Multibeam-Totalausfall nach 3 Jahren
Ende letzter Woche bekam ich die Meldung im KI das das ILS ohne Funktion sei.
Also nachgeschaut und tatsächlich war vorne Links kein Leben mehr im Scheinwerfer.
Das Tagfahrlicht leuchtete zwar noch aber der Hauptscheinwerfer war tot.
Der Besuch beim 🙂 brachte nach Auslesen des Fehlerspeichers nur folgendes zu tage. Es war kein Steuergerät mehr vorhanden 😕😕
Der freundliche Kundendienstmeister meinte so etwas wäre schon komisch und wäre noch nicht vorgekommen.Er vermutete ehr ein loses Kabel oder eine Steckverbindung.
Gestern dann das Auto in der Werkstatt abgestellt und heute,nach bangen Warten,wieder abgeholt.
Ergebnis war tatsächlich das sich das Steuergerät,es gibt da wohl mehrere,für den Hauptscheinwerfer verabschiedet hatte.
Es wurde ein neues Eingebaut und,die Frage war ja schon mal in einem anderen Zusammenhang gestellt worden hier,anstandslos von der JS Garantie übernommen.
Nun leuchtet alles wieder perfekt.
Ist nur irgendwie wieder nicht sehr aufmunternd das so etwas nach nur 3 Jahren passiert?!
Beste Antwort im Thema
Dann schon gegen die Versicherung du Schlauberger.
Ich weiß nicht welche Probleme du hast, aber lass deinen Frust doch woanders raus.
Wird ja langsam peinlich mit dir.
64 Antworten
Was denn für ein Frust? Dann berichte uns bitte was bei deiner Klage gegen die Versicherung rausgekommen ist. Und falls es nicht deutlich wurde, deine Erfolgschancen sind gleich 0.
Zitat:
@piesIqpq schrieb am 20. November 2019 um 20:42:35 Uhr:
Ich denke, dass die Versicherungsbedingungen nicht den Stand der Technik wiederspiegeln.
Die Auflistung von Der Vectra enthält eigentlich nur "leicht austauschbare" Leuchtmittel.
Das Leuchtmittel im Multibeam ist jedoch fest verbaut und Bestandteil des Scheinwerfers, wie auch das mechanische Kurvenlicht Bestandteil des Scheinwerfers ist.
Dies müsste mal bei der Versicherung der MB100 erörtert werden und ggfls. die Vertragsbedingungen angepasst werden.
Du hast es aber schon gelesen.....
=> j) Fahrzeug-Schlüssel, Funkfernbedienung/-sender, Batterien der Fernbedienung,
Glühlampen, Xenonbrenner, Beleuchtung (auch in Form von Leuchtdioden), Leuchtmittel.
Leuchtdioden => LED.....und was hat der Multibeam-Scheinwerfer verbaut ???
Das ist doch klar, dass sie Leuchtmittel ausschließen. Sind ja doch irgendwie "Verschleißteile".
Allerdings ist der Austausch eines kompletten Scheinwerfers eben kein Leuchtmittel mehr, sondern quasi das halbe Auto. Und das meinte @pieslqpq sicherlich. Von daher wäre ich mir hier auch nicht sicher, ob eine Klage so sicher abgewiesen werden würde, wie ihr denkt.
Stellt euch vor, sie bauen demnächst eine LED an Motor, Getriebe und Luftfederung, die bei Fehlern automatisch ausgeht. Werden diese Teile dann ebenso als Leuchtmittel deklariert und fallen aus der Garantie? :-)
Zitat:
@nicoahlmann schrieb am 21. November 2019 um 09:43:36 Uhr:
Das ist doch klar, dass sie Leuchtmittel ausschließen. Sind ja doch irgendwie "Verschleißteile".
