Motorraum gebrauchte Eklasse 220CDI

Mercedes

Moin Leute ich hab mit vor 2 Tagen eine gebrauchte Eklasse BJ 2009 gekauft.
Der Verkäufer hat mich ordentlich über den Tisch gezogen und danach direkt überall blockiert und ich hab das Auto extrem extrem naiv gekauft ohne es auf Herz und Nieren zu prüfen.
Gestern beim TÜV gewesen super Gau Kühlerwasser läuft am Unterboden raus, Feder 2 Achse hinten gebrochen Bremsleistung korrodieren zum Teil oder sind geschwächt.
Jetzt hab ich im Internet auch Bilder gesehen vom Motorraum, die anders aussehen als bei mir.
Der Motor wird auch ordentlich Öl feucht.

Vielleicht kann mir hier jemanden weiterhelfen was genau da gemacht wurde ?

Google bild
Unterboden
Unterboden 2 kühlwasser
+1
92 Antworten

Zitat:

@2er_Dmw schrieb am 22. Januar 2025 um 20:24:00 Uhr:


Habe eine RS ohne SB.
Anwalt meinte Chance ist da dass ich wieder rauskomme grade durch die Beweisführung mit den Indizien.
Außerdem ist kein richtiger Kaufvertrag zustande gekommen da der Verkäufer nicht der eigentliche Besitzer des Wagens ist und somit auch anfechtbar.

So zumindest Einschätzung vom Anwalt.

Der Anwalt gewinnt immer! Egal wie es ausgeht.

Hast du eine Kopie des Perso vom Besitzer? Sind die Daten incl. in der Vollmacht aufgeführt die der Verkäufer hatte und die du jetzt hoffentlich hast?

Auch wenn du Recht bekommen solltest, bedeutet das noch lange nicht, das du dein Geld bekommst, das hat der Besitzer längst ausgegeben und ist aktuell Chronisch Klamm ..!

Auch wenn der Kaufvertrag nichtig sein sollte, selbes Problem wie im Absatz zuvor, du hast immer noch kein Geld zurück.
Ich bin jetzt kein Jurist, wenn der Kaufvertrag nichtig ist und die "zwei" sich absprechen, in der Form, das der eine das Auto des anderem OHNE dessen wissen verkauft hätte und er jetzt von dir SEIN Auto zurück fordert?
Kann man "Eigentum" an einer Sache erwerben, die jemand anderes einem anderen gestohlen / Unterschlagen hat (die Vollmacht hätte der Kumpel gefälscht und warum er den Fahrzeugbrief hat, dazu gibt es auch eine passende Geschichte ..)?
Du müsstest dem Besitzer das Auto zurückgeben und vom Verkäufer das Geld einfordern, du hättest ggf. eine Zeitlang nichts.
Oder schlimmstenfalls am Ende gar nichts, das Auto hat der Besitzer und der Verkäufer ist Zahlungsunfähig ..!

Der Anwalt soll Verkäufer und wenn möglich (Rechtlich) den Besitzer anschreiben und "Druck machen".
An der Reaktion wirst du sehen, wie groß deine Chancen auf eine Einigung sein werden.
Und dann musst du überlegen, was am sinnvollsten ist.

MfG Günter

Zitat:

@2er_Dmw schrieb am 22. Januar 2025 um 21:16:50 Uhr:



Zitat:

@Monochromatic schrieb am 22. Januar 2025 um 21:14:15 Uhr:


So ein RS-Prozess kann sich 1-2 Jahre hinziehen. Erst das Geplänkel der Anwälte, dann werden Gutachten von Sachverständigen eingeholt und das Gericht muss auch erstmal Zeit für ein Verfahren haben. Und dann ist nichtmal sicher, ob du überhaupt einen Euro siehst. Hat der VK kein Geld, gehst du höchstens mit einem vollstreckbaren Titel nach Hause.
In dieser Zeit steht der Wagen kaputt herum und wird noch älter.

Ich merke schon du bist da sehr negativ eingestellt, aber nichts versuchen ist für mich keine Option.

