nach lager Zeit wieder zurück (Reifenfreigabe)

Audi TT 8N

Hallo alle miteinander. Einige von euch kennen mich vieleicht noch.

Ich bin etwas Ratlos. Aber erst einmal die Erklärung.
Ich habe 2004 meinen Audi TT verkauft und habe dem Käufer einen neuen Satz Sommerreifen dazu versprochen. Im Frühjahr 2005 bekam er diesen auch von mir. Ca. 3 Wochen später bekam ich einen Anruf von Ihm das die Reifen nicht passen würden, bzw. die Reifen nicht zugelassen sein. Er wollte das ich die gelieferten Reifen zurück nehme und die Differenz übernehme da er kurzer Hand neue Reifen gekauft hatte.

Ich hatte Ihm vorher angeboten die Kosten für die Eintragung zu übernehmen. Das wollte er nicht, da er schon einen neuen Satz gekauft hatte.

Ich hab ihm 205/55/16 in V geliefert (bis 240 km/h)
Eingetragen sind 205/55/16 W (glaube bis 270 km/h)

Ich habe darauf beim Tüv angerufen und mich erkundigt ob es möglich sei die Reifen auf dem TT einzutragen. Dieser meinte das sei kein Problem. Als ich Ihn fragte ob es darüber etwas schriftliches gibt, verneinte er. Das sei garnicht nötig da Audi Ihre Fahrzeuge Serienmäßig mit Reifen ausstatten würde die einen viel höhren Geschwindigkeitsindex hätten als sie eigentlich bräuchten.

Der Wage ist eingetrage mit 222 km/h. Ausgefahren und über GPS ausgelesen kommt er nicht über 235 km/h (Begrenzer)

Nun zu Ärgerniss. Am Donnerstag hatte ich ein Anwaltsschreiben im Postkasten. (Klage)

Inhalt. Ich soll die Reifen zurücknehmen, Ihm knappe 450,- € bezahlen und die gesamten Verfahrenskosten tragen. Was ich logischerweise komplett anders sehe.

Jetzt bin ich auf der Suche nach einer Reifenfreigabe für "V" Reifen auf dem Audi TT Roadster 1,8T 180 PS.

Oder eine Kopie von einem Fahrzweugbrief wo solche Reifen mit V eingetragen sind.

Wer kann helfen. Falls ich was vergessen habe trage ich es gerne nach. Aber ich bin über diesen Käufer Maßlos entsetzt und kann sowas überhaupt nicht verstehen. Das man es nicht auf die Reihe bekommt von Mensch zu Mensch sowas zu regelen sondern gleich mit seinem Anwalt klagt.

Fassungslose Grüße

Glen

33 Antworten

Nunja,
wenn W Reifen eingetragen sind, kannst du nicht ohne weiteres V darufziehen.
Hat nicht nur etwas mit der V max zu tun....der Reifen verhält sich auch sonst anders....

kann es sein, dass der Lastindex nicht passt?
was ist es denn genau für ein reifen?

Was steht auf dem reifen 91??? Also wenn 91 drauf steht kannst das auf jeden fall machen muss nur einen aufkleber reinkleben wo 220KM/H drauf steht und gut ist.

Der Reifen hat einen 91iger Traglastindex. V heißt doch bis 240 km/h. Was ich versucht habe zu erklären ist das der Wagen nicht mal im Theoretischen Fall 240 km/h erreichen kann. Da laut Navi bei 234 km/h der Begrenzer kommt.

Also ist es nicht möglich die 240 km/h überhaupt zu erreichen, geschweige denn die 270 km/h.

Gruß Glen

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hab was dazu gefunden.in wie weit die Info rechtlich bindend ist kann ich nicht sagen..
http://www.faco-tec.de/.../s2dmain.html?...