Allerdings ist der Austausch eines kompletten Scheinwerfers eben kein Leuchtmittel mehr, sondern quasi das halbe Auto. Und das meinte @pieslqpq sicherlich. Von daher wäre ich mir hier auch nicht sicher, ob eine Klage so sicher abgewiesen werden würde, wie ihr denkt.Stellt euch vor, sie bauen demnächst eine LED an Motor, Getriebe und Luftfederung, die bei Fehlern automatisch ausgeht. Werden diese Teile dann ebenso als Leuchtmittel deklariert und fallen aus der Garantie? :-)
Genau so sehe ich das.
Wenn man es auf die Spitze treiben will, sterben in den meisten Fällen nicht die Leuchtdioden (LED), sondern die Vorschaltgeräte/Elektronik.
Somit ist die LED nicht zu ersetzen, sondern die Elektronik/Steuergerät.
Somit von der Garantie abgedeckt.
LG
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Mal ernsthaft, hast du die MB100 überhaupt jemals gelesen?
Da stehen die von dir genannten "Leuchtdioden (LED)" in Klammern, der Kernpunkt ist die "Beleuchtung". Hier nochmals der entsprechende Passus, mit der Bitte um Kenntnisnahme:
j) Fahrzeug-Schlüssel, Funkfernbedienung/-sender, Batterien der Fernbedienung, Glühlampen, Xenonbrenner, Beleuchtung (auch in Form von Leuchtdioden), Leuchtmittel.
Für mich ist damit die Sache sehr eindeutig. Ist die Beleuchtung kaputt, fällt diese nicht unter die MB100. Was ich von einer Klage dagegen halte hab ich dir ja schon mitgeteilt.
§2 2.j. ist es. Klingt für den Laien zunächst eindeutig.
https://www.mercedes-benz.de/.../...ingungen-Garantie-Paket-MB-100.pdf
Bei all den Ausschlüssen ist „MB100“ wirklich eine irreführende Bezeichnung. Nix mit „100% abgedeckt“, eher „100 Ausnahmen“.
Zitat:
@Schwindel schrieb am 21. November 2019 um 11:08:11 Uhr:
Mal ernsthaft, hast du die MB100 überhaupt jemals gelesen?Da stehen die von dir genannten "Leuchtdioden (LED)" in Klammern, der Kernpunkt ist die "Beleuchtung". Hier nochmals der entsprechende Passus, mit der Bitte um Kenntnisnahme:
j) Fahrzeug-Schlüssel, Funkfernbedienung/-sender, Batterien der Fernbedienung, Glühlampen, Xenonbrenner, Beleuchtung (auch in Form von Leuchtdioden), Leuchtmittel.
Für mich ist damit die Sache sehr eindeutig. Ist die Beleuchtung kaputt, fällt diese nicht unter die MB100. Was ich von einer Klage dagegen halte hab ich dir ja schon mitgeteilt.
Dem kann ich mich in der Eindeutigkeit nicht anschließen. Eine Legaldefinition von "Beleuchtung" findet sich nicht im Vertrag. Entsprechend ist er auszulegen.
Nach dem Wortlaut könnte darunter die gesamte Beleuchtungseinrichtung fallen.
Zieht man die systematische Auslegung heran, so findet sich der Begriff "Leuchtmittel" danach. Fraglich ist jedoch, warum Glühlampen und Xenonbrenner - also eindeutig Leuchtmittel - nicht hinter dem Begriff "Leuchtmittel" (in Klammern) zusammengefasst wurden, sondern diese Begriffe nebeneinander stehen. Bei Beleuchtung wird ein weiteres Leuchtmittel genannt ("auch in Form von Leuchtdioden"😉. Warum dieses indes nicht in der Aufzählung enthalten ist und nicht unter Leuchtmittel fallen soll ist völlig abstrus.
Die Klausel ist derart schlecht gemacht, da sie einerseits suggeriert lediglich Leuchtmittel würden darunter fallen (und Steuergeräte eben nicht), andererseits vom Wortlaut her ("Beleuchtung"😉 auch das Gegenteil nahelegen könnten.
