Motorentyp EA 189 verbaut? (Abgasskandal)
Haben wir auch den Motor? Laut ... sind alle Audis mit 2.0 TDI, Common Rail und Euro 5 mit der Abgasmanipulationssoftware ausgestattet. MfG
Beste Antwort im Thema
So, extra für die Diskussion hier melde ich mich auch mal wieder an, statt nur mitzulesen. Ich habe 2009 einen neuen 2.0 TDI mit 170PS gekauft, ganz privat. Meine Entscheidung fiel unter anderem auf diese Motorisierung, weil sie in meinen Augen ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Leistung und Verbrauch brachte. Die Werksangabe schaffe ich auch nicht - ich fahre ja auch nicht auf dem Prüfstand. Trotzdem ist der Verbrauch für mich nicht unwichtig. Ich mag es außerdem, dass ich nur alle 1000km mal tanken muss. 0,5l mehr - wenn es denn so ist - heißen für mich, ich muss 100km früher tanken.
Was mich verwundert ist, dass hier einige so vehement Audi verteidigen. Man hat fast das Gefühl, hier sind so einige Audi Mitarbeiter unterwegs. Aber bitte, kann jeder so machen wie er will.
Ich für meinen Teil fühle mich als Kunde betrogen. Wegen mir kann Audi nachbesser, aber ich erwarte, dass das Auto danach nicht schlechter ist als vorher. Bezogen auf Verbrauch, Leistung, Drehmoment und -verlauf und auch auf die Haltbarkeit. Und da braucht mir auch keiner erzählen, ich solle mich doch nicht so anstellen und ich möge mir was anderes kaufen, wenn ich das nicht zahlen wolle. Auch bei einem Skoda wäre die Problematik die gleiche, obwohl das Auto günstiger ist.
Aktuell habe ich den 2. Brief noch nicht bekommen. Wenn es soweit ist, werde ich aber definitiv meine Rechtsschutzversicherung einbinden, und mich schlau machen, welche Optionen es gibt. Ich will sicher stellen, dass ich danach nicht schlechter dastehe als vorher. Daran ist auch nichts verwerflich.
Darüber hinaus fühle ich mich als deutscher Kunde ohnehin wie ein Kunde 2. Klasse, denn anderswo kommt man den Kunden ja wohl deutlich mehr entgegen.
Unterm Strich bin ich erstmal von diesem Konzern geheilt. Der nächste wird wohl eher ein Koreaner, mit 5 oder 7 Jahren Sorglospaket. Klar, da kann man auch hintergangen werden, aber der Ärger ist dann kleiner. Und ich wüsste auch nicht, warum ich den VW Konzern noch damit belohnen sollte, dass das nächste Auto wieder dort gekauft wird. Von Transparenz und Aufklärung kann ja wohl keine Rede sein. Die Schreiben sind so formuliert, als hätte man aus Versehen einen kleinen Fehler gemacht, den man nun korrigieren will. Und diese Arroganz kotzt mich einfach an.
So, nun geht es etwas besser. Denen, die auch davon genervt sind, wünsche ich viel Erfolg dabei mit allen Mitteln gegen diese Sauerei vorzugehen. Denen, die meinen man müsse doch als Kunde schön die Füße still halten und als Audi Fahrer sollte man es sich doch leisten können lege ich nahe, das nächste Mal ein höherklassiges Fahrzeug zu kaufen, um mal aus der Komfortzone rauszukommen.
4031 Antworten
Das Schreiben kam diese Woche an.
Ende 2016 würde mir das Update ohne meine Zustimmung bei einer Reparatur der Heckstoßstange aufgespielt. Als die Temperatur ein paar Wochen danach nachts unter 5°C fiel fing das Ruckeln an (Mein Ruckeln: Motor starten, alles ok, Drehzahl im Leerlauf erhöhen, Ruckeln tritt für 10 Sek auf, danach weg und über den ganzen Tag keine Probleme - Wenn man nach dem starten direkt losfährt ruckelt es im Teillastbereich für ca. 300m, geringe Leistung, danach überhaupt keine Probleme mehr). Der Serviceberater sagte zu mir das sich das MSG erst noch richtig anlerne müsse und das Ruckel weg gehen würde. Tat es auch, im März 2017 wo es Nachts wärmer war. Sommer 2017 alles gut. Winter 2017 fing das ruckeln wieder an. Ich zum Freundlichen und das Auto über Nacht da gelassen. Ergebnis laut Werkstatt: Defekte Multitronic. Warum und welches Bauteil einen Schaden haben sollte wussten die auch nicht. Also reine Spekulation. Das es im Sommer nicht auftritt und ich mir diesem "abgebkich defekten Getriebe" bereits 35.000 km gefahren bin hat auch keinen Interessiert. Materialschein (2.600 EUR netto) wurde bei der Rechnung für die "Fehleranalyse" dabei gelegt. Dann habe ich diesen Vorgang direkt an Audi gemeldet. Das kompetente Ergebnis seht ihr ja......
