Multitronikgetriebeschaden Brauche Eure Hilfe
Hallo liebe Forengemeinde,
mein Multitronikgetriebe hat sich bei 104.500km verabschiedet und eine Kulanzanfrage bei Audi gab keinen greifbaren Erfolg.
Ich soll nun 3000,- selber tragen.
Mit diesem Threat suche ich Leidensgenossen die auch schon mal einen Getriebeschaden am Multitronik hatten oder haben und die Sache mit Rechtsbeistand durchgezogen haben. Auch die jenigen die das einfach so hingenommen haben sollen sich hier melden!
Ich werde am Montag einen Rechtsanwalt einschalten und brauche soviele Beweise wie möglich das das Getriebe wohl doch störanfälliger ist als Audi zugibt.
Hiermit bitte ich Euch mich in der Sache zu unterstützen,es kann doch nicht sein das der Kunde immer zur Kasse geben wird.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen
Bitte nicht falsch verstehen: Ich möchte KEIN Exempel statuieren ich brauche nur Hilfe. Danke
Auto: A6 ( 4B ) Avant Baujahr 04 Multitronik 163 PS 104.500 km
im August schon auf Kulanz Getriebesteuergerät und ATF Öl
außerplanmässig gewechselt!
Fahrzeug wurde gebraucht gekauft im Juni08 mit 89000km
Beste Antwort im Thema
kurze Rede, langer Sinn:
wer sich eine MT kauft, hat entweder zu viel Geld, oder er setzt alles auf seinen Schutzengel!
Bin ich froh mit meim Schalter...
Autofahren ist heutzutage sowieso schon so unglaublich teuer, also nee also nee!!
in diesem Sinne
der Fahrradfahrer (ich hab in die Arbeit 4km und bin die ganze Woche Rad gefahren, das hat was!)
55 Antworten
och ev. nur das öl ausgetauscht, dannach flutscht es doch schon viel schöner:-D
ach bin ich froh eine funktionnierende MT zu haben... (klopf auf holz)
2,4 V6 ist kein Problem für die MT. Beim 2,5 TDI mit diesem Drehmoment ist die MT sicher mehr gefordert.
Meiner Meinung nach ist die alte 6 Lamellen MT für den 2,5 TDI 163 PS zu schwach.
Wie seht ihr das?
Ich selbst bin bei 104000 km und die MT hält noch. Habe aber keinerlei Garantie mehr auf mein Wägele, also wird's wohl teuer wenns die MT zerlegt.
Keine Ahnung was ich da mache...
Getriebe wurde gegen ein 7 Lamellen ausgetauscht,
wieso so schnell: Der Schaden ist von letzte Woche Montag 22.12.
Für 20 tsd hättest du auch nen gebrauchten 4F bekommen !!
Und dann noch die sache mit der Mt !! Also ich kann nur jedem raten vor dem Audikauf sich hier mal ein zwei Tage einzulesen, sich eben die mühe machen und das Forum zu durchforsten !! Danach weiss man genau worauf man achten sollte !
Das erspart ne menge Ärger.....
Schau dir meine Sig an hab (hoffentlich) alles richtig gemacht , junges Bj, Handschalter gute Ausstattung ! Hab somit versucht die größten Probleme zu umgehen und das alles dank Mt und dem 4b Forum !!
Möchte allen auf diesem Wege einen guten Rutsch und ein Beulen u Pannenfreies neues Jahr wünschen !!
Gruss Dennis
Hallo wenn man sich hier einliest kann einem ja richtig schlecht werden. Ich dachte schon ich bin besonders gestraft.
