Mutwilliges Motorrad verstellen

Nachdem ich heute mit einem Arbeitskollegen diesbezüglich eine längere Diskussion hatte hoffe ich dass jemand bescheid weis:

Das Motorrad eines Arbeitskollegen wurde von Unbekannten die anscheinend den Parkplatz für ihr Auto haben wollten verstellt - mal quer über den Gehsteig, mal ins Parkverbot u.s.w.
Abgesehen davon, dass es sowieso Sachbeschädigung ist wenn das Motorrad dabei was abbekommt (umfallen, entlangkratzen, etc.) - was kann man jemandem der sowas macht rechtlich "anhängen" (mir fällt keine bessere Formulierung ein) der so etwas macht? Auch Sachbeschädigung?
Wenn das Motorrad auf den Gehsteig gestellt wird (Was noch das kleinste ist - 3 neue Rückspiegel in 1 Jahr spricht da ne andere Sprache) ist ja der Halter dann dran - denn wie will man wem da was nachweisen ausser man hat Zeugen oder es selber gesehen.

Beste Antwort im Thema

Motorräder haben ja genau wie Autos das recht einen Parkplatz zu beanspruchen, in Großstädten wird das aber oft nicht gerne gesehen und ich habe auch schon von Ordnungsamtmitarbeitern gehört, man solle es auf den Gehweg stellen, so dass es keinen behindert. Manche sollen aber auch schon Strafzettel bekommen haben, weil sie es auf den Gehweg stellten. Sooo nun ich hatte vor einem Jahr mal einen 50er Motorroller, den ich immer direkt vor die Tür an die Hauswand stellte, da ist nur eine Stelle, die vom Regengeschützt ist, nämlich unter einem Balkon. Ein anderer Nachbar hatte immer sein Fahrrad da stehen und wenn das der Fall war, habe ich meinen Roller einfach daneben in den Regen gestellt. Wenn er aber noch nicht da war, habe ich meinen Roller dahingestellt, er war aber wohl der Meinung, dass der Platz ihm gehört, also hat er ständig meinen Roller verschoben und dank Lenkradschloss auch nicht ohne kleinere Kratzer, irgendwann ist dann eines Nachts sein Fahrrad 30 Meter weiter ins Gebüsch geflogen, er hats aber 2 Tage später gefunden.

301 weitere Antworten
301 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin



Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Was der Täter vorhat, weiß er aber in dem Moment, in dem er erwischt wird, nur selbst und nicht der Tatzeuge.
Bisher wird man danach bestraft, was man macht und nicht was man alles hätte machen können.

Tatablauf:

Der Täter wird von sagen wir mal 3 Zeugen dabei erwischt, wie er versucht, sich ein auf einem Parkplatz abgestelltes Motorrad anzueignen, in dem er es von diesem Parkplatz entfernt. Die 3 Zeugen sind sehr erbost und stellen den Täter zur barsch Rede. Dem Täter bricht angesichts der Überzahl der Zeugen der Angstschweiß aus und er sucht sein Heil in der Flucht (eventuell fällt dabei auch noch das Motorrad um). Den Zeugen gelingt es, den Täter einzuholen und zu überwältigen; sie machen dabei von ihrem Jedermann-Festnahmerecht nach § 127 Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO) („Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtigt ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.“) und halten den Täter bis zum Eintreffen der Polizei fest.

Aus diesem Tatverlauf heraus hat sich der Täter vor Gericht zu verantworten. Dies wird argumentativ nicht gerade leicht, besondern wenn sein Vorstrafenregister eventuell schon einen Eintrag aufweisen sollte.

http://de.wikipedia.org/wiki/Vorl%C3%A4ufige_Festnahme

Langsam wirds nur noch albern hier, und da mir in diesem Thread eh die Hälfte der Beiträge aufgrund der Ignorefunktion nicht mehr angezeigt werden (was mir glücklicherweise jede Menge geballten Unfug erspart und fehlenden Respekt vor fremden Eigentum) bin ich hier raus.

