Motor im Winter vor Fahrtantritt warmlaufen lassen?
Hallo !
ich fahre einen 19 Jahren alten VW Golf 3 ohne Klimaanlage und seit ca. einem halben Jahr habe ich keine Garage mehr, d.h. das Fahrzeug steht draussen. Im Winter habe ich häufig das Problem, dass wenn ich die Fensterscheiben nach einigen Minuten freigekratzt habe und dann mit dem eiskalten Benzinermotor losfahre, dass dann schnell die Fensterscheiben wieder zufrieren, die Sicht deutlich schlechter wird und ich zum erneuten Eiskratzen anhalten muss. Das wäre eigentlich kein Problem, nur fahre ich nach 2 Kilometern auf eine stark befahrende Bundesstraße, wo es auf den nächsten 10 Kilometern keinen Standstreifen gibt...es wird also u.U. gefährlich für mich.
Ich überlege nun, ob ich erst den Motor starte, diesem im Stand zumindest auf ein Mindestmaß an Temperatur bringe / warm laufen lasse, damit die Heizung auf den ersten Kilometern schneller auf Touren kommt, so dass ein erneutes Anhalten und Eiskratzen evtl. nicht mehr notwendig wird.
Ich habe leider über die Suchfunktion keine passenden Themen gefunden. Macht das Sinn, den Motor im Stand warmlaufen zu lassen, oder ist das sogar verboten? Was kann ich sonst noch tun (der Einbau einer Standheizung entfällt definitiv bei dem alten Auto)?
Mfg
Marwief
Beste Antwort im Thema
Nö. Nützlich ist, wenn es zielführend ist. Die Verkehrssicherheit durch freie Sicht ist ein Ziel, dass der Verordnungsgeber selbst vorgegeben hat. Dieses zu erreichen, das ist zielführend. Also ist es nützlich. Unnütz ist es, etwas anderes daher zu quasseln. Die Rede ist ja nicht von stundenlagem Motorlauf im Stand. 😉
1123 Antworten
Wurde denn schon mal die Enteisung der Frontscheibe durch Gefriertrocknung in Erwägung gezogen. 😕
Wenn ich im Winter den Chef für 5 Stunden abgesetzt hab, wäre ich beim Schlafen auf der Rückbank erfrohren, wenn ich den Motor hätte nicht laufen lassen....und wenn der hätte dann in ein kaltes Auto steigen müssen, hätte der mich zur Sau gemacht, womöglich noch warten müssen, bis ich die Scheibe freigekratzt hätte. 😁 😁 😁
Zitat:
@touranfaq schrieb am 27. November 2016 um 00:07:09 Uhr:
Und es geht manchmal schlicht und einfach nicht anders 😁
Zeig mir mal, wie du da den Motor starten willst! Wenn du die Tür in unter 3 Min. auf bekommst, ohne den Wagen zu beschädigen, rubbel ich dir das Eis mit den Händen runter!
@ghostrider78: Doch genau das wird gemacht. Es wird als Alternativlos hingestellt. Und sag jetzt nicht, es wäre nicht so. Schau dir den Beitrag über deinen an und die "x" davor. Egal, wie du es beschreiben möchtest: Es ist eben nicht erlaubt und kann zu einem Bussgeld führen. Je nach, wer einen aufschreibt, bzw. wer es bearbeitet, wird es unterschiedlich teuer.
Zitat:
Bin mir nicht sicher, aber meine, Du wohnst auf dem Land.
Vorort nicht Land! (Noch nicht! Frag in 6 Monaten noch mal!)
Zitat:
Dann erklär mal bitte wie das geht?
Hab ich schon!
MfG
Johnes meinst du nicht, dass du da tatsächlich etwas zu heiss kochst mit deinen "erheblichen Geldbußen"? MMn gehen hier wieder Theorie und Praxis weit auseinander.
Ich finde, man sollte mal die Kirche im Dorf lassen.
Ist dir denn wirklich ein Fall bekannt (ausser Taxifahrern), wo eine Privatperson -wenn überhuapt- mit mehr als 10€ belangt wurde, weil sie den Motor morgens 3 Minuten länger als unbedingt nötig zum Losfahren laufen lies?