Ich merke, du hast nichts aber auch Garnichts begriffen, oder?
Ist dein Hauptrechner, wie beim Autokauf, mal wieder Offline?😕

Hier wird die gerade aufgezeigt, das der Rechtsweg langwierig sein kann und mit ungewissem Ausgang.
Wie sagen Juristen immer: "Vor Gericht ist es wie auf hoher See, man ist in Gottes Hand!"

Wenn der Richter meint, das du nicht betrogen worden bist oder vielleicht "Warnzeichen" nicht genügend beachtet hast, verlierst du.
Und wenn du Gewinnst, hast du noch lange dein Geld nicht zurück.
Zwischenzeitlich kannst du das Auto vermutlich nicht nutzen?
Das Auto muss irgendwo stehen, es wird älter, ggf. musst du Kosten für Gutachten vorstrecken oder bezahlen, die du wie den Kaufpreis am Ende erst von wem auch immer bekommen musst, wenn du gewinnst.

Das läuft im Grund jetzt auf eine Kosten / Nutzen Rechnung incl, Risiko Bewertung hinaus. Was kann ich Gewinn, was kann ich max. erreichen, mit einer X Prozentigen Wahrscheinlichkeit.
Du musst Gewinn und dann das Geld erst zurück bekommen. 100% dein Risiko.
Dafür musst du aber erst noch Geld investieren.

Oder ist es günstiger, wenn Verkäufer und Besitzer auf Schreiben des RA nicht reagieren oder kein einlenken erkennbar wird, vor beschreiten des Rechtsweges, 1-2tEu Verlust als Lehrgeld zu verbuchen und du schließt damit ab?

MfG Günter

Zitat:

@Pleulbrecher schrieb am 22. Januar 2025 um 00:44:14 Uhr:


Du hast da wohl einen typischen Händler vor dir gehabt. „Isch verkaufe für Kuseng“. Ich war im Kfz Handel tätig und viel gelernt über Menschenkenntnisse usw. In der Branche gibt es einfach zu viele schwarze Schafe, weil jeder den möglichst größten Profit erwirtschaften will. Selbst mit einer Motorwäsche. Hatte das Problem auch mal. Gekauft eine c klasse für den Handel und stellte sich im nachgang heraus, dass diese 300.000km mehr gelaufen sei, als auf dem Tacho. Im KV war natürlich auch der Name des „Kuseng“. Elektronisches Scheckheft von MB lag mir vor. Von vorne bis hinten gefälscht. Dies passierte mir am Anfang des Handels. Da war man noch blauäugig unterwegs.

Seit dem, wenn ich schon solche Aussagen höre, drehe ich mich um und verlasse die Besichtigung. Mittlerweile ist es aber schon so schlimm geworden, dass ich keine „Hazmat‘s“ anschreibe. Wenn der Michael heißt und ich jedoch schon am Telefon erkenne, anhand der Stimme und Sprache, dass der auf keinen Fall Michael mit Vornamen heißt, lege ich auch auf. Man lernt immer aus seinen Fehlern.

Es mag sein, das es unter bestimmten Nationalitäten solche Leute gibt aber es sind bei weitem nicht alle so!
Ich bin auch von Deutschen Händler verarscht worden oder es wurde zu mindest versucht.
Und ich habe viele "Hazmat`s" kennengelernt die sich äußerst korrekt verhalten haben und auch ehrlich waren: "Das Auto verkaufe ich ihnen NICHT, der geht in den Export, Technisch für D nicht mehr verwendbar."

MfG Günter

Zitat:

@4matic Guenni schrieb am 24. Januar 2025 um 18:55:51 Uhr:



Zitat:

@2er_Dmw schrieb am 22. Januar 2025 um 20:24:00 Uhr:


Habe eine RS ohne SB.
Anwalt meinte Chance ist da dass ich wieder rauskomme grade durch die Beweisführung mit den Indizien.
Außerdem ist kein richtiger Kaufvertrag zustande gekommen da der Verkäufer nicht der eigentliche Besitzer des Wagens ist und somit auch anfechtbar.