Aber Fakt ist, dass wir hier mehrere Beispiele dafür haben, dass das Umstellen fremden Eigentums glücklicherweise nicht straffrei bleibt, wie man sehr schön am Beispiel des TO's sieht. Da können Klugsch**** noch so rumargumentieren und alles so auslegen, wie sie es für sich gerne hätten, am Ende geraten sie mal an den falschen und sehen dann ganz ganz alt aus. Vor Gericht wirds sicher lustig, wenn unabhängige Zeugen aussagen, was sie gesehen haben. Es sieht dann nunmal nach Diebstahl aus und den Rest entscheidet dann der Richter und keiner von euch 🙂 Und im Extremfall ist es dann eben noch Sachbeschädigung (siehe wieder TO).

Nur leider schätze ich euch so ein, dass ihr im Falle einer verursachten Beschädigung eher abhauen würdet als dazu zu stehen.

mfg

Was vielen Zeitgenossen wohl immer noch nicht wirklich bewußt geworden ist, ist die Tatsache, daß die Handlung bestraft wird und nicht die (vermeintliche) Absicht des Täters.

Dringt man z.B. unbefugt in eine Wohnung ein, um dort etwas zu deponieren anstatt etwas zu stehlen, dann ist z.B. trotzdem der Straftatbestand des Wohnungseinbruchs erfüllt.

Viel Mühe, maßlose Übertreibungen, die mit der Realität nichts zu tun haben und trotzdem wieder nichts.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Der Täter wird von sagen wir mal 3 Zeugen ...

Zeugen kommen nach den Fakten am Tatort.

Wenn einer freundlich winkend im Gerichtssaal sitzt, wie viele Zeugen mit der Aussage "der ist tot, ich habe seinen Mord gesehen" nötig, damit eine Zeugenaussage "wahr" wird?

Zitat:

dabei erwischt, wie er versucht, sich ein auf einem Parkplatz abgestelltes Motorrad anzueignen,...

und hier ist dann auch schon wieder vorbei.

Es fehlt der Beweis einer unrechtmäßigen Aneignung. Es existiert nicht einmal eine Aneignung.

Da steht kein Kleintransporter mit heruntergefahrener Heckbühne, sondern der PKW des "Diebes" bereits halb in der Parklücke, weil er das Möp genau deshalb wegräumt, weil er diese Parklücke selber nutzen will. Hier ist ein Fakt, den egal wie viele Zeugen nicht wegbekommen.

Zitat:

... in dem er es von diesem Parkplatz entfernt. ...

Wie weit wird das Möp wohl durch den PKW-Fahrer entfernt werden, damit er sein Ziel erreicht sieht? Von München bis doch nach Frankfurt oder ist Stuttgart schon ausreichend, damit der Parkplatz frei ist?

Zitat:

Die 3 Zeugen sind ...

Viel Fantasie und viel Mühe, wäre was für SAT1 mit Salesch und Hold.

Zitat:

Aus diesem Tatverlauf heraus ...

Dieser Tatvorwurf endet endet etwa 5 Minuten nach dem der Staatsanwalt die Akte in die Hand genommen hat in der Rundablage.

Oder glaubst Du ernsthaft, dass 3 Zeugen einen Mordversuch bestätigen, weil Du mit einem Messer in der Hand neben Deiner Frau in der Küche gestanden hast?

Würde Deine Idee aufgehen, das mit den Zeugen und der notwendigen Beweislast, dann würdest Du bereits wegen Mordes im Bau sitzen, ganz sicher auch weil der gentechnische Nachweis nur Rindfleischspuren unter Deinen Fingernägeln hervorbringt und Deine Frau im Gerichtssaal ständig ruft: "Ich lebe aber noch". Dazu würde sich auch noch was finden lassen.

Zitat:

Was vielen Zeitgenossen wohl immer noch nicht wirklich bewußt geworden ist, ist die Tatsache, daß die Handlung bestraft wird und nicht die (vermeintliche) Absicht des Täters.

Genau darum geht es, um eine straffreie Handlung.

Auch bei einem versuchten Diebstahl muss eine unzulässige Zueignungsabsicht vorliegen, die nicht vorliegt.

Zitat:

... der Straftatbestand des Wohnungseinbruchs erfüllt.

Das ist absolut genial, besser hätte man dies nicht treffen können !

Es ist völlig identisch mit dem "Straftatbestand Fahrzeugumsetzen" - den "Straftatbestand Wohnungseinbruch" gibt es nicht. Obwohl den vermutlich jeder in Deutschland kennt, so fehlt er doch in einem Buch: dem Strafgesetzbuch.

