Motorschaden!

VW Golf 4 (1J)

Ich habe echt die Schnauze voll.
VW Werk übernimmt keine Kulanz.
Gebrauchtwagen Verkäufer übernimmt trotz EU-GebrauchtwagenGarantie-Gewährleistung auch nix
(kommt mir aber mittlerweile entgegen).
VW-Vertragswerkstatt: 6.200,-EUR Schaden laut Kostenvoranschlag.
Ich werde nochmals das VW-Werk anschreiben und werde nochmals nachfragen ob sie was übernehmen.
Nach Untersuchung des Motors von einem wirklich Fachlich Kompetenten-KFZ-Meisters ist das was vorliegt ein ganz eindeutiger Werksfehler bzw. Materialfehler.
Falls das VW-Werk nichts übernehmen sollte werde ich das alles Öffentlich machen ala BILDZEITUNG.

32 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von meyster


wenn du den Wagen bei einem Gebrauchtwagenhändler gekauft hast, dann MUSS er den Schaden tragen. Das hat mit der Gebrauchtgarantie nichts zu tun. Die schließt der Händler normalerweise eher zur eigenen Sicherheit ab, da ER für dich der Gewährleistungsträger ist.

Richtig, die Gewährleistung wird von einer Garantie NICHT ersetzt. Die Gewährleistung ist zwischen Händler und privatem Nutzer generell 2 Jahre, aber bei gebrauchten Sachen darf diese Gewährleistung auf 1 Jahr reduziert werden, kommt auf den Vertrag an. Wenn die Gewährleistungsansprüche höher sind als die Leistung der Garantieversicherung haftet dein Händler für den Rest, wenn die 1 oder 2 Jahresfrist noch nicht abgelaufen ist.

Bei meinem Polo hat es VW auch nicht interessiert, obwohl er jeden Service nach Scheckheft bei VW selbst bekommen hat. Nach 164.000km war Feierabend und die Reparatur hätte um die 3.500 Euro gelegen.

Die haben Ihre fixen Grenzen, bis zu welchem Alter bzw. Kilometerstand noch Kulanz möglich ist und da bist sowohl Du als auch ich drüber. So hart es klingt: Leider Pech gehabt!

Zitat:

Original geschrieben von HMüller


Richtig, die Gewährleistung wird von einer Garantie NICHT ersetzt. Die Gewährleistung ist zwischen Händler und privatem Nutzer generell 2 Jahre, aber bei gebrauchten Sachen darf diese Gewährleistung auf 1 Jahr reduziert werden, kommt auf den Vertrag an. Wenn die Gewährleistungsansprüche höher sind als die Leistung der Garantieversicherung haftet dein Händler für den Rest, wenn die 1 oder 2 Jahresfrist noch nicht abgelaufen ist.

Brutalgenial: Danke, für dein Statement, das ist echt klasse.

Und so richtig, ich werde sofort meine Garantie-Gesellschaft anrufen und das denen sagen, so das die wiederrum den Händler in Bezug nehmen.

Weil langsam aber sicher bekomme ich das kalte kotzen über diese ganze HINUNDHER.

Danke dir.

Tag,

mal ne blöde Frage.... die Jahres bzw. Zweijahresfrist seit dem kauf ist aber noch nicht abgelaufen oder?

Man da wirds mir gleich ganz anders, kauft man für n kleines Vermögen ein Auto und dann sowas und keiner will dafür gerade stehen. Am Schluss bleibt man auf über 6000eur sitzen :-(
Hammer echt.

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Du kannst dich nicht an die Garantieversicherung wenden. Die werden dir keine Auskunft geben.
Denn es besteht nur ein Vertrag zwischen dem Händler und der Garantieversicherung.

Wie Meyster schon richtig sagte, schließt der Händler die Garantieversicherung ab, weil er seinem Kunden eine 1-Jahres Garantie gewähren muss.... der Händler macht dies also nur, um sein Risiko zu minimieren.
Wenn der Händler aber eine Garantieversicherung abschließt mit Höchstentschädigung 1000,- Euro (sehr komisch, weil die meisten das über den VVD machen!), dann muss er natürlich den Schaden der über 1000 Euro liegt selber tragen!!!

Du brauchst auch überhaupt nicht VW wegen Kulanz anschreiben. Das ist nicht dein Problem, das könntest du machen, wenn du keine Gebrauchtwagen-Garantie mehr hättest.
Der Vertragshändler muss hier den Schaden übernehmen!!

Vorausgesetzt, die Frist der einjährigen Gebrauchtwagen-Garantie läuft auch noch..

Viel Erfolg!

