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Unfall beim Spurwechsel- Gegner behauptet was völlig anderes

Themenstarteram 27. Februar 2022 um 11:41

Hallo zusammen, gestern Abend kam es beim Spurwechsel zu einem Streifschaden.

Es war an einer 2 spurigen Kreuzung, der Unfall Gegner stand an der Ampel auf der linken Spur und hatte rot, ich war noch 30 Meter vor der Kreuzung, ungefähr 20 Meter vor der Kreuzung schaltete meine auf grün sodass ich nicht anhalten musste, ich war auf der rechten Spur.

Als wir mitten auf der Kreuzung waren zog er einfach rechts rüber und striff mich mit seiner rechten Stoßstange an mein Heck links.

Wir stiegen aus und er kam nicht von der Stadt und sagte zuerst dass ich ihn überholt hätte von rechts und die Spur einspurig sei und selbst schuld wär. Als ich ihm zeigte dass es 2 Spuren sind und ich auf der rechten Spur war, entschuldigte er es sich und sagte er käme nicht von hier (anderes Kennzeichen, 30km

Von mir) und fragte ob wir dies ohne Polizei klären könnten.

Als die Polizei dann da war, redete ich mit einem Polizisten und er mit dem anderen Polizisten. Das Dumme ist nun dass er zur Polizei sagt dass ICH auf seine linke Spur wollte, was absolut 0 Sinn macht. Da es aussage gegen Aussage ist hat die Polizei ihn zwar auf 01 im Bericht geschrieben aber unklar angekreuzt.

Ich bleibe doch wohl nicht jetzt auf mein Schaden sitzen wegen einer Behauptung von dem ? Mein Gutachter sagt, alleine dass der Schaden bei mir am Heck ist und bei dem an der Front stehen die Chancen für mich…. Wie sieht ihr das ? Am besten Anwalt dazu schalten oder ? Mit freundlichen Grüßen

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25 Antworten

Unglückliche Umstände. Zeugen keine vorhanden?

Themenstarteram 27. Februar 2022 um 11:50

Zitat:

@27239 schrieb am 27. Februar 2022 um 12:48:17 Uhr:

Unglückliche Umstände. Zeugen keine vorhanden?

Doch mein Beifahrer, aber der Typ hatte auch seine Freundin als Beifahrerin dabei, die wird wahrscheinlich das gleiche wie er behaupten.

Okay, Beifahrer ist gut. Dann Anwalt einschalten und klagen. Andere Chance sehe ich nicht. Oft sind Zeugen nicht bereit Lügen zu unterstützen.

Fachanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Verkehrsrecht.

Das Gutachten sollte von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen erstellt werden.

Die Aussagen der Beteiligten und der Zeugen widersprechen sich.

Verschulden kann beiderseitig nicht nachgewiesen werden, es verbleibt die Haftung aus der Betriebsgefahr nach § 7 / 17 STVG zu gleichen Teilen.

D.H 50/50.

Klingt eher nach V&S und der Forderung nach mehr Dashcams....

Wirklich unglücklich....

Ich weiß schon warum ich eine Dashcam habe...

Zitat:

@Fast-Five schrieb am 27. Februar 2022 um 12:41:31 Uhr:

Hallo zusammen, gestern Abend kam es beim Spurwechsel zu einem Streifschaden.

Mein Gutachter sagt,

Wie geht denn das zeitlich, hat du einen privaten Gutachter an der Hand?

Und wie @Oetteken schon schreibt, einen öffentlichen bestellten und vereidigten das Gutachten erstellen lassen. Ist besser für das spätere Gerichtsverfahren.

Zitat:

@koelsch schrieb am 27. Februar 2022 um 13:23:13 Uhr:

Ich weiß schon warum ich eine Dashcam habe...

Schön für dich, nutzt dem TE aber hier NULL.

Zitat:

@Siggi1803 schrieb am 27. Feb. 2022 um 13:24:50 Uhr:

Schön für dich, nutzt dem TE aber hier NULL.

Aber vielleicht ein Anreiz für die Zukunft mal die 50Euro zu investieren

Zitat:

@Siggi1803 schrieb am 27. Februar 2022 um 13:23:47 Uhr:

Zitat:

@Fast-Five schrieb am 27. Februar 2022 um 12:41:31 Uhr:

Hallo zusammen, gestern Abend kam es beim Spurwechsel zu einem Streifschaden.

Mein Gutachter sagt,

Wie geht denn das zeitlich, hat du einen privaten Gutachter an der Hand?

Und wie @Oetteken schon schreibt, einen öffentlichen bestellten und vereidigten das Gutachten erstellen lassen. Ist besser für das spätere Gerichtsverfahren.

Dir ist aber schon bewusst, dass bei Eigenbeauftragung die Gutachterkosten nur gemäß der Quote erstattet werden?

Zitat:

@germania47 schrieb am 27. Februar 2022 um 20:25:57 Uhr:

 

Dir ist aber schon bewusst, dass bei Eigenbeauftragung die Gutachterkosten nur gemäß der Quote erstattet werden?

Ob das bei "seinem Gutachter" wohl anders sein wird. :o

Die Frage ist doch, was die Alternative wäre.

Wenn man Ansprüche auch der Höhe nach gelten machen will, muß man die beziffern.

Das gilt gegenüber der Versicherung und ggf. vor Gericht.

Zitat:

@Siggi1803 schrieb am 27. Februar 2022 um 22:22:43 Uhr:

Zitat:

@germania47 schrieb am 27. Februar 2022 um 20:25:57 Uhr:

 

Dir ist aber schon bewusst, dass bei Eigenbeauftragung die Gutachterkosten nur gemäß der Quote erstattet werden?

Ob das bei "seinem Gutachter" wohl anders sein wird. :o

Meinst du damit, dass der Gutachter seine Forderung um 50./. reduziert?

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