Vielleicht eine "Sachbeschädigung", wenn irgendwelche Türen oder Fenster gelitten haben, vielleicht eine illegale Abfallbeseitigung, wenn der hinterlassene Gegenstand den Kriterien entspricht, vielleicht ein Hausfriedensbruch, wenn die Tatmerkmale und erweiterten Bedingungen dafür erfüllt sind.

Einen "Einbruch" oder gar "Wohnungseinbruch" gibt es nicht als strafbare Handlung. Nun der Satz, bei dem einige wieder in die Luft springen werden: es ist straffrei weil "Wohnungseinbruch" keine strafbare Handlung ist.

Wenn ihr einen "Einbrecher" erwischt, dann steckt dem mindestens eure Armbanduhr unbemerkt in seine Tasche. Dann hat man einen Diebstahl, der sich durch den Einbruch zu einem schweren Diebstahl sich verschärft. Bei einem "Einbruch" allein wird dem Typen nicht sonderlich viel widerfahren und ganz sicher nicht das, was hier jeder zu wissen glaubt.

Versucht es bitte jetzt nicht noch mit dem "Straftatbestand Kanibalismus" - richtig, den gibt es auch nicht.

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin



Es geht hier nur um eine Strafbarkeit oder Straffreiheit.

Falsch!

Es geht darum ob ich Fremdes Eigentum einfach anpacke, wenn ICH der Meinung bin, das mich das Stört o. behindert!

MfG Günter

Zitat:

Original geschrieben von 4matic Guenni


Es geht darum ob ich Fremdes Eigentum einfach anpacke, wenn ICH der Meinung bin, das mich das Stört o. behindert!

Das ist Dir unbenommen.

Du bist ja immer toll am Retunieren Roadwin
aber ich höre nur immer das
Deiner Meinung nach das nicht mal ein Kavaliersdelikt ist
Fremdes Eigentum der Beschädigung Vernichtung oder Entwendung
Preiszugeben!
Wenn aber einer mal ein Schönen Paragrafen rauszaubert
(wer hat Anspruch auf den Parkplatz)
Konstruierst du ganz einfach er hat Anspruch wenn er einparken will
aber wenn er drin steht hat er keinen mehr
Schon mal die Logik von dir überdacht?!?
Wenn du vorher keinen Anspruch hast, warum denn dann nachher?
Aber du erklärst es mir jetzt bestimmt wieder ganz genau
Warum das so ist wie DU meinst und nicht so wie 200 Andere meinen!
Fakt ist Ich Parke hier und Dich geht mein Motorrad nix an!
Wenn du es unberechtigter weiße anfasst kann das schon eine Sachbeschädigung oder eine Besitzstandverletzung nach sich ziehen.
So jetzt bin ich auf deine antwort gespannt.
Wahrscheinlich habe ich irgendwo ein Komma vergessen und du
erklärst mir wo!

Nochmal zur Erklärung: Mein ist das was ich gekauft habe und mir gehört
Und dein ist das was du gekauft hast und dir gehört

gruß Alex

Jungs, ich weiss gar nicht was Ihr über Diebstahl diskutiert. Erwische ich jemanden an meinem Motorrad, erstatte ich Anzeige wegen Diebstahl oder versuchtem Diebstahl.

Ab genau diesem Moment läuft unser Rechtssystem seinen gewohnten Gang. Die Polizei muss meine Anzeige aufnehmen, der Staatsanwalt muss ermitteln und der Täter muss nachweisen, dass er keinen Diebstahl begehen wollte. Da ist die "Ausrede" ich wollte das Motorrad nur aus egoistischen Gründen umsetzen erst mal nur sehr bedingt glaubwürdig. Ich als Anzeige erstattender muss schon mal gar nicht wissen oder glauben was der Täter vorhatte und mir erzählt.

Selbst wenn die Staatsanwaltschaft zum Ergebnis kommt, das ganze als gruben Unfug zu werten, kann der Betroffene zumindest mit einer Geldbuße nach § 118 Ordnungswidrigkeitengesetz rechnen um eine Abschreckung durchzuführen. Mit so einem Scheiß beschäftigt sich kein Staatsanwalt gerne. Da wird dann gernen mal die Einstellung gegen eine saftige Geldbuße angeboten.
Unabhängig davon kann er seine Anwaltskosten übernehmen, da jede Versicherung ein "spaßhaftes Umstellen von fremden Eigentum" als grob fahrlässig ansieht und das Leisten verweigert.

