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Nach unverschuldeten Unfall, nach Abrechnung mit der Versicherung, Totalschaden festgestellt.

BMW 5er E61
Themenstarteram 13. Juli 2016 um 8:32

Hallo Motor Talk Mitglieder,

Mal zur Situation.

Ich hatte am 08.06.2016 einen unverschuldeten (rechts vor links) Schaden mit meinem BMW.

Es kam am 13.06.2016 ein Gutachten durch den Sachverständigen der gegnerischen Versicherung erstellt.

Hierbei wurde ein Schaden von 7000,-€ Brutto durch den Gutachter festgestellt.

Und ein Wiederbeschaffungswert von 11400,-€ (BMW 535d, 2005, 150tkm, volle Hütte) bemessen.

Ich habe fiktiv abrechnen lassen und mir erstmal die 6000,-€ netto ausbezahlen lassen. Da ich ein M-Paket nachrüsten lassen wollte und alles in einem Karosseriebetrieb meiner Wahl reparieren lassen. Jetzt wurden aufgrund des erstellten Gutachtens (das M-Paket, 2 Scheinwerfer, Motorhaube und viele Kleinteile) gekauft und auch schon mit der Reparatur und Lackierung der Teile begonnen worden.

Leider ist jetzt im Nachhinein ein nicht reparabler Rahmenschaden (gerissene Rahmenspitzen) festgestellt worden.

Es sind jetzt mittlerweile Kosten in Höhe von 5053,62€ (inkl. der Werkstattrechnung) aufgelaufen. Jetzt kommt der Gutachter zur Nachbesichtigung und bewertet den "jetzigen" Totalschaden.

Ich werde das Auto nach dem Festgestellten Rahmenschaden jetzt nicht mehr behalten wollen. Habe aber jetzt die ganzen Teile sowie die Werkstattrechnung am Bein. Aber bald (Restwertbörse) kein Auto mehr und lt. Gutachter bekomme ich jetzt nur noch 11400,-€ - die bezahlten 6000,-€ ausbezahlt und das Auto ist weg.

Ich kann doch jetzt nicht auf den Schaden festsitzen, da ich (und die Werkstatt) nur aufgrund des fehlerhaften Gutachtens das Reparieren angefangen haben.

Jetzt meine Fragen an euch:

Wer trägt den jetzt die Schuld für dieses Problem?

Muss ich die Kosten für Werkstatt und Teile selbst tragen?

Was soll ich denn ohne Auto mit den Teilen anfangen?

Wie kann ich der Versicherung klar machen, dass ich für 11400,- € kein gleichwertiges Fahrzeug bekommen kann!?

Wie seht Ihr das?

Mit freundlichen Grüßen

BMW Fahrer

Beste Antwort im Thema

Was Du schon alles "suboptimal" gemacht hast, das braucht man Dir ja jetzt nicht auflisten. Du brauchst einen Anwalt, der sich mit der Regulierung von Verkehrsunfällen auskennt und einen eigenen ö.b.u.v. Sachverständigen, der erstmal genau nachsieht, was hier eigentlich Phase ist und wo in der kfz-technischen Hinsicht Fehler gemacht wurden.

Den Verkauf des Unfallers solltest Du unbedingt bis zu einer Begutachtung durch einen ö.b.u.v. Sachverständigen verweigern!!! Du hast sonst nichts in der Hand, um Ansprüche gegen die gegnerische Versicherung und ggf. deren Gutachter durchzusetzen. Lass Dich anwaltlich vertreten. Du legst dich sonst selbst rein.

Du wirst hier im Forum wahrscheinlich sehr widersprüchliche Empfehlungen bekommen.

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29 Antworten
am 30. Juli 2016 um 13:57

Zitat:

@la-rs982 schrieb am 13. Juli 2016 um 10:32:32 Uhr:

Wer trägt den jetzt die Schuld für dieses Problem?

--> Der Gutachter, auf Basis dessen Gutachten Du Deine Entscheidung getroffen hast.

Muss ich die Kosten für Werkstatt und Teile selbst tragen?

--> Erst einmal ja, da Du Käufer der Teile / Auftraggeber der Reparatur bist. Der Gutachter hat sich ggf. schadensersatzpflichtig gemacht, wenn ihm ein Verschulden trifft (§276, 823 BGB). Ob man den Rahmenriss hätte sehen können / müssen, vermag ich nicht zu beurteilen.

Was soll ich denn ohne Auto mit den Teilen anfangen?

--> wohl garnichts mehr, wenn Du das Auto nicht behalten willst. Also verkaufen.

Wie kann ich der Versicherung klar machen, dass ich für 11400,- € kein gleichwertiges Fahrzeug bekommen kann!?

--> Die Behauptung impliziert bereits einen (ggf. weiteren) Fehler des Sachverständigen; nämlich das der Wíederbeschaffungswert - also der Wert des Fahrzeuges vor Schaden - falsch ermittelt wurde (sonst würdest du ja einen gleichwertigen finden). Bitte den Gutachter Dir einfach ein Auto zu zeigen, dass Deinem entspricht und die 11400€ kostet.

Wie seht Ihr das?

--> grundsätzlich liegt die Beweislast bei dem, "der was will". Du musst also den falschen WBW und den Fehler im Gutachter bzgl. des Rahmenrisses beweisen. Kannst eines / beides nicht, sehe für die Schadenersatzpositionen "schwarz".

Mit freundlichen Grüßen

BMW Fahrer

Es ist unstreitig, dass Fehler in der Schätzung des Reparaturaufwandes zu Lasten des Versicherers gehen. Vorliegend hat Versicherung daher auch die Entschädigungssumme von 6000 € auf den WBW erhöht.

Dass der Te bereits mit der Reparatur begonnen hat, ist sein Risiko. Er kann nicht Reparaturaufwand und fiktive Kostenerstattung gleichzeitig erhalten. Wer Vorteile in Kauf nimmt, muss auch die möglichen Nachteile tragen

Zeigt sich bei der Reparatur, dass entgegen der Schätzung des Gutachters ein Teil nicht ausgetauscht werden muss, würde der Te auch nicht einen Teil der von der Versicherung erhaltenen Entschädigungssumme zurückzahlen.

O.

Da müsste die Versicherung die Reparatur trotzdem bis zum Ende bezahlen! Das ist nicht das Risiko des TE.

am 30. Juli 2016 um 19:28

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 30. Juli 2016 um 21:16:36 Uhr:

Da müsste die Versicherung die Reparatur trotzdem bis zum Ende bezahlen! Das ist nicht das Risiko des TE.

Der TE hat aber doch fiktiv abgerechnet. Warum sollte die Versicherung dann plötzlich die Repeartur bezahlen?

Weil aus dem Reparaturfall nun ein Totalschaden wurde. Der TE ist nicht gebunden. Er hätte später ohnehin noch konkret abrechnen können.

am 30. Juli 2016 um 19:41

Und was bringt ihm das? Das Fahrzeug ist ein Totalschaden.

Die Versicherung repariert bis zum WBW und der TE muss die 6000 Euro zurückzahlen? Dann hat er weder Geld noch Auto. Schlechter Deal.

Naja, der Fachmann wird schon dafür sorgen, dass die Sonne wieder aufgeht ;)

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