Mir jedenfalls nicht, nichtmal 10€.
Wenn du damit natürlich die Leute meinst, die nur die Karre anmachen und wieder reingehen um zu warten ohne zu sprühen/kratzen/fegen etc bin ich bei dir.
Bekannt sind mir solche Leute jedoch nicht.
Zitat:
@Johnes schrieb am 27. November 2016 um 07:38:59 Uhr:
Je nach, wer einen aufschreibt, bzw. wer es bearbeitet, wird es unterschiedlich teuer.
Wir leben hier nicht in Kuba wo Polizisten die Geschwindigkeit mit den Augen bestimmen 🙄
Im Geltungsbereich der StVO ist der Tatbestand klar umrissen und wird mit 10 Euro geahndet (vorausgesetzt es interessiert jemanden). Eine andere/höhere Strafe zu verhängen wäre ein klarer Fall von Willkür den mein Anwalt anschließend mit großem Vergnügen bearbeiten würde.
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Die Willkür kannst du gerne mal begründen.
Wenn man auf dem Privatgrund (z.B. eigene Auffahrt) steht, kommt die StVO nicht zum tragen. Dann greifen benannte Maßnahmen. Und das ist teurer als 10€. Bei uns hat ein Nachbar eine Unterlassung bekommen. Hat 3-Stellig gekostet und wurde bis 25.000€ bei Wiederholung angedroht. Dazu muss man sagen: Wir haben einen Nachbarn, der für das hiesige Ordnungsamt tätig ist. Dabei genau auch noch für die Einhaltung der BImSchG.
Seit er hier durchgreift, steht auch kein einziger LKW und kein Bus mehr bei uns im Wohngebiet. Es wurde den Unternehmern zu teuer, ihre Fahrzeuge vor der Haustür zu parken.
PS: Polizei darf in Deutschland die Geschwindigkeit schätzen.
MfG
War klar dass Du dazu wieder ne Horrorstory parat hast 😁
Was Fachleute zu dem Thema sagen:
Die Bekämpfung von Lärm und Abgasen im Straßenverkehr ist auf vorbeugende Maßnahmen angewiesen, weil diese Ahndung von Verstößen meist aus Beweisgründen Schwierigkeiten bereitet. Vorbeugende Maßnahmen beruhen auf dem Straßenrecht, auf § 45 StVO und auf den §§ 47, 47a StVZO. § 30 StVO ergänzt diese Maßnahmen in den Fällen nachweisbaren Fehlverhaltens und wird durch die VwV erläutert. Der Gesetzgeber hat sich bei dieser Vorschrift allerdings ausgesprochen allgemeiner Begriffe bedient, die es schwer machen, konkrete Ge- und Verbote abzuleiten. Was unnötig, vermeidbar oder belästigend ist, kann nicht nur allein im Einzelfall entschieden werden, sondern bedarf der Erörterung im Zusammenhang mit Umgebung, Tageszeit und Empfindlichkeit der betroffenen Anwohner und Zeitdauer. Zutreffend wird von der Rechtsprechung darauf hingewiesen, dass die Vorschrift zurückhaltend anzuwenden ist, um Schikanen zu vermeiden. Es gibt die Ansicht, § 30 StVO sei nicht durch § 6 StVG gedeckt, jedenfalls an der Grenze des Vertretbaren, das AG Cochem hielt die Vorschrift für verfassungswidrig.
http://...i-verkehrsrecht-hamburg.de/.../
Der Fachartikel ist generell lesenswert wenn man sich zu dem Thema unvoreingenommen informieren will.
P.S.: klar darf die Polizei die Geschwindigkeit schätzen. Nur was hat sie davon? Ein auf Schätzung basierender Verstoß ist praktisch nicht zu ahnden, wenn ich mit so einem Bußgeldbescheid bei meinem Anwalt auftauche fällt der vor Lachen vom Stuhl...
