MJ 04-MJ 05 unterschied ???
Hallo
Was ist der unterschied des Modell 04 zum Modell 05 ??? des Ver Golf
26 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von g-schock
falls ich was vergessen habe meldet euch
oder falls was nciht stimmtgruß gordon
Die neuen unbegreiflichen Einsparungen von VW beim neuen Modelljahr wurden vergessen!!
Zitat:
Original geschrieben von HeikoHamm
Die neuen unbegreiflichen Einsparungen von VW beim neuen Modelljahr wurden vergessen!!
??????
Ingo
Eigentlich kaum zu übersehen der Thread "Kontrolleuchte für Heckklappe offen MJ2005 fehlt ??" auf der aktuellen Seite fast oben ;-)
Noch ein Unterschied: Die Schalttafelverkleidungsteile .. sprich alles was man so sieht wurde von schwarz 0X1 auf Satinschwarz 1QA geändert ... man siehts direkt, wenn man sich nacheinander in die unterschiedlichen Modelljahre setzt .... aber das "alte" sieht um längen besser aus ...
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Standardmäßig wird doch ab MJ 05 auch die Aussentemp im Kombi angezeigt auch wenn man keine MFA hat......
Zitat:
Original geschrieben von a3 racer
zum einen leuchtet eine warnlampe, in der MFA steht "Bitte Gurt anlegen" und zusätzlich beept das laut.
und das sogar beim rückwärtsfahren, wo man ja laut gesetz den anschnaller abmachen darf...
wahrscheinlich nur in D, in Ö musst du vor fahrantritt
(umdrehen des zündschlüssels) angegurtet sein.
Zitat:
Original geschrieben von Dragon630
Standardmäßig wird doch ab MJ 05 auch die Aussentemp im Kombi angezeigt auch wenn man keine MFA hat......
Ist das wirklich so? Im aktuellen Prospekt steht die Außentemperaturanzeige noch immer als Bestandteil der kostenpflichtigen MFA.
Wer hat sowas: Keine MFA, aber Temperaturanzeige?
Bei meinem 5er - gebaut am 04.06.2004, ohne MFA - war die Außentemperaturanzeige dabei, kostenlos.
Zitat:
Original geschrieben von *Polarstern*
Bei meinem 5er - gebaut am 04.06.2004, ohne MFA - war die Außentemperaturanzeige dabei, kostenlos.
is ja auch MJ05
Zitat:
Original geschrieben von Dragon630
is ja auch MJ05
Ist schon klar, aber rambazamba hat sich ja auf die aktuellen Prospekte (MJ05) bezogen und gefragt, ob es wirklich serienmäßig ab Werk verbaut wird.
Diese Aussage ist definiv falsch.Zitat:
Original geschrieben von rambazamba
Recht egoistisch, Dein Freund: Wenn Du losfährst, bevor er angeschnallt ist, begehst Du als Fahrzeugführer eine Ordnungswidrigkeit, und Du bist es auch, der zur Kasse gebeten wird.
Ist Dein Beifahrer (oder ein anderer Mitfahrer) nicht angeschnallt, kann nur er selbst dafür zur Verantwortung (bestraft) gezogen werden.
Es kann keine(r) für das Fehlverhalten (oder pflichtwidriges Unterlassen) eines anderen zur Verantwortung gezogen werden. Das läßt unser immer noch rechtstaatliches System nicht zu.
Anders sieht es allerdings bei Kindern aus. Die darf man nicht mitnehmen, wenn sie nicht im geeigneten Rückhaltesystem gesichert sind. Ergo hat man hier ausdrücklich den Fahrzeugführer in die Pflicht genommen, weil man Kindern einen Schutz gewähren will, den sie selbst nicht aufbringen können.
MfG
Zitat:
Original geschrieben von bvb09uwe
Diese Aussage ist definiv falsch.
Ist Dein Beifahrer (oder ein anderer Mitfahrer) nicht angeschnallt, kann nur er selbst dafür zur Verantwortung (bestraft) gezogen werden.
Es kann keine(r) für das Fehlverhalten (oder pflichtwidriges Unterlassen) eines anderen zur Verantwortung gezogen werden. Das läßt unser immer noch rechtstaatliches System nicht zu.MfG
Natürlich wird man nicht für das Fehlverhalten eines anderen belangt. Ist es aber nicht so, dass man hier für das eigene Fehlverhalten, Losgefahren zu sein, bevor die Mitfahrer korrekt gesichert waren, belangt werden kann? Mag aber sein, dass Du Recht hast und das nur bei Kindern gilt.