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Mit Abgemeldetem Motorrad zur HU gehen / schieben

Themenstarteram 27. Juli 2019 um 7:15

Guten Morgen. Ich hab mal eine Frage zum Umgang mit einem Abgemeldetem Motorrad.

Folgende Ausgangssituation.

Motorrad (110PS) ist abgemeldet (wurde so gekauft, war noch nie auf mich angemeldet)

HU ist seit Mai 2019 abgelaufen.

Kein Kennzeichen vorhanden.

 

Jetzt würde ich natürlich gerne die HU erneuern. Das Motorrad ist auch in dem Zustand womit man die HU bekommt.

Jetzt kam mir die Idee, das Motorrad zur Hauptuntersuchung zu schieben. Die Dekra ist nur 2 km entfernt.

Geht auch mal bergab. Könnte mich draufsetzten und den Berg runter rollen. (geht über eine Brücke mit Fußgänger und Radfahrerweg)

Zu keiner Zeit ist der Motor an und der Schlüssel steckt nicht.

Jetzt die Frage. In welcher Zone bewege ich mich?

Beste Antwort im Thema
am 27. Juli 2019 um 8:32

...wurde doch schon geschrieben, wie es geht.

Such Dir als erstes eine Versicherung, lass Dir neben einer EVB-Nummer eine Bescheinigung geben, dass Fahrten die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen abgedeckt sind.

Dann gehst Du zu Deiner Zulassungsstelle, suchst Dir ein Kennzeichen aus bzw. läßt Du Dir eins geben und fest zuteilen... damit ist Dir das Kennzeichen fest zugeordnet.

Jetzt läßt Du Dir das Blechschild prägen und bringst es -noch ohne amtliche Siegel- am Motorrad an und zusammen mit dem Versicherungsnachweis darfst Du ganz normal mit laufendem Motor zur HU fahren.

Bedenke nämlich auch - bei Motorrädern wird die Bremsanlage im Fahrversuch geprüft... d.h. ohne dass das Motorrad im öffentlichen Verkehrsraum bewegt werden darf kann der Prüfer keine "Prüfrunde" fahren.

Denn ich glaube kaum, dass der seine Pappe riskiert... indem er mit einem nicht versicherten & zugelassenen Motorrad erwischt wird - bzw. noch schlimmer, wenn es dabei zu einem Unfall kommen sollte.

Auch wenn sich die Prüfstelle auf einem Privatgrundstück befindet, sind die wenigsten davon so abgegrenzt / befriedet, dass der Hofraum, die Fläche drumrum nicht zum öffentlichen Verkehrsraum zählt.

Außerdem könnte ich mir vorstellen -müßte man erfragen- dass es evtl. sogar Anweisungen gibt, dass die Prüfer auf versicherungstechnischen Gründen die Finger von nicht (haftpflicht-)versicherten Fahrzeugen zu lassen haben...

Und bedenke auch, schmeißt Du die Mühle -wiegt ja auch um die 100-250kg so ein Motorrad- als schiebender Fußgänger z.B. gegen ein geparktes Auto, einem anderen Fußgänger auf die Füße oder richtest damit sonst irgendeinen Schaden an... und wenn bei einem Umfaller nur 2 Liter Öl irgendwo hinlaufen, dann zahlste das entweder aus eigener Tasche -ein bleibender Personenschaden z.B. an einer "älteren Omi" kann teuer werden- oder Du kannst mit Deiner Privathaftpflicht (soweit vorhanden) rumstreiten, ob das jetzt versichert ist oder nicht.

PS: ...und nebenbei erwähnt darfste so anschließend sogar mit dem Motorrad noch ganz offiziell zur Zulassungsstelle fahren um deren Segen... ähm Siegel zu empfangen.

Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)

§ 10 Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen

...

(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat oder eine Reservierung nach § 14 Absatz 1 Satz 4 besteht und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__10.html

PS:...ich hab damals im Herbst gekauft, im Winter nochmal zum Service beim Vertragshändler und im Führjahr dann angemeldet.

Bin dabei mit Anhänger gefahren... als ich damals mitm Anhänger beim Verkäufer angekommen bin, wollte bzw. hat der mir das angemeldete Motorrad mitgegeben, weil er wie selbstverständlich dachte ich fahr mal eben 200km damit nach Hause.

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21 Antworten

Zitat:

@Vaterx25xe schrieb am 27. Juli 2019 um 09:15:49 Uhr:

Guten Morgen. Ich hab mal eine Frage zum Umgang mit einem Abgemeldetem Motorrad.

Jetzt würde ich natürlich gerne die HU erneuern. Das Motorrad ist auch in dem Zustand womit man die HU bekommt.

