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Motor nach 8 Monaten kaput(noch Garantie-Leistung)

Themenstarteram 25. März 2009 um 17:52

Hallo

Ich habe vor 8 Monaten einen Opel Vectra B beim Autohändler gekauft.

Nach 8 Monaten verlierte der Motor Kühlflüssigkeit. Die Werkstatt hat mir gesagt das es die Zylinderkopfdichtung ist oder das der ganze Motor kaput ist.Jetzt meine frage kann ich an den Autohändler rann treten das er mir den Motor heile macht oder einen neuen Einbaut.

Ich hoffe das mir jemand helfen kann.

Mit freundlichen Grüßen Frank

Beste Antwort im Thema

Also ich will ja keinen Unfrieden sähen, aber vielleicht solltest Du mit etwas mehr Bestimmtheit bei Deinem angehenden KFZ-Meister heran treten, dass er doch bitte nochmal die ZKD tauscht.

Immerhin hat er das Ding nun scheinbar vermurkst.

Ansonsten könntest Du ja mal bei der Innung anrufen und ihn als angehenden KFZ-Meister ein wenig in Bedrängnis bringen.

Dann biste zwar auch wegen Unterstützung von Schwarzarbeit dran, aber bei ner Selbstanzeige wäre das für Dich deutlich glimpflicher, als für ihn.

Das wäre dann vermutlich das Ende seiner Meisterschule und somit ein brauchbares Druckmittel.

Wenn jemand schwarz schraubt, sollte er sich darüber sehr bewußt sein, dass er sehr sehr gewissenhaft arbeitet, damit ihn kein grober Fehler in die Katastrophe stürzt.

Und hier scheint es ja so, als wäre der Mann seinen Meistertitel auch nicht wert... zumindest nicht, wenn er den Fehler auf Deinem Rücken austragen würde. Er ist ein hohes Risiko eingegangen und hat verloren.... so ist das halt.

Falls es aber dann nicht an der Dichtfläche des Kopfes liegen sollte, wärst Du dran, ihm seine Arbeit ordentlich zu bezahlen. Schau Dir die Teile an, wenn der Motor zerlegt wird und dann ziehe Deine Schlüsse!

Und vergiß die Gedanken an irgendwelche Garantieansprüche oder Ähnliches! Das hast Du Dir mit der Schwarzschrauber-Aktion definitiv versaut.

Du hast eine falsche Entscheidung getroffen und mußt nun auch dafür grade stehen, genau wie der Typ, der den Motor trotz defekter Dichtfläche so wieder zusammen geschraubt hat. Jeder muß zu seinen Fehlern stehen!

Gruß

Headhunter_T

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Zitat:

Original geschrieben von cocker

Lustig, dass es Gesetze für Illegales gibt...

 

Gruß cocker

Und mich nennst du gehässig.;)

Zitat:

Original geschrieben von cocker

ok... wusste ich nicht. Aber ersetze noch das Wort "Garantie" in deinem ersten Absatz durch "Gewährleistung" dann unterschreib ich das ;)

Aber was will man da jetzt machen? Anzeige? Anwalt? Wohl kaum bei Schwarzarbeit. Da beissen beide ins Gras...

Lustig, dass es Gesetze für Illegales gibt...

Gruß cocker

Hi

So habs geändert auf Gewährleistung:)

Mit dem Anwalt liegste Richtig, man kann dahin gehen und sein recht Einklagen, Verbraucherschutz eben.

Allerdings ist wohl der Auftraggeber dann frei ohne Angst zu haben das der Stattsanwalt Dir eine Strck anlegt, was dem Auftragnehmer blüht weis Ich nicht.

Aber Ich kann das bald sagen habe nämlich so einen Fall in meinem Bekannten kreis gerade am Laufen.

Themenstarteram 27. März 2009 um 0:12

Zitat:

Original geschrieben von Weihersfeld

Zitat:

Original geschrieben von cocker

ok... wusste ich nicht. Aber ersetze noch das Wort "Garantie" in deinem ersten Absatz durch "Gewährleistung" dann unterschreib ich das ;)

Aber was will man da jetzt machen? Anzeige? Anwalt? Wohl kaum bei Schwarzarbeit. Da beissen beide ins Gras...

Lustig, dass es Gesetze für Illegales gibt...

Gruß cocker

Hi

So habs geändert auf Gewährleistung:)

Mit dem Anwalt liegste Richtig, man kann dahin gehen und sein recht Einklagen, Verbraucherschutz eben.

