Motorentyp EA 189 verbaut? (Abgasskandal)
Haben wir auch den Motor? Laut ... sind alle Audis mit 2.0 TDI, Common Rail und Euro 5 mit der Abgasmanipulationssoftware ausgestattet. MfG
Beste Antwort im Thema
So, extra für die Diskussion hier melde ich mich auch mal wieder an, statt nur mitzulesen. Ich habe 2009 einen neuen 2.0 TDI mit 170PS gekauft, ganz privat. Meine Entscheidung fiel unter anderem auf diese Motorisierung, weil sie in meinen Augen ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Leistung und Verbrauch brachte. Die Werksangabe schaffe ich auch nicht - ich fahre ja auch nicht auf dem Prüfstand. Trotzdem ist der Verbrauch für mich nicht unwichtig. Ich mag es außerdem, dass ich nur alle 1000km mal tanken muss. 0,5l mehr - wenn es denn so ist - heißen für mich, ich muss 100km früher tanken.
Was mich verwundert ist, dass hier einige so vehement Audi verteidigen. Man hat fast das Gefühl, hier sind so einige Audi Mitarbeiter unterwegs. Aber bitte, kann jeder so machen wie er will.
Ich für meinen Teil fühle mich als Kunde betrogen. Wegen mir kann Audi nachbesser, aber ich erwarte, dass das Auto danach nicht schlechter ist als vorher. Bezogen auf Verbrauch, Leistung, Drehmoment und -verlauf und auch auf die Haltbarkeit. Und da braucht mir auch keiner erzählen, ich solle mich doch nicht so anstellen und ich möge mir was anderes kaufen, wenn ich das nicht zahlen wolle. Auch bei einem Skoda wäre die Problematik die gleiche, obwohl das Auto günstiger ist.
Aktuell habe ich den 2. Brief noch nicht bekommen. Wenn es soweit ist, werde ich aber definitiv meine Rechtsschutzversicherung einbinden, und mich schlau machen, welche Optionen es gibt. Ich will sicher stellen, dass ich danach nicht schlechter dastehe als vorher. Daran ist auch nichts verwerflich.
Darüber hinaus fühle ich mich als deutscher Kunde ohnehin wie ein Kunde 2. Klasse, denn anderswo kommt man den Kunden ja wohl deutlich mehr entgegen.
Unterm Strich bin ich erstmal von diesem Konzern geheilt. Der nächste wird wohl eher ein Koreaner, mit 5 oder 7 Jahren Sorglospaket. Klar, da kann man auch hintergangen werden, aber der Ärger ist dann kleiner. Und ich wüsste auch nicht, warum ich den VW Konzern noch damit belohnen sollte, dass das nächste Auto wieder dort gekauft wird. Von Transparenz und Aufklärung kann ja wohl keine Rede sein. Die Schreiben sind so formuliert, als hätte man aus Versehen einen kleinen Fehler gemacht, den man nun korrigieren will. Und diese Arroganz kotzt mich einfach an.
So, nun geht es etwas besser. Denen, die auch davon genervt sind, wünsche ich viel Erfolg dabei mit allen Mitteln gegen diese Sauerei vorzugehen. Denen, die meinen man müsse doch als Kunde schön die Füße still halten und als Audi Fahrer sollte man es sich doch leisten können lege ich nahe, das nächste Mal ein höherklassiges Fahrzeug zu kaufen, um mal aus der Komfortzone rauszukommen.
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Zitat:
@wo359 schrieb am 14. November 2016 um 11:36:47 Uhr:
Hallo,
zum Update möchte/muss ich mich jetzt wiederholen.
Ich habe die geänderte Software nun seit gut zwei Monaten drauf. Seitdem regeneriert sich der DPF aktiv regelmäßig JEDE Woche!
Leicht erkennbar an dem rauen Motorlauf, erhöhter Leerlaufdrehzahl und dem Geruch nach Verbranntem.
An sich bin ich, was die Diskussion hier betrifft und eigentlich auch grundsätzlich, entspannt. Sprich, es ist mir egal.
Dass sich aber der DPF jetzt JEDE Woche regeneriert, ist echt ärgerlich.
Das kann auch für den Motor und dem Drumherum nicht gut sein.
Ich begreife den Sinn nicht dahinter, denn außer Mehrbelastung, Mehrverbrauch und mehr Kilometer (will ja den Motor während der Regeneration nicht abstellen) bringt das doch nix....🙁
Bin echt sauer. Langsam fange auch ich an, an Seriosität dieser Firma zu zweifeln...:/LG Günther
Wieviel km fährst Du zwischen den aktiven Reg. Zyklen?
Fährst Du dieselben Strecken und in der gleichen Weise wie vor dem Update?
Kann auch nicht schaden mal zu schauen, ob mit dem Differenz Druck Sensor noch alles in Ordnung ist.
Zitat:
@Opel_GTC schrieb am 14. November 2016 um 12:23:11 Uhr:
Ab dem FL wird die Regeneration, unabhängig vom Beladungszustand, nach rund 400km eingeleitet (sofern der Motor warm ist). Diese Strategie werden die VFL-Modell mit dem Update ebenfalls übernehmen.