P.P.S.: so einen Querulant als Nachbarn hatten wir auch mal. Da hilft oft ein Blick in den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften, irgendwas stimmt nämlich immer nicht. Damit konfrontiert geben solche Menschen dann meist schnell Ruhe 😉
Ok, dann fassen wir das doch mal zusammen:
An den TE...dem mittlerweile die Augen bluten dürften 😁 :
Ja, bei Deinem Golf 3 dürfte das durchaus Sinn machen.
und...
Ja, eigentlich ist es verboten...ob und wie es geahndet würde...falls es jemand mitbekommt, den es stört...und falls der- oder diejenige das dann auch noch bei entsprechender Stelle zur Anzeige bringt könnte es sogar was kosten.
Vllt. schaffen wir es ja, uns darauf zu einigen...denn die eigentlichen Fragen sind doch mehr als hinreichend beantwortet worden...oder!?!??
Achja...und:
...ernsthaft...!?!? 😛😉
Zitat:
Zitat:
Zitat:
@touranfaq schrieb am 27. November 2016 um 00:07:09 Uhr:
Und es geht manchmal schlicht und einfach nicht anders 😁
Zeig mir mal, wie du da den Motor starten willst! Wenn du die Tür in unter 3 Min. auf bekommst, ohne den Wagen zu beschädigen, rubbel ich dir das Eis mit den Händen runter!
Natürlich ist das ein Extremfall. Und selbst wenn da das Auto aufbekommt und es mittels Motor laufen lassen Eisfrei kriegst. Es dürfte sich da wohl kaum von der Stelle bewegen, wenn man losfahren will. 😉
Und deine Antwort auf meinem Beispiel, ...
Es geht doch, ist nur anstrengend.
Ich glaube kaum, das du dich früh morgens zw. 4:00 und 6:00, ne halbe Stunde(und länger) damit beschäftigst, erst mal das Auto von diesem Eispanzer und dem darauf festgefronenen Schnee befreist.
Da wird schlichtweg der Motor angemacht, der lockere Teil des Schnees abgefegt und dann nach und nach, an den Stellen wo sich allmählig unterm Eis ein minimaler Wasserfilm zu bilden beginnt, die Scheiben frei gemacht.
Also ich für meine Fälle, werde bestimmt nicht die Scheiben auf einer Art und Weise vom Eis befreien, die mir dann nach einigen Jahren, auch eisfrei, bei Gegenlicht nicht mehr den besten Durchblick gewährt, weil die Frontscheibe total zerkratzt ist.
Privat kratze ich sowieso nicht, sondern sprühe mit was selbstgemixten und auf Arbeit schneide ich mir ein Stückchen aus ner Hartfaserplatte zum "Kratzen" raus, um damit den Raureif runterzurubbeln.
Das ist nicht so hart, weshalb die Scheiben auch nicht zerkratzen können.
Schmiegt sich übrigens gut an der rundlichen Scheibenform an, wodurch man den Reif größflächiger abbekommt.
Übrigens:
Ein nächstes Problem ist ja auch, das mal die Scheibenwischer ganz gerne ordentlich festgefroren sind.
Und die ziehe ich ganz bestimmt nicht einfach so ab.
Zitat:
@Johnes schrieb am 27. November 2016 um 07:38:59 Uhr:
Es wird als Alternativlos hingestellt.
Es gibt Situationen, da gibt es keine Alternativen und genau die wurden auch zur Diskussion gestellt. Beispielsweise der Beschlag der Frontscheibe nach dem Kratzen. Die einzigen hier genannten Alternativen waren Wasser über die Frontscheibe gießen und die glatte Stelle auf der Straße bzw. dem Parkplatz anschließend mit mitgebrachten Streugut abstreuen oder mit die Frontscheibe mit mehreren vorgewärmten Kirschkissen zu erwärmen.
Sorry, aber beide Alternativen kommen für mich nur selten in Frage. Egal ob ich nun die glatte Stelle nach der Bewässerung abstreue oder nicht, falls dort doch wer ausrutscht wird er einen Schuldigen suchen, auch wenn eigentlich genug abgestreut wurde. Das Risiko gehe ich nicht ein.
