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Nach unverschuldeten Unfall, nach Abrechnung mit der Versicherung, Totalschaden festgestellt.

BMW 5er E61
Themenstarteram 13. Juli 2016 um 8:32

Hallo Motor Talk Mitglieder,

Mal zur Situation.

Ich hatte am 08.06.2016 einen unverschuldeten (rechts vor links) Schaden mit meinem BMW.

Es kam am 13.06.2016 ein Gutachten durch den Sachverständigen der gegnerischen Versicherung erstellt.

Hierbei wurde ein Schaden von 7000,-€ Brutto durch den Gutachter festgestellt.

Und ein Wiederbeschaffungswert von 11400,-€ (BMW 535d, 2005, 150tkm, volle Hütte) bemessen.

Ich habe fiktiv abrechnen lassen und mir erstmal die 6000,-€ netto ausbezahlen lassen. Da ich ein M-Paket nachrüsten lassen wollte und alles in einem Karosseriebetrieb meiner Wahl reparieren lassen. Jetzt wurden aufgrund des erstellten Gutachtens (das M-Paket, 2 Scheinwerfer, Motorhaube und viele Kleinteile) gekauft und auch schon mit der Reparatur und Lackierung der Teile begonnen worden.

Leider ist jetzt im Nachhinein ein nicht reparabler Rahmenschaden (gerissene Rahmenspitzen) festgestellt worden.

Es sind jetzt mittlerweile Kosten in Höhe von 5053,62€ (inkl. der Werkstattrechnung) aufgelaufen. Jetzt kommt der Gutachter zur Nachbesichtigung und bewertet den "jetzigen" Totalschaden.

Ich werde das Auto nach dem Festgestellten Rahmenschaden jetzt nicht mehr behalten wollen. Habe aber jetzt die ganzen Teile sowie die Werkstattrechnung am Bein. Aber bald (Restwertbörse) kein Auto mehr und lt. Gutachter bekomme ich jetzt nur noch 11400,-€ - die bezahlten 6000,-€ ausbezahlt und das Auto ist weg.

Ich kann doch jetzt nicht auf den Schaden festsitzen, da ich (und die Werkstatt) nur aufgrund des fehlerhaften Gutachtens das Reparieren angefangen haben.

Jetzt meine Fragen an euch:

Wer trägt den jetzt die Schuld für dieses Problem?

Muss ich die Kosten für Werkstatt und Teile selbst tragen?

Was soll ich denn ohne Auto mit den Teilen anfangen?

Wie kann ich der Versicherung klar machen, dass ich für 11400,- € kein gleichwertiges Fahrzeug bekommen kann!?

Wie seht Ihr das?

Mit freundlichen Grüßen

BMW Fahrer

Beste Antwort im Thema

Was Du schon alles "suboptimal" gemacht hast, das braucht man Dir ja jetzt nicht auflisten. Du brauchst einen Anwalt, der sich mit der Regulierung von Verkehrsunfällen auskennt und einen eigenen ö.b.u.v. Sachverständigen, der erstmal genau nachsieht, was hier eigentlich Phase ist und wo in der kfz-technischen Hinsicht Fehler gemacht wurden.

Den Verkauf des Unfallers solltest Du unbedingt bis zu einer Begutachtung durch einen ö.b.u.v. Sachverständigen verweigern!!! Du hast sonst nichts in der Hand, um Ansprüche gegen die gegnerische Versicherung und ggf. deren Gutachter durchzusetzen. Lass Dich anwaltlich vertreten. Du legst dich sonst selbst rein.

Du wirst hier im Forum wahrscheinlich sehr widersprüchliche Empfehlungen bekommen.

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Ich denke, die Situation ist juristisch so komplex, dass nur eine Rechtsberatung helfen kann.

am 29. Juli 2016 um 12:10

Habe es dir mal verschoben.

Leider in das falsche Unterforum, der entsprechende Mod/Forenpate wird noch informiert.

Gruss andi_sco

Wenn es sich nachweisbar um einen Fehler des Gutachters handelt, muss er entsprechenden Schadersatz leisten.

Wenn er das Gutachten als Angestellter der Versicherung gefertigt hat, haftet der Arbeitgeber, also die Versicherung.

Ich bin kein Freund von "gleich zum Anwalt gehen" zu raten.

In diesem Falle rate ich dem TE dazu.

Was Du schon alles "suboptimal" gemacht hast, das braucht man Dir ja jetzt nicht auflisten. Du brauchst einen Anwalt, der sich mit der Regulierung von Verkehrsunfällen auskennt und einen eigenen ö.b.u.v. Sachverständigen, der erstmal genau nachsieht, was hier eigentlich Phase ist und wo in der kfz-technischen Hinsicht Fehler gemacht wurden.

Den Verkauf des Unfallers solltest Du unbedingt bis zu einer Begutachtung durch einen ö.b.u.v. Sachverständigen verweigern!!! Du hast sonst nichts in der Hand, um Ansprüche gegen die gegnerische Versicherung und ggf. deren Gutachter durchzusetzen. Lass Dich anwaltlich vertreten. Du legst dich sonst selbst rein.

Du wirst hier im Forum wahrscheinlich sehr widersprüchliche Empfehlungen bekommen.

-Normalerweise schaut man vorher, was alles ersetzt werden muss und kauft dann die Teile.

Diesen Fehler wird wohl keine Versicherung bezahlen.

-Wenn bei Reparatur weitere Schäden auftauchen wird "nachbesichtigt".

Die Reparaturkosten der Demontage sollten zu Lasten der VS gehen,

da sie für das Feststellen der Schadenserweiterung erforderlich sind.

Sind weitere Arbeiten ausgeführt worden gehen sie zu deinen Lasten.

Da in deinem Fall der Ärger vorprogrammiert ist, schleiße ich mich der Meinung mit dem Anwalt an.

Wenn Du fiktiv abgerechnet hast und danach das Geld für irgendwas ausgibst, ist das ja dein Pech.

Der Gutachter kann nur das Gutachten korrigieren, so dass der Wagen als Totalschaden gewertet wird. Das Du von deinem (jetzt privatem) Geld Teile für dieses Auto gekauft hast, wird dir, vermute _ich_, nicht ersetzt werden.

Ob das Argument zählt, dass Du die Reparatur aufgrund einer falschen Annahme des Gutachters beauftragt hast, kann ziehen, aber vermutlich auch nicht... und für Schadenersatz musst Du einen Schaden nachweisen, also dass Du die Teile nicht mehr zum Einkaufspreis los wirst und die Differenz kriegst Du dann höchstens ersetzt.

Komplexer Fall...

am 30. Juli 2016 um 9:44

Hier muss wohl wirklich ein Fachanwalt für Verkehrsrecht herhalten.

am 30. Juli 2016 um 9:52

Wohl eher für Versicherungsrecht.

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