Nach 155.000 km Zweimassen-Schwungrad defekt! Hilfe
Hallo ihr lieben,
ich fahre nun seit Anfang August 2013 meinen (bisher sehr zuverlässigen und lieb gewonnenen) Passat (BJ 2010) 2.0 TDI, 140 PS mit DSG-Getriebe.
Da ich relativ viel fahre (knapp 20.000 km bis heute) stand auch schon der erste Inspektionstermin an. Seit geraumer Zeit fiel mir ein Geräusch beim Fahren auf, dass ein bisschen nach knacken und knarzen klang, welches in letzter Zeit auch lauter wurde.
Teilweise fiel mir auch auf, dass der Wagen beim Anfahren im kalten Zustand (gerade bei den jetzigen Temperaturen) manchmal komisch schaltet. Also er fährt dann teilweise erst bei 2000 U/min plötzlich an und schaltet dann auch ganz plötzlich in den 2. Gang.
Im warmen Zustand ist mir dies jedoch nicht aufgefallen.
Jedenfalls habe ich dem :-) diesen Hinweis mit auf den Weg gegeben und drum gebeten, sich das doch im Rahmen der Inspektion auch mal anzusehen und heute erhielt ich den erschreckenden Anruf: Zweimassen-Schwungrad defekt und sollte ausgetauscht werden, weil ich irgendwann definitiv damit "liegenbleiben" würde.
Fällt unter die Gebrauchtwagen-Garantie lt. dem Meister, jedoch muss ich 60% der Materialkosten tragen, welche sich auf knapp 500€ belaufen.
Ich frage euch jetzt: Habt ihr Erfahrungen mit sowas? Kann ich mit dem "defekten" Teil genauso gut weiterfahren (was ich eigentlich nicht so gerne möchte) oder kann ich irgendwie dafür sorgen, dass ich um die 60% Materialkosten drum herumkomme? Weil eigentlich sehe ich das nicht ein, nach einem halben Jahr eine solch teure Reparatur tragen zu müssen... Ich habe das Auto immer pfleglich behandelt, immer vernünftig warm gefahren (nie über 2000 U/min im kalten Zustand), usw.
Ich wollte mich auf jeden Fall mal umhören, was nun eure Ratschläge sind, da ich hier schon wirklich oft gute Tips aus dem Forum mitnehmen konnte....
Ich könnte gerade kotzen :-(
Danke für eure Hilfe!
Beste Antwort im Thema
Hier greift ganz einfach die Gewährleistung des Händlers, wenn du kein gewerblicher Käufer bist. Innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf muss der Händler dieses auf seine Kosten reparieren, egal ob du 20 oder 50k km fährst! Kauft also ein Privater Kunde bei einem Händler ein gebrauchtes Fahrzeug muss dieser für die beseitigung aller Mängel aufkommen die während der ersten sechs Monate entstehen.
Man geht nämlich davon aus, dass dieser Mangel bereits bei dato Kauf vorhanden war. Der Kunde muss also nix beweisen, sondern der Händler muss in dieser Zeit beweisen, dass der Mangel eben bei Kauf dato noch nicht vorhanden war.
Nach sechs Monaten wird dies gewandelt, daher der Kunde muß beweisen, dass der Mangel bereits ab Kauf dato vorhanden war.
Dies gilt übrigens nicht nur für neuwertige Fahrzeuge sondern auch für Fahrzeuge mit höheren Alter und Laufleistung jenseits der 200 000 km. Gebrauchsgüter-Richtlinie innerhalb der EU
Anwalt nehmen und gut und nicht auf Versicherung vertrösten lassen
21 Antworten
ich würde einen Rechtsanwalt einschalten und den Mangel schriftlich anmelden und Beseitigung fordern dann steht schon mal ein Termin im Raum und du hast was schriftliches in der Hand. Ich habe es auch schon erlebt daß Händler hinterher dreist gelogen haben und man angeblich nie reklamiert hat und jetzt ist das ganze natürlich sehr bedauerlich.....
Leute, stellenweise wird es sich bei Antworten zu einfach gemacht.
Die gesetzliche Regelung sieht hier forlgendes vor:
Mangel durch Verschleiß, erfordert eine Beweisdarstellungdarüber, daß der Mangel bei der Übergabe schon vorhanden war und der Käufer darüber in Kentniss war. Wenn nun dem Händerl beispielsweise nachgewiesen werden kann, das ein, dem Verkäufer bekannter Umstand, den defekt, des Verschleißteils beschleuningt hat, wäre der Händler dazu verpflichtet, der Gewährleistung nachzukommen.
Normale Abnutzung dagegen beruht nicht auf einem Mangel, so dass insofern keine Ansprüche bestehen. Da alleerdings die Abnutzungserscheinungen eines ZMS beim Passat, keine Unbekannte ist, kann man sich Glücklich schätzen, das der Händler hier, dem Käufer sogar finanziell entgegen kommt.
Alternativ, rate ich manchen dazu, bitte erst einmal die entsprechenden Passagen im BGB durchzulesen, bevor Aussagen getätigt werden, die im schlimmsten Fall erhebliche Zusatzkosten mit sich führen könnten.
@Patty1980
Generell hast du recht. Aber in diesem Falle hier, wie auch in vielen geschilderten Fällen auf MT, stellt der sog. "Verbrauchsgüterkauf" im BGB, umfangreich reformiert im Jahre 2002, eindeutige Rahmenbedingungen für den Gebrauchtwarenkauf, insbesondere die Haftung des Verkäufers bei Mängeln. Daher sehe ich in diesem speziellen Fall gute Chancen, dass bei etwaigen Rechtsstreitigkeiten bezüglich der Kostenübernahme der Käufer sein im BGB verbrieftes Recht durchsetzen und sich der Händler nicht auf eine zuzahlungspflichtige Gebrauchtwagengarantie berufen kann. Aber es gilt wie immer der Grundsatz (für alle Lebensbereiche):
Recht haben und Recht bekommen sind zwei unterschiedliche Dinge!
PS: Da hier keine Beweislastumkehr eintritt bin ich gespannt, wie der Händler in diesem Falle beweisen möchte, dass der aufgetretene Mangel seitens des Verkäufers verursacht wurde. Das wäre ja nahezu ein Präzedenzfall.......😉
Wie ist das ganze jetzt ausgegangen??
Ähnliche Themen
Zitat:
@Volcano1987 schrieb am 14. März 2014 um 05:27:59 Uhr:
Wie ist das ganze jetzt ausgegangen??
Sorry, ich habe den Thread seit Ewigkeiten mal wieder ausgegraben - hatte gar nicht gesehen, dass noch weiterhin gepostet wurde.
Die Sache ist damals so ausgegangen, dass VW einen Teil der Rechnung übernommen hat - ich meine es waren etwa 40%.
Das war immernoch ärgerlich, da es sich ja immernoch um einen stattlichen Betrag für mich handelte, aber ich habe mich dann drauf eingelassen, weil ich auch keine Lust auf eine Eskalation hatte (vermutlich wusste VW das auch :-/ )
Der Passat hat mittlerweile knapp 208.000 km runter und seitdem ist auch wirklich nie mehr etwas gewesen. Toi toi toi!
1:0 für deinen Händler, schade. Wäre ein glasklarer Fall von Gewährleistung gewesen und die Einschüchterungstaktik des Händlers hat voll funktioniert. Sailor701 hats eigentlich vollkommen richtig erklärt, wie du hier hättest vorgehen sollen 😉