Multibeam-Totalausfall nach 3 Jahren

Mercedes E-Klasse

Ende letzter Woche bekam ich die Meldung im KI das das ILS ohne Funktion sei.
Also nachgeschaut und tatsächlich war vorne Links kein Leben mehr im Scheinwerfer.

Das Tagfahrlicht leuchtete zwar noch aber der Hauptscheinwerfer war tot.
Der Besuch beim 🙂 brachte nach Auslesen des Fehlerspeichers nur folgendes zu tage. Es war kein Steuergerät mehr vorhanden 😕😕
Der freundliche Kundendienstmeister meinte so etwas wäre schon komisch und wäre noch nicht vorgekommen.Er vermutete ehr ein loses Kabel oder eine Steckverbindung.

Gestern dann das Auto in der Werkstatt abgestellt und heute,nach bangen Warten,wieder abgeholt.
Ergebnis war tatsächlich das sich das Steuergerät,es gibt da wohl mehrere,für den Hauptscheinwerfer verabschiedet hatte.

Es wurde ein neues Eingebaut und,die Frage war ja schon mal in einem anderen Zusammenhang gestellt worden hier,anstandslos von der JS Garantie übernommen.
Nun leuchtet alles wieder perfekt.

Ist nur irgendwie wieder nicht sehr aufmunternd das so etwas nach nur 3 Jahren passiert?!

Beste Antwort im Thema

Dann schon gegen die Versicherung du Schlauberger.
Ich weiß nicht welche Probleme du hast, aber lass deinen Frust doch woanders raus.
Wird ja langsam peinlich mit dir.

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Heute morgen schon wieder der Fehler.
Ist das Licht eingeschaltet, geht das linke Abblendlicht nicht. Schalte ich den Wagen aus, geht sie an, als wenn der Stecker verdreht wurde und er genau das Gegenteil macht. Beides war bei fröstlichen Temperaturen.

Asset.JPG
Asset.HEIC.jpg
Asset.HEIC.jpg

Das hatte ein guter Freund an seiner S-Klasse auch. Gleiches Fehlerbild. Das Multibeam wurde seinerzeit von der Jungen Sterne Garantie nicht genommen. Kulanz gab es ebenfalls nicht. Wie sieht das bei euch aus?

Zitat:

@Schwindel schrieb am 20. November 2019 um 08:58:03 Uhr:


Das hatte ein guter Freund an seiner S-Klasse auch. Gleiches Fehlerbild. Das Multibeam wurde seinerzeit von der Jungen Sterne Garantie nicht genommen. Kulanz gab es ebenfalls nicht. Wie sieht das bei euch aus?

Genau so,
in der JS-Garantie (MB 100) sind die Leuchtmittel ausgeschlossen!

Zitat:

@Der Vectra schrieb am 20. November 2019 um 09:15:00 Uhr:


in der JS-Garantie (MB 100) sind die Leuchtmittel ausgeschlossen!

Naja, Leuchtmittel sind das ja nicht unbedingt, wenn der gesamte SW im Arsc.... ist, müsste das eigentlich durch die Garantie unter "Elektronik" etc. pp. abgedeckt sein... wenn nicht, dann gute Nacht. LED SW sollen ja ein Autolebenlang halten...Theoretisch. Ich würde da Maastricht mal abfragen ob das im Sinne des Erfinders ist 🙄

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Zitat:

@tigu schrieb am 20. November 2019 um 09:53:57 Uhr:



Zitat:

@Der Vectra schrieb am 20. November 2019 um 09:15:00 Uhr:


in der JS-Garantie (MB 100) sind die Leuchtmittel ausgeschlossen!

Naja, Leuchtmittel sind das ja nicht unbedingt, wenn der gesamte SW im Arsc.... ist, müsste das eigentlich durch die Garantie unter "Elektronik" etc. pp. abgedeckt sein... wenn nicht, dann gute Nacht. LED SW sollen ja ein Autolebenlang halten...Theoretisch. Ich würde da Maastricht mal abfragen ob das im Sinne des Erfinders ist 🙄

Sorry,
aber recherchiert doch mal selbst, ihr habt alle Internet und schafft es nicht mal die Garantiebedingungen zu suchen.....

