Motorschaden: Rücktritt vom Kaufvertrag möglich?
Ich habe mir im Herbst 2014 einen Neuwagen gekauft, mit dem ich durchweg Probleme habe und für dessen Reparatur ich nun ca. 10.000 Euro bezahlen soll. Ich versuche meinen Fall hier so kompakt wie möglich darzulegen. Alle Angaben sind anonymisiert, um möglichst sachlich zu bleiben. Der Hersteller heißt hier somit nur XYZ. Die Eckdaten:
Erstzulassung: 10/2014
Kaufpreis: ca. 12.500 Euro
Im Frühjahr 2015 bekam ich das erste Mal Post von XYZ. Insgesamt gab es 3 Rückrufaktionen von Seiten des Herstellers. Unter anderem ging es um einen Fehler am Stoßdämpfer. Der Motor war bei keiner der drei Rückrufaktionen betroffen.
Kurz darauf traten zum ersten Mal Probleme am Motor auf: Der Wagen gab von alleine Gas. Im Leerlauf ging die Drehzahl bis zum Anschlag nach oben. Ich habe mein Auto umgehend in die Werkstatt gebracht und dabei auch die Reparaturen im Zuge der Rückrufaktionen durchgeführen lassen.
Kleine Randnotiz: Dabei wurde festgestellt, dass an meinen Vorderreifen (an denen die Stoßdämpfer nicht korrekt eingestellt waren) das Profil auf der Innenseite komplett abgefahren war. Das waren neue Reifen, die ich erst vier Monate vorher draufgezogen hatte. Einen Tag nach der Reparatur der Stoßdämpfer hatte ich einen neuen Satz Reifen aufgezogen, die sich nach wie vor in einem einwandfreien Zustand befinden. XYZ weigerte sich dennoch, mir bei dem Kauf der neuen Reifen in irgendeiner Weise finanziell entgegenzukommen. Auch ein später gestellter Kulanz-Antrag wurde abgelehnt. Begrünung: Das abgefahrene Profil (an beiden Seiten) stehe in keinem Zusammenhang mit den defekten Stoßdämpfern. Auf meinen Hinweis, dass das Problem seit der Reparatur aber nicht mehr auftritt, wurde nicht eingegangen.
Am Motor selber wurde während dieses ersten Werkstatt-Aufenthalts ein defekter/gerissener/geplatzter Schlauch festgestellt. Garantiefall, ich musste dafür nichts bezahlen. Allerdings hatte ich zu diesem Zeitpunkt schon 25.000 km auf dem Tacho, bei 20.000 km wäre die erste Inspektion fällig geworden. Die Werkstatt (beim dazugehörigen Autohaus habe ich mein Auto gekauft) teilte mir mit, dass XYZ die Kosten nur übernimmt, wenn ich jetzt sofort die Inspektion mache. Das habe ich getan, XYZ hat die Kosten übernommen, der Fall war damit vorerst erledigt. Falls sich jemand fragt, warum ich ursprünglich keine Inspektion machen wollte: Das ist mittlerweile mein drittes Auto von XYZ, ich habe vom aktuellen Modell alle Vorgängermodelle gefahren und bin von der Robustheit begeistert. Beide Fahrzeuge hatten ohne große Probleme die 300.000-km-Marke geknackt. Ich ging davon aus, dass ich auch mein aktuelles Modell in einen ähnlichen Bereich bekomme, und da für mich ein Weiterverkauf nicht infrage kommt, muss ich mein Fahrzeug nicht „scheckbuch-pflegen“, so mein Gedanke.