Hier meine Daten: A6 4B 3,0 Multitronik EZ 08/03 gekauft 12/06 mit 36tkm nach einem Jahr starkes rucken beim Anfahren mit kaltem Motor. Austausch des Getriebes über die Gebrauchtwagengarantie bei 42tkm im Dez 07. Im Sommer 08 wieder starkes rucken beim Anfahren "Überweisung" an das regionale Getriebekompetenzzentrum in Zeesen bei Berlin. Auskunft dort Kundendienstmaßnahme muss durchgeführt werden( Nachrüstung 7. Lamelle) auf meine Nachfrage warum das neue Getriebe die noch nicht hatte hieß es das ist nicht bei allen Motoren nötig. Jetzt im Dez 08 wieder starkes Rucken beim Anfahren da ich die Gebrauchtwagengarantie sowieso verlängern wollte habe ich die Werkstatt aufgesucht und den Schaden gemeldet. Nach einigen Tagen wurde ich angerufen und man teilte mir mit das die Gebrauchtwagengarantie nicht verlängert werden könne da erstens die Frist um einen Tag überschritten sei und außerdem die Verlängerung 550 €
kosten würde. Darauf hin besuchte ich "meinen Freundlichen"um die Probleme persönlich zu klären. Fazit eine Verlängerung ist nicht erwünscht den Jetzigen Schaden müsse man in Gewärleistung abwickeln aber Audi muss sich erst äußern. Auf meine Frage was ich mit dem Wagen machen soll bekam ich gesagt "der Wagen ist mit der Reparaturhistorie in DE nicht zu verkaufen" Jetzt habe ich einen A6 3,0 mit praktisch Vollausstattung den ich für fast nix nach Polen geben kann und das mit 52tkm ! Ich habe dann vorgeschlagen einen neuen A6 3,2 FSI zu nehmen unter der Bedingung mir 16500€ auf den "alten" anzurechnen. Jetzt bin ich gespannt was da rauskommt.
Schwarzarbeit
Menschenskinder.ich hoffe du bist Rechtschutz Versichert...dann nix wie ab zum Anwalt.
Deine Autohistorie ist ja schlimmer als jedes Grimms Märchen...
kaum zu glauben das alles was man erlebt hat noch getopt werden kann!!!!!!!
Bitte informiere uns hier weiter wie es dir ergangen ist...bin echt gespannt.
Frohes Neues 2009!!!
Gruß Jürgen
Hey - MT-Getriebegeschädigter,
meine KD-Besuche hören sich fast identisch an. Ein kleines Ruckeln im August 2007 veranlasste mich zum AUDI-Zentrum zu fahren. Diagnose: Getriebeschaden, der nach kostenpflichtiger Getriebediagnose gefunden wurde (die Freundlichen wissen ja, wie man bekannte Fehler findet und noch die Investitionskosten wieder herausholen kann). Seit dem Wechsel (bei 99.000 km) ist nun Ruhe eingekehrt (jetzt 146.000 km). Übrigens wurde mir damals seitens Audi eine Kulanz von 70% des Materials gegönnt (ca. 3.300 €).
Seit Mai 2008 fahndet man nun nach etwas Neuem: Der Wagen (A6 2.5 TDI 11.2003) springt schlecht an, wenn die Umgebungstemperatur über 11.4 Grad Celsius beträgt und der Wagen mindestens 8 Stunden gestanden hat. Ist es kälter, dann springt er sofort an: Glühkerzen, Temperaturgeber für das Steuergerät, Test des Steuergerätes und Neueinstellung des Motormanagement haben nichts gebracht. Solange wir AUDI-freundliche Motorumgebungstemperaturen haben (also unter 11,5 Grad Celsius) habe ich keine Probleme - auch nicht, wenn der Motor einmal angesprungen ist. Ansonsten wird im Frühjahr wohl wieder morgens und abends "orgeln" angesagt sein, was für den Motor sicher auch nicht gut ist.
Vielleicht sollte man sich doch einmal bei der Konkurrenz umschauen - die haben auch schöne Autos, die sicher billiger sind.
