Motorschaden trotz Dekra Siegel
Hallo Motor-Talk'er,
ich bin neu hier und habe direkt ein riesen Problem.
Meine Freundin hat sich im Juni einen gebrauchten Golf IV 1.4 gekauft. Da wir beim Kauf etwas unter Zeitdruck standen, da der alte Wagen (ein Renault Twingo von '92) den Geist aufgegeben hatte, haben wir auf eine ausgiebige Probefahrt verzichtet. Dafür versprach uns der Händler dass er TÜV/AU neu macht und das Auto das Dekra Siegel bekommt. Damit gaben wir uns dann zufrieden. Kurz nach dem Kauf stellten wir allerdings ein merkwürdiges Ruckeln des Autos im Stand fest. Im laufe der Zeit wurde das Ruckeln immer schlimmer. Jetzt haben wir bei einem Bekannten, der KFZ-Mechaniker ist, die Ursache rausfinden lassen und er sagte, dass es an der Kompression in den Zylindern liegt. Drei der vier Zylinder haben einen Druck von 12-14 bar was soweit ja noch normal und in Ordnung ist. Der vierte Zylinder hat allerdings nur 7 bar, was nach Aussage des Bekannten viel zu wenig ist. Er sagte, dass im schlimmsten Fall der Motor hin ist und getauscht werden muss.
Da der Wagen ja das Dekra Siegel hat und die Dekra in ihrem Prüfbericht schreibt, dass unter anderem auch der Motor geprüft wurde, frage ich mich jetzt wie das sein kann. So ein massiver Druckverlust kann doch nicht in wenigen Monaten entstehen oder?
Wir werden den Wagen heute nochmal einer VW-Vertragswerkstatt vorführen und schauen was die so sagen.
Sollte der Mangel also schon beim Kauf vorhanden gewesen sein, wovon ich ausgehe, was kann ich dann tun?
Habe ich eine Chance die Kosten beim Händler oder der Dekra geltend zu machen?
Deckt sowas die Gebrauchtwagengarantie ab?
Wie sieht es aus mit der Mobilitätsgarantie von VW?
Was würdet ihr mir raten zu tun? Den Wagen komplett zurück geben? Der ist ansonsten noch echt gut in Schuss und wir sind drauf angewiesen.
Hier mal die Eckdaten des Fahrzeugs:
Golf IV 1.4 SPECIAL
ca. 95000 km
75 PS
2 Türen
Vielen Dank für eure Hilfe
Gruß
eumelchen98
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Da wir beim Kauf etwas unter Zeitdruck standen, da der alte Wagen (ein Renault Twingo von '92) den Geist aufgegeben hatte, haben wir auf eine ausgiebige Probefahrt verzichtet.
Zunächst mal: Selber schuld. Für eine Probefahrt hat man IMMER Zeit, man macht ja keine Weltreise mit dem Auto sondern fährt mal ne Stunde durch die Gegend, kann mir keiner erzählen das er dafür keine Zeit hat.
Zitat:
Dafür versprach uns der Händler dass er TÜV/AU neu macht und das Auto das Dekra Siegel bekommt.
Ist ja nett vom Händler, hat sich bestimmt die Hände gerieben hinter eurem Rücken.
Zitat:
Drei der vier Zylinder haben einen Druck von 12-14 bar was soweit ja noch normal und in Ordnung ist. Der vierte Zylinder hat allerdings nur 7 bar, was nach Aussage des Bekannten viel zu wenig ist. Er sagte, dass im schlimmsten Fall der Motor hin ist und getauscht werden muss.
Stell die Kiste beim Händler auf den Hof, die Gewährleistung greift ja noch. Hast also mehr Glück als Verstand gehabt.
Merkt euch das für den nächsten Autokauf!
112 Antworten
Um das mal festzhalten:
In der Garantie bez. Gewährleistung steht folgendes:
LOHNKOSTEN MÜSSEN NICHT BEZAHLT WERDEN
Nur ein gewisser Anteil an Materialkosten siehe Liste.
Ich hatte ein VW Golf 4 der vom Motor her schrott war.
Bin zu einem anderen VW Haus gefahren und habe dort was wechseln lassen (Garantie).
Da das Problem nicht weg war bin ich wieder zu der anderen VW Werkstatt gefahren.
Dort wurde mir gesagt,dass man nicht etliche Stunden an meinem Auto schauen könne da sie die Arbeit bez. die Zeit nicht bezahlt bekommen würden.
Und ich denke ,dass genau das das Problem ist warum keine andere VW Werkstatt ans Auto will.
MfG
Christian
So endlich gibts hier wieder was neues:
Der Wagen steht nun seit vorletzter Woche beim Händler wo er gekauft wurde. Der hat den Motor zerlegen lassen und es ist scheinbar der komplette Zylinderkopf defekt.