Und das allerbeste daran ist der Lerneffekt. Der Täter muss Monate lang sich immer wieder mit seinem falschen tun beschäftigen und wird damit dauernd konfrontiert. Insofern für mich der einzig richtige Weg, lasst unser Rechtssystem arbeiten.

Gruß Frank

Zitat:

Original geschrieben von Boxertreiber-Oder


Du bist ja immer toll am Retunieren Roadwin...

Mich wundert ja, daß der Punkt mit der vorläufigen Festnahme unkommentiert geblieben ist...😉

Zitat:

Original geschrieben von Boxertreiber-Oder


Du bist ja immer toll am Retunieren Roadwin
aber ich höre nur immer das

Du solltest nicht hören, sondern lesen.

Nichts von Deinen Einschätzungen habe ich jemals hier irgendwo geschrieben.

Zitat:

Deiner Meinung nach das nicht mal ein Kavaliersdelikt ist

Kavaliersdelikte sind tatsächliche Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten, die jedoch moralisch als "in Ordnung" gelten.

Ich habe genau das Gegenteil geschrieben:
moralisch hochgradig daneben, aber juristisch nichts verbotenes oder gar strafbares.

Zitat:

Fremdes Eigentum der Beschädigung Vernichtung oder Entwendung
Preiszugeben!

Vernichtung ist Sachbeschädigung, Entwendung ist Diebstahl.

Wenn irgendwelche Knallköppe aus der Straffreiheit des Umsetzens eine weitergehende Straffreiheit für Sachbeschädigung und Diebstahl ableiten, dann liegt das an den Knallköppen.

Ich habe eindeutig die Abgrenzungen erläutert.

Zitat:

Wenn aber einer mal ein Schönen Paragrafen rauszaubert
(wer hat Anspruch auf den Parkplatz)
Konstruierst du ganz einfach er hat Anspruch wenn er einparken will
aber wenn er drin steht hat er keinen mehr
Schon mal die Logik von dir überdacht?!?

Das ist der wortwörtliche Gesetzestext, den nicht mal ich hier als erster hereingebracht habe. Die Anwendung dieses Textes kann zu 100% logisch erfolgen, auch wenn der Text selber nicht in sich schlüssig ist.

Gerade Du als vorrangiger Müp-Fahrer solltest eigentlich sehr genau wissen, wie komisch Gesetze sein können: Die Lichtpflicht am Möp war so ein Knaller:

In der StVO war vorgeschrieben, dass das "Fahrlicht" eingeschaltet werden muss. In der StVZO, wo die lichttechnischen Einrichtungen definiert waren, gab es überhaupt kein "Fahrlicht".

Du musstest nach StVO eine Leuchte einschalten, die eine unzulässige Lichttechnische Einrichtung gem. der StVZO war und mit 50 Euro Bußgeld + 25 Euro Verfahrenskosten + 3 Punkte gekostet hat.

Das Verkehrsministerium hat etwas über 8 Jahre benötigt, bis denen das aufgefallen ist.

Zitat:

Warum das so ist wie DU meinst und nicht so wie 200 Andere meinen!

Jura ist keine demokratische Abstimmung.

Suche mal im Netz unter "Rechtsirrtümer", damit verdienen Leute mit Büchern viel Geld und haben sogar eine Fernsehshow, schaue mal bei Amazon nach "Ralf Höcker".

Zitat:

Fakt ist Ich Parke hier und Dich geht mein Motorrad nix an!

Fakt ist, das dies Dein (nachvollziehbarer) Wunsch ist, Fakt ist allerdings auch, dass es der Gesetzgeber anders sieht.

Zitat:

Wenn du es unberechtigter weiße anfasst kann das schon eine Sachbeschädigung oder eine Besitzstandverletzung nach sich ziehen.
So jetzt bin ich auf deine antwort gespannt.
Wahrscheinlich habe ich irgendwo ein Komma vergessen und du
erklärst mir wo!

Du hast kein Komma vergessen, sondern die Tatsache, dass mir das Anfassen nicht verboten ist, dass reines Anfassen keine Sachbeschädigung darstellt und eine Besitzstandsverletzung (Besitzstandstörung) etwas völlig anderes ist.

