Motor kaputt??? Werkstatt schuld???

VW Golf 4 (1J)

Hallo,

dieses ist mein erster Eintrag und schon habe ich ein richtiges Problem.

Ich habe gestern mein Auto (Golf 4) für Inspektion, Ölwechsel, Luftfilterwechsel, Refenwechsel bei Pitstop abgegeben. Gerade wollte ich es abholen und der Mechaniker ging mit mir zum Auto, um das Problem zu präsentieren: Das Auto "nöggert" gewaltig. Für mich klingt das nach Nockenwelle, also Motorschaden. Das Auto war definitv voher ok, meine Frau hat es zu der Werkstatt gefahren und kann es entsprechend bezeugen. Ich habe nun das Auto dort gelassen, damit der Mechaniker sich morgen in Ruhe dem Problem widmen kann. Meine Fragen sind jetzt:
1. Kann das Auto tatsächlich ohne fremdverschulden in der Werkstatt kaputt gegangen sein?
2. Angenommen die habe aus Versehen den Motor ohne Öl gestartet, kann dabei sofort der Motor kaputt gehen?
3. Der Mechaniker hoffe auf eine kaputte Ölpumpe, da kein Ölfluss zu erkennen war. Kann eine Ölpumpe einfach mal so kaputt gehen bei einem Ölwechsel? Oder kann eine Ölpumpe den Geist aufgeben, wenn vergessen wurde Öl einzufüllen?

Hat sonst jemand einen Vorschlag wie ich nun mit diesem Fall umgehen soll.

Vielen Dank im Voraus für hoffentlich viele Tipps.

Markus

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Nur als abschließender Beitrag zu meinem Golf. Es hat sich tatsächlich herausgestellt, dass die alte Werkstatt den Zahnriemen nur teilweise gewechselt hat, also nur einen von zweien. Der Gutachter hat dieses bestätigt und habe so, ca. 1 Woche vor Ablauf der 2-Jahresfrist, eine komplette Reaparatur erstlattet bekommen. Heri und da gab es noch ein wenig Rangelei und weitere defekte Teile, aber der Pitstop hat sich absolut kulant verhalten und mir einen Großteil der nicht von der Versicherung übernommenen Rechnung erlassen. Fazi für mich: 700 Euro Reperaturkosten. Nachträglich ein Dankeschön an alle Teilnehmer der Diskussion.

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Sie haben die Ventile abgebaut und nachgesehen?
Wie haben die das denn gemacht? Ventile, die eigentlich Hydrostößel sind, mal eben "abgebaut"?
Ich glaube, die wollen Dich ganz schön verschaukeln.

Besteht eigentlich die Möglichkeit, jemanden mit Ahnung am Montag zu dem Pitstop mitzunehmen? Es handelt sich um den Pitstop Ostseestr. 1 in Berlin Prenzlauer Berg. Bevor ich wirklich es auf einen Prozess ankommen lasse, möchte ich nur sicher gehen ...

Oder bietet der ADAC eventuell einen solchen Service an? Immerhin bezahle ich dei ADAC-Plus Mitgliedschaft.

Die Situation hat sich ein wenig verändert. Nach Auskunft von Pitstop gab es ein Problem mit dem Zahnriemen. Den hatte ich vor 2 Jahren wechseln lassen. Irnedetwas hat sich anscheinend gelöst (ich glaube er hat Zahnrad gesagt). Jedenfalls sind jetzt auf dem Kolben angeblich leichte Abdrücke von den Ventilen zu sehen.

Ist es realistisch, dass diese Situation schon lange vorlag, ohne dass ich es gemwerkt habe, und jetzt plötzlich beim einfachen Ölwechsel zum tragen kommt?

Ist das im Zweifelsfall eine Garantiesache? Der Wechsel war vor knapp 2 Jahren.

Danke jedenfalls für eure Hilfe.

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Klingt aber arg komisch...
U. U. hat die Spannrolle schlappgemacht, ist eine bekannte Schwachstelle. Riemen kann überspringen, dann knallt es.
Dann müsste PitStop die Rolle getauscht haben, wenn sie denn defekt war. Sträflich, den Motor in diesem Zustand weiter laufen zu lassen...
Die Ölpumpe wird (zumindest beim 1,6er) über eine Kette angetrieben. "Mal eben" kann die Pumpe nicht kapuzzgehen - ist eine Zahnradpumpe.
Ich würde die Sache begutachten lassen, Ferndiagnosen und Spekulationen helfen hier nicht.