Gruß
taati

Geh einfach nochmal zum Händler hin, sag du hast dich erkundigt und bist zum dem schluss gekommen das ER den Schaden bezahlen muss. Wenn er dann wieder mit 1000eur etc. anfängt sagst halt dass dann zum Anwalt gehst.

Du hast ja geschrieben er kommt dir entgegen... denk mal das hat er nur gemaht, dass du denkst "hui da kann ich ja noch glücklich sein dass er mir zumindest nen Teil zahlt" und du dich nicht weiter erkundigst.

Wenn das eine Jahr noch nicht abgelaufen ist hast du nunmal Garantie, da kann der Versichern was und soviel der will FERTIG.

Ich mein, 6000eur sind kein dreck... da lohnt sich ein Besuch beim Anwalt. Erkundige dich beim Anwalt doch einfach mal, der musses ja wissen.

gruß

Zitat:

Original geschrieben von Tomml


Tag,

mal ne blöde Frage.... die Jahres bzw. Zweijahresfrist seit dem kauf ist aber noch nicht abgelaufen oder?

Man da wirds mir gleich ganz anders, kauft man für n kleines Vermögen ein Auto und dann sowas und keiner will dafür gerade stehen. Am Schluss bleibt man auf über 6000eur sitzen :-(
Hammer echt.

Brutalgenial: habe das Auto erst ende März diesen Jahres gekauft.

Es sind noch keine 6Monate zu diesem Zeitpunkt vergangen gewesen wo das passiert ist.

Bin 16Tkm gefahren, weiter kam ich ja nicht.

Und dann das!

Ich bin ehrlich, ich habe echt 2Jahre eisern für solch einen Golf IV GTI gespart.

Dann wird einem noch vor lauter NEID ein fetter Kratzer in Beifahrer tür gemacht auch noch mal 800,-euro Schaden.

Die Leute haben echt keine Ahnung wieviel Ehrgeiz man beweisen muss um eisern für solch ein Auto zu sparen und was das dann für das gewisse Individium für ein Materiellen Wert hat.

grüsse und danke für dein Feedback

Zitat:

Original geschrieben von taati


Du kannst dich nicht an die Garantieversicherung wenden. Die werden dir keine Auskunft geben.
Denn es besteht nur ein Vertrag zwischen dem Händler und der Garantieversicherung.

Wie Meyster schon richtig sagte, schließt der Händler die Garantieversicherung ab, weil er seinem Kunden eine 1-Jahres Garantie gewähren muss.... der Händler macht dies also nur, um sein Risiko zu minimieren.
Wenn der Händler aber eine Garantieversicherung abschließt mit Höchstentschädigung 1000,- Euro (sehr komisch, weil die meisten das über den VVD machen!), dann muss er natürlich den Schaden der über 1000 Euro liegt selber tragen!!!

Du brauchst auch überhaupt nicht VW wegen Kulanz anschreiben. Das ist nicht dein Problem, das könntest du machen, wenn du keine Gebrauchtwagen-Garantie mehr hättest.
Der Vertragshändler muss hier den Schaden übernehmen!!

Vorausgesetzt, die Frist der einjährigen Gebrauchtwagen-Garantie läuft auch noch..

Viel Erfolg!

Gruß
taati

Brutalgenial:

Dieser Depp versucht schon einer WOCHE dem VW-WERK einen Brief zu schreiben...es ist einfach vergeblich...
Er ist noch nicht mal in der Lage als Gebrauchtwagenhändler einen ATM zu finden..
Nur wer weiß was für einen ATM er mir dann einzubauen versucht.
Eins steht fest wenn das alles über die Bühne gegangen ist, werde ich mal glaube ich, die Angel´s vorbeischicken müssen. Oder ich lass mir was anderes sehr gutes einfallen für den Rest seiner AUTO´s die da so auf seinem HOFE rumstehen..............

hehe...

naja da kann man jetzt lang drüber reden, aber Fakt ist du hast eine gültige Garantie. Wenn er nicht zahlen will, ab zum Anwalt... dann wird sich das schon regeln :-)

die Angels kannst ja vorbeischicken wenn ers doch schafft ums zahlen herum zu kommen! .-)

Zitat:

Original geschrieben von Tomml


hehe...

naja da kann man jetzt lang drüber reden, aber Fakt ist du hast eine gültige Garantie. Wenn er nicht zahlen will, ab zum Anwalt... dann wird sich das schon regeln :-)

die Angels kannst ja vorbeischicken wenn ers doch schafft ums zahlen herum zu kommen! .-)

Brutalgenial:

Habe ihm schon zwei sehr gute Briefe geschrieben.
Er: WARUM SCHREIBEN SIE MIR SO EINEN UNFUG?
Ich: MEIN ANWALT HAT ES MIR DIKTIERT!
Also ist es ansehnlicher wenn es doch von einem Anwalt kommt-komisch eigentlich ist es doch dann der selbe TEXT! Nur mit dem Briefkopf vom ANWALT!
übrigens gibt es eine sehr gute Seite im NET..unter Frage-einen-Anwalt.de für solche die fast die selben Probleme haben wie meiner einer....