Ist das beim FL schon immer so oder seit dem Update?
Zitat:
@Opel_GTC schrieb am 14. November 2016 um 12:23:11 Uhr:
Ab dem FL wird die Regeneration, unabhängig vom Beladungszustand, nach rund 400km eingeleitet (sofern der Motor warm ist). Diese Strategie werden die VFL-Modell mit dem Update ebenfalls übernehmen.
Versteh ich das dann richtig, dass dann bei jeder Regeneration auch mehr Diesel eingespritzt wird !
Das heißt natürlich dann auch mehr Verbrauch oder ?
Dafür ist die Regeneration kürzer und der mittlere Abgasgegendruck geringer. Unterm Strich wohl der bessere Kompromiss als den Filter bis an die Feldregenerationsgrenze zu fahren.
Meiner regeneriert ohne Update bei ca 400km. Regenerationsgrund ist jedes mal die Kilometer-Regeneration, der berechnete Beladungszustand beträgt in diesen Phase lediglich rund 6g. Der Vorgang findet bei mir für gewöhnlich auf der Autobahn, Ohne OBD11 nicht zu bemerken.
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Zitat:
@Opel_GTC schrieb am 14. November 2016 um 19:28:03 Uhr:
Dafür ist die Regeneration kürzer und der mittlere Abgasgegendruck geringer. Unterm Strich wohl der bessere Kompromiss als den Filter bis an die Feldregenerationsgrenze zu fahren.Meiner regeneriert ohne Update bei ca 400km. Regenerationsgrund ist jedes mal die Kilometer-Regeneration, der berechnete Beladungszustand beträgt in diesen Phase lediglich rund 6g. Der Vorgang findet bei mir für gewöhnlich auf der Autobahn, Ohne OBD11 nicht zu bemerken.
Danke für deine Einschätzung. Meiner aus '08 regeneriert bei 180TKm ca. alle 700-800 km. Die Beladung beträgt um die 20g. Wie sieht es aus mit der Ölverdünnung durch Diesel/Biodiesel bei den kürzeren Intervallen? Rein rechnerisch wird öfter nachgespritzt um öfter den Filter auf die Temperatur zu bringen.
@Opel_GTC welche Messwerte beobachtest du da in obd 11
Hallo,
gibt es eine Möglichkeit bei dem TDI 2.0 150 PS zu erkennen, ob er von der Rückrufaktion betroffen ist?
Ohne die Fahrgestellnummer zu kennen!
Sind nur die Euro 5 Modelle betroffen oder auch die Euro 6?
Möchte mir einen gebrauchten aus 2015 oder 16 zulegen, aber keinen der Nachgerüstet wurde.
Danke!
Gruß Micha
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Wie erkenne ich ohne VIN welcher Motor von der Rückrufaktion betroffen ist?' überführt.]
Zitat:
@Micha12 schrieb am 23. November 2016 um 13:19:04 Uhr:
Möchte mir einen gebrauchten aus 2015 oder 16 zulegen, aber keinen der Nachgerüstet wurde.
Bist du dir sicher, dass es bei deinem Vorhaben um einen B8 geht...?
Zitat:
@Micha12 schrieb am 23. November 2016 um 13:19:04 Uhr:
Hallo,gibt es eine Möglichkeit bei dem TDI 2.0 150 PS zu erkennen, ob er von der Rückrufaktion betroffen ist?
Ohne die Fahrgestellnummer zu kennen!
Sind nur die Euro 5 Modelle betroffen oder auch die Euro 6?
Möchte mir einen gebrauchten aus 2015 oder 16 zulegen, aber keinen der Nachgerüstet wurde.Danke!
Gruß Micha[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Wie erkenne ich ohne VIN welcher Motor von der Rückrufaktion betroffen ist?' überführt.]
Ohne die VIN zu kennen ist es nicht zuverlässig möglich herauszufinden, ob einer betroffen ist. Auch EA189 Euro6 Motoren können betroffen sein. Zumindest haben sich hier im Forum schon "Betroffene" mit Euro6 Motoren gemeldet, obwohl es immer in der Presse hieß nur Euro5 Motoren hätten die Schummelsoftware. Ich kenne bisher nur jemanden mit einem 8k, 2014 o. 2015, 190PS, Euro6, Multitronic, der nicht betroffen ist. Ist nicht auszuschließen das es sich dabei schon um den EA288 handelt. Selbst eine klare Zuordung von MKB zu EA189 oder EA288 lässt sich nirgens finden.
Ich habe auch den Servicevertrag abgeschlossen.
Frage: wenn ich den Wagen demnächst verkaufe, kann ich den Vertrag auf den Käufer übertragen? Bzw. kann der Käufer die Leistungen des Vertrags abrufen, auch wenn dieser auf mich weiterlaufen würde?
Vielen Dank!