Ende November 2015 hatte ich dann die erste Panne, ca. 250 km von meinem Wohnort entfernt. Das „Kühlwasser“- sowie das „Stop!“-Symbol leuchteten auf. Ich hielt umgehend an und rief den ADAC. Der stellte fest, dass Kühlwasser zwar im Behälter vorhanden ist, aber das Kühlwasser nicht im Motor ankommt (bei meinem Modell befindet sich der Motor unter dem Kofferraum, also hinten). Mein Auto kam für drei Tage in eine XYZ-Vertragswerkstatt. Ich musste währenddessen 2 Nächte auf eigene Kosten im Hotel übernachten, aber das nur am Rande. Als Ursache für den Defekt wurde die Wasserpumpe ausgemacht, die ausgetauscht wurde. Garantiefall, XYZ übernahm die Kosten für die Reparatur und die neue Wasserpumpe.
Wenige Tage später trat das exakt gleiche Problem erneut auf: „Kühlwasser“- und „Stop!“-Symbol leuchten auf, ich hielt wieder umgehend an, der Pannen-Ort befand sich dieses Mal unweit meines Wohnortes. Statt dem ADAC rief ich den XYZ-eigenen Pannen-Service, der mir aufgrund der gemachten Inspektion Mobilität garantiert. Der Pannen-Service schleppte mein Auto zu meiner Haus-Werkstatt ab, bei dem ich das Auto gekauft hatte, und stellte mir kostenlos für 3 Tage einen Mietwagen zur Verfügung. Meine Haus-Werkstatt konnte am Auto keinen Fehler finden und vermutete, das beim Austausch der Wasserpumpe nicht sauber gearbeitet worden sein könnte. Letztendlich wurde somit lediglich das Kühlsystem entlüftet/gereinigt. Garantiefall, die Kosten übernahm XYZ.
Anfang Dezember 2015, also wieder nur ein paar Tage später, das gleiche Prozedere, etwa 500 km von meinem Wohnort entfernt: „Kühlwasser“- und „Stop!“-Symbol leuchteten auf, ich hielt umgehend an und rief den XYZ-eigenen Pannen-Service an, der mich zur nächsten Vertragswerkstatt abschleppen ließ. Ich bekam wieder für 3 Tage einen kostenlosen Mietwagen zur Verfügung gestellt. 2 Tage später teilte mir die Vertragswerkstatt mit, dass sie keinen Fehler finden können und sie das Kühlsystem entlüften/reinigen würden. Ich habe sie darauf hingewiesen, dass das erst getan wurde und es daran ja offensichtlich nicht liegen würde. Da ich 2 Tage später ohnehin für 3 Wochen in den Urlaub fliegen sollte, habe ich den Vorschlag gemacht, dass ich das Auto für eben diese 3 Wochen vor Ort lasse und sie sich damit einmal etwas näher mit dem Problem beschäftigen sollen. Es war ohnehin wieder ein Garantiefall, XYZ übernahm also erneut die Kosten.
Meine Nerven waren zu diesem Zeitpunkt bereits am Ende. Ich habe einen Kulanz-Antrag gestellt, ob XYZ die Kosten für meine 500 km Anreise übernimmt, um mein Auto abzuholen, der jedoch abgelehnt wurde. Nach mehreren Telefonaten erklärte sich XYZ zumindest bereit, 50 Prozent der Benzinkosten zu übernehmen.
Der absolute Hammer kam dann aber, als ich mein Auto in Empfang nahm. Der Meister der (großen und anscheinend namhaften) Vertragswerkstatt teilte mir mit, dass man zwar 10 Stunden lang an dem Auto gearbeitet habe und alles nach einem eigens von XYZ ausgearbeiteten Protokoll untersucht habe, man aber keinen Fehler gefunden habe. Wieder wurde nur das Kühlsystem entlüftet/gereinigt – und letztendlich stand mein Auto knapp 3 Wochen lang unberührt auf dem Werkstatt-Parkplatz. Verschenkte Zeit! Mein Hinweis, dass das Problem wohl in Kürze wieder auftreten werde, ließ der Kfz-Meister unbeachtet. Er entgegnete, dass man ja eine 8 km lange Probefahrt gemacht hätte, bei der das Problem nicht wieder aufgetreten sei.
