Mit einem Golf IV, 101 PS + Wohnwagen nach Italien

VW Golf 4 (1J)

Hallo zusammen,

mein Freund und ich möchten dieses Jahr gerne mit dem Wohnwagen nach Italien (von Hannover). Jetzt haben wir aber ein bisschen bammel, ob unser Golf das schafft.
Habt ihr Erfahrungen, die ihr uns mitteilen könntet? Wie viel darf der Golf ziehen? Wie schnell darf man höchstens fahren? Wie anstrengend ist es in den Bergen zu fahren?

Danke schon mal für eure Antworten.

37 Antworten

Mit nem TDI ists sicherlich entspannter... zumal man dann immer bei 2000-2200 Touren fahren würde wo das Maximale Drehmoment anliegt!

Würde mir keine Gedanken machen!! Der schafft das locker!!
Früher ist man mit 45 Zweitakt PS mit Hänger durch das (sozialistische-)Ausland gefahren. Ging wunderbar.
 
Aber eine Frage: Hat den einer den RICHTIGEN Durchblick wie das jetzt mit Hänger und Klasse B funktioniert? Würde mich mal interessieren da ich öfter mit nem Trailer durch die gegend fahre (Das ist echt so beschissen mit den Regelungen!!!)

Ein Inhaber der Fahrerlaubnisklasse B darf KfZ bis 3500kg zulässiger Gesamtmasse (zGm) fahren und dabei einen Anhänger mit einer zGm bis 750kg mitführen.
Soll der Anhänger eine höhere zGm haben, dann müssen zwei Bedingungen erfüllt werden:
1. zGm Zugfahrzeug + zGm Anhänger nicht mehr als 3500kg
2. zGm Anhänger nicht mehr als Lehrgewicht Zugfahrzeug.

Und aufpassen wenn ihr ein Fahrzeug mit LKW-Zulassung (z.B. VW Taro, Caddy, Transporter, Ex-PostGolf usw.) habt. Laut § 30 Abs. 3 der StVO gilt an Sonn- und Feiertagen zwischen 0 und 22 Uhr ein Fahrverbot für Lkw mit Anhänger unabhängig von ihrem Gewicht.

oha, dann ist Tailer GOlf mit Trailer nicht drin. Interessant! Ich habe mal was gehört, daß man mit B auch nur einachsige Hänger ziehen darf. Stimmt das?
 

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Bei den "neuen" Fahrerlaubnisklassen geht es nur noch um die Gewichte, nicht mehr wie bei Klasse 3 um die Achsen! Bei Klasse 3 durfte man nur Anhänger mit einer Achse ziehen. Eine Doppelachse mit weniger als 1 Meter Achsabstand galt als eine Achse. Also, wenn Dein Zwölfachsen-Anhänger für den Strassenverkehr zugelassen ist, man Klasse B hat und die vorher genannten (Gewicht-) Bedingungen passen, dann GUTE FAHRT! ;-)

Zitat:

@VW-Heinz schrieb am 16. Juni 2007 um 16:36:49 Uhr:


Um was für nen Golf handelt es sich denn? Benziner? Diesel? Das was ihr anhängen dürft steht in eurer zulassung vom Fzg. Das gesamt gewicht des Wohnanhängers steht auch in der Zulassung des Wohnanhängers. Wenn alles passt dann sollte auch nichts schief gehen.

Fahren dürft ihr 80Km/h

Würde mir nur nen Kopf machen wenn ihr nen Diesel habt. Denn der hatte immer diese Kupplungsprobleme...

Mit der jetzigen Klasse B dürft ihr mit anhänger insgesammt 4250Kg bewegen. Weiß ja nicht wann ihr euren Führerschein gemacht habt. (3500Kg Zugfahrzeug + 750Kg Anhänger)

also seit 2013 darf man mit klasse B einen 750 kg Anhänger fahren ist dieser aber schwerer zb Wohnwagen darf das gesammtgewicht nicht mehr als 3.5 Tonnen haben also mann muss aber das Leergewicht des Autos plus das maximal Gewicht des ww rechnen nicht das Leergewicht des ww die meisten haben eine max last von 1.3 Tonnen und ein normaler kombi wiegt nicht mehr als 1.5 somit bist du bei 2.8 und darfst die mit der normalen B klasse fahren

Ich glaube der Themenstarter weiß garnicht mehr genau, wo er vor 10 Jahren in den Urlaub gefahren ist.

Zudem hat sich auch einiges in der Gesetzeslage geändert. 🙂

Leichenschänder...

Zitat:

@2killer schrieb am 26. Juni 2017 um 17:56:18 Uhr:


also mann muss aber das Leergewicht des Autos plus das maximal Gewicht des ww rechnen

Nein, nicht die Leermasse des Zugfahrzeugs, sondern dessen zulässige Gesamtmasse muss mit zulässigen Gesamtmasse des Anhängers addiert werden. Ich glaube aber, dass bei deiner Rechtschreibung sowieso kaum jemand verstanden hat, was du eigentlich sagen wolltest.

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