Zitat:

Original geschrieben von markus_w


Die Situation hat sich ein wenig verändert. Nach Auskunft von Pitstop gab es ein Problem mit dem Zahnriemen.

Hallo,

ich will Dir nicht zu nahe treten aber meiner Meinung nach gibt es nur eine vernünftige Möglichkeit:
- Wagen sofort abholen lassen
- in eine Vertragswerkstatt bringen
- Analyse durch VW-Meister machen lassen und Kostenvoranschlag erstellen lassen
- ja nach Ergebnis entweder Anwalt und Gutachter einschalten oder auf eigene Rechnung reparieren lassen

Ich kenne keine Werkstatt, die nicht versuchen würde, einen selbst verursachten Schaden vertuschen oder auf vorherige Reparaturen schieben zu wollen. Freiwillig geben die wenigsten eigene Fehler zu. Vor allem keine der bekannten 'billig'-Ketten...

Ciao

Jo

Hallo @ markus_w ,
jetzt lass Dich bitte nicht veralbern ! Noch und Letztmalig darf ich Dir die Frage stellen : " Welchen Arbeitsauftrag haben Sie dieser Werkstatt konkret erteilt ? " .
Hinsichtlich meiner Ferndiagnose vom 08. 11. wurde doch mein Erstverdacht vorerst eindeutig bestätigt . Eventuell lesen die "Mützen" hier sogar mit - ist mir aber egal !
Problematisch bleibt für die "Mützen" die sachgemäße und fachgerechte Beantwortung von 2 kleinen Fragen :
1.) Muss ich als Auftragnehmer (hinsichtlich Werkstattauftrag und dementspr. Wartungsvorschrift) den Zustand der / des Zahnriemen(s) und ggf. die Steuerzeiten überprüfen ?
2.) Wie kann ich meinen Kunden ein bestehendes und insoforn erkanntes Problem erst bei Abholung benennen , obwohl es nach vorheriger Absprache mit Sicherheit exakt diagnostiziert und ggf. nach Absprache und weiterer Auftragserteilung ( termingerecht ??? zumindest aber VB-gemäß nach KVA ) behoben werden können ?
Vielleicht kann ich Ihnen weiterhelfen , jedoch nicht ohne Ihre konkret angeforderte Leistung ( bspw. Inspektion bei 120.000 km Laufleistung , so oder so ähnlich !)
"Ölwechsel für € 44,44 incl. Öl & Filter & mal durchschauen für den Winter & Radwechsel - ohne Wuchten!" - wer billig will , kann da richtig sparen oder ggf. auch richtig auf die Fresse fliegen .

... mfG krauseklatt

Harte Nummer!

Es gab hier im Forum schon einige Threads die sich mit Schäden während des Werkstattaufenthaltes, bzw. bei Übergabe nach Inspektion/Reparatur ergaben. Musst du mal die Suche benutzen und lesen, was dabei herauskam. Generell sind Werkstätten gegen selbst verursachte Schäden am Kundenfahrzeug versichert. Damit will ich jetzt nicht behaupten, dass die Werkstatt deinen Motor ruiniert hat!

Ich denke, ein Anwalt kann dir in deinem konkreten Fall besser weiterhelfen. Wir können hier nur spekulieren, was dir weder zeitlich noch in der Sache weiterbringt.

Fakt ist: dein Wagen/Motor waren bei Abgabe ok. Nur wie sieht es die Rechtslage? Du musst beweisen, dass die Werkstatt Mist gebaut hat. Oder die Werkstatt muss beweisen, dass dein Auto bei Abgabe schon defekt war. Ganz heile Sache.

Wichtig ist, dass geklärt ist, wie die Bezahlung der folgenden Reparaturen abzugelten sind. Möglicherweise fängt die Werkstatt jetzt an, nach und nach auf Verdacht alles zu wechseln, was denen in den Sinn kommt. Klär vorher ab (evtl. mit Anwalt) ob die Bezahlung später erfolgen kann, oder ob die Werstatt einen Teil (oder gar alles) übernimmt. Die Handwerkskammer des Ortes dürfte auch mit Rat weiterhelfen, dort sollte der Betrieb angemeldet sein.