Natürlich ließ die vierte Panne nicht auf sich warten – und die kam noch auf der Rückfahrt von der Werkstatt zu meinem Wohnort. Etwa nach 300 km gefahrener Strecke. 3 Stunden zuvor stand das Auto sozusagen noch in der Werkstatt. Wieder leuchteten „Kühlwasser“- und „Stop!“-Signal auf, ich hielt umgehend an und rief den XYZ-eigenen Pannen-Service. Neu war dieses Mal, dass auch Rauch aus dem Motorraum austrat. Für 3 Tage wurde mir ein Mietwagen zur Verfügung gestellt. Mein Auto wurde zur nächsten Vertragswerkstatt abgeschleppt.
Auch dort wollte man zunächst mit der Entlüften/Reinigen-Masche kommen, nach dem Erzählen dieser Geschichte schaute man aber etwas genauer hin. Dieses Mal war ich in einer kleinen Vertragswerkstatt gelandet, die mir klar machte, dass man sich um mein Fahrzeug frühestens in 2 Wochen kümmern könne. Ein Transfer zu meiner Haus-Werkstatt war nicht möglich, da auch diese angab, momentan ausgebucht zu sein.
Nach mehreren zähen Telefonaten mit der XYZ-Kundenbetreuung wurde mir zumindest eingeräumt, dass man mir den Mietwagen noch etwas länger zur Verfügung stellt. Ein genaues Datum für die Rückgabe wurde nicht vereinbart. Trotz telefonischer Aufforderung hat mir weder die Kundenbetreuung noch die Mietwagenfirma etwas Schriftliches zukommen lassen.
Anschließend erhielt ich 1x pro Woche eine Rückmeldung von der Werkstatt, in dem mein Auto steht. Tenor jedes Mal: „Der Fehler ist noch nicht gefunden, der Mietwagen muss verlängert werden.“ Ich ging davon aus, dass die Werkstatt dies regelt.
Inzwischen steht mein Auto seit 4 Wochen in der Werkstatt. Heute kam nun der Anruf, dass der Motor einen Schaden genommen hat und dieser ausgetauscht werden muss. Kostenpunkt: 10.000 Euro. Dieses Mal will XYZ die Kosten jedoch nicht übernehmen. Begründung: Die erste Inspektion kam 5000 km zu spät. Damit könne es sich nicht um einen Garantiefall handeln.
Zweiter Punkt: Fast zeitgleich hat sich auch die Mietwagenfirma bei mir gemeldet. XYZ weigert sich, die Kosten für die Anmietung zu übernehmen. Ich habe den Mietwagen umgehend bei der nächsten Station abgegeben. Man fordert von mir einen Betrag von rund 1000 Euro.
Da ich weiß, dass ich von XYZ nichts mehr zu erwarten habe, und da ich das Vertrauen in mein Auto komplett verloren habe, ziehe ich nun einen Rücktritt vom Kaufvertrag in Betracht. Ich habe dies bereits bei meinem Autohaus durchsickern lassen, aber man hat mir gesagt, dass ich da keinerlei Chance hätte. Da die erste Inspektion zu spät gekommen sei, müsse ich jetzt beweisen, dass der Motorschaden nicht selbstverschuldet sei, und das sei unmöglich. Das würde schon damit anfangen, dass ich nachweisen muss, dass immer genügend Kühlwasser im Behälter gewesen sei. Allerdings hat der XYZ-eigene Pannen-Service ja jedes Mal einen Pannenhelfer (meist ADAC) vorbeigeschickt, dessen erster Blick natürlich in den Behälter ging, der immer voll war.
Vielleicht kann mir jemand bei folgenden Fragen helfen:
-Wie hoch seht Ihr die Chancen, den Rücktritt vom Kaufvertrag durchzubekommen? Das geht natürlich nur mit einem Rechtsanwalt.
