Motorhaube großflächig zerkratzt durch Waschanlage - Bitte um Beurteilung
Hallo liebe Foren Mitglieder,
nachdem ich 6 Jahre lang passiv mitgelesen habe und über Volvo ( V60 ) und diversen BMW´s nun wieder zu Volvo kam, habe ich mich mit meinem aktuellen Fall einmal dazu entschlossen, mich zu registrieren und um Rat zu fragen.
Zunächst zu dem Fahrzeug.
- XC 60 D4 Geartronic Momentum 190 PS
- Schwarz uni black stone
- Lederpaket mit Komfortsitzen
- Einparkhilfe vorn und hinten
- Rückfahrkamera
- Laderaum Paket mit Heckklappenautomatik
- Winter Paket
- Business Paket
Nachdem der Wagen in 11/2018 zugelassen wurde hat er gerade einmal zwei mal die Waschanlage gesehen und nach dem Schmuddelwetter der letzten Tage hat mich gestern der Eifer gepackt und ich bin zu Mr. Wash in Altona gefahren, wo sich leider ein etwas ungünstiger Schaden ereignet hat.
Also bin ich, wie gesagt, am Freitag den 08.03.2019, um kurz nach 14 Uhr los und zu Mr. Wash gefahren.
Die Vorreinigung war dieses Mal nicht besonders gründlich, da der Mitarbeiter nur sehr kurz auf die Motorhaube und das Heck hielt. Nach der Vorreinigung bin ich rein gefahren und habe mich durch die Anlage ziehen lassen. Beim Durchziehen ist mir ein lautes „Plopp“ aufgefallen, was irgendwie metallisch klang. Dieses Geräusch klang so, als wenn die Haube eingedrückt und zurückgesprungen ist.
Nachdem ich dann aus der Anlage raus war und auf die Staubsaugerplätze gefahren bin, habe ich einen Schaden an der Haube bemerkt ( siehe Fotos )
Danach habe ich einen Mitarbeiter gerufen und ein freundlicher Herr von Mr. Wash kam, um den Schaden aufzunehmen. Die Aussage des Herrn war, dass er sich nicht vorstellen kann, dass der Schaden durch die Anlage entstanden ist. Ich habe daraufhin entgegnet, dass das Auto vorher keinen Schaden hatte, erst zwei Mal gewaschen wurde und ich habe auch das Geräusch noch einmal erklärt.
Dann haben wir das Protokoll aufgenommen und ich bin gefahren, da die nichts tun können / wollen.
Der Weg sieht laut Mr. Wash vor, dass wir einen Kostenvoranschlag machen sollen, der wird eingereicht und die geben das gleich deren Anwalt, um das abzuwenden. Wenn wir damit nicht einverstanden sind, dann müssen wir klagen und dann wird ein Gutachter bestellt, um zu schauen, wie der Schaden verursacht wurde. Alles Weitere würden dann die Gerichte klären.
Nach der sehr unbefriedigenden Situation bin ich dann zu unserem Aufbereiter gefahren und dieser sagte, dass der Fall klar sei und sogar eine ganz leichte Verformung der Haube zu sehen sei. Die Haube ist auf jeden Fall nur sehr schlecht durch grobes Schleifen und anschließendes Polieren zu retten, sodass hier nur eine Neulackierung in Frage kommt. Bei einem so jungen Fahrzeug auch logisch.
Da ich mir mit dem weiteren Vorgehen allerdings nicht sicher bin, bitte ich die Gemeinschaft um Einschätzung der Beschädigung und ob der Fall für Euch klar wäre.
Ein Kostenvoranschlag seitens Volvo ist angefragt und wird in jedem Fall bei Mr. Wash eingereicht.
Was meint Ihr? Was würdet Ihr in dieser Situation machen?
Liebe Grüße aus Hamburg
Beste Antwort im Thema
Das pflege ich auch so, wenn ich gegen ne Mauer fahr. Kurz zurück und dann nochmal Vollgas.