Zitat:
@Opel_GTC schrieb am 20. Januar 2018 um 17:47:25 Uhr:
Es sind 250tkm und die vom Hersteller empfohlenen Wartungen müssen nicht zwingend in einer Vertragswerkstatt erfolgt sein. Bitte bei den Tatsachen bleiben.
Ok, die 250tkm stimmen.
Ach, wo steht ausdrücklich das die Wartung nicht in einem Audi Betrieb stattfinden muß?
Audi spricht auf seiner Hompage von: " ...nachgewiesener vorheriger Teilnahme an allen durch den Hersteller empfohlenen Service- und Wartungsarbeiten
(d.h. „scheckheftgepflegte“ Fahrzeuge)"
Wenn ich ins Scheckheft schaue, stelle ich fest das dort bei jedem durchgeführten Service Datum und der Stempel eines Audi Betriebes verlangt wird.
Das also auch die "Schrauberbude um die Ecke" von Audi anerkannt wird, kann ich nirgens finden.
Mit solchen Behauptungen: "müssen nicht zwingend in einer Vertragswerkstatt erfolgt sein" wäre ich -ohne für diese Aussage einen Beweis zu liefern- mal schön vorsichtig.
erinnert mich so ein bisschen an die derzeitige ATU-Werbung...Recht haben sie - bei der gesetzlichen Gewährleistung ist es egal wo das Auto gewartet wird, Hauptsache nach Herstellervorgaben - bei Kulanz (wozu ich die VBM jetzt mehr oder weniger zähle) sieht das ganz anders aus!
Zitat:
@A4Jupp schrieb am 20. Jan. 2018 um 18:57:42 Uhr:
Wenn ich ins Scheckheft schaue, stelle ich fest das dort bei jedem durchgeführten Service Datum und der Stempel eines Audi Betriebes verlangt wird.
Das also auch die "Schrauberbude um die Ecke" von Audi anerkannt wird, kann ich nirgens finden.
und was hindert eine Nicht-Audiwerkstatt daran das Serviceheft zu Stempeln?
Laut definitiv der "Vertrauensbildenen Maßnahme" darf die Wartung, Reperatur und Pflege des Fahrzeuges von einem Selbst oder einer nicht-autorisierten Werkstatt erfolgt sein, sofern sachgemäß ausgeführt.
Die Kulanz wird verweigert, wenn "der Eigentümer oder ein nicht autorisierter Servicepartner und/oder Händler hat das Fahrzeug nicht ordnungsgemäß repariert, gewartet oder gepflegt (z. B. durch Verwendung von Teilen, die der Hersteller nicht genehmigt hat)".
Wenn ausschließlich der Besuch in der autorisierten Teiletauscherbude gestattet wäre so hätte man dies ausdrücklich so definiert, siehe z.B. Garantieverlängerung. Da jedoch die Vertrauensbildende Maßnahme aus einem "Kuhhandel" mit der EU entstanden ist und so verbraucherfreundlich wie möglich sein musste, ist der lückenlose Besuch in der Vertragswerkstatt nicht Grundvoraussetzung.
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Jetzt ist auch noch der V6 TDI dran.
https://www.focus.de/.../...en-in-neuen-dieselmodellen_id_8335858.html
Der Skandal ist jetzt fast 3 Jahre im Umlauf und Audi verbaut immer noch vorsätzlich Abschalteinrichtungen. Das muss man erst mal bringen. Und was passiert ? Rückruf und sonst nix.