Zitat:

Beim Erwerb von neuen Reifen muss darauf geachtet werden, dass die neuen Reifen mind. den Buchstaben der Referenzgeschwindigkeit tragen, der in den Fahrzeugpapieren vermerkt ist.
Neue Reifen dürfen jederzeit einen Geschwindigkeitsbuchstaben haben der eine höhere Referenzgeschwindigkeit aufweißt, ein Geschwindigkeitsbuchstabe der jedoch unterhalb der Referenzgeschwindigkeit als in den Fahrzeugpapieren angegeben liegt, ist nicht erlaubt !!

Zitat Ende

@Glenn666,
Du gehst bis jetzt leider der Antwort aus dem Weg, um welchen Hersteller es sich handelt.

Ich empfehle Dir, dass Du eine E-Mail an den Hersteller schickst mit Angabe der Achslasten, Motorisierung des TT`s, und den Hersteller um eine Reifenfreigabe bittest.

Wenn der Reifen vom Gummihersteller für den TT freigegeben ist und Du diese Bescheinigung bekommst, kann sich der Anwalt eine Kopie dieses Schreiben über seinen Spiegel hängen und hätte wieder etwas dazugelernt 😉
Außerdem steht Dir als Verkäufer ein "Nachbesserungsrecht" zu. Will heißen, der Käufer kann nicht einfach über Deinen Kopf hinweg eine Nachbesserung (Reifenneukauf) vornehmen und Dich dafür zahlen lassen. Denn DU hättest den gleichen Reifen mit Sicherheit aufgrund intensiver Preisvergleiche günstiger bekommen können?

Das läßt sich hieraus mit Sicherheit ableiten:

http://www.auto-motor-und-sport.de/d/70085

Solltest Du einen RA brauchen. kannst Du das schon mal zum Auskunftsgespräch ausdrucken.

Ich wünsche Dir viel Erfolg, zahle aber auf keinen Fall sofort ohne RA Beratung!

Tach auch,...

ich fahre auf meinen Frontkratzer im Winter "V"-Reifen.
Es gab hierzu mal einen Thread der dieses Thema behandelte,...

Aber nach meinen Info's ist es bei Winterreifen so, dass jeder Reifen gefahren werden kann, der den Tragindex,...Größe,..etc. hat und nur mit der Geschw.angabe variiert.
WENN das Auto eh nicht so schnell unterwegs sein kann,
oder eine Makierung/Merker im Fahrerraum angebracht ist, der den Fahrer darauf hinweißt.

PS:
Schreib doch mal die Polizei an, was sie dazu sagt.

REIFEN:

So viel ich weiß, muss der Käufer dir eine Frist setzten, der du du nachkommen solltest bezüglich Sommerreifen.
Wenn er die Fristen o. Nachbsserungsbedarf nicht eigehalten hat, darf er sich nicht einfach auf deine Kosten Sommerreifen kaufen.

Leider steht zu wenig in deinem Text, um die History aufzeigen zu können.

Re: nach lager Zeit wieder zurück (Reifenfreigabe)

Zitat:

Original geschrieben von Glen666

habe dem Käufer einen neuen Satz Sommerreifen dazu versprochen.

.. Mündlich und / oder vor Zeugen?

.. Schriftlich?

Re: nach lager Zeit wieder zurück (Reifenfreigabe)

Zitat:

Original geschrieben von Glen666


Hallo alle miteinander. Einige von euch kennen mich vieleicht noch.

Ich bin etwas Ratlos. Aber erst einmal die Erklärung.
Ich habe 2004 meinen Audi TT verkauft und habe dem Käufer einen neuen Satz Sommerreifen dazu versprochen. Im Frühjahr 2005 bekam er diesen auch von mir. Ca. 3 Wochen später bekam ich einen Anruf von Ihm das die Reifen nicht passen würden, bzw. die Reifen nicht zugelassen sein. Er wollte das ich die gelieferten Reifen zurück nehme und die Differenz übernehme da er kurzer Hand neue Reifen gekauft hatte.

Ich hatte Ihm vorher angeboten die Kosten für die Eintragung zu übernehmen. Das wollte er nicht, da er schon einen neuen Satz gekauft hatte.

