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Fragen zu fiktiver Abrechnung, Gutachten und Reparatur

Themenstarteram 10. März 2022 um 16:21

Es handelt sich um einen Haftpflichtfall, die Haftung ist 100% beim Gegner.

Beschädigt ist jede Menge Blech, ein Rad und notwendig ist eine Achsvermessung. Rep-Kosten lt. Gutachten netto ca. 8000 EUR, Dauer 5 Tage. Anwalt macht die Abwicklung.

Das Gutachten basiert auf den Verrechnungssätzen einer BMW Vertragswerkstatt mit großzügigem Austausch der betroffenen Teile.

Der KVA des Lackierers unseres jahrzehntelangen Vertrauens hat andere Verrechnungssätze und kalkuliert mit Instandsetzung anstelle von Neuteilen.

Die Differenz ist, sagen wir: erheblich.

Der Plan ist, fiktiv nach Gutachten abzurechnen und alle erforderlichen Arbeiten beim diesem Lackierer durchführen zu lassen.

Meine Fragen an die Profis und Leute mit Erfahrung:

Kann ich die Mehrwertsteuer der Reparatur einfordern oder darf die Versicherung dann die Reparaturkosten auf die tatsächlich angefallene Höhe kürzen ?

Der Anwalt sagt dazu: Mimimi und möchte sich nicht festlegen. Er rät eher ab. Ich sehe das etwas anders.

Zweite Frage: Da nicht nach Gutachten repariert wird, sehr wohl aber sach- und fachgerecht vom Meisterbetrieb: Kann es später Ärger geben hinsichtlich des Vorschadens bei einem angenommenen weiteren Unfall? Der Gutachter bekäme in dem Fall das erste Gutachten und die Reparaturrechnung zur Verfügung gestellt.

Dritte Frage: Ich nehme an daß bei fiktiver Abrechnung das Fahrzeug ins HIS kommt. Kann ich, ohne in eine Falle zu tappen den Eintrag herausnehmen lassen indem ich die Rechnung vorlege?

Es ist auch hier das Problem das sach- und fachgerecht repariert wurde aber nicht nach Gutachten und die finanzielle Differenz.

Der Lackierbetrieb ist ein regional bekanntes Unternehmen bei dem die Arbeiten sowieso durchgeführt worden wären. Fast alle größeren Autohäuser lassen dort die Karosseriearbeiten durchführen.

Zu den letzten beiden Fragen bekomme ich vom Anwalt auch keine klare Aussage. Kann, kann nicht.

Danke für eure Einschätzung und Erfahrungen.

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107 Antworten

Zweite Frage: Da nicht nach Gutachten repariert wird, sehr wohl aber sach- und fachgerecht vom Meisterbetrieb

Wie geht das bitte?

Erfüllst du denn die Anforderungen, dass du fiktiv nach den BMW Stundensätzen abrechnen kannst?

Ich würde nämlich vermuten, dass die Versicherung dein Gutachten von einem Controlling prüfen lässt, wenn du fiktiv abrechnen willst. Damit wird deine erhoffte Differenz um einiges geringer werden.

Themenstarteram 10. März 2022 um 18:13

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 10. März 2022 um 17:39:40 Uhr:

Wie geht das bitte?

Tür und Kotflügel bzw. vordere Seitenwand: Lt. Gutachten sind diese Bauteile zu tauschen weil wohl eine Instandsetzung wirtschaftlich nicht sinnvoll ist mit BMW Verrechnungssätzen oder BMW das so vorschreibt.

Der Fachbetrieb sagt: Instandsetzung beider Bauteile kein Problem. Tausch sei wirtschaftlich nicht sinnvoll und technisch nicht nötig.

Ist das in dem Fall wo man in solcher Weise vom Gutachten abweicht nicht mehr Fach- und Sachgerecht ?

Zitat:

@KaulKalkhoffe schrieb am 10. März 2022 um 17:53:44 Uhr:

Erfüllst du denn die Anforderungen, dass du fiktiv nach den BMW Stundensätzen abrechnen kannst?

Ja das Auto ist keine 3 Jahre alt und durchgängig bei BMW gewartet. Hier sieht der Anwalt keine Probleme.

Wenn dein "Fachbetrieb" dass besser weiß, wie der von dir beauftragte Sachverständige, dann ist ja gut.

Wende dich dann später ruhig an diesen Fachbetrieb, wenn es zu weiteren Problemen kommt.

Ich empfehle dir im weitern mal einen Blick in die FAQ.

Zu diesem Thema wurde bereits umfassend geschrieben, auch von mir.....

Was du hier vor hast, ist mit erheblichen Nachteilen für dich verbunden.

Aber das musst du selber Wissen.