Zitat:

Nochmal zur Erklärung: Mein ist das was ich gekauft habe und mir gehört
Und dein ist das was du gekauft hast und dir gehört

Dagegen, also die Klärung der Eigentumsverhältnisse, ist doch nichts zu sagen.

Du machst Dir das sehr einfach, dass Du mich hier angehst, aber Mittelalter mit "tötet den Boten" ist schon lange vorbei.

Wenn du Probleme mit Gesetzen und irgendwelchen Mängeln darin hast, warum greifst Du den an, der Dir dies mitteilt. Du könntest mich vollständig verdampfen und es würde sich an der, dich ärgernden Situation nichts verändern.

Wieso gehst Du nicht zum Gesetzgeber und lässt es Dir dort erklären und forderst dort eine entsprechende Änderung?

Der "Gesetzgeber" nennt sich auch "Wahlkreisabgeordneter". Der für Dich zuständig ist, sitzt bei Dir um die Ecke, hat ein Büro und Sprechzeiten zu denen Du dort einreiten kannst und Deine Wünsche zu Änderungen vorbringen kannst.

Wenn Du tatsächliches Interesse an einer Novellierung der gelten Vorschriften hättest, irgendwelche Verschärfungen, damit Dinge strafbar werden, die es sein müssten - wieso warst Du noch nicht dort und versuchst Deine Interessen durchzusetzen?

Oder glaubst Du ernsthaft, dass in dem Moment, wo ich mich hier "der Mehrheit beuge", dann auch ein Zusatz im StGB erscheint, der das Anfassen von Deinem Motorrad unter Strafe stellt?

Dann tue ich Dir den Gefallen:

Ja, es ist strafbar
3 Jahre Mindesthaft schon nur für das schräge Anschauen, Eier ab und 100.000 Euro Schadensersatz für jeden auch nur Fingerabdruck für Dich.

und?
Bist Du nun zufrieden - weil es jetzt endlich auch so ist ?

Zitat:

Original geschrieben von Frank170664


... und der Täter muss nachweisen, dass er keinen Diebstahl begehen wollte ...

Der Begriff "Unschuldsvermutung" ist Dir vermutlich gänzlich unbekannt.

Du hast nun so überhaupt keine Ahnung §118 OWIG oder das mit der Versicherung sind absolute Referenzen, allerdings nicht ganz so, wie Du hoffst.

Klick mich auf "Ignore", dann bleiben Dir erhebliche Peinlichkeiten erspart.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Mich wundert ja, daß der Punkt mit der vorläufigen Festnahme unkommentiert geblieben ist...😉

Ich hatte doch bereits weit vorher den Schnitt gemacht und alles weitere für pure Fantasie erklärt.

Mann oh Mann Roadwin,

was willst du uns hier eigentlich verkaufen. Nur du bist hier der, der sich auskennt???? Und du schreibst hier etwas von peinlich????

Ich würde mir da an deiner Stelle mal an die eigene Nase fassen. Man hat dir hier mittlerweile von verschiedener Seite unterschiedlichste Rechtsvorschriften als Argument angeboten. Das einzige was ich bisher dazu von dir gelesen habe sind deine persönliche Meinungen. Schön das du deine Meinung über Rechtsvorschriften stellst, ich stelle mir da aber die frage was du eigentlich bist. Gott??????

Bestimmt ein Polizist, der wie viele dieser Berufsgruppe meint, er hätte Ahnung von Rechtsprechung.

Du hast ja sogar recht was die Unschuldsvermutung angeht. Bis dahin ist das was du schreibst richtig. Aber was hat denn die Staatsanwaltschaft. Meine Aussage das jemand mein Motorrad stehlen wollte und ich Ihn dabei erwischte und warscheinlich wenn das ganze mit normaler Beweissicherung abgewickelt wird jemandens Fingerabdrücke an meinem Motorrad. Dagegen steht seine Aussage, er hätte es nur verstellen wollen. Mal ehrlich, wem würdest du glauben??? Hast du eine Ahnung, wieviele Motorräder und Roller in Deutschland gestohlen werden?? Mal eine ganz neue Ausrede, wenigstens kreativ.