So zumindest Einschätzung vom Anwalt.

Der Anwalt gewinnt immer! Egal wie es ausgeht.

Hast du eine Kopie des Perso vom Besitzer? Sind die Daten incl. in der Vollmacht aufgeführt die der Verkäufer hatte und die du jetzt hoffentlich hast?

Auch wenn du Recht bekommen solltest, bedeutet das noch lange nicht, das du dein Geld bekommst, das hat der Besitzer längst ausgegeben und ist aktuell Chronisch Klamm ..!

Auch wenn der Kaufvertrag nichtig sein sollte, selbes Problem wie im Absatz zuvor, du hast immer noch kein Geld zurück.
Ich bin jetzt kein Jurist, wenn der Kaufvertrag nichtig ist und die "zwei" sich absprechen, in der Form, das der eine das Auto des anderem OHNE dessen wissen verkauft hätte und er jetzt von dir SEIN Auto zurück fordert?
Kann man "Eigentum" an einer Sache erwerben, die jemand anderes einem anderen gestohlen / Unterschlagen hat (die Vollmacht hätte der Kumpel gefälscht und warum er den Fahrzeugbrief hat, dazu gibt es auch eine passende Geschichte ..)?
Du müsstest dem Besitzer das Auto zurückgeben und vom Verkäufer das Geld einfordern, du hättest ggf. eine Zeitlang nichts.
Oder schlimmstenfalls am Ende gar nichts, das Auto hat der Besitzer und der Verkäufer ist Zahlungsunfähig ..!

Der Anwalt soll Verkäufer und wenn möglich (Rechtlich) den Besitzer anschreiben und "Druck machen".
An der Reaktion wirst du sehen, wie groß deine Chancen auf eine Einigung sein werden.
Und dann musst du überlegen, was am sinnvollsten ist.

MfG Günter

Ich glaube dann wäre es Betrug und ich würde einen Titel gegen Ihn erwerben.
Ich hab das ganze schon dem Anwalt übergeben und schaue was bei raus kommt. Zahlungsunfähig ist er denke ich nicht.

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Zitat:

@4matic Guenni schrieb am 24. Januar 2025 um 19:17:45 Uhr:



Zitat:

@2er_Dmw schrieb am 22. Januar 2025 um 21:16:50 Uhr:


Ich merke schon du bist da sehr negativ eingestellt, aber nichts versuchen ist für mich keine Option.

Ich merke, du hast nichts aber auch Garnichts begriffen, oder?
Ist dein Hauptrechner, wie beim Autokauf, mal wieder Offline?😕

Hier wird die gerade aufgezeigt, das der Rechtsweg langwierig sein kann und mit ungewissem Ausgang.
Wie sagen Juristen immer: "Vor Gericht ist es wie auf hoher See, man ist in Gottes Hand!"

Wenn der Richter meint, das du nicht betrogen worden bist oder vielleicht "Warnzeichen" nicht genügend beachtet hast, verlierst du.
Und wenn du Gewinnst, hast du noch lange dein Geld nicht zurück.
Zwischenzeitlich kannst du das Auto vermutlich nicht nutzen?
Das Auto muss irgendwo stehen, es wird älter, ggf. musst du Kosten für Gutachten vorstrecken oder bezahlen, die du wie den Kaufpreis am Ende erst von wem auch immer bekommen musst, wenn du gewinnst.

Das läuft im Grund jetzt auf eine Kosten / Nutzen Rechnung incl, Risiko Bewertung hinaus. Was kann ich Gewinn, was kann ich max. erreichen, mit einer X Prozentigen Wahrscheinlichkeit.
Du musst Gewinn und dann das Geld erst zurück bekommen. 100% dein Risiko.
Dafür musst du aber erst noch Geld investieren.

Oder ist es günstiger, wenn Verkäufer und Besitzer auf Schreiben des RA nicht reagieren oder kein einlenken erkennbar wird, vor beschreiten des Rechtsweges, 1-2tEu Verlust als Lehrgeld zu verbuchen und du schließt damit ab?