Ich hab ihm 205/55/16 in V geliefert (bis 240 km/h)
Eingetragen sind 205/55/16 W (glaube bis 270 km/h)

Ich habe darauf beim Tüv angerufen und mich erkundigt ob es möglich sei die Reifen auf dem TT einzutragen. Dieser meinte das sei kein Problem. Als ich Ihn fragte ob es darüber etwas schriftliches gibt, verneinte er. Das sei garnicht nötig da Audi Ihre Fahrzeuge Serienmäßig mit Reifen ausstatten würde die einen viel höhren Geschwindigkeitsindex hätten als sie eigentlich bräuchten.

Der Wage ist eingetrage mit 222 km/h. Ausgefahren und über GPS ausgelesen kommt er nicht über 235 km/h (Begrenzer)

Nun zu Ärgerniss. Am Donnerstag hatte ich ein Anwaltsschreiben im Postkasten. (Klage)

Inhalt. Ich soll die Reifen zurücknehmen, Ihm knappe 450,- € bezahlen und die gesamten Verfahrenskosten tragen. Was ich logischerweise komplett anders sehe.

Jetzt bin ich auf der Suche nach einer Reifenfreigabe für "V" Reifen auf dem Audi TT Roadster 1,8T 180 PS.

Oder eine Kopie von einem Fahrzweugbrief wo solche Reifen mit V eingetragen sind.

Wer kann helfen. Falls ich was vergessen habe trage ich es gerne nach. Aber ich bin über diesen Käufer Maßlos entsetzt und kann sowas überhaupt nicht verstehen. Das man es nicht auf die Reihe bekommt von Mensch zu Mensch sowas zu regelen sondern gleich mit seinem Anwalt klagt.

Fassungslose Grüße

Glen

Die Räder brauchen nicht eingetragen zu werden. Man darf den Geschwindigkeitsindex fahren, wenn die Höchstgeschwindigkeit im Fahrzeugschein +9km/h (ist ein ca. Wert - Formel hab ich nicht mehr im Kopf - kann ich raussuchen wenn´s sein muss)Toleranz immernoch geringer ist als der Geschw.-Index des Reifens.

Also hättest du ja 222 + 9 = 231 - passt !

Hab das gleich Problem schon öfters auf der Arbeit gehabt. Diese Reifen sind nicht zu bemängeln ! Darf er also fahren. Lass dich auf nichts ein - du bist im Recht und musst nichts zahlen.

So hab die Formel mal rausgesucht:

Vtol = Vbbh*0,01 +6,5 km/h.

Also: Vtol= 222*0,01 +6,5 km/h -> 230,72 km/h !

Bist also mit V-Reifen locker im grünen Bereich. Lass dir nix erzählen !

P.S. Die Formel gilt nur für Reifen größer 150 km/h. So berechnen wir bei DEKRA die Geschwindigkeitsindextoleranzen im Rahmen der HU.

Ich wußte doch das ich hier immer noch gut aufgehoben bin.

Vielen Dank an euch fürs erste.

Ich werd euch mal auf dem laufenden halten was mein Rechtsanwalt dazu gesagt hat.

@moerf
Hab keine Ahnung was das für ein Hersteller war. Auf jeden Fall was billiges....

Gruß Glen

Zitat:

Original geschrieben von Glen666

@moerf
Hab keine Ahnung was das für ein Hersteller war. Auf jeden Fall was billiges....

@Glenn, das ist jetzt damit eh vom Tisch.. Die Auskunft vom Dekramän @Sam reicht da allemal aus. Das bekommst Du normalerweise überall schriftlich.

Der gegenerische Anwalt hat nichts drauf, sonst hätte er sich vorher hier sachkundig gemacht 😁

Ich hatte auch schon so ein komisches Gefühl als ich den Wagen verkauft habe. Ich kam mir schon so vor als würde er nur auf den richtigen Augenblick warten um sich noch ein bischen von seinem Geld zurück zu hohlen.

Aber das er das jetzt so versucht... *Kopfschüttel*

Nun ja wollen wir mal sehen wie es weiter geht.

Gruß und muchas Grathias.

Glen

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