Mit dem Schlüssel kratzer von hinten Links über Heckklappe bis rechts

Audi TT RS 8S

Wie hoch wird der Schaden wohl sein ?

Macht es Sinn die Vollkasko bei Seblstbeteiligung von 300 Euro einzuschalten ?

Hat jemand Erfahrung wie die Prozente steigen ?

Habe derzeit 60 %.

Danke euch im vorraus.

25 Antworten

kamerabilder sind vor gericht nicht zulässig !

hilft also nur deinem ego zu wissen wer der "schuft" ist/war.
sollte es dir jemand bekanntes sein, kannst du ihn nur höflich darauf hinweisen diese nächtlichen streifzüge zu unterlassen. mehr geht leider nicht.

optimal wäre:
du bemerkst jemanden auf frischer tat, ruftst augenblicklich die polizei herbei und machst nachbarn (zeugen) auf den täter aufmerksam.
polizei stellt den täter in der nähe (am besten während der straftat) des tatorts
--> zeugen -> aussage(n) -> bingo

gruss

Zitat:

Original geschrieben von aud tt typ


@TTR-Hoffi

Hier geht es nicht darum dem der das gemacht hat die Fresse .. ........ sondern darum bei der Polizei Anzeige zu erstatten und dann am liebsten mit den Polizisten bei dem mal nachfragen was das soll.

Aber wenn ich nicht mit darf, dann gehen ja ein paar nette Schreiben vom Anwalt raus und den Namen den erfahr ich in jedem Fall :-))))))))))))

Das nenne ich eine gesunde Einstellung! Kann auch verstehen wenn jemand sehr sauer darauf ist, aber sich deswegen die Finger schmutzig zu machen lohnt nicht. Mitkommen kann man bei uns nie. Das jetzt zu erklären würde aber zu weit gehen.

Würde mich allerdings freuen, mit so einem mal ein paar tackte (am besten noch im Dienst) reden zu dürfen 😉

Zitat:

Original geschrieben von AxMan


kamerabilder sind vor gericht nicht zulässig !

hilft also nur deinem ego zu wissen wer der "schuft" ist/war.
sollte es dir jemand bekanntes sein, kannst du ihn nur höflich darauf hinweisen diese nächtlichen streifzüge zu unterlassen. mehr geht leider nicht.
gruss

Wo hast´n das her? Quatsch....

Also mein Nachbar hat eine Riese-Spenglerei..mit einem Kasten Bier bist dabei 🙂)

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Danke für das Angebot, aber mache ich mich ja strafbar.... 😰 😉

?????????????????????

Zitat:

Original geschrieben von TTroadster225


?????????????????????

Ich war jetzt davon ausgegangen, dass ich deinem Nachbarn mal im Dienst auf´s Dach steigen soll?!?! 😉

?? WARUM UM GOTTES WILLEN DACH!!???

Zitat:

Original geschrieben von TTroadster225


?? WARUM UM GOTTES WILLEN DACH!!???

Ist die Frage jetzt ernst gemeint? Wenn ja: das sagt man so wenn man jemandem eine deutliche Ansage macht (ihm auf´s Dach steigen).

Zitat:

Original geschrieben von AxMan


kamerabilder sind vor gericht nicht zulässig !

hilft also nur deinem ego zu wissen wer der "schuft" ist/war.
sollte es dir jemand bekanntes sein, kannst du ihn nur höflich darauf hinweisen diese nächtlichen streifzüge zu unterlassen. mehr geht leider nicht.

optimal wäre:
du bemerkst jemanden auf frischer tat, ruftst augenblicklich die polizei herbei und machst nachbarn (zeugen) auf den täter aufmerksam.
polizei stellt den täter in der nähe (am besten während der straftat) des tatorts
--> zeugen -> aussage(n) -> bingo

gruss

Also eins ist klar. Die Kamera wird positioniert.

Und das das vor Gericht nicht zulässig ist, da kann sich mein Anwalt dann drum kümmern.

Ich für meinen Teil weiss dann wer es war und ich kann es belegen.

Wäre ja n dickes Ding wenn ich nicht mal mein Auto überwachen dürfte und im Notfall dieses nicht nutzen dürfte.

Ich hatte auch schon an eine Alarmanlage gedacht (Viper oder so, aber jetzt kommt mir nicht damit, das die nicht zugelassen sind, ist mir e wurscht😁 ) mit Pager, aber wenn der bimmelt, ist der Typ, bis ich da bin eh weg !!!!!

In diesem Sinne ...

Röööchtöööch! Mach mal ruhig. Wirst die Bilder, sollten sie denn ein verwertbares Ergebnis liefern, schon nutzen können. Ist heutzutage bei uns kein Problem mehr. Musst nur zusehen, dass du sie dann, ohne sie bearbeitet haben zu können, der Polizei übergibst!

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