Nach Rep und Tüv fährt dann ein Nachbar in die Karre...
Toll...
Was schätzt Ihr als Schaden?
Tür hat ne leichte Delle, Koti über und unter der Leiste auch.
Und eben nochmal da gewesen... der Schweller unten an der Türkante (unten rechts direkt am Eck) scheint mir auch ein wenig eingedrückt zu sein... 🙁
Beste Antwort im Thema
Das habe ich dir gleich am anfang gesagt. Die würde sich einen Furtz darum kümmern, ob du ihr Nachbar wärst. Kenne das zu genüge. Das dankt dir kein Mensch, wenn du auf was verzichtest. Mein Tip, hole so viel raus, wie nur irgendwie geht. Meistens kommt dann noch der Spruch " naja, ein neues Auto war es eh nicht mehr" dann könnte ich in die Luft gehen wie das HB Männchen
69 Antworten
Du liest es doch schwarz auf weiß 😁
Zitat:
Original geschrieben von Schorre28
Du liest es doch schwarz auf weiß 😁
ne hier les ich weiss auf blau 😁
Ja, aber nur wenn Du es markierst 😉
*edit*
Geh mal auf zitieren, dann hast Du es schwarz auf weiß 😁
Heißt das: Wenn ich sofort nen Anwalt nehm, muß den die Versicherung zahlen?
Zitat:
Original geschrieben von Gerry08
Heißt das: Wenn ich sofort nen Anwalt nehm, muß den die Versicherung zahlen?
Nur wenn die Haftungsfrage eindeutig geklärt ist.
Gut zu wissen... kann der Anwalt einem auch die Mehrwertsteuer rausholen, oder MUSS man dafür den Schaden reparieren?
Zitat:
Original geschrieben von Gerry08
Gut zu wissen... kann der Anwalt einem auch die Mehrwertsteuer rausholen, oder MUSS man dafür den Schaden reparieren?
denke dafür muss man die Reparaturkosten geltend machen.
Als Privatmann bekommst du selbstverständlich die MwSt von der gegnerischen Gesellschaft erstattet, zumindest hast du Anspruch auf den Bruttobetrag. Der UST- Abzug ist nur zulässig wenn es sich um ein vorsteuerabzugfähiges Fahrzeug handelt. Also das Geschäfts-Fzg eines Selbstständigen. Egal ob das dann ein PKW, Lieferwagen oder LKW ist.
Zitat:
Original geschrieben von Kleiner Dampfer
Als Privatmann bekommst du selbstverständlich die MwSt von der gegnerischen Gesellschaft erstattet, zumindest hast du Anspruch auf den Bruttobetrag. Der UST- Abzug ist nur zulässig wenn es sich um ein vorsteuerabzugfähiges Fahrzeug handelt. Also das Geschäfts-Fzg eines Selbstständigen. Egal ob das dann ein PKW, Lieferwagen oder LKW ist.
Bist du dir da ganz sicher?
Mwst gibt es doch nur mit Rechnungsnachweis ,wäre mir ganz neu, das man auf Gutachterbasis abrechnet, die Steuer mitbezahlt bekommt.
Killeman hat recht. Die Mehrwertsteuer bekommt man nur mit Reperaturnachweis. Wenn man sich den Geldbetrag auszahlen lässt ist lediglich der Nettobetrag drin.
So kleines Update:
Der Gutachter der gegnerischen Versicherung war dann vorgestern da.
Anscheinend glaubt mir die Versicherung nicht...
Naja mal schauen, was der nun für Werte rausbringt.
Jedenfalls bin ich froh, den Anwalt direkt eingeschaltet zu haben.
Weitere Infos folgen.
Preise nenne ich erst, wenn ich das Zeug aufm Konto hab.
Was gibt es da nicht zu glauben? Immer das gleiche, wenn die mal was zahlen müssen. Wenigstens hast einen Anwalt, und brauchst dich nicht selber damit rumärgern
'Jo so isses.
Na und vor allem... nach 3 Wochen nachdem sie mein Gutachten bekamen melden sie sich und wollen mal schauen.
Was wenn ich den Schaden schon im Vorwege auf eigene Kosten hätte beheben lassen?
Was, wenn ich nen nicht fahrbereiten Wagen hätte und seit 3 Wochen Bus fahren hätte dürfen?
Find ich ja nun recht frech... Zumal der sich nun das Gutachten von meinem Gutachter anfordert und dann erst vergleicht / verändert / bestätigt und dann erst die Versicherung wieder tätig wird. Also vergehen nochmal locker 3 Wochen.
Genau das ist das Problem. Müssten sie dir in dieser Zeit einen Leihwagen bezahlen, würden sie das ganze nicht so hinauszögern.