Was geschieht aber eigentlich nach eine Anzeige? Ich habe es gerade ausprobiert, schon vergessen. Zu meiner Anzeige gab es ein Aktenzeichen, die Polizei durfte wegen Sachbeschädigung ermitteln, da das ganze eine Straftat ist liegt das ganze bei der Staatsanwaltschaft Der Täter war vorgeladen und hat das ganze zugegeben. Meine zivilrechtlichen Ansprüche sind erledigt und beglichen und Strafrechtlich wünsche ich Ihm die Einstellung.

Ach ja, was hatte der Täter getan??? Mein Motorrad verstellt und dabei den Seitenständer beschädigt. Schadenhöhe laut Werkstattrechnung übrigens gerundete 25,-Euro. Hätte ich wahrscheinlich selbst ohne Kosten reparieren können, habe ich aber aus Prinzip nicht eingesehen. Anwaltskosten meinerseits für einen Brief und Akteneinsicht, keine Ahnung. Ging direkt an den Täter und ist bezahlt.

Als Schluss von mir ein Tipp wenn einer einen Moppedversteller erwischt. Anzeige erstatten. Am sichersten ist es eine leichte Beschädigung zu haben. Ständer bietet sich da an.

Ach so, mein Versteller hat mir versichert, dass er seine Lektion gelernt hat. Er war der Meinung dass Ihn niemand gesehen hat.

So Roadwin, jetzt argumentier gegen die Tatsachen und mach dich weiter lächerlich.

Gruß Frank

Zitat:

Original geschrieben von Frank170664


Nur du bist hier der, der sich auskennt????

Wäre schön, wenn hier noch einer auftauchen würde, ist bisher nicht passiert.

Zitat:

Man hat dir hier mittlerweile von verschiedener Seite unterschiedlichste Rechtsvorschriften als Argument angeboten.

Und nichts von alledem hat gepasst.

Es wurden Überschriften interpretiert, aber schon am ersten Tatbestandsmerkmal war dann die Luft raus.

Zitat:

Das einzige was ich bisher dazu von dir gelesen habe sind deine persönliche Meinungen.

Die sind nicht persönlich, sondern geltende Gesetzgebung. Tatbestandsmerkmale stehen in den Gesetzen, Urteile in Urteilssammlungen, ich zitiere hier nur fremde Dinge.

Genau diese Frage nach einer Strafbarkeit lief schon vor langer Zeit zB. im Verkehrsportal oder auch auf der kostenpflichten Anwaltsauskunft und die hatten alle "keine Ahnung", sondern das Gleiche behauptet, wie ich hier auch.

Zitat:

Schön das du deine Meinung über Rechtsvorschriften stellst, ich stelle mir da aber die frage was du eigentlich bist. Gott??????

Ich zitiere meinungslos Rechtsvorschriften, die Tatbestandsmerkmale. Wieso kann hier nicht derjenige, der "Diebstahl" schreibt, nicht auch gleich eine Zeile tiefer lesen, was das überhaupt ist und selber versteht, dass hier niemals Diebstahl vorliegt.

Tatbestandsmerkmale sind keine Meinung, sondern Vorgabe des Gesetzgebers.

Wieso gibt man nicht einfach "Wohnungseinbruch StGB" in das Google Suchfenster um den § zu haben, dann würde es auffallen, dass dies überhaupt nicht existiert.

Wieso gibt man nicht Besitzstandsstörung mal bei google ein, da kommt man dann auch zum richtigen Begriff des "Hausfriedensbruch" und der Erläuterung, dass die nur für Grundstücke, Häuser und Wohnungen, also Immobilien gilt.

Ihr macht das alles nicht und beschwert euch, wenn dies dann fürchterlich peinlich für euch ausgeht,

Zitat:

Bestimmt ein Polizist, der wie viele dieser Berufsgruppe meint, er hätte Ahnung von Rechtsprechung.

Wieder nichts.

Aber wer ich bin, ist doch völlig egal, es bleiben die Gesetze und Tatbestandsmerkmale davon völlig unverändert.

Oder verändern die sich, je nach dem, wer ich bin?