-Wenn der Rücktritt vom Kaufvertrag nicht möglich ist, kann ich dann zumindest die 500 km von meinem Wohnort entfernte Werkstatt belangen, auf dessen Hof mein Auto noch 3 Stunden vor der finalen Panne stand? Immerhin darf ich doch von einer Vertragswerkstatt verlangen dürfen, dass ich mit einem (angeblich) reparierten Auto wieder nach Hause fahren kann.
-Welche Chancen habe ich bei der Angelegenheit mit der Mietwagenfirma?
Beste Antwort im Thema
Dass ich nichts falsch verstehe:
Du hast einen Neuwagen mit 10 oder höchstens 300 Kliometern auf dem Tacho, also ganz gewiß nix Gebrauchtwagen, zum Rechnungswert von 12.500,- gekauft?
Und der Motor da drin ist inkl. ein paar Arbeitsstunden für Aus-/Einbau 10.000,- wert?
Irgendwie kriege ich diese Einzelwerte für Motor, Karosserie und Ausstatttung nicht in ein sinnvolles Verhältnis zueinander.
37 Antworten
Twingo mit Heckmotor? Gibts doch nur den V6 und der war wohl etwas teurer?
Der aktuelle Twingo (seit 2014) ist der Zwillingsbruder vom Smart und hat daher den selben Heckmotor, der übrigens bei beiden von Renault kommt.
Keine Faschingsferien, sondern ein ganz normaler Arbeitstag...
Wenn es hilft: Es handelt sich um den neuen Twingo III. Die Summe von 10.000 Euro wurde mir telefonisch von dem Autohaus genannt, in dem sich mein Auto momentan befindet. Ich habe daraufhin Rücksprache mit meinem eigenen Autohaus gehalten. Das sagt, dass es die Kalkulation des anderen Autohauses nicht kenne. Die Summe könne deshalb so hoch sein, weil der Einbau des Motors nach einer exakt von Renault festgelegten Vorgehensweise erfolgt. Das mache den Einbau teuer. Aber nur dann gebe Renault eine Garantie. Soweit die Aussage meines Autohauses.
Von der Mobilitätsgarantie habe ich bei der ersten Panne kein Gebrauch gemacht, weil sie mir einfach nicht bekannt war. Ich hatte bei all meinen Autos bislang das Glück, mit der Thematik nicht konfrontiert zu werden. Nach dieser ersten Panne habe ich mich dann näher damit beschäftigt und bin auf die Mobilitätsgarantie gestoßen, die ich seither nutze.
Die erste Panne ereignete sich gegen Mitternacht mitten in der Pampa. Ich hätte innerhalb der nächsten Stunden weder das Dorf, in dem sich die Werkstatt befindet, per ÖPNV verlassen noch meinen eigenen (ebenfalls in der Pampa gelegenen) Wohnort per ÖPNV erreichen können. Das Autohaus hat mir am nächsten Tag die Diagnose mitgeteilt. Die Wasserpumpe war nicht vorrätig, musste erst bestellt werden und trudelte den darauffolgenden Tag ein. Ich hätte somit (hin und zurück) 500 km mit dem Zug fahren müssen, um vielleicht 10 Stunden zu Hause verbringen zu können. Das ist weder wirtschaftlich noch sonstwie sinnvoll. Darum die zweite Nacht im Hotel. Mit den Kosten dafür habe ich genauso wenig ein Problem wie mit der Stoßdämpfer-Geschichte. Das war nur eine Randnotiz. Mein eigenes Autohaus teilte mir jedenfalls mit, dass das abgefahrene Profil in jedem Fall etwas mit den defekten Stoßdämpfern zu tun gehabt hätte. Und ich weiß ebenso, dass ich in den ersten Monaten gegen keinen Bordstein gefahren bin.
"Die Summe könne deshalb so hoch sein, weil der Einbau des Motors nach einer exakt von Renault festgelegten Vorgehensweise erfolgt. Das mache den Einbau teuer. Aber nur dann gebe Renault eine Garantie"
Das halte ich für garantierten Unsinn, die wollen ihren Kollegen wohl nicht in die Suppe spucken.