Zitat:
@Sternfreund1970 schrieb am 21. Januar 2018 um 09:25:45 Uhr:
Jetzt ist auch noch der V6 TDI dran.https://www.focus.de/.../...en-in-neuen-dieselmodellen_id_8335858.html
gefühlt, ist deutschland das einzige land, wo 700 leut 60.000.000 gängeln bis zum abwicken und an allen hebeln gezogen wird, dtschl. in ein von ANDEREN LÄNDERN ABHÄNGIGES kommunistisches agrarland zu verwandeln.
gebt JEDEM seinen 50 ps wartburg und alle themen rd. um den individualverkehr sind gegessen und sämtl. sogenannten expertenrunden kann man sich auch sparen.
demnächst wird der grenzwert für die toilettenspülung eingeführt, natürlich verbunden mit einem bürokratieabbaugesetz, es muß ja kontrolliert werden, schließl. hat man ja wieder ein "...neues Gesetz auf den Weg gebracht".
man, man
dass audi da schon wieder gefummelt hat (wenn´s denn stimmt) ist natürl sehr naiv.
vll. sollte man aber die ganze grenzwertdiskussion überdenken und vor allem ENDLICH OBJEKTIV UND ÖFFENTLICH berichten bzw. prüfen.
ich kann mir nicht vorstellen, dass audi/vw die einzigen technischen deppen sind.
ganz zum schluss steckt eine politische absicht dahinter, die mit der eu volle fahrt aufgenommen hat.
schließl. ist nach dem diesel der benziner dran und dann gehen wir in dtschl. alle zu fuß oder fahren fahrrad (oder 50 ps wartburg), schl. hat auch der adac in der juniausgabe 2017 das fahrrad als das highlight der technischen weiterentwicklung entdeckt.
bin mal gespannt, wann die chemische industrie dran ist, wenn sie die dt. autoindustrie platt gemacht haben.
Aus der "Vertrauensbildenden Maßnahme" leitet sich kein Rechtsanspruch ab. Selbst wenn VW ohne Begründung ablehnt kann man nichts machen!
Zitat:
@Opel_GTC schrieb am 21. Januar 2018 um 01:45:52 Uhr:
und was hindert eine Nicht-Audiwerkstatt daran das Serviceheft zu Stempeln?Zitat:
@A4Jupp schrieb am 20. Jan. 2018 um 18:57:42 Uhr:
Wenn ich ins Scheckheft schaue, stelle ich fest das dort bei jedem durchgeführten Service Datum und der Stempel eines Audi Betriebes verlangt wird.
Das also auch die "Schrauberbude um die Ecke" von Audi anerkannt wird, kann ich nirgens finden.Laut definitiv der "Vertrauensbildenen Maßnahme" darf die Wartung, Reperatur und Pflege des Fahrzeuges von einem Selbst oder einer nicht-autorisierten Werkstatt erfolgt sein, sofern sachgemäß ausgeführt.
Die Kulanz wird verweigert, wenn "der Eigentümer oder ein nicht autorisierter Servicepartner und/oder Händler hat das Fahrzeug nicht ordnungsgemäß repariert, gewartet oder gepflegt (z. B. durch Verwendung von Teilen, die der Hersteller nicht genehmigt hat)".
Wenn ausschließlich der Besuch in der autorisierten Teiletauscherbude gestattet wäre so hätte man dies ausdrücklich so definiert, siehe z.B. Garantieverlängerung. Da jedoch die Vertrauensbildende Maßnahme aus einem "Kuhhandel" mit der EU entstanden ist und so verbraucherfreundlich wie möglich sein musste, ist der lückenlose Besuch in der Vertragswerkstatt nicht Grundvoraussetzung.
Wieder alles nur Behauptungen ohne Nachweis.
Schick doch einfach mal einen link wo ich bei Audi nachlesen kann, was Du behauptest.
Wie stellst Du dir das eigentlich praktisch vor?
Ich komme mit meinen selbstausgefüllen Scheckheft, weil ich ja meinen Service immer fachgerecht selbst mache ;-) zu AUDI. Wenn die das dann nicht anerkennen sage ich einfach: "Es gibt da einen super Schlauen im MT Forum, der hat gesagt das man das so machen kann" -- oder wie? 😁😁😁
Zitat:
@Avantador87 schrieb am 20. Januar 2018 um 18:47:58 Uhr:
Das Schreiben kam diese Woche an.