Entsprechend ist durchaus vertretbar, dass die Auslegung so zu erfolgen hat, dass lediglich Leuchtmittel (Xenonbrenner, Glühlampen, LED usw.) nicht im Versicherungsumfang enthalten sind, alles andere aber schon. Meiner Erfahrung nach wurde das so in der Vergangenheit auch gehandhabt (hatte mal einen Defekt am Steuergerät eines Xenon-ILS-Scheinwerfers, der gedeckt wurde).
Dann hätte der Versicherungsnehmer den Nachweis zu führen, dass der Defekt tatsächlich nicht auf eine schadhafte LED zurückzuführen ist.
Mit Rechtsschutzversicherung würde ich die Klausel einmal gerichtlich prüfen lassen.
Dann bitte dringenst abermals der Hinweis:
"Dann berichte uns bitte was bei deiner Klage gegen die Versicherung rausgekommen ist."
Keine Sorge, sollte es mich treffen, ziehe ich es durch. Habe schon einiges durchgezogen (Wastegate-Rasseln z.B.) und immer eine Lösung mit Mercedes, dem Autohaus und der Versicherung (damals noch die CG als MB 100) gefunden (und hier berichtet).
Zitat:
Wenn man es auf die Spitze treiben will, sterben in den meisten Fällen nicht die Leuchtdioden (LED), sondern die Vorschaltgeräte/Elektronik.
Somit ist die LED nicht zu ersetzen, sondern die Elektronik/Steuergerät.
Somit von der Garantie abgedeckt.
LG
.
Sehe ich auch so. Selbst bei den Billigstlampen aus China (da sind mir schon einige im Garten abgeraucht), war noch nie eine dabei wo die "LED" defekt war (habe ich nachgemessen). Platine, Lötstelle, Vorschaltgerät ... alles war dabei, aber nie die LED selbst.
Die Steuergeräte sind die Ursache:
unseres im W213 E250 wurde nach 7 Monaten nach Totalausfall aller Hilfssysteme ausgetauscht!
Zitat:
@nochju schrieb am 14. Mai 2019 um 19:47:34 Uhr:
Ende letzter Woche bekam ich die Meldung im KI das das ILS ohne Funktion sei.
Also nachgeschaut und tatsächlich war vorne Links kein Leben mehr im Scheinwerfer.Das Tagfahrlicht leuchtete zwar noch aber der Hauptscheinwerfer war tot.
Der Besuch beim 🙂 brachte nach Auslesen des Fehlerspeichers nur folgendes zu tage. Es war kein Steuergerät mehr vorhanden 😕😕
Der freundliche Kundendienstmeister meinte so etwas wäre schon komisch und wäre noch nicht vorgekommen.Er vermutete ehr ein loses Kabel oder eine Steckverbindung.Gestern dann das Auto in der Werkstatt abgestellt und heute,nach bangen Warten,wieder abgeholt.
Ergebnis war tatsächlich das sich das Steuergerät,es gibt da wohl mehrere,für den Hauptscheinwerfer verabschiedet hatte.Es wurde ein neues Eingebaut und,die Frage war ja schon mal in einem anderen Zusammenhang gestellt worden hier,anstandslos von der JS Garantie übernommen.
Nun leuchtet alles wieder perfekt.Ist nur irgendwie wieder nicht sehr aufmunternd das so etwas nach nur 3 Jahren passiert?!
Hallo zusammen,
meine Historie: Nach ca. 2 Jahren ist erst der eine dann der andere Scheinwerfer ausgefallen. Jeweils wurde der defekte Scheinwerfer komplett getauscht. Garantieleistung. Ich habe eine 5 Jahresgarantie. Nun bin ich im 5. Jahr mit 60.000km Laufleistung und wieder ist "einer" ohne Funktion.
Die 3 Jahre von Juri55 sind dann ja spitze!
MfG
Zitat:
@tüv-onkel schrieb am 27. Februar 2021 um 22:59:48 Uhr:
Hab 3,7 Jahre und 115tkm. Beide original. Bin ich neuer Spitzenreiter?dto
3,11 Jahre und 80.428km, beide noch die Ersten 😉