Viel Glück

 

 

 

Der Anwalt hat offensichtlich zur Reparatur nach Gutachten geraten. Dafür hat er Gründe. Die hat der TE bestimmt auch gehört. Dann lockt da trotzdem noch die unvollständige Reparatur, die man aber beim künftigen Unfall natürlich nicht in Erinnerung bekommen möchte. Folglich kämpft die Seite "Gier frisst Hirn" gegen "mach es richtig". Wenn man nicht auf den eigenen Anwalt hören möchte, obschon der alle Fakten kennt, sucht man hier doch wohl eher nach Bestätigung der innerlich längst als falsch erkannten Handlungsweise. Entscheiden musst du es selbst. Es ist auch allein dein Risiko.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 10. März 2022 um 19:32:05 Uhr:

Der Anwalt hat offensichtlich zur Reparatur nach Gutachten geraten. Dafür hat er Gründe. Die hat der TE bestimmt auch gehört. Dann lockt da trotzdem noch die unvollständige Reparatur, die man aber beim künftigen Unfall natürlich nicht in Erinnerung bekommen möchte. Folglich kämpft die Seite "Gier frisst Hirn" gegen "mach es richtig". Wenn man nicht auf den eigenen Anwalt hören möchte, obschon der alle Fakten kennt, sucht man hier doch wohl eher nach Bestätigung der innerlich längst als falsch erkannten Handlungsweise. Entscheiden musst du es selbst. Es ist auch allein dein Risiko.

Richtig. Und deswegen sind auch die Ausführungen des Rechtsanwalt kein "Mimimi"

Aber wenn das Kücken schlauer ist , wie die Henne, dann bitte.

Muss ja jeder für sich selber entscheiden..........

Haftpflichschaden + fiktive Abrechnung = Stress...

Ist hier nachzulesen...:D

"Kann ich die Mehrwertsteuer der Reparatur einfordern oder darf die Versicherung dann die Reparaturkosten auf die tatsächlich angefallene Höhe kürzen ?

Der Anwalt sagt dazu: Mimimi und möchte sich nicht festlegen. Er rät eher ab. Ich sehe das etwas anders."

Dann tu es! Nur so wirst du erfahren, dass du klüger bist, als dein Anwalt. In Ungewissheit sterben stelle ich mir tödlich vor.

Lass doch beim Lackierer des Vertrauens reparieren, und reiche die Rechnung bei der Versicherung ein.

Dann freut sich auch die Versicherung, und Du hast keine unnötigen Kosten produziert.

Zitat:

@jof schrieb am 10. März 2022 um 22:07:33 Uhr:

Lass doch beim Lackierer des Vertrauens reparieren, und reiche die Rechnung bei der Versicherung ein.

Dann freut sich auch die Versicherung, und Du hast keine unnötigen Kosten produziert.

Das geht nicht, der TE sucht nach Wegen, den Wagen 1-A repariert zubekommen.

Und zusätzlich, noch möglichst viel Bares abzugreifen.

Der meiner Meinung nach günstigste Weg für den TE ist Folgender:

Nach dem jetzigen Gutachten fiktiv abrechnen. Dabei wird ausgezahlt: Repkosten-MWSt+Unfallpauschale.

Nach der Rep, vom Lacker bescheinigen lassen: War von-bis Hier zur Rep, aber Nichts über Geld.

Diesen Wisch bei der Vs einreichen und es gibt für die Zeit von-bis Ausfallkostenerstattung.

Letzter Schritt:

Auf eigene Kosten das reparierte Auto begutachten lassen.

Das Gutachten kann dann bei Bedarf (nächsterKnaller), herausgezogen werden.

Zitat:

@schleuti schrieb am 10. März 2022 um 22:52:06 Uhr:

Zitat:

@jof schrieb am 10. März 2022 um 22:07:33 Uhr:

Lass doch beim Lackierer des Vertrauens reparieren, und reiche die Rechnung bei der Versicherung ein.

Dann freut sich auch die Versicherung, und Du hast keine unnötigen Kosten produziert.

Das geht nicht, der TE sucht nach Wegen, den Wagen 1-A repariert zubekommen.

Und zusätzlich, noch möglichst viel Bares abzugreifen.

Der meiner Meinung nach günstigste Weg für den TE ist Folgender:

Nach dem jetzigen Gutachten fiktiv abrechnen. Dabei wird ausgezahlt: Repkosten-MWSt+Unfallpauschale.

Nach der Rep, vom Lacker bescheinigen lassen: War von-bis Hier zur Rep, aber Nichts über Geld.

Diesen Wisch bei der Vs einreichen und es gibt für die Zeit von-bis Ausfallkostenerstattung.

Letzter Schritt:

Auf eigene Kosten das reparierte Auto begutachten lassen.