Beste Grüße
Dieselandi
Hallo zusammen,
ich bin ja von den Socken was sich hier alles über das MT ergibt. Ich habe mir auch einen A6 2.5 tdi mit MT (169tkm), Bj 07.2003, am 23.12.2008 zugelegt und jetzt nach knappen 100km bemerkte ich erstmalig beim anfahren ein rucken welches ich nicht zuordnen konnte. Am kommenden Montag habe ich einen ersten Termin in meiner Werkstatt wo der Meisster sofort fragte MT ja oder nein ?!? Mir graut es schon vor Montag wo ich dann evtl. erfahre was mein A6 hat. Da ich hier aber diese Beiträge gelesen habe, denke ich das es klar auf der Hand liegt. Vieleicht muß ich nun sagen das ich noch Glück habe da der Wagen bei einem freundlichen gekauft wurde und natürlich auch inkl. Garantie. Naja, und außerdem kommt noch hinzu das ich ihn erst knapp eine Woche habe, daher hoffe ich zumindest auf eine nicht ganz so teure Reparatur. Ein paar Tage später müßte ich bestimmt auch die 60% Teilekosten zahlen. Mal schauen,........mich würde aber auch sehr interessieren worauf man evtl. achten sollte, hat da jemand einen Tip ?? Ich werde Euch natürlich auf den laufenden halten. gruss Volker
Hallo Volker,
sollte das Rucken wirklich vom Getriebe kommen, ist das ein Fall für die Händlergewährleistung, nicht für die Garantie. Da solltest Du gar nichts zuzahlen müssen....
Also nicht abwimmeln lassen und notfalls rechtskundigen Rat/Hilfe einholen....
Viel Glück
Uwe
So, der Tag der Tage ist nun auch für mich da........naja heute vormittag wurde mein Wagen mal untersucht und es stellte sich heraus das mein Getriebe kurz vor dem Aus ist und daher gewechselt werden muss. Dies wurde bereits 2004 nach 30tkm gewechselt und hat nun nach ca. 130tkm die Schmerzgrenze erreicht. Nach längeren Gesprächen will nun mein freundlicher sich darum kümmern das es über die Garantie geht und die 60% intern übernommen werden,....mal schauen. Termin für das neue Getriebe bekomme ich wohl auch erst nächste Woche.
Zitat:
Original geschrieben von xv1600
So, der Tag der Tage ist nun auch für mich da........naja heute vormittag wurde mein Wagen mal untersucht und es stellte sich heraus das mein Getriebe kurz vor dem Aus ist und daher gewechselt werden muss. Dies wurde bereits 2004 nach 30tkm gewechselt und hat nun nach ca. 130tkm die Schmerzgrenze erreicht. Nach längeren Gesprächen will nun mein freundlicher sich darum kümmern das es über die Garantie geht und die 60% intern übernommen werden,....mal schauen. Termin für das neue Getriebe bekomme ich wohl auch erst nächste Woche.
Wie, was? Du hast das Auto am 23.12.2008 gekauft und WILLST jetzt 40% der Reparatur übernehmen??? Ist nicht Dein Ernst, oder? Wenn ja, habe ich hier auch noch ein paar Rechnungen zu liegen... 😁
Hallo Volker,
Du kannst der Sache ganz ruhig in das Auge sehen, der ganze Schaden bzw. der wechsel vom Getriebe kostet Dich keinen Cent.
Grund Händlergewährleistung in den ersten 6 Monaten, also schön entspannt zurück lehnen und die Jungs beim 🙂 Schrauben lassen.
Gruß
Die Frage, ob es sich um einen Fall der gesetzlichen Gewährleistung handelt muss immer individuell geklärt werden. Wenn RS vorhanden, auf jeden Fall Anwalt einschalten. In Ansehung der erheblichen Reparaturkosten würde ich dies vorliegend selbst ohne RS anraten.
In dem oben geschilderten Fall (Kauf im Dez. 08) spricht wirklich sehr viel für einen Gewährleistungsfall. Hier hilft insbesondere die Beweislastumkehr innerhalb der ersten 6 Monate. Nur nochmal zur jur. richtigen Zusammenfassung: Gegenüber Verbrauchern kann ein Händler die Gewährleistung nicht ausschließen. Bei gebrauchten Sachen kann die Gewährleistung jedoch auf ein Jahr reduziert werden. Ungeachtet der Frage, ob die Gewährleistungszeit 1 oder 2 Jahre beträgt, greift innerhalb der ersten 6 Monate eine Beweislastumkehr zugunsten des Käufers. Diese beinhaltet die gesetzliche Vermutung, dass ein sich innerhalb der ersten 6 Monate zeigender Mangel schon zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden war.
