Motor im Winter vor Fahrtantritt warmlaufen lassen?

Hallo !

ich fahre einen 19 Jahren alten VW Golf 3 ohne Klimaanlage und seit ca. einem halben Jahr habe ich keine Garage mehr, d.h. das Fahrzeug steht draussen. Im Winter habe ich häufig das Problem, dass wenn ich die Fensterscheiben nach einigen Minuten freigekratzt habe und dann mit dem eiskalten Benzinermotor losfahre, dass dann schnell die Fensterscheiben wieder zufrieren, die Sicht deutlich schlechter wird und ich zum erneuten Eiskratzen anhalten muss. Das wäre eigentlich kein Problem, nur fahre ich nach 2 Kilometern auf eine stark befahrende Bundesstraße, wo es auf den nächsten 10 Kilometern keinen Standstreifen gibt...es wird also u.U. gefährlich für mich.

Ich überlege nun, ob ich erst den Motor starte, diesem im Stand zumindest auf ein Mindestmaß an Temperatur bringe / warm laufen lasse, damit die Heizung auf den ersten Kilometern schneller auf Touren kommt, so dass ein erneutes Anhalten und Eiskratzen evtl. nicht mehr notwendig wird.

Ich habe leider über die Suchfunktion keine passenden Themen gefunden. Macht das Sinn, den Motor im Stand warmlaufen zu lassen, oder ist das sogar verboten? Was kann ich sonst noch tun (der Einbau einer Standheizung entfällt definitiv bei dem alten Auto)?

Mfg
Marwief

Beste Antwort im Thema

Nö. Nützlich ist, wenn es zielführend ist. Die Verkehrssicherheit durch freie Sicht ist ein Ziel, dass der Verordnungsgeber selbst vorgegeben hat. Dieses zu erreichen, das ist zielführend. Also ist es nützlich. Unnütz ist es, etwas anderes daher zu quasseln. Die Rede ist ja nicht von stundenlagem Motorlauf im Stand. 😉

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Zitat:

Zitat:

Zumal: Kreuzfahrtschiffe schalten von Schweröl auf Diesel um. Im deutschen Hafen mit Schweröl ist eine dumme Idee. Wenn man erwischt wird, wird es teuer. Bei uns wird das kontrolliert.


Ich schrieb nichts anderes. Was bitte kommentierst du denn da und unterstellst mit damit eine Falschaussage? Merkst du noch was, um mal in deinen Worten zu Antworten?

Ich habe mich mit der Antwort mehr auf deine vorherige Aussage bezogen!

Zitat:

@Friesel schrieb am 27. November 2016 um 10:03:24 Uhr:


Ausgerechnet Schiffe. Die ihr Schweröl munter weiterverbrennen wenn sie vor Anker liegen.

Das andere Textteile untergehen, ist klar! Solltest dich mal kürzer fassen. Dann passiert so etwas nicht. Aber, ich gesteht ja ein, das ich den Teil überlesen habe. Dennoch hast du eine andere Aussage zuvor getroffen! (siehe Zitat!) Das Aussagen-Verbiegen ist auf andere Texte bezogen und der folgende Absatz ist mit einem "Zumal" eingeleitet. (Zumal, oder ergänzend!)

Hafenstrom (Landstrom) ist bei weitem nicht ausreichend ausgebaut. Das hat oft nichts mit "zu teuer" zu tun. Es reicht einfach nicht.

Zitat:

touranfaq schrieb:


Drittens hast Du immer noch das "unnötig" nachzuweisen.

Das habe ich! Sogar mit Verlinkung auf eine behördliche Aussage, die

laufen lassen

beim Kratzen als unnötig erachtet.

Zitat:

Nur mal so aus Neugier, wie macht ihr das eigentlich an der Ampel? Stellt ihr da auch immer brav den Motor ab? Unnötiges laufen lassen im Stand ist nämlich verboten!

Es ist geregelt, das bei Ampelschaltungen die längere Zeit rot sind, der Motor abzustellen ist. (z.B. an Bahnübergängen und z.B. Baustellen, bei Baustellen ist dies des öfteren mittels Schild sogar gekennzeichnet.) Bei einer normalen Ampel ist diese in der Regel unter 90 Sek. rot. (Eine normale Verkehrsampel die länger als 5 Min. rot ist, gilt als defekt und darf sogar lt. geltender Rechtsprechung überfahren werden.)