Das Gutachten kann dann bei Bedarf (nächsterKnaller), herausgezogen werden.

Und was ist daran "günstig"?

Risiko (mMn)

Die Versicherung erkennt anhand der Bestätigung "aha, nicht bei BMW repariert - googeln wir mal deren Stundensätze" oder fordert ersatzweise die Rechnung an. Ergebnis: aufgeflogen.

Und das Gutachten bringt was? Am Ende den Nachweis, dass ein Unterschied zur eingereichten Begutachtung besteht. Ergebnis: aufgeflogen. Wäre zu prüfen, ob das ein Versicherungsbetrug darstellen könnte?

Und im HIS bleibt das Auto uU trotzdem. Ergebnis: bei einem erneuten Schaden fliegt es auf. Wenn dann bei einem neuen Besitzer = Ärger mit dem. Rausreden mit "oh, das alles wusste ich nicht" wird dann schwer ... auch hier steht dann ganz schnell der Betrugsvorwurf im Raum.

Mein Rat ist: nach Gutachten reparieren lassen, den 1. Gutachter die ordnungsgemäße Reparatur bestätigen lassen = kein Ärger und keine Grauzone (die schon recht dunkelgrau ist)

Themenstarteram 11. März 2022 um 12:09

Zitat:

@schleuti schrieb am 10. März 2022 um 22:52:06 Uhr:

Das geht nicht, der TE sucht nach Wegen, den Wagen 1-A repariert zubekommen.

Die einwandfreie Reparatur ist mir tatsächlich am wichtigsten. Dafür ist gesorgt. Der Betrieb macht in zweiter Generation täglich nichts anders. Die wissen was sie tun.

Wenn von dort die Aussage kommt das ein Bauteil technisch instandsetzbar ist und nicht getauscht werden glaube ich denen. Wenn die Aussage kommt, dieses und jenes muß neu, dann kommt das auch neu.

Wären an dem Fahrzeug Schäden an Technik oder Struktur würde ich es bei BMW nach Herstellervorgabe und Gutachten machen lassen. Die Schäden sind aber alle rein optischer Natur.

Zitat:

@schleuti schrieb am 10. März 2022 um 22:52:06 Uhr:

Und zusätzlich, noch möglichst viel Bares abzugreifen.

Auch richtig. Wenn ein sehr guter vierstelliger Betrag auf der Straße liegt nehme ich den mit. Weder fiktive Abrechnung noch Reparatur mit Abweichung vom Gutachten sind Verbrechen. Das ist auch moralisch nicht fragwürdig. Daher verstehe ich die mauligen Antworten und den Ton hier nicht.

 

Zitat:

@schleuti schrieb am 10. März 2022 um 22:52:06 Uhr:

Auf eigene Kosten das reparierte Auto begutachten lassen.

Der Gutachter legt Reparaturrechnung und Gutachten nebeneinander und kann bescheinigen, das der Reparaturweg nicht eingehalten wurde. Das ist bei so einem Vergleich aber sowieso offensichtlich. Das alles andere außer dem Tausch der beiden Bauteile nach Gutachten repariert wurde ist auch offensichtlich. Hinterher nochmal zum Gutachter gehen nützt mir also nichts.

Beim nächsten Schaden bekommt der Gutachter die Reparaturrechnung und das Gutachten sowieso weil er sonst keinen korrekten WBW ermitteln kann.

An dem Auto des Themenstarters ist durch Fremdverschulden ein Schaden entstanden. Die Höhe des Schadens wurde durch ein Gutachten eines offenbar anerkannten Sachverständigen festgestellt. Der Verursacher bzw. sein Versicherer hat den Schaden in der eidlich ermittelten Höhe zu erstatten. So einfach sollte das sein!

Ich kann nicht verstehen, weshalb der Rechtsanspruch des Geschädigten relativiert wird, ihm sogar Gier und niedere Motive, wie Betrugsabsicht unterstellt werden. Es ist sein gutes Recht!

Und zu Sache selbst. Der Ansatz des Themenstarters ist nachhaltig. Er lässt reparieren, statt wegzuschmeißen. Hat dann halt nicht das Gefühl der Neuwertigkeit seiner Karassorieteile und darf zu Recht dafür einen finanziellen Ausgleich geniessen. So einfach ist das!

Beim Zweitschaden dort wirst du null Euro sehen und wenn du beim Verkauf die Karten auf den Tisch legst, dann gibt es weniger Geld vom Käufer. Und wenn die Karten nicht auf den Tisch gelegt wurden, dann gibts später wahrscheinlich eine Strafe die den Vorteil zuvor mehr als negiert. Aber das sagte dir dein Anwalt mit dem mimimi gewiss schon.

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