73 Antworten
Hier im Thread geht es um ein paar Kratzer, nicht um Dellen. Den Wagen deshalb als nicht mehr unfallfrei zu deklarieren, ist im Sinne des BGH-Urteils sicherlich etwas zu weit gegriffen.
Der TE spricht von Verformung an der Motorhaube...
Was sein Verkäufer daraus macht, kann er ja selber entscheiden.
Wie auch immer, dem TE wünsche ich eine kulante Waschanlage. Anderenfalls den Fall abhaken, Autos werden durch Dritte leider vermackelt. Unser gerade Dreijähriger hat vor einer Woche seinen ersten Mercedes-Stern abgebrochen. Wir haben dem Besitzer die geforderten 40 EUR gegeben und gut ist. Schäden gehören dazu... da muss man manchmal tapfer sein.
Moin Lars, eine leichte Verformung hat nur die Lackiererin gesehen. Ich bin da auf dem Auge blind ;-). Wenn da überhaupt etwas ist, dann lässt sich das auch drücken und somit ist es dann nur Lack oder eine Politur. Insofern kein Unfallwagen :-)
Hallo, ärgerliche Geschichte, aus meiner Zusammenarbeit mit Juristen weiß ich, dass es sehr wichtig ist, eine gute Beweissicherung zu betreiben. Der hier mehrfach gemachte Vorschlag, noch mal durch die Anlage zu fahren und das dann auf Video festzuhalten ist jedoch meines Erachtens ungeeignet, da das ursprüngliche Schadensbild verändert wird. Der Vorschlag klingt zwar im Laien Sinne logisch, jedoch nicht im Sinne von Juristen. Du hast unter anderem eine Schadenminderungspflicht und die erfüllst du nicht, indem du noch mal durch die Waschanlage fährst. MR wash als günstiger Anbieter von Waschanlagen weist hier mit Sicherheit seine Mitarbeiter an, jeden Schaden zunächst einmal zu negieren. Das ist eine häufige Masche, die sich auch bei anderen Anbietern und Produkten finden lässt. Es wird einfach darauf gesetzt, dass sich gut 90% schon abschütteln lassen. Stimmt wohl auch. Das problematische am günstigeren Angebot mit dem Polieren ist natürlich, dass das Schadensbild auch wieder verändert wird. Du musst dich hier entscheiden, entweder den Fall juristisch durchziehen, dann darfst du das Schadensbild nicht ändern, brauchst ein verwertbares Gutachten und anwaltliche Hilfe. Das wird ein langer, teurer Weg ohne genau prognostizierbaren Ausgang, das ist ja genau das, worauf Mister wash spekuliert und zeigt für mich eine erhebliche Schwäche unseres Rechtssystems. Eben der Unterschied zwischen recht haben und Recht bekommen. Die zweite Alternative ist eine günstige Lösung zu versuchen, also das Ausbeulen und polieren, dann aber auch auf den Rechtsweg zu verzichten.
Ich lese hier viel im Forum über den neuen XC60. Das ist auch wieder ein Beitrag, der mich als Privatnutzer darin bestärkt, meinen in 2003 neu gekauften V70 einfach weiterzufahren. Ich mache mir jedenfalls über Beulen und Kratzer in Waschanlagen keinen Kopf und warte noch auf die nächste Generation.
Ähnliche Themen
Ein sehr hilfreicher Beitrag.
Wobei ich aber nicht zustimmen kann, ist der Verzicht auf ein neues Fahrzeug, weil man Angst hat, dass es Schaden nehmen kann.
Als ich Fahranfänger war, habe ich das auch so gehandhabt. Aber Fahrzeuge lassen sich nun mal nicht in Watte packen und ein gewisses Risiko ist immer dabei, schon beim Einkauf im Supermarkt.
