Mobile Verkehrshindernisse
Warum fahren Leute auf der Autobahn Links oder in der Mitte obwohl rechts alles frei ist , und behindern mit Ihrer langsamen Fahrweise alle anderen Verkehrsteilnehmer ? Regen sich dann noch auf wenn Sie rechts überholt werden ,bleiben aber trotzdem auf der falschen Spur !
Vielleicht kann mir jemand ne Antwort darauf geben ?
Denen sollte mal der Führerschein entzogen werden , die sollten viel öfter wegen Nötigung zur Anzeige gebracht werden und empfindliche Geldstrafen erhalten ! Auch in den Medien sollt eviel öfter über solche Mobilen Verkehrshindernisse berichetet werden damit die mal klar kommen im Kopf. Haben Zuhause im Beruf und auch sonst wo nix zu melden , meinen dann aber Verkehrserzieherische Maßnahmen im Straßenverkehr treffen zu können .
Beste Antwort im Thema
Warum fahren Leute auf der Autobahn Links oder in der Mitte obwohl rechts alles frei ist , und behindern mit Ihrer langsamen Fahrweise alle anderen Verkehrsteilnehmer ? Regen sich dann noch auf wenn Sie rechts überholt werden ,bleiben aber trotzdem auf der falschen Spur !
Vielleicht kann mir jemand ne Antwort darauf geben ?
Denen sollte mal der Führerschein entzogen werden , die sollten viel öfter wegen Nötigung zur Anzeige gebracht werden und empfindliche Geldstrafen erhalten ! Auch in den Medien sollt eviel öfter über solche Mobilen Verkehrshindernisse berichetet werden damit die mal klar kommen im Kopf. Haben Zuhause im Beruf und auch sonst wo nix zu melden , meinen dann aber Verkehrserzieherische Maßnahmen im Straßenverkehr treffen zu können .
420 Antworten
Hatten wir nicht grade vom Fall der Aufhebung eines lokalen Limits auf der BAB gesprochen? Da haben wir doch dann per Definition keine Möglichkeit zum Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.
Woher weißt du, daß das in dem kleinen Video begangene Delikt genau auf eben jener Strecke verübt wurde? 😰
Zitat:
Original geschrieben von Wraithrider
Ich sehe in dem Video kein Delikt.
Wirklich nicht? Stellt das für dich Normalität dar? 😰
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Zitat:
Original geschrieben von Wraithrider
Selbstredend. Roller zu fahren ist völlig normal und nichts wofür man sich schämen muss.
Die Betonung liegt hier auf "fahren" und nicht bei den Nebenbeschäftigungen, deren Ausübung in der Öffentlichkeit strafbewehrt ist, unabhängig davon, daß sie dazu geeignet sind, die für die Beobachtung des Verkehrs notwendige Sorgfalt zu vernachlässigen.
Ob die Nebentätigkeit in dem Fall die Beobachtung des Verkehrs beeinträchtigt kannst du doch gar nicht beurteilen. Im Gegensatz zum Handy gibt's zumindest keinen Paragraphen, der das zur Hand Nehmen dessen explizit verbietet. Und so lange da durch den umliegenden Verkehr keine Geschlechtsteile erkennbar sind, sondern nur eine sich bewegende Hand, sind das einzige unanständige die Gedanken der Zuschauer.
Nackt autofahren ist ja per se auch nicht verboten.
Zitat:
Original geschrieben von Wraithrider
Ob die Nebentätigkeit in dem Fall die Beobachtung des Verkehrs beeinträchtigt kannst du doch gar nicht beurteilen.
Kannst du es denn beurteilen?
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Kannst du es denn beurteilen?Zitat:
Original geschrieben von Wraithrider
Ob die Nebentätigkeit in dem Fall die Beobachtung des Verkehrs beeinträchtigt kannst du doch gar nicht beurteilen.
Nun, da es für mich keine Beeinträchtigung wäre, urteile ich im Zweifel zu Gunsten des "Angeklagten". So ist das doch üblich, oder?
Zitat:
Original geschrieben von Wraithrider
Nackt autofahren ist ja per se auch nicht verboten.
Im vorliegenden Fall geht es um das Fahren mit einem
Roller. Daher paßt dieser Vergleich IMHO nicht.
Der hat sogar ne Regenhaube als Sichtschutz übergeworfen. Wenn man vom Hubschrauber aus so schräg von oben rein filmt, dann wäre bei nem Auto genau so viel/wenig zu sehen.
So oder so steht in §183 aber immer noch nix von Straßenverkehrsgefährdung.
Zitat:
Original geschrieben von Wraithrider
Der hat sogar ne Regenhaube als Sichtschutz übergeworfen. Wenn man vom Hubschrauber aus so schräg von oben rein filmt, dann wäre bei nem Auto genau so viel/wenig zu sehen.So oder so steht in §183 aber immer noch nix von Straßenverkehrsgefährdung.
Muss der nicht beide Hände am Lenker haben?
Na dann stell dir die Aktion mal beim Fahren mit einer R1 auf einer kurvigen Landstraße vor, bei der du dann noch entgegenkommende Biker grüßt...
Noch Fragen...? 😰