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Totalschaden, Leasingauto. Gap-Abdeckung

Themenstarteram 5. März 2022 um 18:23

Hallo zusammen,

ich hatte vor ca. 11 Monaten einen Autounfall (Leasingauto). Mir ist jemand von hinten in mein stehendes Auto reingefahren.

Folge war Totalschaden.

So, die gegnerische Versicherung hat auch bezahlt. Jedoch saß ich damals auf ca. 1900€ sitzen. Das war scheinbar die Mehrwertsteuer. Ich bin nicht vorsteuerabzugsberechtigt, da Privatmann

Habe jetzt erst gesehen, dass ich in meiner Vollkaskoversicherung die sogenannte GAP-Deckung hatte. Würde ich das Geld jetzt wieder bekommen, wenn ich dies Einreiche?

Weil im Endeffekt kann ich ja nichts dafür, wenn mir jemand reinfährt.

Das Auto hatte einen Wiederbeschaffungswert von 12.200€, die Versicherung hat jedoch nur 10.100€ bezahlt. Die anderen 2000€ wurde mir von der Leasingbank in Rechnung gestellt, also quasi die Mehrwertsteuer.

Ist das so richtig, oder kann ich den Betrag bei der Verischerung einreichen?

Bitte um Hilfe

Dankeschön

Brief
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31 Antworten

Die GAP Deckung trägt die Differenz des Leasing Restwertes mit dem realen Wert des Fahrzeuges.

Das hat mit der Mehrwertsteuer nicht zu tun.

Warum wird die Versicherung nicht gefragt?

Themenstarteram 5. März 2022 um 19:07

Zitat:

Die GAP Deckung trägt die Differenz des Leasing Restwertes mit dem realen Wert des Fahrzeuges.

Das hat mit der Mehrwertsteuer nicht zu tun.

Warum wird die Versicherung nicht gefragt?

Ich habe ja die Gap Versicherung nicht gebraucht. Aber die Versicherung hat nur die 10000€ bezahlt, die Mehrwertsteuer also die 2000€ wurden nicht bezahlt. Die Versicherung hat nur die 10000€ bezahlt und die restlichen 2000€ musste ich selber tragen??

Wenn ich das richtig verstehe, dann warst du schuldlos.

Hattest du keinen Rechtsanwalt eingeschaltet?

Ich glaube übrigens, dass die Differenz nicht die Mehrwertsteuer betrifft.

Themenstarteram 5. März 2022 um 20:18

Zitat:

@Oetteken schrieb am 5. März 2022 um 21:08:55 Uhr:

Wenn ich das richtig verstehe, dann warst du schuldlos.

Hattest du keinen Rechtsanwalt eingeschaltet?

Ich glaube übrigens, dass die Differenz nicht die Mehrwertsteuer betrifft.

Doch, habe ich.

Aber der Anwalt lässt sich aber Zeit und vernachlässigt alles.

Aber in meinem Bild, siehe oben, steht von der Leasingbank immer "Netto" drinne.

Herbert, der Leasinggeber ist zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Folglich zahlt die Versicherung den WBW nur netto.

Aber ich schätze, dass dir das bekannt ist.

Themenstarteram 5. März 2022 um 20:24

Zitat:

@germania47 schrieb am 5. März 2022 um 21:21:01 Uhr:

Herbert, der Leasinggeber ist zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Folglich zahlt die Versicherung den WBW nur netto.

Aber ich schätze, dass dir das bekannt ist.

Also, zahlt das meine GAP dann nicht, sonder sitze auf den Kosten ohne Schuld?

Wäre ja dann bei jedem so, der mit dem Leasingauto einen Totalschaden ohne selbst Schuld daran zu sein?

Zitat:

@germania47 schrieb am 5. März 2022 um 21:21:01 Uhr:

Herbert, der Leasinggeber ist zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Folglich zahlt die Versicherung den WBW nur netto.

Aber ich schätze, dass dir das bekannt ist.

Richtig, aber wieso sollte der TE dann die Mehrwertsteuer zahlen, die nicht anfällt, oder was verstehe ich da nicht?

GAP kommt doch nur beim Vollkasko-Fall zur Geltung..., oder stehe ich da auf dem Schlauch?!?

Hier liegt doch ein Haftpflichtschaden vor...

Kommt auch bei Teilkasko vor, wenn das Fahrzeug entwendet ist.

Der TE sollte mit seiner Versicherung reden.

Themenstarteram 5. März 2022 um 20:39

Zitat:

@DarkDarky schrieb am 5. März 2022 um 21:36:44 Uhr:

GAP kommt doch nur beim Vollkasko-Fall zur Geltung..., oder stehe ich da auf dem Schlauch?!?

Hier liegt doch ein Haftpflichtschaden vor...

Das weiß ich eben nicht. Ich versteh nur nicht, wieso ich dann die Mehrwertsteuer zahlen muss.... verstehe es einfach nicht... mir fährt jemand rein und ich bin der A*sch O.o

Die GAP-Deckung zahlt die Differenz zwischen Restforderung der Leasingesellschaft und Wiederbeschaffungswert.

Weil die Leasingraten anfangs nicht dem Nutzungswert entsprechen, entsteht eine Lücke, die sich erst zum Ende der Leasingdauer schließt.

Ja gut, aber der TE schreibt ja, dass er einen Unfall hatte ohne Schuld; ergo kommt ein Kaskoschaden im originären Sinne nicht in Betracht...

Und dann hat die GAP mit diesem Fall nichts zu schaffen...

Zitat:

@germania47 schrieb am 5. März 2022 um 21:39:09 Uhr:

Kommt auch bei Teilkasko vor, wenn das Fahrzeug entwendet ist.

Der TE sollte mi seiner Versicherung reden.

Die Lücke entsteht bei Leasing oder Finanzierung.

Das hat nichts mit Kasko oder Haftpflicht zu tun.

Der Wertverlust verläuft nicht linear, die Raten verlaufen aber linear.

Anfangs zahlt man zu wenig, zum Ende zu viel, so dass es sich wieder ausgleicht.

Wenn man ein Auto bar bezahlt hat, ist der Schaden auch anfangs höher als nach etlichen Jahren, weil der Wertverlust im Laufe der Zeit abnimmt.

Warum sollte der Unfallgegner mehr als den Wiederbeschaffungswert ersetzen?

Privatleasing ist IMO der letzte Mist.

Wenn schon, dann sollte man darauf achten, dass im Leasingvertrag die GAP-Deckung enthalten ist.

am 5. März 2022 um 21:34

Manche Leasingverträge basieren auf einem unrealistisch hoch angesetzten Restwert, folglich braucht man dann die GAP wegen WBW<Buchwert bis zum letzten Vertragstag?

Das ist aber doch bei Privatleasing genauso wie bei Gewerbeleasing.

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