Das ist alles kein Grund sein Wunschfahrzeug zu fahren, oder auf die Waschanlage zu verzichten. 🙂
Gerne, ich will jetzt natürlich nicht vom eigentlichen Thema des Threads zu sehr ablenken, das müssten wir separat diskutieren. In meiner persönlichen Situation ist es sicherlich vernünftig, meinen alten Schweden weiterzufahren. Ich lebe nicht in einem Ballungsraum (Diesel- Diskussion), ich habe Familie mit Kindern, einem Hund und das Auto wird nicht gerade geschont. Bei meinem Auto weiß ich genau was Sache ist, schließlich hat es immer uns gehört und wurde mit Köpfchen gewartet. Entscheidend ist dann für mich noch der aktuelle Technik Stand. Einen neuen Diesel lehne ich aufgrund der bekannten Umstände ab. Ein Benziner muss jedoch im Durchschnittsverbrauch akzeptabel sein, das trifft für die aktuell erhältlichen Volvo Motoren meines Erachtens nicht zu. Ich brauche auch keinen Hybrid mit um die 400 PS. Also warte ich hier noch zumindest auf die nächste Motoren Generation. Das war vielleicht schon zu viel für diesen Thread, dabei belasse ich es mal.
Falls der TE eine Rechtsschutzversicherung haben sollte, was ich evtl. überlesen habe, stellen sich letztlich andere Fragen, als ohne RS.
Mit RS dürfte ein sinnvoller Weg der über ein selbständiges Beweisverfahren sein. Dabei wird beim Amtsgericht (ist wegen der Schadenshöhe unter 5t€ zuständig, Antragsgegner ist der Waschanlagenbetreiber) der Antrag gestellt, dass ein Sachverständiger die in dem Antrag aufgeworfenen Fragen beantwortet. Hier z.B., ob es 1. zutreffend ist, dass das Fahrzeug XY auf der Motorhauben Lackschäden aufweist, was 2. Ursache dafür ist, insbesondere, ob Ursache die Waschanlage ist, und was 3. die Behebung des Schadens kostet bzw. welche Maßnahmen dazu erforderlich sind. Der Anwalt des TE wird das natürlich alles schöner formulieren 😉
Der Charme eines solchen Verfahrens ist, dass es von den gerichtlichen Verfahren die schnellste Variante ist, Klarheit zu bekommen. Ein Klageverfahren auf Zahlung dauert erheblich länger und dürfte im konkreten Fall auch nicht ohne eine SV-Gutachten auskommen, da der Waschanlagenbetreiber erwartungsgemäß die Schadensverursachung bestreiten wird.
Hat der TE allerdings keine RS-Versicherung, sollten die gerichtlichen Schritte gut überlegt werden, da - wie gesagt - das Ganze aus meiner unmaßgeblichen Sicht ohne Gutachten kaum laufen wird. Die Gutachter sind dabei aber nicht ganz schühtern, was die Anforderung von Vorschüssen anbelangt, 1500-2000€ würden mich nicht weiter verwundern. Immerhin müßte der SV ja auch einen Ortstermin in der Waschanlage abhalten und evtl. auch noch mit Testverfahren arbeiten. Rechnet man dann noch RA und Gerichtkosten dazu, wird das schnell ein unwirtschaftlicher Spaß. Schließlich kann man ja nicht ausschließen, dass der TE in einem solchen Verfahren auch unterliegt, weil der SV nicht zu einem eindeutigen Ergebnis gelangt.
Danke für Eure Antworten. Wir haben nun von Volvo ein sehr kulantes Angebot für die Lackierung erhalten und dieses liegt bei 500,00 € netto. Es wurde ebenfalls gesagt, dass wir mit einem Kostenvoranschlag nicht weit kommen und ein Gutachten vom Sachverständigen Pflicht ist. Somit lohnt sich der Weg der Klage in keinem Fall und auch die Versicherung wird nicht bemüht, da eine Rückstufung über die Jahre deutlich teurer ist, als den Fall selbst zu bezahlen. Wir klären jetzt noch intern, ob wir zunächst die erste Variante der Beseitigung mit schleifen und polieren versuchen, welche mit 80,00 € netto angegeben wurde. Diese Variante würde ich aber in jedem Fall gern machen, da man ja nichts zu verlieren hat. Selbst wenn nicht alles weggehen sollte, bleibt uns ja immer noch die Lackierung bei Volvo am Ende der Laufzeit. Man will ja auch nicht die ganze Zeit mit einer zerkratzten Haube umherfahren ;-) Wenn jemand Interesse hat, dann stelle ich das Ergebnis der Variante 1 gern hier rein, sobald wir diese durchgeführt haben.