Halte uns hier auif dem Laufenden und vor allem: Viel Glück!

Sofern du im Guten nicht weiter kommst, habe ich im Netz noch das hier zum Thema "Defekt nach Inspektion" gefunden:

Ich zitiere:

"Ich würde den Fall detailliert mal der Schiedsstelle des KFZ-Handwerks schildern.

Die sind für solche strittigen Fälle zwischen Kunden und KFZ-Werkstatt zuständig und begutachten auch den defekten Motor.

Der Schiedsspruch ist für die Werkstatt bindend, für den Kunden dagegen nicht; bedeutet, dass Du immer noch vor Gercht klagen kannst, wenn Du berechtigte Zweifel am Schiedsspruch hegst.

Hat für Dich den Vorteil, dass Du nicht gleich ein finanzielles Prozessrisiko tragen musst, da solche Fälle meist gar nicht erst vor Gericht landen, die Schiedsstellen haben in Bezug auf Neutralität und objektive Begutachtung bzw. Schiedssprechung einen sehr guten Ruf.

Die Kontaktdaten der für Dein Bundesland/Regierungsbezirk zuständigen Schiedsstelle gibt's z.B. im Internet oder bei der lokalen Handwerkskammer"

Zitat ende.

Neuer Stand der Dinge: Das Problem konnte nicht lokalisiert noch behoben werden. Angeblich ist beim Zahnriemenwechsel vor 2 Jahren nicht der kleinere geworden, sodass hier das Problem nun vermutet wird.

@krauseklatt

Zitat:

" Welchen Arbeitsauftrag haben Sie der Werkstatt konkret erteilt und haben die Ihren Auftrag nach Herstellervorschrift auch und gerade hinsichtlich Fahrzeuglaufleistung und -alter korrekt erledigt ? "

Der Auftrag lautete: Ölwechsel, Inspektion, Refenwechsel, TÜV. Angeblich kam ein verrosteter Endtopf hinzu. So, keiner dieser Aufträge hat etwas mit dem Motor zu tun. Ich wurde gefragt, ob der Zahnriemen bereits gewechselt wurde, was ich bejahte. Also wurde der Auftrag für mich nach Herstellervorschrift ausgeführt.

Was jetzt den Auftrag vor 2 Jahren betrifft, so habe ich mal die Rechnung rausgeholt. Nach Rechnung wurde der Zahnriemensatz B&W VW ersetzt und mir wurden als Arbeitszeit "Motorzahnriemen und Spannrollen erneuert" berechnet.

Weiß jemand, ob es nun wirklich möglich sein kann, dass hierbei der eine Zahnriemen vergessen wurde?

Ich werde aus dem Ganzen erstmal nicht schlau und bin gerade auf der Suche nach einem Begutachter, der sich die Sache mal anschaut. Sieht jedenfalls nicht gut aus.

War der Zahnriemen bei VW oder woanders gewechselt worden ?

Leider bei einer privaten Werkstatt, was ich total bereue. Es war immerhin ein KFZ Meister.

Wie ist denn ganz allg. die Rechtslage in diesen Fällen?

Wenn bei Fahrzeugabgabe offensichtliche Mängel nicht notiert und hinterher vom Kunden als bei Abgabe noch nicht vorhanden reklamiert werden (wie in unserem Fall, als wir einen Ford Ka aus der Inspektion mit gerissener Frontscheibe zurückerhielten, bei Abgabe war diese noch intakt!), dann zahlt im Zweifel ja die Versicherung des Autohauses.

Nur:
Wenn Du z.B. wg. AU zum "TÜV" fährst und Dir bei dieser Maßnahme (Vollgas ohne Last bis zur Abregeldrehzahl, 3x das ganze...) der ZR reißt, dann ist das nicht Sache des "TÜVs", sondern des Auftraggebers und daher pp.

Ergo:
Seltsam ist die Koinzidenz mit der Inspektion schon und in der Tat wurde auch schon in Werkstätten der Motor ohne Öl angelassen und ggf. sogar auf Drehzahl gebracht, aber man kann natürlich auch als Werkstatt einfach nur "Pech" haben.
Ein offener Umgang mit dem Problem und vor allem mit dem Kunden wäre dennoch wünschenswert,
auch und gerade, wenn es sich um einen derart großen Filialisten handelt!