Zitat:

Erfüllt er das, ist die Bimsch raus.

Nicht ganz! Es muss auch die Vorgaben in dem Gebiet erfüllen. So ist zur Nachtzeit (idR. 22-6 Uhr) in vielen reinen Wohngebieten der längerfristige Lärmpegel auf 45dB zu begrenzen. Längerfristig ist natürlich auch wieder schwammig. Aber, bei uns gilt: Vorbeifahren, bzw. losfahren als nicht längerfristig. Paar Minuten mit laufendem Motor kann das schon ausreizen oder übersteigen.

Zitat:

touranfaq schrieb:


Nun kommt aber der Clou:
Bußgeldkatalog Hessen
(nicht existent)

Jetzt ratet mal, in welchem Bundesland ich wohne

Sicher das da nicht was anderes gemeint ist?

Zitat:

Quelle!


Bußgeldkatalog Hessen
(keine Angaben)

Ich würde mir da nicht zu sicher sein! Nur, weil dort nichts steht, bedeutet es nicht, es gäbe dort keine Regelsätze.

MfG

Zitat:

@Johnes schrieb am 27. November 2016 um 18:29:48 Uhr:



Sicher das da nicht was anderes gemeint ist?

Sag Du es uns, Du hast dieses Gesetz doch ins Spiel gebracht

Ansonsten sind mir die Strafsätze ziemlich schnuppe, da ich nicht gegen diese Vorschriften verstoße. Ich bin ein redlicher Bürger der sein Auto nicht unnötig laufen lässt 😛

Wenn ich Zeit finde, kann ich ja mal schauen! Ich habe ja schon eine andere Angabe gefunden, die "keine Angaben" als Text haben und damit nicht eindeutig angeben, das es keine Bussgelder gibt!

Aber danke, das du zumindest zugibst, das die Sätze über 10€ liegen können.

MfG

Zitat:

@Johnes schrieb am 27. November 2016 um 18:48:03 Uhr:


Aber danke, das du zumindest zugibst, das die Sätze über 10€ liegen können.

...ich bin ein von Grund auf ehrlicher Mensch, und wenn jemand anderes recht hat, dann gebe ich das unumwunden zu 😉

Allerdings müsste zur Anwendung dieser Sätze das BImSchG Vorrang ggü. den Regelungen der StVO bekommen, und die Frage ist: Wie soll das passieren? Das wäre m.E.n. nur anwendbar wenn sich das Fahrzeug außerhalb des Geltungsbereich der StVO befindet, also beispielsweise auf einem Privatgrundstück oder einem privaten Parkplatz (Supermarkt etc.). Solange sich das Fahrzeug aber im Bereich der StVO befindet ist das BImSchG nicht anwendbar ohne gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu verstoßen.

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Meiner Auffassung nach, findet die StVO Anwendung, wenn du auf der öffentlichen Straße von der Polizei "ertappt" wirst. Wenn ich dich Anzeige, weil deine Abgase vom Parkplatz auf öffentlichem Grund in mein Schlafzimmer dringen, findet das Emissionsschutzgesetz Anwendung. Mein Schlafzimmer ist außerhalb der StVO.

MfG

Moin

@Johnes

Wenn dir das lesen langer Texte zu schwer fällt, dann solltest du nicht Antworten.

Zitat:

Ich habe mich mit der Antwort mehr auf deine vorherige Aussage bezogen!

Dafür gibt es ja Zitate.

Zitat:

10:03
Ausgerechnet Schiffe. Die ihr Schweröl munter weiterverbrennen wenn sie vor Anker liegen. Ausnahmegenehmigungen machen es möglich, mal im Ernst, was schadet denn da noch son Taxi?

Zitat:

10:09
Das glaube ich weniger. Die Strafe dafür ist ziemlich drakonisch!

Denn meine Aussage:

Zitat:

Wenn sie vor Anker liegen?
Im Hafen, Son Tanker macht seinen Motor vermutlich aus, wenn er im Hafen ist, bei Kreuzfahrern sieht das ganz anders aus. E-Land ist schlicht zu teuer. Wenn ich mir dann die Dieselwolke über den Kreuzfahrern so ansehe, auch wenns da kein Schweröl ist im Hafen, dann ist das Taxi echt das kleinste Problem. Hat aber nichts mit dem Thema zu tun, da gebe ich dir recht.

Kam um 10:44, am 27.