Ende 2016 würde mir das Update ohne meine Zustimmung bei einer Reparatur der Heckstoßstange aufgespielt. Als die Temperatur ein paar Wochen danach nachts unter 5°C fiel fing das Ruckeln an (Mein Ruckeln: Motor starten, alles ok, Drehzahl im Leerlauf erhöhen, Ruckeln tritt für 10 Sek auf, danach weg und über den ganzen Tag keine Probleme - Wenn man nach dem starten direkt losfährt ruckelt es im Teillastbereich für ca. 300m, geringe Leistung, danach überhaupt keine Probleme mehr). Der Serviceberater sagte zu mir das sich das MSG erst noch richtig anlerne müsse und das Ruckel weg gehen würde. Tat es auch, im März 2017 wo es Nachts wärmer war. Sommer 2017 alles gut. Winter 2017 fing das ruckeln wieder an. Ich zum Freundlichen und das Auto über Nacht da gelassen. Ergebnis laut Werkstatt: Defekte Multitronic. Warum und welches Bauteil einen Schaden haben sollte wussten die auch nicht. Also reine Spekulation. Das es im Sommer nicht auftritt und ich mir diesem "abgebkich defekten Getriebe" bereits 35.000 km gefahren bin hat auch keinen Interessiert. Materialschein (2.600 EUR netto) wurde bei der Rechnung für die "Fehleranalyse" dabei gelegt. Dann habe ich diesen Vorgang direkt an Audi gemeldet. Das kompetente Ergebnis seht ihr ja......
Danke für Deine ausführliche Problemschilderung.
Eine echt üble Leidensgeschichte.
Die Frage ist, ob wirklich die Multitronic die Ursache für das Ruckeln bei niedrigen Temperaturen ist.
Wie wäre es, die Problematik von einer ganz anderen Audi Werkstatt, die unvoreingenommen auf Fehlersuche geht, diagnostizieren zu lassen?
https://www.audi.de/.../fragen-und-antworten.htmlZitat:
@A4Jupp schrieb am 21. Jan. 2018 um 16:3:16 Uhr:
Wieder alles nur Behauptungen ohne Nachweis.
Schick doch einfach mal einen link wo ich bei Audi nachlesen kann, was Du behauptest.
"Was sind die Voraussetzungen für die Vertrauensbildende Maßnahme?
(2) setzt voraus, dass
• das betroffene Fahrzeug EA 189 an der Serviceaktion 23Q7 teilgenommen hat,
• das Fahrzeug ordnungsgemäß gemäß den Serviceplänen, Service-Updates und Rückrufen gemäß Audi gewartet wurde,
(3) und sofern keine der folgenden Fälle gilt:
• der Eigentümer oder ein nicht autorisierter Servicepartner und/oder Händler hat das Fahrzeug nicht ordnungsgemäß repariert, gewartet oder gepflegt (z. B. durch Verwendung von Teilen, die der Hersteller nicht genehmigt hat)"
Hätte der Hersteller damit sagen wollen, dass die lückenlose Wartung ausschließlich in einer Vertragswerkstatt zulässig ist, hätte er es ausdrücklich so geschrieben.
Und damit war es das von meiner Seite. Alternativ kannst du uns ja einen Nachweis dafür liefern, dass ausschließlich Vertragswerkstätten von Audi/VW "ordnungsgemäß" reparieren und warten können.
Zitat:
@Opel_GTC schrieb am 21. Januar 2018 um 19:35:51 Uhr:
Zitat:
@A4Jupp schrieb am 21. Jan. 2018 um 16:3:16 Uhr:
Wieder alles nur Behauptungen ohne Nachweis.
Schick doch einfach mal einen link wo ich bei Audi nachlesen kann, was Du behauptest.
https://www.audi.de/.../fragen-und-antworten.html"Was sind die Voraussetzungen für die Vertrauensbildende Maßnahme?
(2) setzt voraus, dass
• das betroffene Fahrzeug EA 189 an der Serviceaktion 23Q7 teilgenommen hat,
• das Fahrzeug ordnungsgemäß gemäß den Serviceplänen, Service-Updates und Rückrufen gemäß Audi gewartet wurde,(3) und sofern keine der folgenden Fälle gilt:
• der Eigentümer oder ein nicht autorisierter Servicepartner und/oder Händler hat das Fahrzeug nicht ordnungsgemäß repariert, gewartet oder gepflegt (z. B. durch Verwendung von Teilen, die der Hersteller nicht genehmigt hat)"
Hätte der Hersteller damit sagen wollen, dass die lückenlose Wartung ausschließlich in einer Vertragswerkstatt zulässig ist, hätte er es ausdrücklich so geschrieben.
Und damit war es das von meiner Seite. Alternativ kannst du uns ja einen Nachweis dafür liefern, dass ausschließlich Vertragswerkstätten von Audi/VW "ordnungsgemäß" reparieren und warten können.
Die Ausführungen auf der Audi HP kenne ich natürlich.