Wenn ich keine Möglichkeit habe die Kirschkissen fremd zu erwärmen, wurde vorgeschlagen, dass ich mich da rauf setze. Das mag mit einem Kissen gehen, aber ein Kissen reicht nicht, um die Frontscheibe ausreichend frei zu bekommen und nur mit einer ¼ freier Scheibe fahre ich nicht.
Also habe ich hier immer noch keinen brauchbaren Vorschlag lesen können, um ohne kurzes Motorlaufenlassen das Beschlagen der Frontscheibe nach dem Kratzen zu verhindern.
Aber auch touranfaq Problem kann ich nachvollziehen, obwohl ich eigentlich das Problem, dass die Frontscheibe innen gefriert nicht kenne. Ja eigentlich, denn mir ist das bei einem Auto auch mehrmals passiert bis ich es dann ein paar Tage in den Griff bekommen habe.
Was macht man also, wenn es doch mal passiert, warten bis die Frostperiode aufhört? Innen das Eis abzukratzen ist mit einem Eiskratzer nahezu unmöglich, weil die Scheibe nach innen gewölbt ist. Spezialwerkzeug hat man in dieser Situation kaum dabei (es sei denn, das Problem tritt häufig auf).
Nun, jetzt aber Butter bei die Fische, was macht man in solchen Situationen? Wie bekommt man die Scheibe frei, ohne den Motor 2 bis 3 Minuten im Stand laufen zu lassen.
Gruß
Uwe
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 27. November 2016 um 09:27:01 Uhr:
Nun, jetzt aber Butter bei die Fische, was macht man in solchen Situationen? Wie bekommt man die Scheibe frei, ohne den Motor 2 bis 3 Minuten im Stand laufen zu lassen.
Ich würde einen der schlauen Tippgeber anrufen und bitten vorbeizukommen und auf das Eis einzureden. Irgendwann gibt der Klügere nach *duckundweg* 😁
Wenn nach dem Kratzen die Scheiben beschlagen, mach das Fenster auf.
Zitat:
@touranfaq schrieb am 27. November 2016 um 09:07:59 Uhr:
P.S.: klar darf die Polizei die Geschwindigkeit schätzen. Nur was hat sie davon? Ein auf Schätzung basierender Verstoß ist praktisch nicht zu ahnden, wenn ich mit so einem Bußgeldbescheid bei meinem Anwalt auftauche fällt der vor Lachen vom Stuhl...
Wetten das er das nicht macht. Schätzungen finden oftmals Anwendung bei erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen. Hier, wird den Polizeibeamten ein "geschultes Auge" unterstellt. Bei 4-8km/h drüber findet eine Schätzung kaum Anwendung. Aber, wenn du in der 30er Zone mit 70-90 km/h durch jagst, brauchst du nicht mehr diskutieren und lachen wirst du auch nicht mehr.
Zitat:
Es gibt die Ansicht, § 30 StVO sei nicht durch § 6 StVG gedeckt, jedenfalls an der Grenze des Vertretbaren, das AG Cochem hielt die Vorschrift für verfassungswidrig.
Dann bleibt noch das BImSchG und die angegliederten Vorschriften.
MfG
Moin
@ Johnes
Es wird immer lustiger mit dir. HAst du Kinder? Deine eigene Variante von Hänsel und Gretel würde ich gerne mal hören, sobald die Kinder mal Fragen stellen......
Fällt dir eigentlich als einzigem hier nicht auf, das aus:
"3 Minuten laufen lassen, damit die Scheiben frei bleiben, um sicher fahren zu können"
Mittlerweile der Ozeanriese im eigenen Garten geworden ist?
Zitat:
Wenn du es genau wissen möchtest: Mach deine Fenster im Haus auf, stell deine Anlage auf volle Socke...
Wer schrieb davon was? Wir sprachen bisher von einem PKW im Standgas. Nichtmal von einem Rennwagen am Drehzahlbegrenzer.
Zitat:
Danach gehst du in den Garten und verbrennst deinen Hausmüll.
Wieder sprach davon keiner. Im übrigen, wenn du eine nach Bimsch zugelassene Verbrennungsanlage als Nachbar hast, dann hast du Pech. Dein Vergleich ist hier schlicht unangebracht.
