modellpflege 5er

BMW 5er G30

Gerade gelesen

Ab Frühjahr sind im 5 er serienmäßig

Nebelscheinwerfer
Parkpiepser
Umklappbare Lehne ( Lim)
Alarmanlage
Radschraubensicherung

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Das undifferenzierte Hochhypen des Elektroantriebs in den Medien ist ein Jammer. Gleiches gilt für die Horde unkritischer Nachplapperer. Ich werde mich jedenfalls mit hoher Wahrscheinlichkeit die nächsten vier Jahre an einem sauberen 540d erfreuen.

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Du musst das versteuern was auf dem Kaufvertrag steht (leider ohne Nachlass)

Hi,

bei der 1%-Regeluung, muss immer der Bruttolistenpreis incl. Sonderausstattung abgerundet auf 100Euro zum Zeitpunkt der Erstzulassung als Berechnungsgrundlage genommen werden. Der Kaufpreis im Kaufvertrag ist nicht relevant.

Gruß

Franky

Habe noch kein Finanzamt gesehen, das den im Kaufvertrag, bzw. Rechnung genannten BLP per Katalog oder Konfigurator nach 1,5 Jahren prüfen würde/könnte.

Extrembeispiel: Das neu zugelassene Fahrzeug hat zum Zeitpunkt der EZ bereits einen Nachfolger mit gänzlich unterschiedlichen SA....

Zitat:

@ChrisM550 schrieb am 19. Januar 2018 um 21:50:24 Uhr:


Habe noch kein Finanzamt gesehen, das den im Kaufvertrag genannten BLP per Katalog oder Konfigurator nach 1,5 Jahren prüfen würde/könnte.

Extrembeispiel: Das neu zugelassene Fahrzeug hat zum Zeitpunkt der EZ bereits einen Nachfolger....

Bzgl. des Finanzamts gebe ich Dir Recht.
Bei einer Steuerprüfung kann das aber ganz anders aussehen. Habe das leider schon persönlich erlebt und durfte dann für 2 Jahre nachzahlen. Der Steuerprüfer hat das haarklein nachgerechnet. Weiß der Geier, wo der die exakten Preise nach 2 Jahren hergekriegt hat. Hat er aber. So ein Steuerprüfer weiß genau, wo er suchen muss. Z.B. bei der korrekten Abrechnung des geldwerten Vorteils der Dienstwagen.
Kann natürlich auch Pech gewesen sein und andere Steuerprüfer interessiert das nicht.
Seitdem achte ich immer persönlich auf die korrekte Berechnung des geldwerten Vorteils. So eine Steuernachzahlung wird schließlich auch noch mit Zinsen belegt. Und einige Personalabteilungen sind nach meiner Erfahrung leider nicht so gut im Rechnen.

Gruß

Franky

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No way. Wenn gelieferte SA und Pakete nicht mehr mit zum Lieferzeitpunkt aktuellen SA und Paketen übereinstimmen, ist er machtlos. Und Du auch. Was solltest Du denn angeben?

Zitat:

@ChrisM550 schrieb am 19. Januar 2018 um 22:06:58 Uhr:


No way. Wenn gelieferte SA und Pakete nicht mehr mit zum Lieferzeitpunkt aktuellen SA und Paketen übereinstimmen, ist er machtlos. Und Du auch. Was solltest Du denn angeben?

Ich musste gar nichts angeben und im Kaufvertrag stand auch nicht die UVP. Glaube es oder lass es, der Steuerprüfer hat den richtigen Preis nach zwei Jahren herausgefunden.Ich weiß nicht wie, dass hat er mir nicht persönlich gesagt. Habe nur die Abrechnung bekommen und was ich mit Zinsen nachzahlen muss. Und der Bruttolistenpreis von zwei Jahren zuvor, war korrekt. Ich vermute, der hat beim Hersteller die alte Preisliste organisiert. Da die Berechnung des geldwerten Vorteils bei mehreren Dienstwagen nicht stimmte, war ich nicht der Einzige der nachzahlen musste. Wir hatten Fahrzeuge verschiedener Hersteller und er hat alle Preis korrekt herausgefunden.
Andererseits, warum sollte ein Steuerprüfer das nicht herausfinden können ? Das gehört zu seinem Job und der ist ja nicht schlecht bezahlt. Ich würde solche Leute nicht unterschätzen. Wir reden hier nicht vom normalen Finanzbeamten sondern von Spezialisten, die im Auftrage des Staates nach zu wenig gezahlten Steuern fahnden. Und dabei kann es um erhebliche Summen gehen. Da werden keine Anfänger geschickt.