Es geht auch nicht darum, was andere Werkstätten können oder nicht. Es geht einzig darum welche Auflagen Audi an die freiwillige Kulanz -und nichts anderes ist die VBM- gebunden hat.
Gerade die
rot
markierte Passage zeigt, wie leicht man es Audi macht sich aus der VBM herauszustehlen, wenn man den Service nicht in einer autorisierten Werkstatt oder selbst durchgeführt hat. So könnte eine Fremdwerkstatt z. B. nur nicht freigegebene Bremsbeläge eingebaut haben, die technisch nicht einmal etwas mit der Dieselabgas Problematik zu tun haben und schon kann sich Audi locker herausnehmen die VBM ablehnen. Es kann ja jeder halten wie er es will, aber für mich bedeutet das nach wie vor das man sich nur sicher auf die VBM berufen kann, wenn man sich in keinster Weise serviceseitig angreifbar gemacht hat, sprich stets den Service bei einem autorisierten Service Partner hat durchführen lassen.
Zitat:
@A4Jupp schrieb am 21. Jan. 2018 um 17:4:22 Uhr:
*@Avantador87 schrieb am 20. Januar 2018 um 18:47:58 Uhr:*
Das Schreiben kam diese Woche an.
Ende 2016 würde mir das Update ohne meine Zustimmung bei einer Reparatur der Heckstoßstange aufgespielt. Als die Temperatur ein paar Wochen danach nachts unter 5°C fiel fing das Ruckeln an (Mein Ruckeln: Motor starten, alles ok, Drehzahl im Leerlauf erhöhen, Ruckeln tritt für 10 Sek auf, danach weg und über den ganzen Tag keine Probleme - Wenn man nach dem starten direkt losfährt ruckelt es im Teillastbereich für ca. 300m, geringe Leistung, danach überhaupt keine Probleme mehr). Der Serviceberater sagte zu mir das sich das MSG erst noch richtig anlerne müsse und das Ruckel weg gehen würde. Tat es auch, im März 2017 wo es Nachts wärmer war. Sommer 2017 alles gut. Winter 2017 fing das ruckeln wieder an. Ich zum Freundlichen und das Auto über Nacht da gelassen. Ergebnis laut Werkstatt: Defekte Multitronic. Warum und welches Bauteil einen Schaden haben sollte wussten die auch nicht. Also reine Spekulation. Das es im Sommer nicht auftritt und ich mir diesem "abgebkich defekten Getriebe" bereits 35.000 km gefahren bin hat auch keinen Interessiert. Materialschein (2.600 EUR netto) wurde bei der Rechnung für die "Fehleranalyse" dabei gelegt. Dann habe ich diesen Vorgang direkt an Audi gemeldet. Das kompetente Ergebnis seht ihr ja......Danke für Deine ausführliche Problemschilderung.
Eine echt üble Leidensgeschichte.
Die Frage ist, ob wirklich die Multitronic die Ursache für das Ruckeln bei niedrigen Temperaturen ist.
Wie wäre es, die Problematik von einer ganz anderen Audi Werkstatt, die unvoreingenommen auf Fehlersuche geht, diagnostizieren zu lassen?
Das ist auch meine Idee um evtl. weiter zukommen. Meiner Meinung nach wird das Ruckeln durch einen defekten Injektor verursacht da dieser abweichend von den anderen 3 Injektoren in seiner Abweichmenge aufällig ist. Wenn der Motor ruckelt liegt der Wert bei 2,4 bis 3,0 ml/Hub
Zitat:
@A4Jupp schrieb am 22. Januar 2018 um 01:33:42 Uhr:
Es kann ja jeder halten wie er es will, aber für mich bedeutet das nach wie vor das man sich nur sicher auf die VBM berufen kann, wenn man sich in keinster Weise serviceseitig angreifbar gemacht hat, sprich stets den Service bei einem autorisierten Service Partner hat durchführen lassen.
Wobei sich die Zeit nicht zurückdrehen lässt, die Fahrzeughistorie kann nicht mehr geändert werden. Das es im Zweifel in einem Rechtsstreit ausarten könnte ist zweifelsohne gegeben, denn wie du richtig sagst, es ist und bleibt eine Kulanzangelegenheit. Das einzig Positive bei der VBM ist jedoch, dass es wenigstens eine öffentlich zugängliche Definition gibt. Dies hilft einem u.a. bei einem möglichen Rechtsstreit, denn es ist nunmal ein öffentlich ausgesprochenes Versprechen welches dem Kunden gegeben wird wenn er der Mangelbeiseitigung zustimmt.