Zitat:
Steht dein Fahrzeug auf einem Privatgrundstück, so ist es nicht im öffentlichem Verkehrsraum. (Daher, muss es auch nicht angemeldet oder versichert sein! HU ist auf dem Privatgrund auch nicht erforderlich!)
Tja, nicht angemeldete Fahrzeuge können sehr wohl zum Problem werden auf dem Privatgrundstück, das könnte, je nach Zustand als Müllkippe verstanden werden. Dann greift wieder das Bimsch....
Zitat:
§3 BImSchG... Kannst du dir mal zu Gemüte führen.
Überschrift "Begriffsbestimmung". Wo steht da gleich was über Verbote und Strafen?
Zitat:
Lässt du den Motor unter meinem Fenster jeden Morgen ne viertel Stunde laufen, hast du schnell ein Problem.
Gerade eben war es noch auf meinem Grundstück, jetzt plötzlich schläfst du auf meinem Grundstück? Oder wie kommt dein Schlafzimmerfenster über mein Grundstück?
Und hier wurde nun geschätzt eine Million mal von F Ü N F Minuten gesprochen. Warum wird es bei dir wieder ein Ozeanriese?
Zitat:
Ne, ich will ggf. schlafen und dabei nicht von Abgasen des kalten Motors vom laufenden Wagen vor meinem Fenster verpestet werden.
Hat das Bimsch aber nix mit zu tun, solange der Wagen alle Bestimmungen einhält. Bei uns gab es auch den Fall, öffentlicher Parkplatz an Mietshaus. Die massigen Strafen wurden vom Ordnungsamt folgend verteilt: Ein Schild an der Wand, Fahrzeuge bitte mit Auspuff vom der Wand weg parken.
Ja, das war kurz vor dem Knast.
Zitat:
Wenn wir beide zusammen in einem Mietbunker wohne würden. Tür an Tür... Du wärst sicher begeistert, wenn ich mich jeden Morgen um 3 Uhr von meiner Stereoanlage mit 140 dB wecken lassen würde.
Da ist er wieder, der Rennwagen im Begrenzer. Da es ein Gesetz gibt, wann du wie laut sein darfst in deiner Wohnung, pech gehabt.
Im übrigen, fahre ich eine Harley, Baujahr 1940, und starte die unter deinem Fenster, dann bist du wach, auch wenn ich gleich los fahre. Und du hast null Chance vor gericht, da die Maschine ihren Zulassungsbestimmungen entspricht. Nur mal so zum nachdenken.
Zitat:
Ist vermeidbar! Da kannst du nichts entgegen setzen.
Wurde hier nun ja mehrfach widerlegt. Alleine Eisregen kann dazu führen das deine Scheibe auch nach 100 km Fahrt noch komplett vereist. Zweimal gehabt. Was macht man da? Auto aus und Pech gehabt, oder laufen lassen damit man selber nicht erfriert.
Zitat:
Wörtlich heißt es dort in § 2 (3) LImSchG Bln: “ Es ist nicht zulässig, lärm- oder abgaserzeugende Motoren unnötig zu betreiben. “
Wo wir wieder bei unnötig wären. Und wenn es nötig ist?
Zitat:
Alles ist solange es im Rahmen bleibt duldbar. Nur, gibt es immer wieder welche, die es übertreiben und den Motor eben doch länger als nötig laufen lassen müssen.
Womit geklärt wäre, das du ein spezielles Problem vor deinem Fenster hast.
Wir sprechen immernoch von 5 Minuten. Alles was von länger sprach hat dich bisher lediglich erfolgreich provozieren wollen.
Zitat:
Bei uns in der Firma schlagen oft Taxen auf, wenn ein Schiff kommt.
Ausgerechnet Schiffe. Die ihr Schweröl munter weiterverbrennen wenn sie vor Anker liegen. Ausnahmegenehmigungen machen es möglich, mal im Ernst, was schadet denn da noch son Taxi? Das gleiche gilt für die Dieselloks bei uns, wenn sie gestartet wurden oder einfach nur warten. Schöne schwarze Wolken kommen da raus. Nötig.