Hier liegt auch der elementare Unterschied zur Garantie. Während die Garantie eine Verpflichtung des Garantiegebers enthält, für künftige Mängel aufzukommen, bezieht sich die Gewährleistung auf Mängel, die der Kaufsache zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs (Kauf/Übergabe) anhafteten.
Problematisch im Rahmen der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ist zumeist die Abgrenzung zwischen Mangel und Verschleiß. Weiter obliegt dem Käufer der Nachweis, dass es sich tats. um einen Mangel handelt, der Defekt mithin nicht durch eine Fehlbedienung oder dergleichen entstanden ist. So ging der BGH im Falle eines Motorschadens durch einen gerissenen Zahnriemen davon aus, dass der Kläger nicht nachgewiesen hat, dass es sich tats. um einen Mangel handelte Dies, da der Gutachter ausführte, der Schaden hätte auch durch eine Fehlbedienung eintreten können (wie auch immer dies geschehen soll). Der Käufer und Kläger ging leer aus. Hier ist die Rechtsprechung zwischenzeitlich jedoch verbraucherfreundlicher.
Ich hatte kürzlich einen Fall mit einem 10 Jahre alten Opel. Da war u.a. das Lenkgetriebe kaputt (nach einigen Monaten und 8.000 km). Da der Mandant RS versichert war haben wir geklagt und uns nun geeinigt, die Karre wird repariert und wir verzichten auf etwaigen Schadensersatz - ohne RS hätte ich vom Verfahren abgeraten, da Kostenrisiko (Gerichts-, Anwalts- und Gutachterkosten) ansonsten zu hoch. Diese Woche hab ich n Termin wegen einem Differential eines Mitsubishi EVO - bin mal gespannt was da rauskommt - gleichwohl ich davon ausgehe zu gewinnen. Warum ich das erzähle - um zu zeigen, dass es wirklich immer auf eine individuelle Betrachtung ankommt. Diese kann ein Forum nicht ersetzen, zumal hier oftmals unglaublich gefährliches Halbwissen verbreitet wird.
Als kleiner Tip am Rande - es ist nicht von Nachteil, wenn der Anwalt etwas Technikverständnis hat und sich für Fahrzeugtechnik etwas interessiert. Steigert den sportlichen Ehrgeiz (der grds. immer da sein sollte!), da ansonsten aus monetärer Sicht nicht übermäßig interessantes Mandat (außer bei Rücktritt/Rückabwicklung). Streitwert nicht sonderlich hoch bei viel Arbeit. Nat. steht dies einem Anwalt nicht auf der Stirn geschrieben (auch nicht am Klingelschild)...aber im Bekanntenkreis kennt sicher jemand einen der einen kennt...
Viel Erfolg!
Ähm ?
Ich habe Volker so verstanden, dass der Schaden zwar über die Gebrauchtwagengarantie abgewickelt werden soll, der Eigenanteil (60% auf Material, der bei diesem km Stand i.d.R. zu tragen ist) aber durch den Händler übernommen wird - oder habe ich falsch gelesen ?
Da will sich wohl der Händler einen Teil der Kosten, die er sonst komplett tragen müsste, von der Versicherung wiederholen....oder sind Händler auch für Gewährleistungsfälle versichert ?
Gruß
Uwe
Hi Uwe, genauso soll es sein. Also halt ich mal ganz den Ball flach und warte ab. Denn ich denke das keiner nach 100KM so einen Schaden tragen müßte. Aber bevor ich mich groß aufrege, warte ich erstmal was mein freundlicher macht. Ich habe da doch etwas mehr Vertrauen, es gibt ja auch noch gute.......
Nur der Gedanke das dieser Schaden erst zwei drei monate später bemerkt wurde, oha....
gruss volker