Allerdings ist wohl der Auftraggeber dann frei ohne Angst zu haben das der Stattsanwalt Dir eine Strck anlegt, was dem Auftragnehmer blüht weis Ich nicht.

Aber Ich kann das bald sagen habe nämlich so einen Fall in meinem Bekannten kreis gerade am Laufen.

schön zu hören das ich doch irgend wo Rechte habe.

Jetzt noch eine Frage: Kann ich das Geld was ich bezahlt habe für diese Leistung zurück vordern,da ich kein vertrauen mehr zu ihm habe?

Mfg Odin

Nein, das geht nicht so einfach.

Da hat der Gesetzgeber (glücklicherweise!) einen Riegel vorgeschoben.

Überleg mal, wo kämen wir denn hin wenn jeder gleich das recht hätte sein Geld zurückzufordern? :)

Nein, zunächst musst du ihm das Recht der Nachbesserung einräumen.

Erst wenn das drei mal erfolglos versucht wurde hast du das recht den ganzen Kaufvertrag anzufechten.

Sonderformen gibt's zwa, die musst du aber erst mal vor Gericht durchsetzen.

Themenstarteram 27. März 2009 um 10:46

das blöde ist ja ich habe keine Rechnung da er es unter der Hand gemacht hat(Schwarz)

Ein Kaufvertrag muss nicht schriftlich sein!

Eine mündliche Abrede, ja gar ein stillschweigendes schlüssiges Handeln begründen schon einen Kaufvertrag.

Wenn du zur Dönerbude gehst und einen Döner bestellst ist das ein Kaufvertrag (mündlicher Vertrag).

Oder wenn du zum Kiosk gehst, 1,50€ auf den Thresen legst und dir wortlos eine Zeitung vom Stapel nimmst schliesst du ebenfalls einen rechtskräftigen Kaufvertrag ab (schlüssiges Handeln). Jedenfalls dann sofern der Kioskbesitzer das Geld auch annimmt und in die Kasse legt.

Themenstarteram 27. März 2009 um 13:45

aber er kann doch sagen ich war an den Auto gar nicht drann(ich habe die ZKD nicht gewechselt) dann steht doch Aussage gegen Aussage.

Das wäre dann ein Fall für den Richter

... und spätestens hier lohnt es sich nicht mehr. Falls er verlieren sollte, zahlt er für Anwalts- und Gerichtskosten mehr, als er für einen Austauschmotor zahlen würde.

Theoretisch-rechtlich mag das ja alles schön und gut sein - aber in der Praxis sieht das oft anders aus.

Wer verklagt schon einen Schwarzarbeiter wegen Schwarzarbeit am eigenen Objekt... da schiesst man sich doch ins eigene Knie.

Bei Arbeiten an einer Immobilie mit entsprechendem Streitwert mag das ja evtl. noch lohnen, aber dann kommt ja auch noch das Finanzamt und will auch noch Kohle haben... dann gibts evtl. noch ein Strafverfahren und und und...

ich meine:

Jeder der schwarz arbeiten lässt, trägt das Risiko alleine, Recht hin oder her. Und das weiss man VORHER !

Nicht umsonst ist Schwarzarbeit verboten...

Gruß cocker

Damit hast du natürlich Recht, wollte dem TE ja nur eine korrekte Auskunft geben.

... harr ... soviel zur oft breiten Kluft zwischen Theorie und Praxis :D

Was der TE machen könnte : er könnte so tun, als würde er einer rechtlichen Sache gelassen gegenüberstehn und dem angehenden Pfuschermeister drohen. Der hat sicherlich mehr zu verlieren.

Is halt hoch gepokert... ;)

Gruß cocker

Zitat:

Original geschrieben von cocker

... harr ... soviel zur oft breiten Kluft zwischen Theorie und Praxis :D

Was der TE machen könnte : er könnte so tun, als würde er einer rechtlichen Sache gelassen gegenüberstehn und dem angehenden Pfuschermeister drohen. Der hat sicherlich mehr zu verlieren.

Is halt hoch gepokert... ;)

Gruß cocker

Oder sich hier mal Schlaumachen und ausdrucken, alls nachhaltigkeit.

Wenn Du nicht Willst gehe ich zum Gericht:

http://www.rechtscentrum.de/search.php?...

Themenstarteram 5. April 2009 um 15:59

were schön wenn du es machen würdest

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