Mit Angel Eyes erlöscht die Betriebserlaubnis ?? NEIN !!

BMW 3er E46

Ich habe mich da gerade mal belesen und die BE erlischt nicht bei Angel Eyes... mal kurz ein Fazit zu dem Thema von Verkehrsportal.de und danach der Link zur Ganzen Sache..

Mit der Neufassung des § 19 Abs. 2 StVZO (vom 01.01.1994) erlischt die BE nunmehr nur dann, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- und Geräuschverhalten verschlechtert wird.

Fazit Verkehrsportal:

Ein Erlöschen der BE i. S. d. § 19 Abs. 2 Nr. 2 StVZO ist somit nur möglich, wenn durch eine Änderung eine abstrakte Gefahrenlage begründet ist. Selbst wenn ein Bauteil, das der Bauartgenehmigung unterliegt (§ 22 a StVZO) durch ein nicht genehmigtes Bauteil ersetzt wird, lässt sich daraus nicht grundsätzlich eine abstrakte Gefahr herleiten. Vielmehr ist eine solche am konkreten Einzelfall festzumachen und sowohl in der Anzeige als auch in einem eventuell erwirkten Urteil nachprüfungsfähig festzuhalten.
Sollte nicht auf ein Erlöschen der BE erkannt werden, dann liegt dennoch eine Unvorschriftsmäßigkeit vor, die mit 25 € zu ahnden ist. Der Mangel muss selbstverständlich beseitigt werden. Befolgt der Betroffene die Anordnung nicht, so kann die Verwaltungsbehörde den Betrieb des Fahrzeugs nach § 17 StVZO untersagen.

Erlöschen der BE

MfG GameKeeper 😉

Ps. Ich werd trotzdem versuchen meine Morgen eintragen zu lassen 😉

82 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von GameKeeper


Ein Erlöschen der BE i. S. d. § 19 Abs. 2 Nr. 2 StVZO ist somit nur möglich, wenn durch eine Änderung eine abstrakte Gefahrenlage begründet ist.

Moin,

durch die Veränderung eines Scheinwerfers können u.U. seine Streulichteigenschaften nachteilig verändert, der Gegenverkehr u.U. geblendet und somit ein Unfall u.U. ausgelöst werden, dann habe ich nicht nur eine abstrakte sondern eine konkrete Gefahrerhöhung und somit auch ein erlöschen der Betriebserlaubnis mit all den Negativwirkungen auf den Versicherungsschutz.

Vielleicht reicht es auch schon, wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer behauptet, dass der Scheinwerfer irgendwie so vollkommen anders aussah, dass er dadurch massiv vom Verkehrsgeschehen abgelenkt wurde und er dann der Blickrichtung auch mit dem Fahrzeug folgte...

Mir wäre das Risiko zu gross - davon abgesehen kenne ich auch einen konkreten Fall in dem die nachträglich verbauten Angeleyes am 31.12.2006 zu einem Brand des Scheinwerfers geführt haben. Dieser konnte dann durch Schnee schnell gelöscht werden, aber spassig fand der Fahrzeugbesitzer das Ganze nicht.

Beste Grüße

ich sehe auch in der veänderung der Beluchtungsanlage, als sicherheitsrelevante einrichtung am fahrzeug, zumindest die möglichkeit der abstarkten gefährung...

meistens zeigen sich die probleme des erlöschens der betriebserlaubnis ja in der folge eines unfalls- sollte jetzt der unfallgegner sich in irgendeiner form zu den lichtern äussern und die mit dem unfallhergang oder dessen ursache in zusammenhang bringen, ist schon ist das beispiel für die abstrakte gefährdung nach § 19 Abs. 2 StVZO gegeben..

ähnliche, evtl. etwas pathologische, aber trotzdem denkbare fälle fallen mir aber auch ohne unfall ein...

mir wär das zu gefährlich

Gruß,
Kai

PS: ich halte es für ganz gefährlich, sich mit eingeschränkten rechtskenntnissen in rechtsforen zu bewegen, dort werden meistens gewissen grundlagenkenntnisse vorausgesetzt, wenn man die nicht hat zieht man leicht die falschen schlüsse...

Hmm in dem Artikel beim verkehrsportal sind aber auch 2Fall beispiele wo bei einem Felgen nicht eingetragen waren und deshalb die BE entzogen werden sollte... das ist doch auch eine abstrakte Gefahrenlage. Allerdings sagte der Richter das dort keine konkrete gefährdung vorlag und die BE wurde deshalb nicht entzogen.

Und Falsche Felgen/Reifen grösse finde ich min genauso gefährlich die Standlichtringe...

Ich denke das das mit dem veränderten Streuverhalten usw. immer passieren kann wenn man ein Leuchtmittel tauscht und dabei etwas falsch macht. Und alle im Forum die sie haben können bestätigen das die Standlichtringe nicht blenden oder ähnliches...

... alles eine Einzelfallentscheidung - und genau das kann böse nach hinten losgehen und teuer werden.