Zitat:
Bei den meisten Leuten liegen 3 Min. im tolerierbaren Bereich. Aber es gibt genug Leute, die eben nicht nur kurz die Scheibe frei machen.
Immerhin, du siehst es nach 30!!! Seiten ein. Und von diesen 3 Minuten handelte die Diskussion seit nun 25 Seiten. Der einzige der immer wieder auf den Ozeanriesen wollte wars du.
Zitat:
Zeig mir mal, wie du da den Motor starten willst! Wenn du die Tür in unter 3 Min. auf bekommst, ohne den Wagen zu beschädigen, rubbel ich dir das Eis mit den Händen runter!
Standheizung, Fernstart? Letztlich, was macht denn die Standheizung? Sie verbraucht nicht mehr Kraftstoff wie der Motor eines PKW. Dafür erhitzt sie aber in der Regel nicht den Motor. Wird dies notwendig gebraucht? Sitzt ja keiner drin. Wozu also läuft die Standheizung? Nur für den Komfort das man die Scheibe nicht frei machen muß? Wo ist das denn nun nötig? Ist die dann nicht auch zu verbieten? Warum haben die meisten Amis wohl Fernstart, und warum gibt es Deutschland nur Fernstanheizung? Schon mal über gewisse Verkaufargumente für Standheizungen nachgedacht? Für etwas was der normale Nutzer eines PKWs vieleicht 10 mal im Jahr nötigerweise braucht?
Zitat:
Seit er hier durchgreift, steht auch kein einziger LKW und kein Bus mehr bei uns im Wohngebiet. Es wurde den Unternehmern zu teuer, ihre Fahrzeuge vor der Haustür zu parken.
Nun, das ist ja auch nicht unnötig sondern verboten.
Zitat:
Aber, wenn du in der 30er Zone mit 70-90 km/h durch jagst, brauchst du nicht mehr diskutieren und lachen wirst du auch nicht mehr.
Beleg? Vor allem, wonach wird er dann bestraft? Waren es doch nur 60 kmh? Dann ist der Lappen nach Abzug der Toleranz nichtmal weg. Nach welcher Geschwindigkeit willst du den Fahrer bestrafen?
Eventuell war es aber auch nur dein Nachbar mit dem V8, den mag dein Freund der Polizist auch nicht. Also schätzen wir ihn einfach mal auf 60 kmh. Wie will irgendeiner belegen was nun stimmt? Sowas nennt man auch Willkür.
Das ist so ähnlich wie: Er riecht nach Alkohol, aber wir hatten keinen Tester und keinen Arzt der Blut abnehmen konnte. Und nun? Nach einem Bier rieche ich auch nach Alkohol. Ist aber absolut Ahndungsfrei wenn man nicht auffällig war. Oder auch mit unsicherem Fahren, er hat genießt, hat einen Hustenbonbon gelustscht, welcher nach Alkohol riecht. Lappen weg wegen Nießen? Bei 0,0 Promille?
Wir sind zum GLück nicht mehr in der DDR, da war sowas üblich. Es erhärtet sich immer mehr die Blockwartmentalität.
Zitat:
Egal, wie du es beschreiben möchtest: Es ist eben nicht erlaubt und kann zu einem Bussgeld führen. Je nach, wer einen aufschreibt, bzw. wer es bearbeitet, wird es unterschiedlich teuer.
Hm, bisher hast du immer vehement geschrieben: DU würdest nicht behaupten das es verboten wäre. Nun ist es plötzlich nicht erlaubt, was das gleiche bedeutet. Die Sache mit Berlin ist zunächst eine Auslegung, welche vor Gericht nicht den Bestand eines Gesetzes hat, sondern von der Bussgeldstelle so behandelt wird. Wie ein Gericht das dann sieht, mit hinreichender Erklärung, das steht auf einem anderen Blatt.
Nur geht für 10 Euro kaum einer vor Gericht.