Wir haben jetzt 3 Optionen:
1.) Wir lassen den Schaden über die Garantie laufen: Das bedeutet aber dass wir einen neuen Motor als Ersatz nehmen müssen. Kostenpunkt laut Händler inkl. Einbau ca. 3000,-. Davon zahlt die Garantie aber aufgrund des Alters des Wagens nur 1250,- Den Rest müsste man sich teilen oder drum streiten.
2.) Keine Garantienahme: Ein gleichwertiger oder besserer Austauschmotor wird eingebaut. Kosten sollen bei ca. 600,- bis 800,- liegen zzgl. Einbau. Der Händler sagt er zahlt den Motor und wir beteiligen uns an den Werkstattkosten mit 400,-
3.) Die defekten Teile, also Zylinderkopf + Deckel, Kolben, Nockenwelle, ... werden nur getauscht und durch neue ersetzt. Kosten liegen hier aber aufgrund des Umfangs der Arbeiten ähnlich hoch wie bei Option 1.)
Der Händler hat ganz klar abgelehnt ALLE Kosten zu tragen. Er sagte, wenn wir darafu bestehen, dann behauptet er der Schaden lag zum Kauf noch nicht vor, schaltet einen Gutahcter ein, bringt alles ggf. vor Gericht und wir müssten auf den Wagen warten, bis der Prozess zu ende ist. Der Ausgang ist nicht immer sicher, es kann also auch dann eine gewisse Summe an Kosten auf uns zukommen. Alleine schon für den Anwalt, den wir uns dann auch nehmen müssten.
Ist alles ziemlich sch**** aber uns bleibt wohl nicht viel übrig als die 400,- zu zahlen. Dafür bekommen wir aber wahrscheinlich, so der Händler einen Motor mit 60 000 bis 80 000 km statt dem alten mit 100 000 km. Wäre also unterm Strich eine Wertsteigerung.
Was meint ihr?
Was lehrt dich das?
Rechtschutzversicherung abschließen...
Der hätte mich mal am Arsch lecken können...
Entweder er hätte bei mir alles bezahlt oder er hätte mir die Kohle zurück gegeben, und den Haufen schrott wiederbekommen...
Parrallel hätte ich mir den Leihwagen ebenfals von ihm Bezahlen lassen, der Händler wäre arm geworden...
Nur wenn man keine Rechtschutz hat (kostet vielleicht 200€ im Jahr), ist man bei sowas immer der Dumm...
Ich würde Option 1 Wählen und dem Händler dazu bewegen 50% der übrigbleibenden Kosten zu übernehmen. Ein neuer Motor ist aus meiner Sicht die bessere Wahl, denn bei einem Austauschmotor weiss man auch nicht genau, welchen Zustand er nun tatsächlich hat.
Insgesammt finde ich die Vorgehensweise des Händlers unterste S**!
Bei einem Rechtstreit können Jahre ins Land ziehen, zumal die Gerichtsgebühren nach Tabelle berechnet werden und der Wert des Fahrzeugs bzw. der Streitwert relativ hoch sein würde.
Was sagt der Anwalt? Eine Beratungsstunde sollte nicht mehr als 60€ kosten!
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Die Optionen sind echt beschissen, genau wie der Händler auch. Ein gutes Beispiel für ein Arschloch auf zwei Beinen 🙂
Egal welche Option ihr wählt, auf jedenfall jetzt an Selbstschutz denken und alle Abmachungen schriftlich festhalten! Hinterher kommt wieder irgend nen Müll vom Händler raus und ihr sollt plötzlich euch mit mehr Geld an den Kosten beteilligen.
Und wenn ihr nen Austauschmotor wählt, lasst euch bescheinigen wo der Motor her kommt mit BJ und versicherung über die gelaufenen KM. Der Händler kann euch alles mögliche erzählen und am Ende gurkst du mit nem Motor rum der schon 200TKM gelaufen hat.
Wirklich ärgerlich, dass keine Rechtsschutz vorliegt. Auch wenns sehr langwierig geworden wäre, der Händler ist nen Penner und hat mal nen paar Dämpfer verdient.
Zitat:
Der Händler hat ganz klar abgelehnt ALLE Kosten zu tragen. Er sagte, wenn wir darafu bestehen, dann behauptet er der Schaden lag zum Kauf noch nicht vor, schaltet einen Gutahcter ein, bringt alles ggf. vor Gericht und wir müssten auf den Wagen warten, bis der Prozess zu ende ist. Der Ausgang ist nicht immer sicher, es kann also auch dann eine gewisse Summe an Kosten auf uns zukommen. Alleine schon für den Anwalt, den wir uns dann auch nehmen müssten.
Behaupten kann der was er will, letztendlich muss er einen Gutachter einschalten, der zweifelsfrei nachweisen muss, dass der Schaden erst später aufgetreten ist.