Vorsorglich in Hinblick auf die Forumsregeln: ich bitte meinen Hinweis als ganz allgemeinen Tipp zu verstehen und nicht als Rechtsberatung! Sollten die Mods das anders werten, bin ich selbstverständlich mit dem Löschen des Beitrages einverstanden!
War ja definitv keine Rechtsberatung, sondern die reine Schilderung des üblichen Ablaufs in einem solchen Fall bzw. des gangbaren Wegs 🙂
Ich würde aber auf jeden Falls sagen: Beitrag mit Prädikat 'Wertvoll'! 🙂
Würde ich auch so sehen - danke @frank9-5 dafür.
Ich würde übrigens - wenn man ADAC-Mitglied ist - noch die kostenlose Erstberatung in Anspruch nehmen. Oder wenn eine RS vorliegt, natürlich deren Beratungstelefon nutzen. 500 € sind Geld. Wenn der anwaltliche Brief bei Mr. Wash da Wirkung zeigt, macht es Sinn.
Aus Erfahrung: ohne RS sollte man sich so einen Brief sparen. Kostet nur...
Edit: @Chris_17 Ich wäre nicht überrascht, wenn der Waschanlagenbetreiber die Durchfahrt aufgezeichnet hätte. Frag doch mal unter Angabe des fraglichen Zeitpunktes an, ob man Dir eine Kopie der Aufzeichnung gegen Kostenerstattung zur Verfügung stellen kann. Kannst Du leicht selbst machen.
@gseum Die Erstberatung beim ADAC oder auch bei anderen RS-Versicherern hilft mE nur, um sich einen ersten Überblick über die Rechtslage und die Möglichkeiten zur Durchsetzung zu verschaffen. Ich glaube nicht, dass Chris_17 da mehr erfährt, als hier bei MT 😉 😁
@frank9-5 Danke für die Nachricht. Da ich mich jetzt entschieden habe, dass das Auto morgen für 80 € + MwSt. poliert und geschliffen wird, vernachlässigen wir mal das weitere Vorgehen mit Mr. Wash. Es macht einfach keinen Sinn, da meine private Rechtschutz nicht bei Firmenwagen greift und die Firma keine hat. Der Aufwand ist für 500,00 € Schaden auch einfach zu hoch bei den Stundenlöhnen von Anwälten 😁
An das Videomaterial habe ich auch schon gedacht.... Das werden die aber wahrscheinlich nicht rausgeben, da dies zur eigenen Beweissicherung bestimmt einbehalten wird. Da würde man ja erkennen, dass das Auto keinen Vorschaden hatte 😉
Vor der nächsten Wäsche wird aber in jedem Fall einmal protokolliert und ich glaube, dass ich die Durchfahrt nochmal filmen werde, damit Ihr dieses komische "Plopp" hört.
Freitag bekommt Ihr das Ergebnis zu sehen.
Solche Angelegenheiten werden (leider 😉 ) nach Streitwert und nicht nach Stundensatz abgerechnet. Gebühr netto bei Wert bis 500€ "satte" 58,50 zzgl. Auslagen und MwSt, bei Wert bis 1.000,00€ immerhin 104,00€ + Auslagen und MwSt. Auslagen übrigens für Porto, Telefon etc. werden in der Regel pauschaliert mit 20% der Gebühren, maximal dann aber 20€ abgerechnet. Am Ende freut sich der Anwalt mehr, wenn Du ihn nicht mandadierst 😉 😁