Deine Antwort dazu

Zitat:

@Friesel: Du verbiegst schon wieder Aussagen!

Zumal: Kreuzfahrtschiffe schalten von Schweröl auf Diesel um. Im deutschen Hafen mit Schweröl ist eine dumme Idee. Wenn man erwischt wird, wird es teuer. Bei uns wird das kontrolliert.

kam um 10:52 am 27.

Zitat:

Das andere Textteile untergehen, ist klar! Solltest dich mal kürzer fassen. Dann passiert so etwas nicht. Aber, ich gesteht ja ein, das ich den Teil überlesen habe. Dennoch hast du eine andere Aussage zuvor getroffen! (siehe Zitat!) Das Aussagen-Verbiegen ist auf andere Texte bezogen und der folgende Absatz ist mit einem "Zumal" eingeleitet. (Zumal, oder ergänzend!)

Wenn du nicht in der Lage bist lange Texte zu lesen, dann sollte man sich überlegen ob man anderen der Lüge und des verbiegens zu bezichtigen. Nun plötzlich geht es beim Verbiegen gar nicht mehr um den benannten Text sondern um andere Texte. Wow, männlich. Du behauptest wieder mal viel ohne es zu belegen. Tradition.

Natürlich habe ich vorher eine andere Aussage getroffen. Schiffe die vor Anker liegen und dabei gerne das billige Schweröl verbrennen. Im Hafen nicht, bzw. seltener. Zwei Aussagen die sich nicht schneiden.

Und natürlich ergänzend, da Kreuzfahrer die Pflicht haben mit normalen Diesel in die Häfen einzulaufen, da sie meist auf E-eigen laufen bleiben müßen. Frachter oder Tanker können dies bis heute oft nicht. Sie werden geschleppt, oder nutzen halt Schweröl bis sie an E-Land sind.

Und E-Land ist oftmals schlicht zu teuer, so in Kiel.

Zitat:

Das habe ich! Sogar mit Verlinkung auf eine behördliche Aussage, die laufen lassen beim Kratzen als unnötig erachtet.

Stimmt. Nur das eine behördliche Aussage vor Gericht nicht immer Standhält. Das ist eine Aussage an die kontrollierenden Organe auf der Straße. Nicht die Aussage eines Gerichtes. Die werden sich hüten und sprechen dazu ein festes Wort.

Zitat:

Es ist geregelt, das bei Ampelschaltungen die längere Zeit rot sind, der Motor abzustellen ist. (

Zitat geht noch weiter. Und? Ist das nun was neues? Na klar ist das geregelt, wurde ja hier schon mehrfach geschrieben. Und? Wie viele machen es?

Zitat von Johnes aus dem StartStop Thread zum StartStop System:

Zitat:

Ich schalte das System zu 98% aus.

Alles klar?

Zitat:

Nicht ganz! Es muss auch die Vorgaben in dem Gebiet erfüllen. So ist zur Nachtzeit (idR. 22-6 Uhr) in vielen reinen Wohngebieten der längerfristige Lärmpegel auf 45dB zu begrenzen. Längerfristig ist natürlich auch wieder schwammig.

Womit du recht hast, was aber wieder ein anderes Gesetz vorzieht, sprich das Fahrzeug muß sich nicht ändern, erfüllt die Bimsch, aber die Vorgaben im Wohngebiet nicht. Wenn er dich dann aber innerhalb der normalen Zeiten (Deine 6-22 Uhr) dich halt um 6 (welche ich nannte ;-) ) aus dem Schlaf reist, dann haste Pech.

Moin
Björn

Dennoch habe ich mich auf die 1. Aussage bezogen. Deinen 2. Einwurf habe ich ignoriert, da deine Romane ätzend öde sind.

Du hast dich im 1. Teil auf meine Aussage mit "bei uns an der Hafenkante" bezogen. Daher, ist von "Hafen" auszugehen und nicht von ankern auf hoher See. Drück dich einfach mal verständlicher aus und fasse dich kurz!

Zitat:

@Friesel schrieb am 27. November 2016 um 19:58:53 Uhr:



Zitat:

Es ist geregelt, das bei Ampelschaltungen die längere Zeit rot sind, der Motor abzustellen ist. (

Zitat geht noch weiter. Und? Ist das nun was neues? Na klar ist das geregelt, wurde ja hier schon mehrfach geschrieben. Und? Wie viele machen es?