MfG Günter

Du scheinst ziemlich frustriert zu sein Günter 🙂 ich hoffe trotzdem du findest den Weg zu Glückseligkeit anstatt hier weiter rumzumotzen.
Du scheinst weder ein Anwalt zu sein noch scheinst du Ahnung vom Auto zu haben. Was genau ist dein Mehrwert mit deinen Posts hier?
Kannst du nicht lesen? Ich bin Rechtsschutzversichert, ich zahle nichts für den Anwalt, wenn nichts rauskommt habe ich Pech gehabt und wenn doch bin ich froh. Kein Risiko. Gutachten habe ich schon anfertigen lassen.

Lehrgeld zahle ich so oder so von daher kein Risiko und jetzt lasse deine Negativität bitte woanders aus.

Zitat:

@4matic Guenni schrieb am 24. Januar 2025 um 19:26:34 Uhr:



Zitat:

@Pleulbrecher schrieb am 22. Januar 2025 um 00:44:14 Uhr:


Du hast da wohl einen typischen Händler vor dir gehabt. „Isch verkaufe für Kuseng“. Ich war im Kfz Handel tätig und viel gelernt über Menschenkenntnisse usw. In der Branche gibt es einfach zu viele schwarze Schafe, weil jeder den möglichst größten Profit erwirtschaften will. Selbst mit einer Motorwäsche. Hatte das Problem auch mal. Gekauft eine c klasse für den Handel und stellte sich im nachgang heraus, dass diese 300.000km mehr gelaufen sei, als auf dem Tacho. Im KV war natürlich auch der Name des „Kuseng“. Elektronisches Scheckheft von MB lag mir vor. Von vorne bis hinten gefälscht. Dies passierte mir am Anfang des Handels. Da war man noch blauäugig unterwegs.

Seit dem, wenn ich schon solche Aussagen höre, drehe ich mich um und verlasse die Besichtigung. Mittlerweile ist es aber schon so schlimm geworden, dass ich keine „Hazmat‘s“ anschreibe. Wenn der Michael heißt und ich jedoch schon am Telefon erkenne, anhand der Stimme und Sprache, dass der auf keinen Fall Michael mit Vornamen heißt, lege ich auch auf. Man lernt immer aus seinen Fehlern.

Es mag sein, das es unter bestimmten Nationalitäten solche Leute gibt aber es sind bei weitem nicht alle so!
Ich bin auch von Deutschen Händler verarscht worden oder es wurde zu mindest versucht.
Und ich habe viele "Hazmat`s" kennengelernt die sich äußerst korrekt verhalten haben und auch ehrlich waren: "Das Auto verkaufe ich ihnen NICHT, der geht in den Export, Technisch für D nicht mehr verwendbar."

MfG Günter

Die Realität sieht überwiegend leider anders aus. Hier wurde der Stereotyp eben erfüllt.

Leute!
Hackt doch nicht aufeinander herum... das bringt doch Keinem etwas.
Vielmehr sollten ALLE daraus lernen.... oder zumindest "den Anderen helfen" und die Hilfe auch annehmen.
Klar ist das frustrierend, wenn man offensichtlich blauäugig beschissen wird, aber deshalb hat sich G. ja auch schon selber über sich geärgert und greift jetzt nach einem Strohhalm um da wieder "raus" zu kommen.
Ich an seiner Stelle hätte mich jedenfalls auch über Ratschläge /Tips gefreut und angenommen, aber da er ja schon weiß, dass er Scheiße gebaut hat muss man das doch nicht noch "salzen".
Dumm gelaufen, dazu gelernt und beim nächsten Mal wird's besser...

Also... Kommt wieder runter, OK?

Mfg CaKü

Zitat:

@2er_Dmw schrieb am 24. Januar 2025 um 23:02:20 Uhr:


Gutachten habe ich schon anfertigen lassen.

Bereits nach 4 Tagen? Gewöhnlich muss die RS dem erst schriftlich zustimmen.
Vorher wird normalerweise erst dem Verkäufer mit angemessener Frist die Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben (wenn die Arglist nicht belegt werden kann).

Na dann: Viel Glück!