Jetzt kam mir die Idee, das Motorrad zur Hauptuntersuchung zu schieben. Die Dekra ist nur 2 km entfernt.

Könnte man tun.

 

Zitat:

Geht auch mal bergab. Könnte mich draufsetzten und den Berg runter rollen. (geht über eine Brücke mit Fußgänger und Radfahrerweg)

Würde ich lassen.

 

Zitat:

Zu keiner Zeit ist der Motor an und der Schlüssel steckt nicht.

Das glaube ich nicht. Lenksperre bedacht?

 

Zitat:

Jetzt die Frage. In welcher Zone bewege ich mich?

Ich würde mir vorab ein Kennzeichen bei der Zulassungsstelle zuteilen lassen und mit ungesiegelten Kennzeichen zur HU vorstellig werden, anschließend die Kennzeichen siegeln lassen. Dazu brauchts eine Versicherungsbestätigung, die die vorzeitigen Fahrten zur Werkstatt / Hu abdeckt.

Zitat:

@Vaterx25xe schrieb am 27. Juli 2019 um 09:15:49 Uhr

... Idee, das Motorrad zur Hauptuntersuchung zu schieben. Die Dekra ist nur 2 km entfernt.

Denke, dass das nach der Straßenverkehrs-Ordnung § 25 (Fußgänger) i.O. ist.

Ciao

Ratoncita

Themenstarteram 27. Juli 2019 um 7:33

Das mit der Lenkradsperre ist beim Motorrad anders als beim Auto.

Du muss die Sperre bewusst einlegen, in dem man den Schlüsse weiter dreht. Beim normalen deaktivieren der Zündung rastet die Sperre noch nicht ein.

Themenstarteram 27. Juli 2019 um 7:35

Zitat:

Geht auch mal bergab. Könnte mich draufsetzten und den Berg runter rollen. (geht über eine Brücke mit Fußgänger und Radfahrerweg)

Würde ich lassen.

 

Warum meinst Du das mit dem lassen?

Wenn ich damit den Berg runter rolle, fahre ich ja noch lange kein Motorrad. Ich würde das jetzt vielleicht max mit Fahrradfahren gleichsetzten. Wie gesagt... Motor ist aus. Keine Kraftübertragung

Du kannst es ja tun, bleibt dir überlassen.

Solltest aber bedenken, das Fahrbereit nicht unbedingt ein laufender Motor darstellen muss. Zudem wieder den Berg hoch schieben?

Lass dir Kennzeichen zuteilen und gut ist.

Zitat:

@Vaterx25xe schrieb am 27. Juli 2019 um 09:35:08 Uhr

Wenn ich damit den Berg runter rolle, fahre ich ja noch lange kein Motorrad.

Aber Du bist dann kein Fussgaenger mehr, sondern ein Fahrer.

Der § 25 der Straßenverkehrs-Ordnung greift dann nicht mehr.

Evtl. gibt es dann aber versicherungsrechtliche Huerden.

Ciao

Ratoncita

 

frag doch einfach bei der Polizei oder in der Zulassungsstelle. Aber soweit ich weiss ist das legal. Es ist ja kein Antrieb vorhanden. ich würde noch die Batterie abklemmen und soweit noch vorhanden das Zündkabel unterbrechen, damit du nicht unterwegs starten kannst.

am 27. Juli 2019 um 8:10

Sehe ich auch so wie Ratoncita. Du nimmst, wenn Du das Motorrad rollen lässt, als Motorradfahrer ohne vorgeschriebene Haftpflichtversicherung am Straßenverkehr teil. Du stellts durch das rollen lassen ein höheres Betriebsrisiko dar, als ein Fußgänger.

Wenn Du das Motorrad schiebst musst Du dies ggf. auf der Straße tun:

§ 25 (2) StVO:

Wer zu Fuß geht und Fahrzeuge oder sperrige Gegenstände mitführt, muss die Fahrbahn benutzen, wenn auf dem Gehweg oder auf dem Seitenstreifen andere zu Fuß Gehende erheblich behindert würden. Benutzen zu Fuß Gehende, die Fahrzeuge mitführen, die Fahrbahn, müssen sie am rechten Fahrbahnrand gehen; vor dem Abbiegen nach links dürfen sie sich nicht links einordnen.

Es ist aber rechtlich kein Kraftfahrzeug, wenn es nicht fahrbereit ist.

Trotzdem isses offiziell ein Kraftfahrzeug = damit ohne Versicherung auf öffentlichen Wegen is' nich'

Darfst noch nichtmal öffentlich parken damit.

