Motorrad auf der Terrasse im EG abstellen?
Guten Tag zusammen,
ich möchte mir in der kommenden Woche ein Motorrad kaufen, leider weiß ich aber nicht, wo ich es abstellen kann.
Ich besitze eine Eigentumswohnung im Erdgeschoss im Rems-Murr-Kreis. Die Wohnung besitzt eine winzige Terrasse. Von der öffentlichen Straße aus könnte ich das Motorrad problemlos auf die Terrasse schieben.
Ist das parken auf der eigenen Terrasse erlaubt? Da sie sich im EG befindet muss man sich bzgl. des Gewichts keine Gedanken machen. Da es eine Eigentumswohnung ist, kann es auch keine Probleme mit einem Vermieter geben.
Aber wie sieht es mit dem Brandschutz aus? Woher kann erfahren, ob es vielleicht vom Staat aus verboten ist, ein KFZ auf der eigenen Terrasse abzustellen?
Alternativ könnte ich das Motorrad auch in meinem Garagenstellplatz einfach vor oder hinter mein Auto stellen. Dann würde das Auto/Motorrad aber 50 cm über die Parkfläche hinausragen. Wäre zwar kein Problem, da für die anderen Autos immer noch eine Breite von über 3m für die Durchfahrt zur Verfügung stehen würde. Da könnte es dann aber trotzdem auch zu Problemen mit den anderen Wohnungseigentümern kommen.
Vielen Dank!
Beste Antwort im Thema
Stell das Möpp auf die Terasse und fertig ist es.
142 Antworten
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 9. April 2018 um 08:10:20 Uhr:
Ich wette gleich kommen hier welche auf die Idee ihr Auto auf der Terrasse zu parken um sich die Stellplatzmiete zu sparen. 😁
Wenn es die Größe hergibt? 😁 😁 😁
Bei unserem letzten Haus hatte ich auf der hinteren Terrasse tatsächlich 2 abgemeldete Autos stehen, aber das war halt ein Einfamilienhaus mit knapp über 1000qm Grundstück.
Man sollte sich auch nicht so aufregen. Ein ehemaliger Nachbar stand um 20:05 Uhr hinter einem, wenn man noch schnell etwas mit einer Flex erledigen musste. Bei solchen weiß man dann aber auch, was die dürfen, die machen sich selbst das Leben schwer.
Ein eigenes Haus ist auch nicht mit einem Wohnblock vergleichbar 🙄
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 9. April 2018 um 08:10:20 Uhr:
Ich wette gleich kommen hier welche auf die Idee ihr Auto auf der Terrasse zu parken um sich die Stellplatzmiete zu sparen. 😁
Ich würde nicht einmal einen Lambo auf der Terasse parken. Ich finde auch diese peinlichen Glasgaragen neben dem Wohnzimmer (sieht man mal als noble Architektenbilder) albern. Peinlich, peinlich.
Zitat:
@Bleikugel schrieb am 09. Apr. 2018 um 08:18:03 Uhr:
Ein eigenes Haus ist auch nicht mit einem Wohnblock vergleichbar ??
Ach sag bloß, da wäre glaube ich nie im Leben jemand anderes drauf gekommen.
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Obacht, ich vermute dass es sich bei der Terrasse / Garten um ein Sondernutzungsrecht an einem Gemeinschaftsgrundstück handelt. Das wird anders gewertet als das tatsächlich im Grundbuch eingetragene Eigentum an der Wohnung an sich bzw. einem Sondereigentum.
Oder anders formuliert.: Wenn es Sondernutzungsrecht ist, dann gehört die Terrasse tatsächlich gemeinschaftlich allen, jedoch hat der Eigentümer der dazugehörigen Wohnung das zweckbestimmte Nutzungsrecht.
https://...sverwalter-vermittlung.de/.../
Besonders Punkt 3 sollte man beachten. Die Zweckbestimmtheit ist das Stichwort und das kann tatsächlich schwierig werden...
Ich wohne zwar nicht im Rems-Murr-Kreis sondern in Esslingen, aber ich stelle mir das problematisch vor. Ich kenne deine Nachbarn zwar nicht, aber es wird sich nahezu garantiert einer finden, den das stört. Einfach nur so. Weil "mr dees ned so oifach macha koh".
Ich bin zwar Schwabe mit Leib und Seele, aber diese Mentalität meiner Landsleute (insbesondere der älteren Semester) kotzt mich dermaßen an.
Ich denke, das ist alles nicht so einfach.
Wichtig wäre zu wissen, was überhaupt in der Teilungserklärung steht. Hier können nach gemeinsamen Beschluss der Eigentümer bestimmte Regeln zur Nutzung des Wohn- bzw. Sondereigentums festgelegt sein.