Zitat:

Du hast ja sogar recht was die Unschuldsvermutung angeht. Bis dahin ist das was du schreibst richtig. Aber was hat denn die Staatsanwaltschaft. Meine Aussage das jemand mein Motorrad stehlen wollte und ich Ihn dabei erwischte und warscheinlich wenn das ganze mit normaler Beweissicherung abgewickelt wird jemandens Fingerabdrücke an meinem Motorrad. Dagegen steht seine Aussage, er hätte es nur verstellen wollen. Mal ehrlich, wem würdest du glauben???

Es gibt da noch Fakten:

Mein Auto, halb in die Lücke gefahren mit laufendem Motor und offener Tür ist sicherlich das dem Staatsanwalt fehlende Indiz, dass ich das Möp bis in den Libanon schieben wollte. Oder nur kurz meinen Wagen drehen, damit ich die Ninja besser in den Kofferraum vom Golf bekommen.

Es geht hier um die irrsinnigen Strecken von irgendwo 2 Metern, wo das Möp abgestellt wird. Man schiebt doch zum Umsetzen wegen einem freien Parkplatz ein Möp doch nicht erst bis zum Horizont.

Bis einer bei diesem "Dieb" ist, ist das Möp versetzt und das Auto in der freigeräumten Lücke.

Es existieren jede Menge Tatsachen und harte Fakten, die völlig im Widerspruch zu Deiner Aussage stehen werden.

Zitat:

Was geschieht aber eigentlich nach eine Anzeige? Ich habe es gerade ausprobiert, schon vergessen. Zu meiner Anzeige gab es ein Aktenzeichen, die Polizei durfte wegen Sachbeschädigung ermitteln, da das ganze eine Straftat ist liegt das ganze bei der Staatsanwaltschaft Der Täter war vorgeladen und hat das ganze zugegeben. Meine zivilrechtlichen Ansprüche sind erledigt und beglichen und Strafrechtlich wünsche ich Ihm die Einstellung.

Keine Ahnung ob es eingestellt wird, bei einer Beschädigung im Rahmen eines Umsetzens wird es eingestellt.

"Sachbeschädigung" ist, wie Du selber festgestellt hast, eine Straftat. Schaue doch einfach in das StGB, für eine Sachbeschädigung muss Vorsatz vorhanden sein: "Ich will das Ding kaputt machen" oder auch mittelbarer Vorsatz "ich weiß, dass es dabei kaputt gehen wird, ist mir aber egal".

Beides existiert nicht, ich will das Möp nicht kaputt machen, sondern umsetzen. Geht es dabei kaputt, dann ist das ein Unfall, der beim Umsetzen passiert ist - keine Straftat.

Zitat:

Ach ja, was hatte der Täter getan??? Mein Motorrad verstellt und dabei den Seitenständer beschädigt. Schadenhöhe laut Werkstattrechnung übrigens gerundete 25,-Euro. Hätte ich wahrscheinlich selbst ohne Kosten reparieren können, habe ich aber aus Prinzip nicht eingesehen. Anwaltskosten meinerseits für einen Brief und Akteneinsicht, keine Ahnung. Ging direkt an den Täter und ist bezahlt.

Dann wird das Straf-Verfahren eingestellt. Schadensersatz muss er natürlich leisten, hatte er gemacht, den Anwalt jedoch nicht, hat er vermutlich aus Unkenntnis trotzdem bezahlt und Du einiges an Glück damit gehabt.

Zitat:

Als Schluss von mir ein Tipp wenn einer einen Moppedversteller erwischt. Anzeige erstatten. Am sichersten ist es eine leichte Beschädigung zu haben. Ständer bietet sich da an.

Ups, das nennt sich Anstiftung zu einer Straftat - Betrug.

Du hast hier auf die Kacke wegen Moral und Anstand und hältst riesen Vorträge über Recht und Ordnung, aber ein Betrug, wenn Du der Täter und Nutznießer bist, das geht natürlich in Ordnung.

Du bist auch nur eine riesen ******, der nicht nur völlig egoistisch für sich handelt, sondern auch noch Straftaten begeht um andere gnadenlos zu bescheißen um einen eigenen Vorteil zu erhalten, selbst wenn es nur um 25 Euro geht.

Hoffentlich existieren hier tatsächlich Leute, die nicht nur von Moral schwafeln, sondern moralisch sind und Dir auch mal ein Lehrstück erteilen und deine Kiste vom Ständer treten.

Deine Antwort
Ähnliche Themen