JEDER muss wissen was er tut - soll ja auch Menschen geben, die ohne Sicherung über Hochseile laufen - abgestürzt sind da auch schon EINIGE und die, die es noch immer machen, sind sich des Risikos bewusst - so sollte es bei einem Tuner auch sein.

Ich kann akzeptieren, dass man bestimmte Sachen mit seinem Auto machen möchte - wenn man jedoch dann erwischt wird und Strafe zahlen muss, dann soll man nicht "weinen" und die Kontrollbehörden beschimpfen - so wie es leider immer wieder getan wird 😉

Beste Grüße

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Zitat:

Original geschrieben von RolandHB1


Vielleicht reicht es auch schon, wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer behauptet, dass der Scheinwerfer irgendwie so vollkommen anders aussah, dass er dadurch massiv vom Verkehrsgeschehen abgelenkt wurde und er dann der Blickrichtung auch mit dem Fahrzeug folgte...

Aber wer sowas behauptet oder macht ist in meinen Augen eine wesentlich größere Gefahrenquelle. Wenn der beim Autofahren jedem ungewöhnlichen Ding nachschaut, dann hat der quasi eine "Unfallflatrate"... 😉

Richtig..ausserdem müsste er dann ja regelmässig bei Aufgemotzten Autos oder Modellen alla Porsche gegen ne wand fahren oder sowas 😛

Ich hatte mal von einem Mitarbeiter der bei einer Versicherung arbeitet gehört das es alles eine Frage der Theorie und Praxis ist.
Kommt halt drauf an was an dem Fahrzeug verändert wurde und ob es mit einem Unfall urächlich zu tun hatte etc.
In meinem Fall ging es um den Verbau der MII-Front ohne das restliche M-Paket zu verbauen.
Streng genommen wäre das auch nicht zulässig und man fährt ohne Zulassung rum.
Aber überlegt mal wie viele Leute nur mit der MII-Front alleine rumfahren ohne das die teilweise wissen das dies nicht zulässig ist etc. ....

Unwissenheit schütz vor Strafe nicht !

Zitat:

Original geschrieben von xxIRONMIKExx


Unwissenheit schütz vor Strafe nicht !

Das ist hier auch nicht die Frage!

Es geht halt darum wie in der Praxis verfahren wird.

Muss halt jeder selber wissen wie viel Risiko er eingehen will.

Das ein Risiko mit den Standlichtringen verbunden ist ist ja klar.. nur das Risiko 25€ zu bezahlen.. oder das Risoko die BE zu verlieren und damit mehr Geld zu zahlen und Punkte zu kassieren.. Denn ich sehe definitiv keine abstrakte Gefahrenlage in den Standlichtringen. Aber das mag ja jeder anders beurteilen.

Wie schon in einem anderen Thread erwähnt wurden meine Ringe von einer der grössten und modernsten TÜV Stelle geprüft und eingetragen.
Und das war mit Sicherheit kein "Hinterhof-TÜV" oder ich habe das durch "Beziehungen" geschafft.
Das die Eintragung im schlimmsten Fall substanzlos ist bei einer strengen Auslegung ist mir bewusst, denn dafür wäre ein lichttechnisches Gutachten erforderlich, aber die Eintragung gibt mir ein einigermaßen beruhigendes Gefühl.

Zitat:

Original geschrieben von xxIRONMIKExx


Unwissenheit schütz vor Strafe nicht !

bingo!

es steht übrigends schon in der stvo, WER für das fahrzeug bzw. dessen zustand verantwortlich ist...

tüv, polizei und die dekra sowie die autowerkstatt sind es jedenfalls nicht....

§23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers
(1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Er muß dafür sorgen, daß das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und Besetzung vorschriftsmäßig sind und daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet.

Zitat:

Original geschrieben von RolandHB1


... alles eine Einzelfallentscheidung - und genau das kann böse nach hinten losgehen und teuer werden.

und da liegt der knackpunkt....wenn bei einem unfall, dann der unfallgegner behauptet, er sei durch das licht irritiert worden, hat man spätestens dann ein problem....

dann hat man nämlich zwei versicherungen gegen sich....

1. die vom unfallgegner da die den schaden nicht zahlen wollen und 2. die eigene, da die sich über diese tour aus der zahlpflicht drücken können und so ne menge geld sparen.....

ganz davon abgesehen,w en ein polizist sich davon gestört fühlt...

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm


...wenn bei einem unfall, dann der unfallgegner behauptet, er sei durch das licht irritiert worden, hat man spätestens dann ein problem....

Der kann ja soviel behaupten wie er will.

Muss das was der behauptet nicht auch bewiesen werden z.B. durch ein Gegengutachten oder eine Überprüfung?

Gerade wenn es um Versicherungen und Entschädigungen geht wird viel getrickst.

Das denke ich aber auch.. wenn er mir rein fährt hat er so oder so schuld.. egal ob ihn angeblich meine Standlichtringe oder der vorbeifleigende Weinachtsmann abgelenkt hat.

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