Zitat:

@Monochromatic schrieb am 25. Januar 2025 um 10:00:07 Uhr:



Zitat:

@2er_Dmw schrieb am 24. Januar 2025 um 23:02:20 Uhr:


Gutachten habe ich schon anfertigen lassen.

Bereits nach 4 Tagen? Gewöhnlich muss die RS dem erst schriftlich zustimmen.
Vorher wird normalerweise erst dem Verkäufer mit angemessener Frist die Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben (wenn die Arglist nicht belegt werden kann).

Na dann: Viel Glück!

Ich war nur in Werkstätten und nein die RS muss einem Gutachten nicht zustimmen. Deckungszusage habe ich.
Mal schauen ob das was wird.

Einem Gerichtsgutachten muss die RS nicht zustimmen. Da hast du Recht. In den Fall wird das Gutachten vom Gericht bestellt. Aber schon nach 4 Tagen?
Gibst du bzw. dein Anwalt ein Gutachten in Auftrag, handelt es sich um ein Parteigutachten. Dafür ist normalerweise eine gesonderte Deckungszusage der RS erforderlich - Wenn du es nicht selbst zahlen willst. Wir reden hier von einem gerichtfesten Gutachten - Also von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen.
Ein einfacher Kostenvoranschlag einer Werkstatt zählt vor Gericht nicht.

Zitat:

@Monochromatic schrieb am 25. Januar 2025 um 10:42:49 Uhr:


Einem Gerichtsgutachten muss die RS nicht zustimmen. Da hast du Recht. In den Fall wird das Gutachten vom Gericht bestellt. Aber schon nach 4 Tagen?
Gibst du bzw. dein Anwalt ein Gutachten in Auftrag, handelt es sich um ein Parteigutachten. Dafür ist normalerweise eine gesonderte Deckungszusage der RS erforderlich - Wenn du es nicht selbst zahlen willst. Wir reden hier von einem gerichtfesten Gutachten - Also von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen.
Ein einfacher Kostenvoranschlag einer Werkstatt zählt vor Gericht nicht.

Also eine Werkstatt hat mir einen Kostenvoranschlag sowie ein erstes Gutschten angefertigt.

Bezüglich Kühlmittelverlust musste ein Schlauch gewechselt werden das ganze wurde ebenfalls genau dokumentiert und fotografiert. Der Wagen hätte sonst nicht mehr weiter beweget werden dürfen.

Werkstatt erstellt kein Gutachten! Dazu fehlt denen die Gutachtereigenschaft! Kostenvoranschlag nutzt die vor Gericht aber nichts!
PS: Gutachten kostet um die 300€!

Ich sag nur wie ich es machen würde.
Klar würde ich mich ärgern, zum einen über den Verkäufer zum anderen über mich.
Aber was ich im Leben gelernt habe, ist Schadensäbwägung.
Du wolltest keinen Neuwagen, und hast Dich bewusst für einen alten Gebrauchten entschieden. Somit ist ja auch klar, dass Reparaturen anstehen können. Das ist immer ein Glücksspiel, und ohne Garantie von Privat sowieso.
Jetzt gehts natürlich um die Frage, wie hoch die Reparaturkosten sind, sollten sie sich in Grenzen halten, und so sieht es aus, so sollte man tatsächlich darüber nachdenken, es gut sein zu lassen. Glaube nur nicht, das Rechtsbeistände nur Aufträge mit Erfolgsaussicht annehmen, um es mal vorsichtig zu formulieren.
Wie gesagt, wenn man das Auto für +/- 1000€ in einer freien Werkstatt in Gang kriegen lassen kann, würde ich keine Sekunde darüber nachdenken einen anderen Weg zu gehen. Hier entstehen mehr Kosten, Stress, Ärger, schlaflose Nächte usw. -das wäre es mir nicht wert, nur um am Ende, wenns blöd läuft nicht mal Recht zu bekommen. Und selbst wenn, hast noch lange nicht das Geld.
Ich würde versuchen mit den Verkäufer ohne Anwalt auf vernünftiger Basis eine Lösung in Form von Teilen der Reparaturkosten zu finden.
Selbstverständlich ist es ungerecht, und er hat Dich scheinbar über die Ohren gehauen, aber Recht bekommen ist ein steiniger und teurer weg, auch mit RS.
Etwas Schuld musst Du Dir auch eingestehen, man kauft kein altes Auto von Privat, ohne Ahnung, oder ohne jemanden der Ahnung hat mitzunehmen; und schon gar nicht von einen der nicht mal der Eigentümer ist. Das könnte noch viel schlechter laufen…
Allerdings muss man da tatsächlich über seinen eigenen Schatten springen können. Ich würds wenn der Schaden nicht überhoch wie Motorschaden ist, machen. Aber das soll kein Ratschlag sein, nur so wie ich es vielleicht machen würde, und sicher ist es nicht für jeden nachvollziehbar einfach so nachzugeben. Ich entschuldige meine Meinung dafür mit meinen Alter.