@daelch81 :
Schau mal im Kleingedruckten. Da steht drin, dass du bei Verkauf kündigen kannst, Punkt 9.4, sowie auch auf Dritte überschreiben darst nach schriftlicher Zustimmung der Audi Leasing, Punk 9.6. Falls weiterhin unsicher, frag doch einfach nochmal bei deinem Kundenbetreuer per Email ;-)
das Urteil vom Landgericht München !!, so es denn stimmt, ist wohl für diejenigen, die noch NICHT umgerüstet wurden, entscheidend im Hinblick zur weiteren Vorgehensweise.
Ggf. ein Aufhänger für die, die ihr Fahrzeug nicht dem Langfristrisiko aussetzen wollen (=> daher wohl "...Nachbesserung unzumutbar..."😉.
Landgericht müßte insoweit auch die abschließende Instanz sein?
D.h., sehr genau das Urteil im O-Ton anschauen, ob es denn auf den eigenen Sachverhalt übertragbar ist.
Betriebserlaubnis erloschen ist schon mal starker Tobak!
Eigentl. müßten doch dann alle Besitzer, die nicht nachgerüstet wurden/haben, ihr Auto stehen lassen oder eben das Bußgeld in Kauf nehmen.
Wundert mich eigentl., dass Papa Staat vor Weihnachten, wo es für die Weihnachtsfeiern Geld braucht, nicht seine ganze Staatsgewalt auf die Jagd nach noch nicht umgerüsteten Diesel-Fahrzeugen schickt.
Verpennt der Verwaltungsapparat diese zusätzl., für seine Gehilfen gefahrlose Einnahmequelle?
Oder gibt es für die Betroffenen Übergangsfristen?
Der Verwaltungsapparat macht das noch viel subtiler über den Umweg der Geschwindigkeitsüberwachung. Da kann man gemütlich im Wegelagererfahrzeug sitzen. Die Meßstelle befindet sich sinnvollerweise an Stellen die kein Gefahrenpotential bieten, aber trotzdem mehr oder weniger, also eher weniger, sinnvoll geschwindigkeitsbeschränkt sind. Man muss nur auf die schnellen Hirsche warten, die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit kommen werden und anschließend ganz bequem abkassieren und sich das Weihnachtssäckel füllen lassen. Ich habe meinen Beitrag dazu bereits geleistet.
Zitat:
@zasse schrieb am 27. November 2016 um 14:01:02 Uhr:
das Urteil vom Landgericht München !!, so es denn stimmt, ist wohl für diejenigen, die noch NICHT umgerüstet wurden, entscheidend im Hinblick zur weiteren Vorgehensweise.Ggf. ein Aufhänger für die, die ihr Fahrzeug nicht dem Langfristrisiko aussetzen wollen (=> daher wohl "...Nachbesserung unzumutbar..."😉.
Landgericht müßte insoweit auch die abschließende Instanz sein?
D.h., sehr genau das Urteil im O-Ton anschauen, ob es denn auf den eigenen Sachverhalt übertragbar ist.
Betriebserlaubnis erloschen ist schon mal starker Tobak!
Eigentl. müßten doch dann alle Besitzer, die nicht nachgerüstet wurden/haben, ihr Auto stehen lassen oder eben das Bußgeld in Kauf nehmen.Wundert mich eigentl., dass Papa Staat vor Weihnachten, wo es für die Weihnachtsfeiern Geld braucht, nicht seine ganze Staatsgewalt auf die Jagd nach noch nicht umgerüsteten Diesel-Fahrzeugen schickt.
Verpennt der Verwaltungsapparat diese zusätzl., für seine Gehilfen gefahrlose Einnahmequelle?Oder gibt es für die Betroffenen Übergangsfristen?
Wer soll das denn alles prüfen und wie? Dafür sind doch gar nicht genug Ressourcen da. Ich werde noch in 5 Jahren mit einen nicht umgerüsteten Diesel umherfahren und kein Hahn wird danach krähen. Diese ganze Umrüst-Aktion war doch völlig unausgereift und viel zu unkoordiniert. In sofern: Keep calm and ride on. 😉
Moin,
habt ihr den gelesen?:
http://www.motor-talk.de/.../...cht-ausreichend-getestet-t5873344.html
http://www.focus.de/.../...hat-keine-betriebserlaubnis_id_6250233.html
Interessantes Urteil.
"...das Gericht betrachte die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges als erloschen..."
"...Das Gericht verurteilte das Autohaus zur Rücknahme des Fahrzeuges und teilweisen Rückzahlung des Kaufpreises..."
Trauriger Weise ist hier immer die Rede vom Händler, statt von VW. Kann es sein, dass sowas ein Händler ausbaden muss!?
Interessant für uns ist hier vor allem, dass die Betriebserlaubnis eines Fahrzeuges ohne die Rückrufaktion von gesetzes wegen erloschen ist. Es gibt ja wohl noch immer Leute, die den Rückruf verweigern...
Allerdings gilt auch hier, dass die Einzelpersonen erst mal angefasst werden müssten.
Frohes Schaffen!