Mal im Ernst, ist dein Frust nicht langsam mal von der Seele geschrieben? Schreib doch einfach mal was du denkst. Dein Arschnachbar mit seinem Mustang. Wahrscheinlich schüchtert er dich durch sein Auftreten ein, hat die schönere Frau und das Auto was du immer wolltest. Und er parkt mit Genugtuung immer unter deinem Schlafzimmerfenster und startet immer morgens um 5 seinen V8, obwohl er doch gar nicht zu Arbeit muß. Nur so, und du kommst nicht gegen ihn an. Nur weis er das du dich aufregst, am Fenster wild gestikulierst. Er genießt das. Und du gehst voll drauf auf den Leim.
Und darum führst du hier gerade einen "Ihrdürftdasnicht" Krieg gegen jeden hier im Thread. Von denen steht zumindest nie einer Kopfgrößer wie du vor dir und erzählt dir mal ganz kurz was er von dir und deiner Speßermentalität so hält.
So geschieht es häufiger mit Blockwarten, wie es dein Nachbar, der Bimsch Mensch zu seien scheint.
Oben geschriebenes ist natürlich frei erfunden. Jegliche Ähnlichkeit mit hier schreibenden Menschen ist rein Zufällig.
Beende das Thema hier echt langsam, denn die Ausuferungen werden langsam echt lachhaft. Insbesondere deine Steigerungen bis in unendliche wirken langsam sehr merkwürdig. Auch auf den MOD.
Moin
Björn
Moin
Björn
@Rainer_EHST:
Zitat:
Übrigens:
Ein nächstes Problem ist ja auch, das mal die Scheibenwischer ganz gerne ordentlich festgefroren sind.
Und die ziehe ich ganz bestimmt nicht einfach so ab.
Mach abends eine gute Flasche Wein auf und stell den Korken unter den Wischerarm.
mfg
@Friesel: Du hast alles aus dem Zusammenhang gerissen und dir so zurecht ERLOGEN, damit du mich schlecht dastehen lassen kannst. Du hast Sätze genommen, die auf eine andere Aussage bezogen waren und sie für deine Zwecke alleine gestellt. Damit verfälscht du die Aussage!
Zumal mehr als die Hälfte deiner Behauptungen schlicht falsch sind. Es ist einfach zu viel, um es alles zu nennen.
Hier Auszüge:
Zitat:
Zitat:
Ne, ich will ggf. schlafen und dabei nicht von Abgasen des kalten Motors vom laufenden Wagen vor meinem Fenster verpestet werden.
Hat das Bimsch aber nix mit zu tun, solange der Wagen alle Bestimmungen einhält.
Schlicht falsch!
Zitat:
Im übrigen, fahre ich eine Harley, Baujahr 1940, und starte die unter deinem Fenster, dann bist du wach, auch wenn ich gleich los fahre. Und du hast null Chance vor gericht, da die Maschine ihren Zulassungsbestimmungen entspricht. Nur mal so zum nachdenken.
Ebenfalls falsch! Mein Nachbar hat auch eine laute Harley und darf diese im reinem Wohngebiet nicht früh morgens vor der Tür starten. Er hat die Auflage, diese entweder zu schieben oder diese woanders zu parken. Die Zulassungsbestimmungen sind nicht alles!
Zitat:
Ausgerechnet Schiffe. Die ihr Schweröl munter weiterverbrennen wenn sie vor Anker liegen.
Das glaube ich weniger. Die Strafe dafür ist ziemlich drakonisch!
Zitat:
Immerhin, du siehst es nach 30!!! Seiten ein. Und von diesen 3 Minuten handelte die Diskussion seit nun 25 Seiten. Der einzige der immer wieder auf den Ozeanriesen wollte wars du.
Das ist eine
LÜGE von dir, die du wieder nutzt um mich schlecht zu reden. Ich habe das NIE behauptet, das ich dies nicht tolerieren würde. Nur, weil ich die rechtliche Lage erkläre musst du dir nicht eine LÜGE ausdenken. (Es ist eine Lüge, weil du besseren Wissens handelst!)
MfG
Moin
@ Johnes
Es sind Zitate, alle von dir. Wo sind die gelogen?
Das andere sind meine Aussagen dazu. Wo sind die gelogen?
Schlecht dastehen läst du dich mittlerweile alleine. Siehe deine Zitate.
Moin
Björn