Wessen Grundstück musst Du von der Straße aus zur Terrasse queren? Allgemein- oder Sondereigentum?
Wohnungen, Balkone und Terrassen unterliegen üblicherweise einer vereinbarten Nutzung, die baubehördlich vorgeschrieben ist. Du darfst ja z. B. auch eine Garage nicht als Wohnraum oder Lager nutzen. Das ist jedoch von Bundesland zu Bundesland verschieden. Deine zuständige Baubehörde (Bausaufsicht) gibt Dir da sicherlich Auskunft.
Es soll aber auch sehr lockere WEG geben. Sprechen hilft in jedem Fall.
Ja klar.
Erst mal mit allen sprechen, die Baubehörde des Bundeslandes fragen und am besten noch direkt Frau Merkel um Erlaubnis bitten.
Was soll denn groß passieren, wenn sich zeigt, dass das Abstellen tatsächlich unerlaubt passiert?
Man stellt sein Motorrad dann halt nicht mehr dort ab.
Wir sprechen doch jetzt nicht von einem Carport oder Wintergarten, bei dem Montage / Dempntage einen Haufen Geld verschlingen würden.
Was nützt es dem TE, wenn er sich das Mopped jetzt kauft, auf die Terrasse stellt, danach Ärger bekommt und das Ding anschließend auf die Straße stellen muss, wo er es gar nicht haben wollte?
Es gibt blöde Situationen, die bei der Beantwortung einfachster Fragen vorher gar nicht erst entstehen. In die Teilungserklärung kann es als WEG selbst sehen, Bauamt kostet einen einzigen Anruf. Ein Aufwand von max. 5 Minuten...
Am besten der TE klärt mal die genauen örtlichen Gegebenheiten
Am schönsten mit Bild der Terrasse . Und dann kann man sich ein genaueres Bild machen.
Und mich persönlich stört der Anblick eines Motorrades, selbst wenn es Potthässlich ist weniger,als wenn eine/einer auf der Terrasse sich sonnt, wo mein Kopfkino den WürgeReflex auslöst.
Ich würde ebenfalls nicht fragen,bekommt man nur dumme Antworten und das Moped einfach auf die Terrasse stellen. Wenn mir bekannt wäre,dass es sich bei meine Nachbarn um Denunzianten handelt,wurde ich evtl eine MotorradGarage drüber ziehen. Und dann LmaA.
Und ob von dem Moped auf der Terrasse mehr Gefahr ausgeht,als von den restlichen brennbaren Materialen was in der Wohnung rumsteht, sei mal dahingestellt. Dann muss ich demnächst als EigentumswohnungsBesitzer die anderen Eigentümer fragen,ob ich mir Echtkerzen an den Baum stecken darf oder nicht.
Ein vergessener Topf mit Öl auf dem Herd,ist gefährlicher als das Moped auf dem Balkon.
Aber es wird schon welche geben,die mit dem TE stänkern werden.
Gruß M
WAs soll denn daran so schlimm sein wenn da ein Motorrad steht?? 😁😁
MAcht man sich dort auch solche Gedanken was man für ein Namesschild oder Fussmatte vor die Tür macht und ob es dem Nachbar gefällt?
Leben und Leben lassen
Zitat:
@Harig58 schrieb am 9. April 2018 um 13:06:56 Uhr:
Was nützt es dem TE, wenn er sich das Mopped jetzt kauft, auf die Terrasse stellt, danach Ärger bekommt und das Ding anschließend auf die Straße stellen muss, wo er es gar nicht haben wollte?
Das nützt ihm nichts.
Aber das ist hier auch gar nicht relevant, da der TE das MR ja nach eigenen Angaben alternativ zum Balkon auch einfach in seine Garage stellen kann.
Zitat:
@pico24229 schrieb am 9. April 2018 um 13:21:48 Uhr:
WAs soll denn daran so schlimm sein wenn da ein Motorrad steht?? 😁😁
MAcht man sich dort auch solche Gedanken was man für ein Namesschild oder Fussmatte vor die Tür macht und ob es dem Nachbar gefällt?
Leben und Leben lassen
Du glaubst ja gar nicht, was es hier in der Gegend für Kollegen gibt... Dir, mir und 99% aller Mitbürger geht es am Arsch vorbei, wenn einer sein Motorrad auf seiner Terrasse abstellt. Dann gibt es aber den einen unter 100, dem das ein derartiger Dorn im Auge ist, dass er Himmel und Hölle in Bewegung setzt, um das Ding da wegzubekommen. Warum, weiß er selbst nicht. Hauptsache, man findet in irgendeiner veralteten Haus- oder Bauverordnung einen Absatz dazu und hat Recht gehabt...