Gruß

Franky

Wenn das gelieferte Produkt zum Lieferzeitpunkt in dieser Form nicht mehr 1:1 lieferbar, sprich in der Preisliste ist, was will er dann ansetzen. Und von "erheblichen Summen" bei 1% einer Preisanhebung von 3% zu reden....

Hast wohl wirklich Pech gehabt.🙂

Ich lasse mir aus diesem Grund immer eine Bestätigung über den BLP vom Händler ausstellen.

Und was bestätigt der, wenn das gelieferte Produkt zum Lieferzeitpunkt in dieser Form nicht mehr 1:1 lieferbar, sprich in der Preisliste ist?

Kaufvertrag, bzw. Rechnung.

Zitat:

@ChrisM550 schrieb am 19. Januar 2018 um 22:45:11 Uhr:


Wenn das gelieferte Produkt zum Lieferzeitpunkt in dieser Form nicht mehr 1:1 lieferbar, sprich in der Preisliste ist, was will er dann ansetzen. Und von "erheblichen Summen" bei 1% einer Preisanhebung von 3% zu reden....

Hast wohl wirklich Pech gehabt.🙂

Geht ja auch nur perfekt, wenn die alten Preislisten verfügbar sind. In unserem Fall muss der Prüfer die wohl gehabt haben. Zur Zeit arbeite ich bei einem Dienstleister, der die Preislisten der letzten Jahre alle verfügbar hat. Und das nicht nur für Deutschland. Daher ist das für mich nicht unrealistisch, dass auch ein Steuerprüfer Zugang zu solchen Infos hat bzw. haben kann.
Pech hatte ich bzw. auch einige meiner Kollegen mit Sicherheit. Als die Steuerprüfung stattgefunden hat, habe ich mir überhaupt keinen Kopf gemacht, dass der Steuerprüfer die geldwerten Vorteile der Dienstwagen berechnet/kontrollieren würde. Ich war selbst verblüfft, als der damit rüber gekommen ist. Ob das so üblich ist, weiß ich nicht. Danach habe ich auch immer selber genau darauf geachtet, dass der geldwerte Vorteil in meiner Lohnabrechnung korrekt ist. Das musste ich in 20 Jahren Dienstwagen tatsächlich auch schon ein paar mal von verschiedenen Personalabteilungen nach einem Fahrzeugwechsel korrigieren lassen.

Aber jetzt sollten wir lieber wieder zum Thema zurückkehren. Es geht ja hier um Modellpflege 5'er BMW.

Gruß

Franky

@ChrisM550
Ja - ich dachte darum ging es. 🙂

Eben. Modellpflege.

3% Preisanhebung von z.B. € 80.000 = € 2.400

Davon 1% x 36 Monate = € 864

Davon z.B. Steuersatz 40% = € 350 Nachzahlung?
🙄

@ChrisM550
Den Weg zur regulären Arbeitsstätte vergessen immer viele bei dem zu versteuernden Geldwerten Vorteil.

Bei 2.400 € höherem BLP, wie in deinem Beispiel, und z.B. 30 km, kommen nochmal gut 770 € zu dem 1 % Wert auf 36 Monate hinzu.

Alles keine Beträge die einen 5er Dienstwagenfahrer in die Armut treiben sollten, aber vollständig sollten aufgezeigte Beträge schon sein. 😁

Ok, ok, habe nur 2 km....

Dennoch kein Grund Panik zu schüren. Wer den in Kaufvertrag, bzw. Rechnung ausgewiesenen BLP ansetzt, wird den Steuerprüfer zu 99,999% nicht fürchten müssen. Und wenn ein Prüfer anfängt Hülsenfrüchte zu zählen, dann soll er es tun und ein paar Peanuts nachberechnen.

Wenn er dafür die Bigpoints übersieht....🙂

Naja, die meisten werden da keine Spielraum haben weil es die Firma direkt auf der Gehaltsabrechnung ausweist.

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