Aber sie sollten die Arbeitszeitwerte für einen solchen Umbau angeben können!
"Das war nur eine Randnotiz. Mein eigenes Autohaus teilte mir jedenfalls mit, dass das abgefahrene Profil in jedem Fall etwas mit den defekten Stoßdämpfern zu tun gehabt hätte. Und ich weiß ebenso, dass ich in den ersten Monaten gegen keinen Bordstein gefahren bin."
Ein defekter Stoßdämpfer äußert sich in einem ungleich abgefahrenen Reifen. Ungleich bedeutet hier daß dem Reifen das Profil in etwa handtellergroßen Stücken abgefahren wurde, die sich rund um den Reifenumfang verteilen..
Bei einer falschen Einstellung des Rades ist die rechte oder linke Seite des Reifens gleichmäßig über den Umfang abgefahren.
schrauber
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Was ist denn am Motor überhaupt kaputt, sodaß er getauscht werden solle. 😕
Fach-Leuten, welche 3x bei einem offensichtlichen Defekt keinen Fehler finden, würde ich eh nichts mehr zu-trauen.
Frage wie bekommt man viele nicht zielführende Antworten/Meinungen? In dem man viel Prosa, ohne Fakten m falschen Forum plaziert (Twingo-Forum, da findest Du eher Leute mit konkreter Erfahrung).
Ein Gang zum RA macht nur Sinn, wenn Du in der Lage bist, eine chronologische Aufstellung der Ereignisse zu fertigen:
Ereignis, Datum, km,
Eingeleitete Maßnahme, Motivation
Aussagen der Werkstatt/Reno: mündlich/schriftlich?
Rechnungen, sonstige Belege Fehlerspeicher-Ausdruck usw.
Ein RA muss das schnell und ohne Rückfragen, erfassen können.
Eigentlich stellt sich die Sache ganz einfach dar:
Bei den Reifen könnten falsche Dämpfer die Ursache sein. So was soll vorkommen und da im Werk die Spur nicht geprüft wird........
Du hättest aber dem Händler die Gelegenheit zum nachbessern dieses Folgeschadens geben müssen. Kostenerstattung für Eigeninitiative gibt es hier nicht.
Beim Motor geht nur was, wenn Du belegen kannst, dass die 25 tkm-Inspektion "vertragsheilend" war. Wenn nicht bist Du in den Bereich der Gewährleistung gefallen und musst die Kausalitäten nachweisen. Also einen Gutachter der den Motor zerlegt. Was das alles kostet? Vergiss es.
Die einzige Chance für das Auto sehe ich darin, einen gebrauchten Motor zu finden, sowie eine geeignete Werkstatt.
Von Motoreninstandsetzern rate ich ab. Selbst ein Twingo-Motor ist heute zu komplex dazu.
Oder wie der RA schreiben wird,"ich bedauere Ihnen keine günstigere Nachricht geben zu können".
OK, wieder was gelernt. Ich bin in der Kleinstwagenbranche nicht so aktiv, bei mir muss alles über 5m haben 🙂
Ich vermute den Defekt schon beim "Durchgehen" des Motors wie der TE beschrieben hat. Da wird wohl die ZKD oder mehr kaputt gegangen sein.
Ich weiss dass ein "schneller Smarter" den Motor in weniger als 5 tauscht. Der ist ja nur "drunter" geschraubt. Wieso Renault dann solche Preise aufruft ist mir ein Rätsel.
Hier hilft wohl wirklich nur noch fachkompetente Hilfe.
10T€ für den Motor? Lächerlich. Wenn man sieht das der Twingo neu am Markt ab 8T€ zu haben ist. Und da ist dann sogar noch etwas mehr als der Motor dabei...;-)
Das Ende vom Lied , der Hersteller lehnt Garantie ab ! Weil Fzg viel zu spät zur Inspektion gebracht wurde , denn diese gehört leider dazu ! Es streitet sich niemand u 500-1000km aber dann ist leider das Ende der fahnenstange erreicht. Egal welcher Hersteller es ist.
