT freigegeben wenn du dein auto abmeldest! es kann theoretisch der am schalter hinter dir stehende kunde dein gerade abgemeldetes kennzeichen bereits wieder bekommen!
wo mein golf 3 Totalschaden war wollte ich die Kennzeichen die ich auf mein golf hatte auch für mein bmw aber die haben gesagt das ich 1 Jahr warten muss.
"wo dein golf totalschaden war.."...Richtig! du sprichst in der vergangenheit! ich glaube seit Februar (jedoch von zulassungsstelle zu zulassungsstelle etwas unterschiedlich) ist es jedoch ganz sicher und definitiv so, dass deine kennzeichen sofort wieder frei werden!
vertrau mir ruhig, ich habe dienstlich mit zulassungen zu tun. 😉
gruss martin
ich vertrau dir 😉 ich sage nur das was mir gesagt wurde.