Also laut MB 100 sind gemäß §2 Umfang, Dauer und Geltungsbereich der Garantie
2) Es wird kein Ersatz von Material- und Lohnkosten geleistet für:
j) Fahrzeug-Schlüssel, Funkfernbedienung/-sender, Batterien der Fernbedienung,
Glühlampen, Xenonbrenner, Beleuchtung (auch in Form von Leuchtdioden), Leuchtmittel.

Guten Tag!

Ich habe vor ein paar Wochen MB100 gekauft und u.a. exakt diese Frage gestellt: Kurvenlicht wird abgedeckt, aber was ist, wenn der Scheinwerfer kaputt ist, aber das Kurvenlicht noch funktioniert? Antwort von der Niederlassung:

GENERELL SIND DIE U.A. ANGEFRAGTEN PUNKTE MIT ABGEDECKT. AUSGENOMMEN SIND BAUTEILE WELCHE DURCH MISSBRAUCH ODER FALSCHBEDIENUNG BESCHÄDIGT WERDEN, BEISPIEL: FALSCHBETANKUNG, WASSERSCHÄDEN ODER MANGELNDE WARTUNG SOWIE DIE IN DEN GARANTIEBEDINGUNGEN WEITERHIN AUSGESCHLOSSENEN TEILE (DIESE FÜGE ICH EBENFALLS ALS ANLAGE BEI).

DAS PROCEDERE BEI EINEM SCHADEN ERFOLGT, INDEM EIN KOSTENVORANSCHLAG MIT BEFUND AN DIE VERSICHERUNG GESENDET WIRD UND VON DORT DANN DAS GO FÜR DIE REPARATUR GEGEBEN WIRD.

Ich habe den Eindruck, dass die Serviceberater selber nicht genau wissen, was die MB100 Versicherung (N.B. dies ist keine Verlängerung der Werksgarantie, sondern eine separate Versicherung) abdeckt und was nicht. Z.B.: ich habe Klappergeräusche in meinem C238 (wahrscheinlich Pano-Dach). Termin für Service B erst nach Ablauf der Werksgarantie. Aussage des Kundenberaters: "Das machen wir dann im Rahmen von MB100", obwohl MB100 dies explizit ausschließt. Ergo, muss man dem Auftragsannehmer behilflich sein. Ich fahre morgen zur NL, um die Klappergeräusche innerhalb der Werksgarantie zu rügen und einen entsprechend formulierten Reparaturauftrag zu erwirken, der dann beim Service B hoffentlich im Rahmen der Garantie erledigt wird. Sollte ich jemals ein Problem mit Multibeam haben, werde ich vorsorglich darauf bestehen, dass die Funktion "Kurvenlicht" explizit als Mangel dokumentiert wird.

Warum man sich als Kunde in der Freizeit mit solchen Dingen beschäftigen muss, erschließt sich mir nicht.

Gruß
wodkalemon

Zitat:

@tigu schrieb am 20. November 2019 um 09:53:57 Uhr:


LED SW sollen ja ein Autolebenlang halten...Theoretisch.

Ein Autoleben sind die typischen 8 Jahre?
Ebenso die Lifetimefüllung vom Öl, was so 150tkm ist.
Dann viel Spaß, so ein SW kostet um die 2500 Euro am Tresen.

Zitat:

@Der Vectra schrieb am 20. November 2019 um 11:21:04 Uhr:

Also laut MB 100 sind gemäß §2 Umfang, Dauer und Geltungsbereich der Garantie
2) Es wird kein Ersatz von Material- und Lohnkosten geleistet für:
j) Fahrzeug-Schlüssel, Funkfernbedienung/-sender, Batterien der Fernbedienung,
Glühlampen, Xenonbrenner, Beleuchtung (auch in Form von Leuchtdioden), Leuchtmittel.