Einfach Versicherungsbestätigung besorgen (evtl. noch Kennzeichen vorab zuteilen lassen) und dann kannst ganz normal zum TÜV knattern (ohne Umwege und sonstige Späßchen).

https://www.motor-talk.de/.../...ng-bzw-versicherung-t5736121.html?...

Ruf doch einfach mal beim TÜV an, dann hast du deine Informationen am schnellsten, als hier lange rumzuspekulieren. Es ist vermutlich einfacher, als du denkst.

Zitat:

@Tacob schrieb am 27. Juli 2019 um 10:20:09 Uhr:

Es ist aber rechtlich kein Kraftfahrzeug, wenn es nicht fahrbereit ist.

Es ist auch rechtlich ein Kraftfahrzeug wenn es nicht fahrbereit ist. Rechtlich geht es hier um die Frage, ob das Aufsitzen und den Berg Runterrollen als Betrieb eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr zu bewerten ist.

 

Grüße vom Ostelch

am 27. Juli 2019 um 8:32

...wurde doch schon geschrieben, wie es geht.

Such Dir als erstes eine Versicherung, lass Dir neben einer EVB-Nummer eine Bescheinigung geben, dass Fahrten die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen abgedeckt sind.

Dann gehst Du zu Deiner Zulassungsstelle, suchst Dir ein Kennzeichen aus bzw. läßt Du Dir eins geben und fest zuteilen... damit ist Dir das Kennzeichen fest zugeordnet.

Jetzt läßt Du Dir das Blechschild prägen und bringst es -noch ohne amtliche Siegel- am Motorrad an und zusammen mit dem Versicherungsnachweis darfst Du ganz normal mit laufendem Motor zur HU fahren.

Bedenke nämlich auch - bei Motorrädern wird die Bremsanlage im Fahrversuch geprüft... d.h. ohne dass das Motorrad im öffentlichen Verkehrsraum bewegt werden darf kann der Prüfer keine "Prüfrunde" fahren.

Denn ich glaube kaum, dass der seine Pappe riskiert... indem er mit einem nicht versicherten & zugelassenen Motorrad erwischt wird - bzw. noch schlimmer, wenn es dabei zu einem Unfall kommen sollte.

Auch wenn sich die Prüfstelle auf einem Privatgrundstück befindet, sind die wenigsten davon so abgegrenzt / befriedet, dass der Hofraum, die Fläche drumrum nicht zum öffentlichen Verkehrsraum zählt.

Außerdem könnte ich mir vorstellen -müßte man erfragen- dass es evtl. sogar Anweisungen gibt, dass die Prüfer auf versicherungstechnischen Gründen die Finger von nicht (haftpflicht-)versicherten Fahrzeugen zu lassen haben...

Und bedenke auch, schmeißt Du die Mühle -wiegt ja auch um die 100-250kg so ein Motorrad- als schiebender Fußgänger z.B. gegen ein geparktes Auto, einem anderen Fußgänger auf die Füße oder richtest damit sonst irgendeinen Schaden an... und wenn bei einem Umfaller nur 2 Liter Öl irgendwo hinlaufen, dann zahlste das entweder aus eigener Tasche -ein bleibender Personenschaden z.B. an einer "älteren Omi" kann teuer werden- oder Du kannst mit Deiner Privathaftpflicht (soweit vorhanden) rumstreiten, ob das jetzt versichert ist oder nicht.

PS: ...und nebenbei erwähnt darfste so anschließend sogar mit dem Motorrad noch ganz offiziell zur Zulassungsstelle fahren um deren Segen... ähm Siegel zu empfangen.

Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)

§ 10 Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen

...

(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat oder eine Reservierung nach § 14 Absatz 1 Satz 4 besteht und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__10.html

PS:...ich hab damals im Herbst gekauft, im Winter nochmal zum Service beim Vertragshändler und im Führjahr dann angemeldet.

Bin dabei mit Anhänger gefahren... als ich damals mitm Anhänger beim Verkäufer angekommen bin, wollte bzw. hat der mir das angemeldete Motorrad mitgegeben, weil er wie selbstverständlich dachte ich fahr mal eben 200km damit nach Hause.

Wenn der TE nur die HU machen lassen will, ohne eine dauerhafte Zulassung und Versicherung zu wollen, wäre auch der Weg über ein Kurzzeitkennzeichen sinnvoll und wohl auch die preiswerteste Lösung, wenn er mit dem Mopped zur HU und zurück fahren will. Je nach Gewicht der Maschine ist 2+2 km Schieben sicher nicht das größte Vergnügen. Vor allem, wenn er an dem Berg, den er auf dem Hinweg runtergerollert ist, auf dem Rückweg hochschieben muss.

 

Grüße vom Ostelch

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