Und das wird sehr schwierig sein.
Der Händler versucht dich jetzt mit möglichen Anwalts und Gerichtskosten einzuschüchtern, und dich so dazu zu bewegen, zumindest teilweise noch zu bezahlen.
Wenn du es draufankommen lässt, wird er wohl den ganzen Schaden bezahlen müssen + einen Leihwagen für dich und natürlich die ganzen Gerichts- und Anwaltkosten.
Von daher würde ich den Spieß umdrehen. Frag ihn doch mal, ob er wirklich wegen 400€ soviel riskieren will.
Versuch zumindest deine Beteiligung zu reduzieren.
Da geb ich the_frog recht.
Der will dich einschüchtern.
Der Händler muss, um dir zu beweisen das der Wagen beim Kauf I.O. war eine Menge Geld vorstrecken.(Gutachter usw.)
Das wird er sicher nicht tun.
Mach ihm klar das du den Gerichtsweg nicht scheust und er dann mit noch mehr kosten rechnen muss.
An deiner Stelle würde ich ihm sagen das ich beim Anwalt war und der meint das die Chancen sehr gut stehen und er den Fall sehr gerne übernehmen möchte.
Meist hilft sowas schon.
Zitat:
Original geschrieben von zonki101
Mach ihm klar das du den Gerichtsweg nicht scheust und er dann mit noch mehr kosten rechnen muss.
... Ich scheue aber den Gerichtsweg!
Habe gerade nochmal mit dem Händler gesprochen und er sagt, da der Wagen in den letzten 2 Monaten ca. 8000km gelaufen ist, der Schaden durchaus erst nach dem Kauf entstanden sein kann. Er will jetzt aber noch eine 4te Option überprüfen, und zwar den Motor general überholen zu lassen. Kolben neu Bohren und Pleuel und alles was dazu gehört tauschen. Damit wäre das Problem der fraglichen Laufleistung eines Austauschmotors unterbunden.
Was meint ihr?
Generell geben ich euch Recht, dass man sich so eine Art eigentlich nicht gefallen lassen sollte, nur meistens ist der Kunde doch der Dumme und sitzt am kürzeren Hebel. Der Händler kann ja noch immer sein Dekrasiegel vorlegen und damit beweisen dass der Motor i.O gewesen ist! Auch wenn so ein Siegel scheinbar einfach so ausgegeben wird.
Dazu kommt noch dass wir auf ein Auto angewiesen sind und wir nicht Monatelang auf ein Prozessergebnis warten können. Ich will auch nicht dem Händler gegenüber komplett auf stur stellen und auf mein Recht pochen, da ich nicht weiß wie ein eventueller Streit vor Gericht ausgehen wird. Dazu kommen auch zunächst noch die Kosten für nen Anwalt, die wir erstmal selber zahlen müssten.
Das Dekra Siegel beweist gar nichts. Die machen auch nur eben ne schnelle Durchsicht, wenn im Motor innen was kaputt ist, sehen die das auch nicht.
Mit dem Siegel kann er bestenfalls nur beweisen, dass keine deutlich sichtbaren Mängel vorlagen.
Nimm die 2.
Aus Erfahrung weiß ich das des ganze Theater die Nerven erheblich
strapaziert.
Beim nächsten Mal besser aufpassen; Lehrgeld bezahlt jeder mal.
So das ganze neigt sich nun Gott sei dank endlich dem Ende zu:
Der Händler wollte einen Austauschmotor auftreiben mit ca. 60 - 70 TKM. Anscheinend sind die aber ziemlilch schwer zu bekommen, so dass er nun einen general überholten Motor vom Werk bestellt hat und den einbauen lässt. Nach Aussage des Händlers können wir den Wagen schon diese Woche abholen. Die Kostenbeteiligung bleibt bei 400,-
Das klingt mir dann nach Glück im Unglück. Denn wenn ich dann alles addiere haben wir ein Karrosserie mit 100 TKM Laufleistung und einen Motor mit 0 KM Laufleistung. Das ganze für ca. 6500,- mit der Special Ausstattung ist doch nicht ganz so schlecht, oder?
Bin mal gespannt wann der Händler anruft...
Klingt wirklich ganz okay. Dennoch, lass dir den Lieferschein/Rechnung von dem Motor bei der Abholung zeigen. 🙂
Wie Alsterwasser schrieb, Lieferschein bzw. Rg. zeigen lassen. Besser: Wenigstens eine Kopie für Deine Unterlagen zum Auto. Zur Dokumentation, für einen späteren Verkauf wichtig oder (was ich nicht hoffe) falls noch was sein sollte.
Auf den Motor ist von Werk aus 12 Monate Garantie und das ganze gibts mit Zertifikat und allem drum und dran... so der Händler am Telefon.