Also ich würde da garnicht lang mit selber schreiben usw. rumtun...
Es macht halt eindruck wenn das ein Anwalt schreibt, dann kann er das nicht mehr so als lapalie abtun...
Du bist ja im Recht wenn noch Garantie hast. Also lasses doch einfach deinen Anwalt regeln.

gruß

Zitat:

Original geschrieben von HMüller


Richtig, die Gewährleistung wird von einer Garantie NICHT ersetzt. Die Gewährleistung ist zwischen Händler und privatem Nutzer generell 2 Jahre, aber bei gebrauchten Sachen darf diese Gewährleistung auf 1 Jahr reduziert werden, kommt auf den Vertrag an. Wenn die Gewährleistungsansprüche höher sind als die Leistung der Garantieversicherung haftet dein Händler für den Rest, wenn die 1 oder 2 Jahresfrist noch nicht abgelaufen ist.

Ist schon richtig mit den 2 Jahren GEWÄHRLEISTUNG und nicht wie viele schreiben Garantie. Aber es gibt da noch eine Kleinigkeit, denn ab 2002 muss nun nicht mehr der Kunde generell den Nachweis führen, daß ein Mangel schon beim Kauf der Ware vorhanden war. Innerhalb der ersten sechs Monate wird automatisch vermutet, daß die Ware bereits von Anfang an fehlerhaft gewesen ist. Erst danach liegt die Beweislast wieder beim Kunden.

Da der Verkauf des Wagens noch keine 6 Monate zurückliegt, hat brutalgenial Glück gehabt. Er kann seinen Schaden voll gegen den Verkäufer geltend machen.

@ brutalgenial

Ich hatte übrigens auf der 1. Seite schonmal nach dem Datum des Verkaufs gefragt.

Zitat:

Original geschrieben von Chris1968


Ist schon richtig mit den 2 Jahren GEWÄHRLEISTUNG und nicht wie viele schreiben Garantie. Aber es gibt da noch eine Kleinigkeit, denn ab 2002 muss nun nicht mehr der Kunde generell den Nachweis führen, daß ein Mangel schon beim Kauf der Ware vorhanden war. Innerhalb der ersten sechs Monate wird automatisch vermutet, daß die Ware bereits von Anfang an fehlerhaft gewesen ist. Erst danach liegt die Beweislast wieder beim Kunden.
Da der Verkauf des Wagens noch keine 6 Monate zurückliegt, hat brutalgenial Glück gehabt. Er kann seinen Schaden voll gegen den Verkäufer geltend machen.

@ brutalgenial

Ich hatte übrigens auf der 1. Seite schonmal nach dem Datum des Verkaufs gefragt.

brutalgenial:

tag der zulassung auf mich lautet: 22.03.2004
und der schaden war am 14.08.2004 also noch in der Gewährleistung-Garantie-Frist-blablabla...ich kanns echt nicht mehr ertragen...

Ich denke mal das nicht die Anmeldung des KFZ sondern das Kaufdatum (auf dem KV) von bedeutung ist.
Wann war das genau?

Jetzt steck den Kopf nicht in den Sand, wie du selbst gesagt hast hast 2 jahre dafür hart gespart. Dir steht das Geld bzw. Schadenersatz zu... also ab zum Anwalt :-) und zwar schnell, sonst dreht der typ das noch irgendwie anders hin.

Zitat:

Original geschrieben von Tomml


Ich denke mal das nicht die Anmeldung des KFZ sondern das Kaufdatum (auf dem KV) von bedeutung ist.
Wann war das genau?

Jetzt steck den Kopf nicht in den Sand, wie du selbst gesagt hast hast 2 jahre dafür hart gespart. Dir steht das Geld bzw. Schadenersatz zu... also ab zum Anwalt :-) und zwar schnell, sonst dreht der typ das noch irgendwie anders hin.

BrutalGenial:

Keine Ahnung habe den Vertrag nicht dabei...aber am Montag kann ich es dir sagen..

Danke für deine TEXTe..und verbleibe...

Schönes Weekend allen hier die mir geantwortet haben..😉

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