Ich hätte schon längst mit der GF von PitStop kommuniziert,
ganz offen und ganz direkt, im Sinne einer gütlichen Regelung,
mit der beide leben können, wenn denn seitens der Werkstatt ein Fehler gemacht worden ist.

Man kann den guten Willen zu einer fairen Lösung durchaus kommunizieren
und, Überraschung, meist erreicht man diese dann auch!
Nur andersherum klappt es meist nicht:
Erst auf den Busch klopfen, dann ...
da fühlen sich die Firmen immer etwas auf den Fuß getreten,
menschlich letztlich verständlich.

(o.g. gilt übrigens auch für die VW-Kulanz-Abt.
Gute Argumente überzeugen auch die!)

das ist doch alles schön Färberei der Werkstatt! Je mehr ich hier lese, desto weniger glaube ich an einen Zufall ohne Fehler/Einwirkung der Werkstatt! Selbst wenn vor 2 Jahren der kleine Zahnriemen nicht getauscht wurde, warum soll der ganz zufällig während der Inspektion bei Pitstop reißen?? Und warum kann keiner den Fehler lokalisieren bzw. einen defekten Zahnriemen ausfindig machen?

Wenn das Gespräch mit Pitstop-GF und der Schiedsstelle der HWK nicht fruchtet und es keine akzeptable Einigung gibt, Auto abschleppen lassen und in eine VW-Werkstatt bringen. Zusätzlich Anwalt einschalten. Oder wie soll das jetzt weitergehen? Pitstop sucht und erneuert so lange, bis evtl. durch einen neuen Zufall der Fehler gefunden wurde? Die Zeit und Kohle wirst du kaum haben...

Irgendwas ist da böse schief gelaufen bei denen, am besten man sucht den Schaden in einer VW-Werkstatt. Bei Pitstop wird man eher vertuschen. Obwohl es denen kaum wehtut, einen Tauschmotor bzw. ein Ersatzteil zu bezahlen--> Firmenversicherung

Hallo und Guten Abend ,
zuerst muß ich mich bei Ihnen entschuldigen , daß meine sofortige Rückmeldung aus privaten Gründen (Kurzurlaub) nicht sofort erfolgt ist . Nun zum Fakt :
Ihr Auftragnehmer vermutet hier einen ganz offensichtlichen Peparaturfehler , der vor schon 2 Jahren erledigt worden ist . Soweit und so gut sprechen Sie , Ihnen vorliegende Rechnungen an , die Ersatz der / des Zahnriemens und der --- SPANNROLLEN ! --- an .
Es gibt hierbei für jeden Zahnriemen jeweils eine Spannrolle ! Es gibt für den einen (der Längere von KW zur NW) , der beiden Zahnriemen auch noch eine "Umlenkrolle" .
Mit dieser Problematik brauchen Sie sich insoweit garnicht zu beschäftigen , da Ihr erteilter Werkstattauftrag gemäß Herstellervorschrift zumindest eine Sichtkontrolle hinsichtlich des Zustandes der Zahnriemen vorschreibt ! Bei Ihrem Motor ist dies alle 30.000 km zu überprüfen , ggf. zu ersetzen .

Es ist und bleibt mir lediglich völlig unbegreiflich , daß die "freundlichen Mützen" keinen Fehler finden wollen . Etwaige Garantieansprüche gegenüber der Werkstatt , die
Ihnen vor 2 Jahren den / oder die beiden Zahnriemen getauscht haben sollte sind ohnehin belanglos .
Wissen die überhaupt , dass Motorsteuerzeiten überprüfbar sind ? Der Zahnriemen ist doch nicht plötzlich gerissen ? .. Und selbst WENN ! :
Ihnen wurde ein Fehler am laufenden Fahrzeug "erklärt" zumindest geschildert.
Halten Sie bitte Rücksprache mit der IHK und informieren Sie die "freundlichen Mützen" vorab von Ihrer rechtlich sicheren Entscheidung !

.... in der Hoffnung , geholfen haben zu können ! ---- verbleibe höflichst und mit freundlichem Gruß !

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