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Wird der Halter bei Kündigung der Versicherung informiert?

Themenstarteram 8. März 2022 um 20:46

Aus gegebenem Anlass hat sich die Frage ergeben: Wird der Halter bei Kündigung der Versicherung informiert?

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28 Antworten

Die Versicherung wird die Zulassungsstelle von der Kündigung informieren und die wiederum wird den Halter auffordern, bis zum "Datum" eine neue Versicherungsbestätigung vorzulegen.

Der Brief von der Zulassungsstelle ist dann aber schon gelb und kostet Geld, oder?

Zitat:

@PeterBH schrieb am 8. März 2022 um 22:04:50 Uhr:

Die Versicherung wird die Zulassungsstelle von der Kündigung informieren und die wiederum wird den Halter auffordern, bis zum "Datum" eine neue Versicherungsbestätigung vorzulegen.

............und wenn das dann nicht schnell passiert, steht umso schneller der gemeindliche Vollzugsdienst vor der Tür und kratzt die Zulassungssiegel ab.

Zitat:

@hk_do schrieb am 8. März 2022 um 22:09:28 Uhr:

Der Brief von der Zulassungsstelle ist dann aber schon gelb und kostet Geld, oder?

Der gelbe Brief kostete vor ein paar Jahren um die 40€, was der heute in dem Fall kostet, weiß ich nicht.

Zitat:

@hk_do schrieb am 8. März 2022 um 22:09:28 Uhr:

Der Brief von der Zulassungsstelle ist dann aber schon gelb und kostet Geld, oder?

Bei ner netten Zulassungsstelle, gibt's vielleicht erst noch eine Aufforderung vorneweg.

Vorgesehen ist bei einer Anzeige wg fehlendem Versicherungsschutz 25/1 Fzv die Außerbetriebsetzung und die beginnt mit einer Betriebsuntersagung im gelben Umschlag und PZU

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 8. März 2022 um 22:12:38 Uhr:

Zitat:

@hk_do schrieb am 8. März 2022 um 22:09:28 Uhr:

Der Brief von der Zulassungsstelle ist dann aber schon gelb und kostet Geld, oder?

Der gelbe Brief kostete vor ein paar Jahren um die 40€, was der heute in dem Fall kostet, weiß ich nicht.

In unserm LK 28.45 inklusive Auslagen für die PZU

Die Gebühr ist eine von bis Gebühr

GBNR 254

 Sonstige Anordnungen nach dem Kraftfahrzeugsteuergesetz, der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung, der Fahrerlaubnis-Verordnung

14,30 bis 286,00

Danke für die Erhellung.

Themenstarteram 8. März 2022 um 21:26

Also hier reden wir ja schon darüber, dass die Versicherung nicht mehr besteht.

Ich meinte eigentlich, ob eine Benachrichtigung an den Halter erfolgt dass die VS gekündigt zum "Datum" ist..

Kündigung im voraus gibt's nicht.

§ 25 Maßnahmen und Pflichten bei fehlendem Versicherungsschutz

(1) Der Versicherer kann zur Beendigung seiner Haftung nach § 117 Absatz 2 des Versicherungsvertragsgesetzes der zuständigen Zulassungsbehörde Anzeige erstatten, wenn eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung nicht oder nicht mehr besteht. Die Anzeige ist vom Versicherer entsprechend § 23 Absatz 2 Satz 1 zu übermitteln.

Zitat:

@Schweinesohn schrieb am 8. März 2022 um 22:26:30 Uhr:

Also hier reden wir ja schon darüber, dass die Versicherung nicht mehr besteht.

Ich meinte eigentlich, ob eine Benachrichtigung an den Halter erfolgt dass die VS gekündigt zum "Datum" ist..

Nein, die Versicherung schreibt den Halter nicht an. Der Vertragspartner der Versicherung ist der Versicherungsnehmer, nicht der Halter. Die Versicherung interessiert nicht, wer der Halter ist (außer bei der Berechnung des Versicherungsbeitrags).

Themenstarteram 8. März 2022 um 21:50

Zitat:

@windelexpress schrieb am 8. März 2022 um 22:31:51 Uhr:

Kündigung im voraus gibt's nicht.

§ 25 Maßnahmen und Pflichten bei fehlendem Versicherungsschutz

(1) Der Versicherer kann zur Beendigung seiner Haftung nach § 117 Absatz 2 des Versicherungsvertragsgesetzes der zuständigen Zulassungsbehörde Anzeige erstatten, wenn eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung nicht oder nicht mehr besteht. Die Anzeige ist vom Versicherer entsprechend § 23 Absatz 2 Satz 1 zu übermitteln.

Wenn ich jetzt zum 31.12. kündige besteht ja JETZT nicht kein Versicherungsschutz

Wenn Du als Versicherungsnehmer jetzt zum 31.12 kündigst, und der Halter sich zum 1.1 nicht um eine neue Versicherung bemüht, wird im Januar von Deiner Versicherung die Meldung über den fehlenden Versicherungsschutz bei der Zulassungsstelle eingehen. Von dort bekommt er eine Aufforderung seiner Halterpflicht nachzukochen und eine Haftpflichtversicherung nachzuweisen.

Von der Versicherung bekommt der Halter keine Mitteilung, denn mit dem hat diese ja kein Vertragsverhältnis, wenn Versicherungsnehmer und Halter zwei Personen sind

Ja, und wenn du als Versicherungsnehmer jetzt kündigen würdest und die Versicherung den Halter darüber informieren würde, dann hätte der alle Zeit der Welt sich bis zum Jahresende um eine neue Versicherung zu bemühen oder das Fahrzeug abzumelden.

Offensichtlich ist das aber nicht der Fall, und er erfährt erst am 03.01.2023 von seinem Glück, wenn der gelbe Brief im Kasten liegt. (kann er denn dann wenigstens der vormaligen Versicherungsnehmer für den vermeidbaren Aufwand in Regress nehmen, wenn der ihn auch nicht informiert hatte?)

Ist ein Innenverhältnis zwischen Halter und Versicherungsnehmer. Ob die sich in Regress nehmen können? Denke nicht

Verantwortlich für den lückenlosen Haftpflichtversicherungsschutz ist immer der Halter.

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