Es glaubt keiner auf was manche für Ideen kommen wofür der Hersteller haftbar gemacht werden soll .
Das in diesem Fall eventuell was schief gelaufen sein kann wage ich nicht zu beurteilen das überlasse ich anderen.
Kein Fahrzeughersteller wird das über Garantie laufen lassen, wenn der Käufer wissentlich in diesem Ausmaß die Bedingungen missachtet.
Dabei ist unerheblich ob die verschlafene Wartung ursächlich war oder nicht.
Ist zwar doof für den TE - aber es war auch ziemlich doof es so weit kommen zu lassen.
So viel kann er vermutlich mit allen Autos in seinem Leben durch reduzierte Wartung gar nicht mehr sparen wie er jetzt an Sonderausgaben hat.
Ich würde empfehlen den Wagen in die Garage zu schleppen, einen Ersatzmotor zu beschaffen (aus einem Unfallfahrzeug) und dann eine freie Werkstatt für den Einbau zu suchen.
Oder hat Renault/Smart eine günstigere Lösungsmöglichkeit für das konkrete Problem?
Mehr als spekulieren können wir letztendlich nicht. Wie schon jemand schrieb: Zum Rechtsanwalt mit allen Belegen und das beste hoffen. Das Autohaus hat alles getan um dich als Kunden zu verlieren. Leider ist das mittlerweile keine Seltenheit mehr. Bis auf 0815 und Schema-F können die nichts. Der Kunde wird immer höflich umgarnt solange er in regelmäßigen Abständen zur Inspektion kommt oder sich ein Neufahrzeug holt - mit anderen Worten Geld ausgibt. Wenn etwas schief läuft kommen die einem fast nie entgegen, und reagieren auch gerne pampig.
Dass das Autohaus/der Hersteller freiwillig nie zugeben würde, dass ein Rücktritt funktioniert, und einem dabei so viele Steine wie möglich in den Weg legt, das ist leider auch völlig normal.
Das ist schon sehr frech wie da mit dir als Kunden umgegangen wurde. Bei den kurz hintereinander folgenden Werkstattaufenthalten würde ich aber schon sagen, dass eine gewisse Chance besteht. Nach 25.000 Kilometern darf ein Motor nicht kaputt gehen, fertig aus. Das war selbst 1950 nicht normal, und garantiert nicht 2015/2016.
Egal ob ich nun eine (!) Inspektion um 5.000 Kilometer verschleppt habe oder nicht.
Leider wird man selbst als jahrelanger Stammkunde behandelt wie ein Bittsteller und ein Idiot.
Ich weis nicht warum die Besitzer so ein Drama macht ,das Fahrzeug ist Bj 10/2014 ,also noch volle Gewährleistung. Ich weis nicht ,ab zum Renault Händler neuer Motor rein fertig .Ich versteh das Problem nicht ,oder hab ich was über lesen.
Zitat:
@multiplex79 schrieb am 7. März 2016 um 16:31:59 Uhr:
… oder hab ich was über lesen.
Ja, hast du: "Allerdings hatte ich zu diesem Zeitpunkt schon 25.000 km auf dem Tacho, bei 20.000 km wäre die erste Inspektion fällig geworden." Ohne rechtzeitige Inspektion hast du eben keine Herstellergarantie mehr. Und die Gewährleistung des Händlers ist weit außerhalb der Beweislastumkehr, d.h. der TE muss den Beweis führen, dass das Fahrzeug schon bei Kauf den Mangel hatte. Da wird das Gutachten teurer als ein Ersatzmotor …
Nee nee ,jedes Fahrzeug hat zur freiwilligen Herstellergarantie noch in den ersten 2Jahren eine gesetzliche Gewährleistung und da liegt das Auto voll drin . Das hat mit Garantie überhaupt nix zu tun. Einfach Händler wechseln und fertig.
Das war doch ein Neuwagen...!!!!!