Nach RSV-Storno möchte Händler Geld?

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Ich habe bei meiner Auto-Credit Finanzierung die RSV Plus mit abgeschlossen, welche ich aber nach einer Woche wieder stornierte. Mit der Stornierung ist auch alles klar, jetzt aber möchte mein Händler seinen aufgrund des Stornos höheren Eigenanteil und seine Provision von mir rückerstattet haben.
Die Kosten betragen 350,00 Euro. Das ist doch rechtlich nicht richtig?! Wer weiß Rat?

34 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von WV-Verkäufer


grundsätzlich ist es falsch zu behaupten, dass sich dir RSV in meiner meinung nach liegen folgende fehler vor:

- der händler hat den kunden vor dem kauf nicht richtig beraten und ihm die vor- und nachteile der RSV nicht näher erläutert.

- der händler hat zwar die stornierung akzeptiert, den kunden aber nicht darüber informiert, dass nachträglich noch kosten auf ihn zukommen, sondern erst bei auslieferung eine rechnung untergeschoben (das ist keine feine gangart).

Diese beiden Punkte könnten dem Händler im Falle einer juristischen Auseinandersetzung zum Verhängnis werden.

Zitat:

Original geschrieben von D.Hollander


Wenn wir gerade beim Thema sind:
Kann mir jemand das mal mit der "Händlerbeteiligung" bei einer Finanzierung erklären? Was ist das?

😉 Oder muß ich das woanders fragen?

Also die Händlerbeteiligung ist die Beteiligung die der Händler an der Finanzierung tragen muß, je länger die Laufzeit und je niedrieger der Zinssatz, desto höher die Händlerbeteiligung. im vorliegenden Fall ist wahrscheinlich die Händlerbeteiligung aufgrund der RSV von der Bank subventioniert worden, durch den Rücktritt von der RSV hat der Händler nun eine höhere Beteiligung die er jetzt einfordert.

Hallo, muss den Thread wieder nach oben wollen.
Was macht man denn nun, wenn der Händler nach erfolgreichem Widerruf irgendwelche Kosten oder Gebühren von einem verlangt? Ich stehe vor einer ähnlichen Situation, nach der letzten Rücksprache mit meinem Händler. In meinen Vertragsunterlagen steht nirgends, dass ich mit Strafegebühren oder irgendwelchen Kosten rechnen muss, wenn ich die KSB/RSV innerhalb von 30 Tagen fristgerecht widerrufe. Es steht lediglich drin, dass die KSB/RSV nicht zwingend erforderlich ist, dass ich den Kredit überhaupt bekomme oder unter den aktuellen Bedingungen bekomme. Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.

Zitat:

@twista1 schrieb am 28. Dezember 2015 um 10:16:39 Uhr:


Was macht man denn nun, wenn der Händler nach erfolgreichem Widerruf irgendwelche Kosten oder Gebühren von einem verlangt?

Man bittet ihn um Mitteilung, auf welcher Vertrags-/Rechtsgrundlage die Kosten oder Gebühren erhoben werden.

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Zitat:

@Drahkke schrieb am 28. Dezember 2015 um 19:37:14 Uhr:



Zitat:

@twista1 schrieb am 28. Dezember 2015 um 10:16:39 Uhr:


Was macht man denn nun, wenn der Händler nach erfolgreichem Widerruf irgendwelche Kosten oder Gebühren von einem verlangt?
Man bittet ihn um Mitteilung, auf welcher Vertrags-/Rechtsgrundlage die Kosten oder Gebühren erhoben werden.

Vielen Dank Drahkke !

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