Zitat:

@mjbralitz schrieb am 25. Januar 2025 um 13:15:11 Uhr:


Werkstatt erstellt kein Gutachten! Dazu fehlt denen die Gutachtereigenschaft! Kostenvoranschlag nutzt die vor Gericht aber nichts!
PS: Gutachten kostet um die 300€!

Sinnlos!
Manchmal könnte man denke es sind Ferien ..!

MfG Günter

Zitat:

@canini50 schrieb am 25. Januar 2025 um 13:41:24 Uhr:


Ich sag nur wie ich es machen würde.
Klar würde ich mich ärgern, zum einen über den Verkäufer zum anderen über mich.
Aber was ich im Leben gelernt habe, ist Schadensäbwägung.
Du wolltest keinen Neuwagen, und hast Dich bewusst für einen alten Gebrauchten entschieden. Somit ist ja auch klar, dass Reparaturen anstehen können. Das ist immer ein Glücksspiel, und ohne Garantie von Privat sowieso.
Jetzt gehts natürlich um die Frage, wie hoch die Reparaturkosten sind, sollten sie sich in Grenzen halten, und so sieht es aus, so sollte man tatsächlich darüber nachdenken, es gut sein zu lassen. Glaube nur nicht, das Rechtsbeistände nur Aufträge mit Erfolgsaussicht annehmen, um es mal vorsichtig zu formulieren.
Wie gesagt, wenn man das Auto für +/- 1000€ in einer freien Werkstatt in Gang kriegen lassen kann, würde ich keine Sekunde darüber nachdenken einen anderen Weg zu gehen. Hier entstehen mehr Kosten, Stress, Ärger, schlaflose Nächte usw. -das wäre es mir nicht wert, nur um am Ende, wenns blöd läuft nicht mal Recht zu bekommen. Und selbst wenn, hast noch lange nicht das Geld.
Ich würde versuchen mit den Verkäufer ohne Anwalt auf vernünftiger Basis eine Lösung in Form von Teilen der Reparaturkosten zu finden.
Selbstverständlich ist es ungerecht, und er hat Dich scheinbar über die Ohren gehauen, aber Recht bekommen ist ein steiniger und teurer weg, auch mit RS.
Etwas Schuld musst Du Dir auch eingestehen, man kauft kein altes Auto von Privat, ohne Ahnung, oder ohne jemanden der Ahnung hat mitzunehmen; und schon gar nicht von einen der nicht mal der Eigentümer ist. Das könnte noch viel schlechter laufen…
Allerdings muss man da tatsächlich über seinen eigenen Schatten springen können. Ich würds wenn der Schaden nicht überhoch wie Motorschaden ist, machen. Aber das soll kein Ratschlag sein, nur so wie ich es vielleicht machen würde, und sicher ist es nicht für jeden nachvollziehbar einfach so nachzugeben. Ich entschuldige meine Meinung dafür mit meinen Alter.

Nichts anderes haben andere und ich ihm die letzten fünf 5 (!) Seiten versucht zu erklären. Auf unterschiedliche Weise.

Das führt hier zu nichts.
Ich bin raus.

MfG Günter

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