Modelljahr 2021/22/23/24/25

Audi A6 C8/4K

Da sich jetzt so einiges nach hinten verschiebt und keiner genau weiß, wann es weitergeht, frage ich mich, ob unser A6 schon in den Modelljahrwechsel reinfällt. Wann findet dieser in der Regel statt? Gibt es da Insiderwissen?
Geplanter Abholtermin war Anfang April.

Beste Antwort im Thema

Du kapierst es nicht! Vertragsrecht hat nichts mit Marken zu tun. Das Gequake ist geltendes Recht! Das war doch die Frage des Vorgängers wie sich das rechtlich verhält. Daraufhin meine erste Antwort.

Du kannst einklagen was du bestellt und als AB bekommen hast.

Gibt es jetzt eine Ausstattung nicht in der Auslieferung, somit bleibt dir der HÄNDLER Schadenersatzpflichtig. Das wird eben wie Scoty beschrieben hat über Gutscheine oder was auch immer ausgeglichen.

Das Upgrade, ist aber rein freiwillig vom HERSTELLER und soll eben Schadenansprüchen vorbeugen. Das kann unter Umständen sogar noch billiger sein, als die ursprüngliche Ausstattung. Rein aus Sicht des Herstellers gesehen. Nicht vom Wunschpreis den er dafür verlangt.

Aber rechtlich ist die AB von Bedeutung und da steht nichts von der neuen teueren Ausstattung.

Und das ist der Unterschied den du verstehen solltest.

In der Praxis findet beides Anwendung. Aber wenn einer wegen Ausstattung die er nicht erhalten hat den rechtlichen Weg sucht, dann ist das dünnes Eis....

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Hallo zusammen,

kennt einer die rechtliche Lage, wenn im Modelljahr 2021 ein Ausstattungsfeature nicht mehr enthalten ist, welches aber in der Auftragsbestätigung aufgelistet ist?
In diesem Fall: die Umgebungskamera?
Eventuell, kenn ja einer das aus der Vergangenheit!!!

Privat oder gewerblich?

Privat stehen die Chancen besser.

Gewerblich ist so ziemlich alles erlaubt, wenn es im Vertrag steht. Also genau lesen. Aber da bei den Herstellern gute Juristen sitzen, werden die das sehr wohl bedacht haben.
Wenn etwas ausverkauft ist, wird halt nachgeliefert, was nächstliegend ist.

Da du vorher keinen Parkassistent hattest, weil es das nicht zu kombinieren gab, wäre die kleinere Option die "nächstliegende"....

Ne, sorry. Nur weil die Umgebungskameras nun nicht mehr einzeln NEU konfiguriert werden können bedeutet nicht dass die bisher bestellten Autos dann ohne Umgebungskameras vom Band purzeln... Keine MJ20 Bestellung hatte Umgebungskameras UND Parkassistent, das war bis jetzt nicht kombinierbar.

Ggf. mit der Dispo o.ä. nach dem MJ-Wechsel prüfen ob PCZ + 7X2 (Kameras bisher) drin blieb oder daraus PCV und 9X9 (neues Assipaket) wurde - oder was ganz anderes... ;-)

Schau mal.... gibts schon mal...

https://www.motor-talk.de/.../...ht-geliefert-werden-t4010728.html?...

Sollte so aber für alle Marken gelten

Eben damit sagt du es ja....

Es gab Kameras oder Parkassi.

Jetzt gibt es das nur noch als EIN Paket. Du willst aber ein Upgrade, was du so nicht bestellt hast.

Du hast ein Problem mit dem Händler. Der kann aber auch nichts dafür, dass Audi seine SA Kombi geändert hat.

Da kannst Schadenersatz für die fehlenden Kameras fordern. Also 300 €. Du kannst aber nicht darauf bestehen den Parkaassistent Plus geliefert bekommen der wesentlich teurer ist.. also 2300, denn du außerdem nicht bestellt hast

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Och bitte, was soll denn jetzt das Gequake aus dem Opelforum von 2012 hier beitragen. Scoty81 hat das hier bereits geschrieben wie es bei Audi abläuft, jetzt braucht nur mal einer schauen wie der Zustand nach dem Umschlüsseln ist.
https://www.motor-talk.de/.../modelljahr-2021-t6835623.html?...

Du kapierst es nicht! Vertragsrecht hat nichts mit Marken zu tun. Das Gequake ist geltendes Recht! Das war doch die Frage des Vorgängers wie sich das rechtlich verhält. Daraufhin meine erste Antwort.

Du kannst einklagen was du bestellt und als AB bekommen hast.

Gibt es jetzt eine Ausstattung nicht in der Auslieferung, somit bleibt dir der HÄNDLER Schadenersatzpflichtig. Das wird eben wie Scoty beschrieben hat über Gutscheine oder was auch immer ausgeglichen.