Zitat von Johnes aus dem StartStop Thread zum StartStop System:

Zitat:

Ich schalte das System zu 98% aus.

Alles klar?

Da du dich wieder generell auf Ampel beziehst, ist deine Anschuldigung falsch. Dies ist auch eben nicht geregelt, wie du jetzt darstellen willst.

Ich schalte das Start/Stop ab. Da steht nicht, ich würde bei längerem Stand den Motor laufen lassen. Bei Start/Stop müsste ich den Fuß die ganze Zeit auf dem Pedal haben. Stell ich den Motor normal ab, kann ich den Fuß vom Pedal nehmen.

MfG

Zitat:

@Johnes schrieb am 27. November 2016 um 18:29:48 Uhr:


Bei einer normalen Ampel ist diese in der Regel unter 90 Sek. rot.

Also bis zu 90 Sekunden völlig unnötiges Laufenlassen des Motors. Wieso soll das nicht gegen die StVO verstoßen, aber 2-3 Minuten während der letzten Züge des Scheibenfreikratzens StVO widrig sein, obwohl es einen guten Grund für das Laufenlassens gibt und es somit nicht unnötig ist?

Gruß

Uwe

Idee! 😎😎😎
Du engagierst dich politisch und sorgst für eine Gesetzesänderung.

MfG

@Johnes
Mit solchen Sprüchen kann man natürlich auch einer Antwort ausweichen.

Gruß

Uwe

Was hab ich mit der Gesetzgebung zu tun?

Ich stehe übrigens auf meinem Arbeitsweg keine 90 Sek. (gesamt) auf 23km Stecke an den Ampeln. Die längste Wartezeit ist, wenn ich die grüne Ampelphase an der BAB-Abfahrt auf dem Heimweg nicht bekomme. (Da schalte ich sogar dann das SS kurz ein und nach der Ampel wieder aus!) Auf dem Weg zur Arbeit gibt es keine Ampel an der Abfahrt.

MfG

@Johnes

Du hast nichts mit der Gesetzgebung zu tun, also ist deine Aussage mit dem Motorlaufenlassen für 2-3 Minuten während der letzten Züge des Eiskratzens, dass das gesetzeswidrig ist, entsprechend zu bewerten. Es ist also nur deine Meinung und die Wirklichkeit kann ganz anders aussehen.

Habe ich dich jetzt richtig verstanden?

Gruß

Uwe

Ich habe nie behauptet, an jeder Ampel muss der Motor abgestellt werden. Ich habe auch nicht behauptet, es muss an keiner Ampel der Motor abgestellt werden.

Bei bekannten langen Ampelphasen ist der Motor abzustellen. An kurzweiligen Rotphasen darf der Motor an bleiben. Das ist die Rechtslage. Daran ändert dein Versuch etwas zu erzwingen rein gar nichts.

Sorg dafür, dass alle Ampeln mit Countern ausgestattet werden, die die verbleibende Rotphase runter zählen. Dann weiß jeder wie lange die Ampel rot ist und wie lange der Motor aus bleiben kann. Zudem, ist es erst ab 15-20 Sek. sinnvoll den Motor abzustellen. Davor belastet es die Umwelt ggf. viel stärker, als es nützt.

MfG

@Johnes

…und wieder weichst du aus. Richtig, du hast nie behauptet, dass an einer roten Ampel der Motor nicht abgestellt werden muss. Die Frage war und ist, warum das dann aber in den letzten Zügen des Eiskratzens deiner Meinung nach gemacht werden muss?

An der Ampel läuft der Motor nun in vielen Fällen wirklich unnötig aber in den letzten Zügen des Eiskratzens kann es sehr wohl gute Gründe dafür geben.

Daher verstehe ich deine Meinung nicht, warum im einen Fall der Motor nicht abgestellt werden muss und im anderen Fall das Abstellen hingegen ein MUSS ist.

Gruß

Uwe

Die Rechtsauffassung sieht es eben so. Kratzen bei laufendem Motor ist nach Auffassung der Behörden eben nicht zulässig. Das Abschalten an einer Ampel mit unbestimmter Rotphase ist hier eben nicht gefordert. Da ich nur die Rechtslage erläutert habe, brauch ich mich dir gegenüber dazu nicht zu rechtfertigen.

Die Rechtslage ist eben so. Hast du damit ein Problem, wende dich an die dafür zuständigen Stellen.

MfG

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