Das kommt auch immer darauf an, was die Ursache für den Ausfall eines Scheinwerfers ist. Ist es tatsächlich das Leuchtmittel selbst, wird es nicht von der MB bzw. Junge Sterne Garantie übernommen. Ist es hingegen ein Steuergerät, welches ausgestiegen ist, werden Material und Lohnkosten, je nach Laufleistung des Fahrzeuges, sehr wohl übernommen. Daher sollte man nicht immer gleich die Flinte ins Korn werfen und annehem,"Licht kaputt, ergo keine Unkostenerstattung".

Zitat:

@Goldfinger23 schrieb am 20. November 2019 um 16:51:42 Uhr:



Zitat:

@Der Vectra schrieb am 20. November 2019 um 11:21:04 Uhr:

Also laut MB 100 sind gemäß §2 Umfang, Dauer und Geltungsbereich der Garantie
2) Es wird kein Ersatz von Material- und Lohnkosten geleistet für:
j) Fahrzeug-Schlüssel, Funkfernbedienung/-sender, Batterien der Fernbedienung,
Glühlampen, Xenonbrenner, Beleuchtung (auch in Form von Leuchtdioden), Leuchtmittel.


Das kommt auch immer darauf an, was die Ursache für den Ausfall eines Scheinwerfers ist. Ist es tatsächlich das Leuchtmittel selbst, wird es nicht von der MB bzw. Junge Sterne Garantie übernommen. Ist es hingegen ein Steuergerät, welches ausgestiegen ist, werden Material und Lohnkosten, je nach Laufleistung des Fahrzeuges, sehr wohl übernommen. Daher sollte man nicht immer gleich die Flinte ins Korn werfen und annehem,"Licht kaputt, ergo keine Unkostenerstattung".

Da bin ich 100%ig bei Dir, aber meine Antwort galt nur auf die Frage zum Leuchtmittel.

Zitat:

@Der Vectra schrieb am 20. November 2019 um 17:54:51 Uhr:

aber meine Antwort galt nur auf die Frage zum Leuchtmittel.

Ja, war auch alles richtig von Dir erklärt. Ich wollte nur noch einmal aus eigener Erfahrung heraus darstellen, dass das Thema auf den ersten Blick nicht immer ganz einfach einzuordnen ist.

Ich denke, dass die Versicherungsbedingungen nicht den Stand der Technik wiederspiegeln.
Die Auflistung von Der Vectra enthält eigentlich nur "leicht austauschbare" Leuchtmittel.
Das Leuchtmittel im Multibeam ist jedoch fest verbaut und Bestandteil des Scheinwerfers, wie auch das mechanische Kurvenlicht Bestandteil des Scheinwerfers ist.
Dies müsste mal bei der Versicherung der MB100 erörtert werden und ggfls. die Vertragsbedingungen angepasst werden.

Zitat:

Dies müsste mal bei der Versicherung der MB100 erörtert werden und ggfls. die Vertragsbedingungen angepasst werden.

Die Motivation bei der Versicherung zur Anpassung dürfte in Anbetracht der Kosten sicher eng begrenzt sein.

Jedoch ist Mercedes der "Zulieferer" der Kunden. Bei den Voraussetzungen könnte die Versicherung "schwach" werden.
Einer Klage hält dieser Ausschluss des Multibeam sicher nicht stand.
Beim kauf einer Neubauwohnung wird auch zwischen fest verbauten und austauschbaren Leuchtmitteln unterschieden.
Die Austauschbaren haben eine verkürzte Gewährleistungszeit. Bei den fest verbauten gilt die Gewährleistungsfrist der Leuchte/Wohnung.

Bitte gebe uns Bescheid was bei deiner Privatklage gegen Mercedes rausgekommen ist 🙁

Dann schon gegen die Versicherung du Schlauberger.
Ich weiß nicht welche Probleme du hast, aber lass deinen Frust doch woanders raus.
Wird ja langsam peinlich mit dir.

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