Das Upgrade, ist aber rein freiwillig vom HERSTELLER und soll eben Schadenansprüchen vorbeugen. Das kann unter Umständen sogar noch billiger sein, als die ursprüngliche Ausstattung. Rein aus Sicht des Herstellers gesehen. Nicht vom Wunschpreis den er dafür verlangt.

Aber rechtlich ist die AB von Bedeutung und da steht nichts von der neuen teueren Ausstattung.

Und das ist der Unterschied den du verstehen solltest.

In der Praxis findet beides Anwendung. Aber wenn einer wegen Ausstattung die er nicht erhalten hat den rechtlichen Weg sucht, dann ist das dünnes Eis....

Beim Allroad lassen sich nach wie vor die Umgebungskameras einzeln konfigurieren.

Asset.PNG.jpg

Zitat:

@WAUZZZZ schrieb am 27. Juni 2020 um 15:47:28 Uhr:


Beim Allroad lassen sich nach wie vor die Umgebungskameras einzeln konfigurieren.

Hast du die App aktualisiert? bei mir sieht es auch bei Allroad anders aus...

Da ist nichts mehr zu aktualisieren... Die ist ab 01.07. obsolet. Wurde vor 2 Wochen in der App selbst angekündigt. Gibt dann „nur“ noch die Website.

Zitat:

@mmp77 schrieb am 27. Juni 2020 um 16:33:28 Uhr:


Da ist nichts mehr zu aktualisieren... Die ist ab 01.07. obsolet. Wurde vor 2 Wochen in der App selbst angekündigt. Gibt dann „nur“ noch die Website.

es gab vor ca. 10 Tage eine Aktualisierung, und dann kam die Meldung, dass es nur bis 1.7. funktioniert...
Anders kann ich es mir nicht vorstellen, warum es bei mir anders aussieht...

Zitat:

@LJ_Skinny schrieb am 27. Juni 2020 um 14:31:39 Uhr:


Du kapierst es nicht! Vertragsrecht hat nichts mit Marken zu tun.

Ich kapiere es schon, tut mir leid falls das etwas scharf rüberkam. Die Frage stellt sich nur falls ggü. der Auftragsbestätigung etwas fehlt, das war mein Punkt. Und das wissen wir grade hier im Forum nicht.

Ein Mangel führt im Vertragsrecht i.d.R. erst mal nicht zu Schadenersatz, sondern zu Nachbesserung, dann Kaufpreisminderung oder Wandlung/Rücktritt vom Vertrag. Akzeptieren müsste man es nur wenn es unerheblich bzw zumutbar wäre, was hier vermutlich eher nicht zutrifft. Und ja klar, den Streit hat man mit dem Händler weil der ist Vertragspartner.

Deswegen - lieber gleich mit dem Händler abklären was Sache ist.

Disclaimer: Bei gewerblichen Käufen ggf. abweichend...

Grüße

Zitat:

@autodesk schrieb am 27. Juni 2020 um 08:05:08 Uhr:


Hallo zusammen,

kennt einer die rechtliche Lage, wenn im Modelljahr 2021 ein Ausstattungsfeature nicht mehr enthalten ist, welches aber in der Auftragsbestätigung aufgelistet ist?
In diesem Fall: die Umgebungskamera?
Eventuell, kenn ja einer das aus der Vergangenheit!!!

Danke für die hilfreiche Unterstützung!
Da ich den A6 kaufe, würde ich auch den Mehrpreis für das Paket in Kauf nehmen.
Nur leider wird das Paket für den 45 TFSI nicht angeboten.
Kann ich nur noch hoffen, dass ich kein M2021 bekomme !!!

Ich habe im A5 Tread gelesen das das abgeflachte Lenkrad nicht mehr mit den Assistenz System (aktive Lane assist) konfigurierbar ist. Seit MJ 2021.
Beim A5 steht es auch explizit so im Konfigurator.
Beim A6 zum Glück nicht und ich hoffe das es auch so bleibt.
Audi hat scheinbar Probleme mit den „Hand auflegen“ Sensoren im dem Lenkrad.

Bin gerade wieder (mal) im Konfigurator und konnte (beim TFSIe Avant) während der Detailanpassung im Businesspaket die Umgebungskameras einzeln auswählen. +370,- Euro. Ist das noch ein Fehler oder schon wieder eine Neuerung? Im Bereich "Ausstattung"/"Assistenz" konnte ich die Umgebungskameras nicht einzeln auswählen (sind ja im Parkassistent Plus) -bin verwirrt.

Edit: Komfortstandklimatisierung (+80,-) war m.W. bisher nur in der Preisliste und ist jetzt auch im Konfigurator)

Im MJ 2021 wurden auch die 19 Zoll Winterräder von 10 Speichen auf: 5 Arm Dynamik Design umgestellt.
Wie sehen denn die 5 Arm in 19 Zoll aus? Finde da verschiedenste Ausführungen....
Danke 🙂 !

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